Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 32 S 1 IfSG, § 28a Abs 1 S 1 Nr 6 IfSG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
Corona-Krise; Verlängerung des Lockdowns, Beherbergung zu touristischen Zwecken trotz PoC-Covid-19-Antigen-Schnelltest-Strategie; Sachsen-Anhalt; CoronaV8V ST i.d.F. v. 27.11.2020 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VwGO § 47 Abs. 6 ; IfSG § 28a; IfSG § 32 S. 1
Verhältnismäßigkeit des vorübergehenden Beherbergungsverbots trotz beabsichtigter "Freitestung" durch die Gastronomen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verbot der Beherbung zu touristischen Zwecken trotz PoC-Covid-19-Antigen-Schnelltest-Strategie ...
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (28)
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20
Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Rn. 45 Zuletzt hat es der Senat offen gelassen, ob § 32 Satz 1 IfSG auf ein Infektionsgeschehen in der Größenordnung der gegenwärtigen Corona-Pandemie überhaupt zugeschnitten ist oder ob es für die darauf gestützten wiederkehrenden - sich in der Gesamtbetrachtung mittlerweile über einen längeren Zeitraum erstreckenden - flächendeckenden tiefgreifenden Grundrechtseingriffe nicht vielmehr einer formell-gesetzlichen Grundlage bedarf, welche den rechtlichen Rahmen für die im Einzelnen zulässigen Maßnahmen näher regelt (vgl. Beschlüsse des Senates vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - juris; vom 10. November 2020 - 3 R 219/20 - juris; vom 13. November 2020 - 3 R 216/20 - juris; vom 17. November 2020 - 3 R 225/20 - juris; vom 24. November 2020 - 3 R 220/20 - juris; vom 27. November 2020 - 3 R 226/20 -).Dies trägt dazu bei, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und sich die Infektionsdynamik verzögert (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 -, vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - und vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - alle juris).
Es ist in Ansehung der dem Verordnungsgeber bei der Ergreifung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des gegenwärtigen Infektionsgeschehens eingeräumten Einschätzungsprärogative voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Verordnungsgeber bei der Entscheidung, welche Lebensbereiche zum Zweck des Gesundheitsschutzes vordringlich geschlossen werden müssen, von der Priorität der Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens und des Bildungsbereichs leiten lässt und auch in diesen Bereichen bestehende Infektionsgefahren in einem gewissen Umfang in Kauf nimmt (vgl. etwa die Beschlüsse des Senates vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - juris und vom 9. November 2020 - 3 R 214/20 - juris).
Rn. 92 Bei der Frage der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist - jedenfalls im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - zudem in Rechnung zu stellen, dass die unzweifelhaft weitreichenden Beeinträchtigungen der Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Beherbergungsbetrieben, die mit der streitgegenständlichen Regelung über die Zeit vom 2. November 2020 bis 30. November 2020 hinaus bis zum 20. Dezember 2020 verlängert werden, durch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, die über die bestehenden bisherigen Unterstützungsprogramme deutlich hinausgeht, zumindest wirtschaftlich abgemildert werden soll (zu diesem Gesichtspunkt siehe z. B. die Beschlüsse des Senats vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - juris Rn. 109 ff. …und vom 13. November 2020 - 3 R 216/20 - juris Rn. 67 ff.).
