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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36551
OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24 (https://dejure.org/2024,36551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.2024 - 3 ORs 66/24 (https://dejure.org/2024,36551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - 3 ORs 66/24 (https://dejure.org/2024,36551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 355; StPO § 354 Abs. 2 und 3; JGG § 41
    Verbundenes Verfahren gegen Erwachsene und Jugendliche, Revision des Erwachsenen, Urteilsaufhebung, Zurückverweisung, Jugendkammer als Berufungskammer, allgemeine kleine Strafkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbundenes Verfahren gegen Erwachsene und Jugendliche; Revision des Erwachsenen; Urteilsaufhebung; Zurückverweisung; Jugendkammer als Berufungskammer; allgemeine kleine Strafkammer

  • rechtsportal.de

    Verbundenes Verfahren gegen Erwachsene und Jugendliche; Revision des Erwachsenen; Urteilsaufhebung; Zurückverweisung; Jugendkammer als Berufungskammer; allgemeine kleine Strafkammer

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 NBs 51/23
  • OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24

Papierfundstellen

  • NStZ 2026, 191
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Rn. 32 Zwar wird in verbundenen Verfahren gegen Erwachsenen und Jugendliche dann, wenn sich das weitere Verfahren - wie hier - nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, regelmäßig nach Urteilsaufhebung an eine allgemeine Strafkammer bzw. Schwurgerichtskammer zurückverwiesen (vgl. grundlegend: BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88 = BGHSt 35, 67; BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02; BGH, Urteil vom 30. September 2004 - 4 StR 134/04; BGH, Beschluss vom 03. März 2015 - 3 StR 595/14).

    Ist infolge der Aufhebung des Berufungsurteils in der Revisionsinstanz erneut über die Berufung zu entscheiden, greifen gerade auch dann, wenn man für das weitere Verfahren - entsprechend der Argumentation des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 28. April 1988, Az. 4 StR 33/88, die "gegenwärtige Rechtslage" in den Blick nimmt, die vorbenannten Zuständigkeitsvorschriften gleichermaßen und müssen demnach auch im Rahmen der Zurückverweisungsentscheidung beachtet werden.

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils; …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Rn. 32 Zwar wird in verbundenen Verfahren gegen Erwachsenen und Jugendliche dann, wenn sich das weitere Verfahren - wie hier - nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, regelmäßig nach Urteilsaufhebung an eine allgemeine Strafkammer bzw. Schwurgerichtskammer zurückverwiesen (vgl. grundlegend: BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88 = BGHSt 35, 67; BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02; BGH, Urteil vom 30. September 2004 - 4 StR 134/04; BGH, Beschluss vom 03. März 2015 - 3 StR 595/14).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Rn. 21 aa) Denn es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass die Beschränkung der Berufung aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit auch dann unwirksam sein kann, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 RVs 11/21 mit Verweis auf OLG Hamm, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 RVs 82/14; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 1984 - 3 Ss 586/83, beck-online.).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14

    Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Rn. 32 Zwar wird in verbundenen Verfahren gegen Erwachsenen und Jugendliche dann, wenn sich das weitere Verfahren - wie hier - nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, regelmäßig nach Urteilsaufhebung an eine allgemeine Strafkammer bzw. Schwurgerichtskammer zurückverwiesen (vgl. grundlegend: BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88 = BGHSt 35, 67; BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02; BGH, Urteil vom 30. September 2004 - 4 StR 134/04; BGH, Beschluss vom 03. März 2015 - 3 StR 595/14).
  • BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24

    Unerlaubter Besitz von Cannabis (Tateinheit bei gleichzeitigem Vorhalten von …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweiserwägungen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder das Tatgericht überspannte Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGH Urt. v. 29.10.2024 - 1 StR 276/24, BeckRS 2024, 32663 Rn. 19, beck-online;… Schmitt in: Meyer-Goßner, 67. Auflage 2024, § 337 StPO, Rn. 34).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Auch wenn ein "kommunikativer Prozess", wie bei § 46a Nr. 1 StGB nicht vorausgesetzt wird, reicht insbesondere allein die teilweise Erfüllung eines Schadensersatzanspruches - wie es die Kammer vorliegend festgestellt hat - regelmäßig noch nicht aus, um die fakultative Strafmilderungsmöglichkeit nach dieser Vorschrift annehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - 4 StR 435/99, beck-online).
  • BGH, 30.09.2004 - 4 StR 134/04

