Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 8 BKAG, § 32 Abs 2 BKAG, § 170 Abs 2 StPO
Löschung personenbezogener Daten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 170 Abs. 2; BKAG § 8 Abs. 3
Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten gemäß §§ 8 Abs. 3 , 32 Abs. 2 S. 1 BKAG bei nur vorübergehender Einstellung eines Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Löschung personenbezogener Daten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einstellung eines Strafverfahrens "mangels hinreichenden Tatverdachts" rechtfertigt Speicherung personenbezogener Daten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten gemäß §§ 8 Abs. 3, 32 Abs. 2 S. 1 BKAG bei nur vorübergehender Einstellung eines Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.12.2011 - 1 A 349/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09
Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
Unstreitig ist das den vorliegenden Rechtsstreit auslösende Verfahren nicht nur vorübergehend gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, so dass es maßgeblich darauf ankommt, ob sich aus den Gründen der Einstellungsverfügung positiv ergibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat; insbesondere stellt § 8 Abs. 3 BKAG nicht darauf ab, ob sich aus der Verfügung ergibt, dass Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Restverdacht besteht.Ergibt sich aus den Gründen der Einstellungsverfügung nicht, dass die Einstellung deshalb erfolgt ist, weil der Kläger die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat, so ist der Tatbestand des § 8 Abs. 3 BKAG nicht erfüllt (BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - BVerwG 6 C 5.09 -, juris). - BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
Schwierige Tatsachen- oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (so BVerfG, Beschl. v. 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - Beschl. v. 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, jeweils zit. nach juris). - BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss vom 16.05.2002 (- 1 BvR 2257/01 -, juris) festgestellt, dass die weitere Speicherung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnener Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten der Unschuldsvermutung grundsätzlich auch dann nicht entgegensteht, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen worden ist, sofern die Verdachtsmomente dadurch nicht gänzlich ausgeräumt sind.
- BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
Schwierige Tatsachen- oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (so BVerfG, Beschl. v. 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - Beschl. v. 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, jeweils zit. nach juris). - BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98
Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
Da das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren eine Prüfung der Sach- und Rechtslage auch nur vorläufig vorzunehmen hat und die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dienen soll, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vor zu verlagern, genügt eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (BVerwG, Beschl. v. 08.03.1999 - 6 B 121/98 -, NVwZ-RR 1999, 587). - LG Bautzen, 19.07.2012 - 3 O 227/11
- DVAG 33 -, Abwerbung von Mitarbeitern, Vertragsklausel, Kundenschutz, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
Rn. 3 Zu Recht zeigt der Kläger zwar auf, dass nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen, denen auch der beschließende Senat folgt (vgl. nur Beschl. v. 03.11.2011 - 3 O 227/11 -), eine hinreichende Aussicht auf Erfolg nur dann gegeben ist, wenn der klägerische Rechtsstandpunkt ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint.
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Baurechthier: Beschwerde wegen Vollstreckungsschutz
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 11 VwVG, § 168 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 766 ZPO, §§ 6 ff VwVG, § 167 Abs 1 VwGO
Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich - Zwangsmittel bei baurechtlicher Beseitigungsverfügung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baurechtliche Beseitigungsverpflichtung: Vollstreckung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 10.02.2012 - 2 D 118/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3801
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
Ergänzung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12
Im Einzelnen richtet sich der Maßstab für die notwendige Bestimmtheit nach dem jeweiligen Regelungsgehalt, den Besonderheiten des zu Grunde liegenden materiellen Rechts und den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. OVG Greifswald, B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21; B. v. 25.01.2010 - 3 L 89/06 - BRS 76 Nr. 210). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
Auskunftsverlangen der Bauaufsichtsbehörde an Eigentümer, Pächter zu benennen
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12
Im Einzelnen richtet sich der Maßstab für die notwendige Bestimmtheit nach dem jeweiligen Regelungsgehalt, den Besonderheiten des zu Grunde liegenden materiellen Rechts und den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. OVG Greifswald, B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21; B. v. 25.01.2010 - 3 L 89/06 - BRS 76 Nr. 210). - OVG Thüringen, 22.08.2006 - 4 VO 691/06
Kommunale Steuern; Statthafter Rechtsbehelf gegen vollstreckungsrechtliche …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12
Für Einwendungen gegen eine reine Vollstreckungsmaßnahme, die ohne vorherige Anhörung ergangen ist, ist hingegen die Vollstreckungserinnerung gemäß § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 766 ZPO der richtige Rechtsbehelf (vgl. OVG Weimar, B. v. 22.08.2006 - 4 VO 691/06 - DÖV 2007, 305, zit. nach juris m.w.N.).