Dass die im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinne und Regierungschefs vom 28. Oktober 2020 (hierzu im Einzelnen: Beschluss des Senats vom 4. November 2020, a.a.O.) bzw. vom 25. November 2020 (…a.a.O.) und in den jeweils hierzu ergangenen Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesfinanzministeriums wiedergegebenen Eckpunkte rechtlich nicht belastbare Ankündigungen sein sollen, vermag der Senat - trotz der noch nicht in Gänze feststehenden Programminhalte im Einzelnen - nicht zu erkennen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2020 - 3 R 226/20
Corona-Krise; Vorläufige Außervollzugsetzung des Öffnungsverbots für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Rn. 45 Zuletzt hat es der Senat offen gelassen, ob § 32 Satz 1 IfSG auf ein Infektionsgeschehen in der Größenordnung der gegenwärtigen Corona-Pandemie überhaupt zugeschnitten ist oder ob es für die darauf gestützten wiederkehrenden - sich in der Gesamtbetrachtung mittlerweile über einen längeren Zeitraum erstreckenden - flächendeckenden tiefgreifenden Grundrechtseingriffe nicht vielmehr einer formell-gesetzlichen Grundlage bedarf, welche den rechtlichen Rahmen für die im Einzelnen zulässigen Maßnahmen näher regelt (vgl. Beschlüsse des Senates vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - juris; vom 10. November 2020 - 3 R 219/20 - juris; vom 13. November 2020 - 3 R 216/20 - juris; vom 17. November 2020 - 3 R 225/20 - juris; vom 24. November 2020 - 3 R 220/20 - juris; vom 27. November 2020 - 3 R 226/20 -).Deutschlandweit betrachtet lag die Inzidenz der letzten sieben Tage bei 136 Fällen pro 100.000 Einwohner, wobei nur in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein der Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern knapp unterschritten wurde (vgl. S. 4 des Täglichen Lageberichts des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 vom 27. November 2020, a.a.O.).
Hiervon ausgehend ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Verordnungsgeber angesichts der aktuellen Entwicklung für bestimmte, objektiv nicht von vornherein als ungeeignet erscheinende Maßnahmen entscheidet und während der - aus Verhältnismäßigkeitsgründen ohnehin immer nur für einen überschaubaren Zeitraum zu begrenzenden (vgl. § 28a Abs. 5 IfSG) - Geltungsdauer dieser Maßnahmen deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Infektionszahlen beobachtet, um sodann erneut zu prüfen, ob und inwieweit diese Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder zu modifizieren oder ggf. andere (weitere) Maßnahmen geboten sind (vgl. Beschluss des Senates vom 27. November 2020 - 3 R 226/20 -).
Die im Streit stehende Schutzmaßnahme muss sich schlüssig in dieses vom Verordnungsgeber in Wahrnehmung seines Beurteilungs- und Prognosespielraums aufgestellte Gesamtkonzept einfügen (…vgl. Beschluss des Senates vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 - juris Rn. 27 ; Beschluss des Senates vom 27. November 2020 - 3 R 226/20 -).
Lediglich für Zuschüsse von über 4 Mio. EUR sind weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission nötig, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen (vgl. Pressemitteilung vom 27. November 2020, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2020 - 3 R 216/20
Schließung von Fitnessstudios im Rahmen des "Teil-Lockdowns"
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Rn. 45 Zuletzt hat es der Senat offen gelassen, ob § 32 Satz 1 IfSG auf ein Infektionsgeschehen in der Größenordnung der gegenwärtigen Corona-Pandemie überhaupt zugeschnitten ist oder ob es für die darauf gestützten wiederkehrenden - sich in der Gesamtbetrachtung mittlerweile über einen längeren Zeitraum erstreckenden - flächendeckenden tiefgreifenden Grundrechtseingriffe nicht vielmehr einer formell-gesetzlichen Grundlage bedarf, welche den rechtlichen Rahmen für die im Einzelnen zulässigen Maßnahmen näher regelt (vgl. Beschlüsse des Senates vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - juris; vom 10. November 2020 - 3 R 219/20 - juris; vom 13. November 2020 - 3 R 216/20 - juris; vom 17. November 2020 - 3 R 225/20 - juris; vom 24. November 2020 - 3 R 220/20 - juris; vom 27. November 2020 - 3 R 226/20 -).Rn. 92 Bei der Frage der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist - jedenfalls im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - zudem in Rechnung zu stellen, dass die unzweifelhaft weitreichenden Beeinträchtigungen der Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Beherbergungsbetrieben, die mit der streitgegenständlichen Regelung über die Zeit vom 2. November 2020 bis 30. November 2020 hinaus bis zum 20. Dezember 2020 verlängert werden, durch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, die über die bestehenden bisherigen Unterstützungsprogramme deutlich hinausgeht, zumindest wirtschaftlich abgemildert werden soll (…zu diesem Gesichtspunkt siehe z. B. die Beschlüsse des Senats vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - juris Rn. 109 ff. und vom 13. November 2020 - 3 R 216/20 - juris Rn. 67 ff.).