    Freie Beweiswürdigung (unwiderlegte Einlassung des Angeklagten); schwerer …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Rn. 32 Zwar wird in verbundenen Verfahren gegen Erwachsenen und Jugendliche dann, wenn sich das weitere Verfahren - wie hier - nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, regelmäßig nach Urteilsaufhebung an eine allgemeine Strafkammer bzw. Schwurgerichtskammer zurückverwiesen (vgl. grundlegend: BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88 = BGHSt 35, 67; BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02; BGH, Urteil vom 30. September 2004 - 4 StR 134/04; BGH, Beschluss vom 03. März 2015 - 3 StR 595/14).
  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 448/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Herabsetzung des Hemmungsvermögens: …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Denn jedenfalls dann, wenn es sich um übliche Flaschengrößen mit für Bier gewöhnlichem Alkoholgehalt bei einem "normal konstituierten" Angeklagten handeln sollte, könnte sich je nach konkretem Zeitpunkt bzw. konkretem Zeitraum der Alkoholaufnahme im Rahmen der Berechnung nach der Widmark-Formel eine nicht unerhebliche Blutalkoholkonzentration zu den Tatzeiten ergeben, die ein wichtiges - wenngleich nicht allein entscheidendes - Beweisanzeichen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 2 StR 448/20, beck-online) im Hinblick auf eine tatzeitbezogen erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit darstellt und die die Annahme einer zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB im Rahmen einer erforderlichen Gesamtschau möglich erscheinen lässt.
  • OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Rn. 21 aa) Denn es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass die Beschränkung der Berufung aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit auch dann unwirksam sein kann, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 RVs 11/21 mit Verweis auf OLG Hamm, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 RVs 82/14; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 1984 - 3 Ss 586/83, beck-online.).
  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 4 RVs 11/21

    Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24
    Rn. 21 aa) Denn es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass die Beschränkung der Berufung aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit auch dann unwirksam sein kann, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 RVs 11/21 mit Verweis auf OLG Hamm, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 RVs 82/14; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 1984 - 3 Ss 586/83, beck-online.).
  • BayObLG, 09.02.2026 - 203 StRR 493/25

    Schuldfähigkeit, Berufungsbeschränkung, wahnhaftes Störungsbild, …

    Die von der Strafkammer als wirksam erachtete Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wäre im Falle einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten unwirksam (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 203 StRR 226/23 -, juris; ausf. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 203 StRR 481/22-, juris m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - III-3 ORs 66/24 -, juris Rn. 12; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 16. Dezember 2024 - 1 ORs 46/24, BeckRS 2024, 46291 Rn. 8; OLG Hamburg…, Beschluss vom 21. November 2019 - 2 Rev 89/19, BeckRS 2019, 31271 Rn. 23; OLG Hamburg…, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 Rev 4/16 -, juris Rn. 13; OLG Hamburg…, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 2 Rev 62/15, BeckRS 2016, 04925 Rn. 16 m.w.N.; KG Berlin…, Beschluss vom 27. August 2013 - (4) 161 Ss 101/13 (116/13) -, juris Rn. 8 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ss 461/07, BeckRS 2007, 19132;… Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 318 Rn. 56; offen gelassen BayObLG…, Beschluss vom 13. August 2024 - 204 StRR 319/24, BeckRS 2024, 24594 Rn. 17).
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Rechtsprechung
   KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24 - 121 SRs 97/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,54136
KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24 - 121 SRs 97/24 (https://dejure.org/2024,54136)
KG, Entscheidung vom 18.10.2024 - 3 ORs 66/24 - 121 SRs 97/24 (https://dejure.org/2024,54136)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 2024 - 3 ORs 66/24 - 121 SRs 97/24 (https://dejure.org/2024,54136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 329 Abs 1 S 1 StPO, § 344 StPO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge im Rahmen des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO bei fehlender Darlegung einer Krankheitssymptomatik