- VGH Hessen, 19.04.1989 - 3 TM 668/89
Ersatzvornahme als nicht untunliches Zwangsmittel der Vergleichsvollstreckung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12
Es darf sich nicht um eine Standardsituation handeln, die vollstreckungsrechtlich keine Abweichung von der gesetzlichen Nachrangigkeit der Zwangsgeldfestsetzung gegenüber der Ersatzvornahme bei vertretbaren Handlungen rechtfertigt (so VGH Kassel, B. v. 19.04.1989 - 3 TM 668/89 - NVwZ 1990, 481). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 10.06
Die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes vor der Ersatzvornahme
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12
Denn Ersatzvornahme und Zwangsgeld stehen hinsichtlich der Schwere des Eingriffs im allgemeinen etwa auf gleicher Stufe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 30.03.2007 - OVG 2 B 10.06 - zit. nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 09.07.1969 - V 183/69
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 3 S 71.13
Vollstreckung der Anordnung der Ausländerbehörde zum persönlichen Erscheinen
Im Verhältnis zum Zwangsgeld ist eine Ersatzvornahme als untunlich im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 2 VwVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Vorschriften angesehen worden, wenn sie schlechterdings oder auch nur in hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig sei (so OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 3 O 24/12 -, juris Rn.18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 B 10.06 -, juris; OVG Weimar, Urteil vom 24. September 2003 - 1 KO 404/02 -, juris Rn.49; VGH Kassel…, Beschluss vom 19. April 1989 - 3 TM 668/89 -, juris Rn. 8). - OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2019 - 2 O 4/18
Zuständigkeit zur Entscheidung über die Vollstreckungserinnerung nach § 169 Abs. …
Rn. 2 1. Die Entscheidung über die Erinnerung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 766 ZPO hätte nicht durch die Vorsitzende, sondern durch die Kammer als Vollstreckungsgericht gemäß § 167 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO getroffenen werden müssen, d.h. in der Besetzung des Spruchkörpers mit drei Richtern (vgl. OVG C-Stadt-Brandenburg…, Beschluss vom 4. März 2015 - OVG 6 L 8.15 -, juris, Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 3 O 24/12 -, juris, Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 11 E 612/07 -, juris, Rn. 1; OVG Thüringen…, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 1 VO 9/95 -, juris, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 1988 - 9 S 2550/88 -, NVwZ-RR 1989, 512).Rn. 15 d. Im Übrigen kann der Vollstreckungsschuldner mit seinen materiellen Einwänden gegen den titulierten Anspruch im Rahmen des Erinnerungsverfahrens nicht gehört werden (…vgl. Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, § 169, Rn. 151, 35. EL Juni 2018;… Herget, in: Zöller, Zivilprozessordnung, § 767, Rn. 12, 32. Auflage 2018; zudem OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 3 O 24/12 -, juris, Rn. 14; Bayrischer VGH, Beschluss vom 19. November 1984 - 8 C 84 A.2557 -, NVwZ 1985, 352; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 2. August 2001 - 1 O 3654/00 -, juris, Rn. 4) .
- VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 3431/16
Festsetzung der Ersatzvornahme zur Vollstreckung einer bauordnungsrechtlichen …
Zwangsgeld und Ersatzvornahme stehen hinsichtlich der Schwere des Eingriffs im Allgemeinen etwa auf gleicher Stufe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 B 10.06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; zum Vorrang der Ersatzvornahme im Bundesvollstreckungsrecht vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 VwVG sowie OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 3 O 24/12 - NJW 2012, 3801 , juris Rn. 18 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 11 I 2.16
Verfügung der Vollstreckung durch den Vorsitzenden
4 Der streitgegenständliche Beschluss ist durch den Vorsitzenden des Gerichts des ersten Rechtszuges ohne vorherige Anhörung des Vollstreckungsschuldners und damit nicht als gerichtliche Entscheidung, sondern als reine Vollstreckungsmaßnahme bzw. Vollstreckungshandlung ergangen, so dass richtiger Rechtsbehelf hiergegen die Vollstreckungserinnerung gemäß § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist, über die das Vollstreckungsgericht entscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 L 8.15 -, juris Rz. 5 m.w.N.; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 14. April 2014 - 5 E 103/12 -, juris Rz. 2; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 3 O 24/12 -, juris Rz. 12;… Pietzner/Möller in: Schoch u.a., VwGO, Kommentar, § 169 Rz. 146 ff. und Pietzner, a.a.O., § 167 Rz. 14 ff).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 2-03 O 24/12 |
Volltextveröffentlichung
- aufrecht.de
Verwendung eines Siegels durch Rechtsanwalt
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Werbung für einen Anwaltssuchdienst mit dem Hinweis "Premium-Rechtsanwälte” stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung dar
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch Verwendung der Begriffe "Premium Rechtsanwälte" und "Premium Fachanwälte" in einem Anwaltssuchportal sowie durch entsprechende Domains
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bezeichnung als Premium-Rechtsanwalt unzulässig
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Irreführung durch "Premium"-Bezeichnung für Anwälte
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 13.07.2009 - 3 U 525/09
Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung für die Kontaktaufnahme mit einem …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 3 O 24/12
Genau dies aber wird der Verbraucher erwarten und genau darüber wird er getäuscht, da eine solche Überprüfung nicht stattfindet (vgl. OLG Nürnberg, NJW-Spezial 2009, 558 Rn. 18). - BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11
Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 3 O 24/12
Die Klägerin kann nicht die Erstattung einer 1, 5 fachen Geschäftsgebühr verlangen, da eine solche Erhöhung über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur dann gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war (vgl. BGH, Urteil v. 11.7.2012, Az. VIII ZR 323/11 juris Rn. 12). - LG Frankfurt/Main, 06.10.2011 - 3 O 437/11
Wettbewerbsverstoß durch Verwendung von Fantasie-Fachanwaltstiteln bei der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 3 O 24/12
Diese beiden Beanstandungen waren Gegenstand der klägerischen Antragstellung im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.; 2 - 03 0 437/11); ihnen wurde im dortigen Verfahren ein Streitwert von 40.000 EUR beigemessen, wobei dieser Betrag hälftig auf die beiden Abmahnziffern aufzuteilen war.
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