  • rechtsportal.de

    StPO § 329 Abs. 1 S. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Verfahrensrüge betreffend die rechtsfehlerhafte Anwendung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • KG, 24.07.2023 - 3 ORs 38/23

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

    Auszug aus KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24
    Wird eine Erkrankung vorgetragen, ist eine Darstellung der aktuell zum Terminszeitpunkt bestehenden Symptomatik und die Darlegung der daraus zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen notwendig (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 2023 - 3 ORs 38/23 -, juris m.w.N.; BayObLG NJW 2023, 2586 und NStZ-RR 1997, 182; OLG München, Urteil vom 18. November 2008 - 4 St RR 100/08 -, BeckRS 2008, 24743; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. November 2000 - 1 Ss 165/00 -, juris;… Quentin in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 329 Rn. 103).

    Es ist ihm vor diesem Hintergrund zwar nicht schlechthin verwehrt, aus einem Mangel an Belegen und möglichen Informationen Rückschlüsse bzgl. der Wahrhaftigkeit eines Entschuldigungsvorbringens zu ziehen; Das kann insbesondere der Fall sein, wenn lediglich die pauschale Mitteilung über eine (zur Verhandlungsunfähigkeit führende) Erkrankung erfolgt (vgl. Senat, Urteile vom 24. Juli 2023, a.a.O., und vom 7. Februar 2022 - 3 Ws (B) 328/21 -, BeckRS 2022, 2055, jew. m.w.N.).

    Hat der Angeklagte aber - wie hier - eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird dadurch belegt, dass ein ausgebildeter Mediziner einen krankhaften Zustand festgestellt hat (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 2023, a.a.O.).

  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung - …

    Auszug aus KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24
    Denn nur hierdurch ist dem Revisionsgericht, das an die Urteilsfeststellungen gebunden ist (BGH NJW 1979, 2319), die Überprüfung möglich, ob der Revisionsführer - und nur hierauf kommt es an - tatsächlich entschuldigt war (…vgl. nur Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 67. Aufl., § 329 Rn. 19 m.w.N.).
  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von …

    Auszug aus KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24
    Es ist ihm vor diesem Hintergrund zwar nicht schlechthin verwehrt, aus einem Mangel an Belegen und möglichen Informationen Rückschlüsse bzgl. der Wahrhaftigkeit eines Entschuldigungsvorbringens zu ziehen; Das kann insbesondere der Fall sein, wenn lediglich die pauschale Mitteilung über eine (zur Verhandlungsunfähigkeit führende) Erkrankung erfolgt (…vgl. Senat, Urteile vom 24. Juli 2023, a.a.O., und vom 7. Februar 2022 - 3 Ws (B) 328/21 -, BeckRS 2022, 2055, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 05.04.2023 - 203 StRR 95/23

    Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24
    Wird eine Erkrankung vorgetragen, ist eine Darstellung der aktuell zum Terminszeitpunkt bestehenden Symptomatik und die Darlegung der daraus zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen notwendig (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 2023 - 3 ORs 38/23 -, juris m.w.N.; BayObLG NJW 2023, 2586 und NStZ-RR 1997, 182; OLG München, Urteil vom 18. November 2008 - 4 St RR 100/08 -, BeckRS 2008, 24743; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. November 2000 - 1 Ss 165/00 -, juris;… Quentin in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 329 Rn. 103).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329 …

    Auszug aus KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24
    Zwar ist es anerkannt, dass das Gericht nur solche Beweise erheben muss, die sofort zur Verfügung stehen, also lediglich eine Unterbrechung, nicht aber die Aussetzung der Hauptverhandlung erfordern (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 87;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O, Rn. 21;… Quentin in MüKo-StPO, a.a.O., Rn. 36).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24
    Wird eine Erkrankung vorgetragen, ist eine Darstellung der aktuell zum Terminszeitpunkt bestehenden Symptomatik und die Darlegung der daraus zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen notwendig (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 2023 - 3 ORs 38/23 -, juris m.w.N.; BayObLG NJW 2023, 2586 und NStZ-RR 1997, 182; OLG München, Urteil vom 18. November 2008 - 4 St RR 100/08 -, BeckRS 2008, 24743; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. November 2000 - 1 Ss 165/00 -, juris;… Quentin in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 329 Rn. 103).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 1 Ss 165/00

    Feststellung der Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24
    Wird eine Erkrankung vorgetragen, ist eine Darstellung der aktuell zum Terminszeitpunkt bestehenden Symptomatik und die Darlegung der daraus zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen notwendig (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 2023 - 3 ORs 38/23 -, juris m.w.N.; BayObLG NJW 2023, 2586 und NStZ-RR 1997, 182; OLG München, Urteil vom 18. November 2008 - 4 St RR 100/08 -, BeckRS 2008, 24743; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. November 2000 - 1 Ss 165/00 -, juris;… Quentin in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 329 Rn. 103).
  • OLG München, 18.11.2008 - 4St RR 100/08

    Begründung der Verfahrensrüge: Unzulässige Einspruchsverwerfung wegen …

    Auszug aus KG, 18.10.2024 - 3 ORs 66/24
    Wird eine Erkrankung vorgetragen, ist eine Darstellung der aktuell zum Terminszeitpunkt bestehenden Symptomatik und die Darlegung der daraus zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen notwendig (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 2023 - 3 ORs 38/23 -, juris m.w.N.; BayObLG NJW 2023, 2586 und NStZ-RR 1997, 182; OLG München, Urteil vom 18. November 2008 - 4 St RR 100/08 -, BeckRS 2008, 24743; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. November 2000 - 1 Ss 165/00 -, juris;… Quentin in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 329 Rn. 103).
  • KG, 02.09.2026 - 3 ORs 58/26

    Anforderung an Verfahrensrügen bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz …

    In der Sache nach handelt es sich um eine besondere Form der Aufklärungsrüge (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2024 - 3 ORs 66/24 -, juris).

    Wird eine Erkrankung vorgetragen, ist eine Darstellung der aktuell zum Terminszeitpunkt bestehenden Symptomatik und die Darlegung der daraus zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen notwendig (vgl. Senat, Urteile vom 18. Oktober 2024 a.a.O. m.w.N. und vom 24. Juli 2023 - 3 ORs 38/23 -, juris m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 21.05.2026 - 2 ORbs 31/26

    Erfolglose Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen Verhängung eines Bußgelds wegen …

    Die Darlegung der aktuell zum Terminszeitpunkt bestehenden Symptomatik und der damit zusammenhängenden konkreten Beeinträchtigung des Betroffenen ist entgegen der von der Verteidigung - mit Verweis auf Entscheidungen des 1. Strafsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - vertretenen Auffassung auch dann nicht entbehrlich, wenn die Urteilsausführungen belegen, dass das Tatgericht der ihm im Rahmen der Prüfung einer genügenden Entschuldigung des Betroffenen obliegenden Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist; wird wie hier die Verletzung der im Rahmen von § 74 Abs. 2 OWiG bestehenden Nachforschungspflicht zum Vorliegen von Entschuldigungstatsachen beanstandet (…vgl. hierzu Göhler/Seitz/Bauer, OWiG 19. Aufl. § 74 Rdnr. 29), handelt es sich um eine besondere Form der Aufklärungsrüge, deren formgerechte Begründung die Mitteilung erfordert, welches Ergebnis von der unterbliebenen Nachforschung zu erwarten gewesen wäre; insoweit ist die Darlegung der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bestehenden körperlichen Beeinträchtigungen im Falle der Geltendmachung einer Erkrankung für die vom Rechtsbeschwerdegericht vorzunehmende Überprüfung, ob der Beschwerdeführer tatsächlich entschuldigt war, erforderlich und unumgänglich (vgl. zu § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO: KG, Urt. v. 18. Oktober 2024 - 3 ORs 66/24, 121 SRs 97/24).
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