Bei einer Abwägung zeitlich befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (vgl. zuletzt Beschluss des Senates vom 13. November 2020 - 3 R 216/20 - juris Rn. 74 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20
Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Etwaige alternative - mildere - Maßnahmen wie die bereits in § 5 Abs. 1 der 8. SARS-CoV-2-EindV normierten und im Beherbergungsgewerbe im Übrigen allgemein anzuwendenden Hygienevorschriften sind nicht ebenso effektiv wie ein generelles touristisches Beherbergungsverbot (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Oktober 2020 …und vom 4. November 2020, beide a.a.O.; VGH BW, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 S 3156/20 - juris Rn. 29 ff.).Hierbei hat er in den Blick zu nehmen, ob das Gesamtkonzept von Beschränkungen und Lockerungen in sich stimmig und tragbar ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 15. Oktober 2020, a.a.O. Rn. 44 m.w.N.).
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Dabei sind auch Regelungen, die in die Rechte sonstiger Dritter ("Nichtstörer") eingreifen, von der Verordnungsermächtigung erfasst, z.B. um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 26).Rn. 67 In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Infektionsschutzrecht der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen ist, nach welchem an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O. Rn. 32).
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Als wesentlich sind Regelungen zu verstehen, die für die Verwirklichung von Grundrechten erhebliche Bedeutung haben und sie besonders intensiv betreffen (zum Vorstehenden BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 - juris Rn. 52 m.w.N.).Schon aus der Ermächtigung muss daher erkennbar und vorhersehbar sein, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O. Rn. 54 f. m.w.N.;… Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 - juris Rn. 193 ff. m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - 3 R 156/20
Prostitutionsstätten dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Rn. 44 Der Senat hat zu mehreren Regelungen der Vorgängerverordnungen der aktuellen zuletzt durch Verordnung vom 27. November 2020 geänderten 8. SARS-CoV-2-EindV entschieden, dass diese - soweit im Eilverfahren feststellbar - in § 32 Satz 1 IfSG in der vor der Änderung des IfSG durch das Gesetz vom 18. November 2020 geltenden Fassung eine hinreichend bestimmte, ihrerseits verfassungskonforme gesetzliche Grundlage finden und dem legitimen Ziel der befristeten Verhinderung weiterer Infektionsfälle dienen, um eine kapazitätsadäquate Verlangsamung der Infektionsrate und damit eine möglichst umfassende medizinische Versorgung von Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, zu erreichen (vgl. Beschlüsse vom 16. April 2020 - 3 R 52/50, 3 R 67/20 und 3 R 70/20 - jeweils zu § 7 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm] sowie 3 R 60/20 zu § 6 Abs. 1 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Gaststätten]; Beschluss vom 6. Mai 2020 - 3 R 73/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 8 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Freizeitpark]; Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 - zu § 5 Abs. 1 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Ferienhauspark]; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 R 86/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 12 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Fitnessstudio]; Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 R 102/20 - zu §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 2 der 6. SARS-CoV-2-EindV [Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften]; Beschluss vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 - zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV [Prostitutionsstätten]; Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - zu § 5 Abs. 1 Satz 5 der 8. SARS-CoV-2-EindV in der Fassung vom 15. September 2020 [touristisches Beherbergungsverbot bei 7-Tage-Inzidenz]).Die im Streit stehende Schutzmaßnahme muss sich schlüssig in dieses vom Verordnungsgeber in Wahrnehmung seines Beurteilungs- und Prognosespielraums aufgestellte Gesamtkonzept einfügen (vgl. Beschluss des Senates vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 - juris Rn. 27 ; Beschluss des Senates vom 27. November 2020 - 3 R 226/20 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2020 - 3 R 102/20
Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Rn. 44 Der Senat hat zu mehreren Regelungen der Vorgängerverordnungen der aktuellen zuletzt durch Verordnung vom 27. November 2020 geänderten 8. SARS-CoV-2-EindV entschieden, dass diese - soweit im Eilverfahren feststellbar - in § 32 Satz 1 IfSG in der vor der Änderung des IfSG durch das Gesetz vom 18. November 2020 geltenden Fassung eine hinreichend bestimmte, ihrerseits verfassungskonforme gesetzliche Grundlage finden und dem legitimen Ziel der befristeten Verhinderung weiterer Infektionsfälle dienen, um eine kapazitätsadäquate Verlangsamung der Infektionsrate und damit eine möglichst umfassende medizinische Versorgung von Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, zu erreichen (vgl. Beschlüsse vom 16. April 2020 - 3 R 52/50, 3 R 67/20 und 3 R 70/20 - jeweils zu § 7 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm] sowie 3 R 60/20 zu § 6 Abs. 1 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Gaststätten]; Beschluss vom 6. Mai 2020 - 3 R 73/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 8 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Freizeitpark]; Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 - zu § 5 Abs. 1 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Ferienhauspark]; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 R 86/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 12 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Fitnessstudio]; Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 R 102/20 - zu §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 2 der 6. SARS-CoV-2-EindV [Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften]; Beschluss vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 - zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV [Prostitutionsstätten]; Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - zu § 5 Abs. 1 Satz 5 der 8. SARS-CoV-2-EindV in der Fassung vom 15. September 2020 [touristisches Beherbergungsverbot bei 7-Tage-Inzidenz]).Der Verordnungsgeber ist aber durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob konkrete Grundrechtseingriffe auch weiterhin zumutbar sind (zu dessen Beobachtungs- und Überprüfungspflicht: vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 11. Juni 2020 - 3 R 102/20 - juris m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 3 R 205/20
Beherbergungsverbot im Land Sachsen-Anhalt voraussichtlich nicht verhältnismäßig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Rn. 44 Der Senat hat zu mehreren Regelungen der Vorgängerverordnungen der aktuellen zuletzt durch Verordnung vom 27. November 2020 geänderten 8. SARS-CoV-2-EindV entschieden, dass diese - soweit im Eilverfahren feststellbar - in § 32 Satz 1 IfSG in der vor der Änderung des IfSG durch das Gesetz vom 18. November 2020 geltenden Fassung eine hinreichend bestimmte, ihrerseits verfassungskonforme gesetzliche Grundlage finden und dem legitimen Ziel der befristeten Verhinderung weiterer Infektionsfälle dienen, um eine kapazitätsadäquate Verlangsamung der Infektionsrate und damit eine möglichst umfassende medizinische Versorgung von Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, zu erreichen (vgl. Beschlüsse vom 16. April 2020 - 3 R 52/50, 3 R 67/20 und 3 R 70/20 - jeweils zu § 7 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm] sowie 3 R 60/20 zu § 6 Abs. 1 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Gaststätten]; Beschluss vom 6. Mai 2020 - 3 R 73/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 8 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Freizeitpark]; Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 - zu § 5 Abs. 1 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Ferienhauspark]; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 R 86/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 12 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Fitnessstudio]; Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 R 102/20 - zu §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 2 der 6. SARS-CoV-2-EindV [Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften]; Beschluss vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 - zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV [Prostitutionsstätten]; Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - zu § 5 Abs. 1 Satz 5 der 8. SARS-CoV-2-EindV in der Fassung vom 15. September 2020 [touristisches Beherbergungsverbot bei 7-Tage-Inzidenz]).Dies trägt dazu bei, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und sich die Infektionsdynamik verzögert (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 -, vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - und vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - alle juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2020 - 3 R 78/20
Untersagung der touristischen Beherbergung durch die Fünfte …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Rn. 44 Der Senat hat zu mehreren Regelungen der Vorgängerverordnungen der aktuellen zuletzt durch Verordnung vom 27. November 2020 geänderten 8. SARS-CoV-2-EindV entschieden, dass diese - soweit im Eilverfahren feststellbar - in § 32 Satz 1 IfSG in der vor der Änderung des IfSG durch das Gesetz vom 18. November 2020 geltenden Fassung eine hinreichend bestimmte, ihrerseits verfassungskonforme gesetzliche Grundlage finden und dem legitimen Ziel der befristeten Verhinderung weiterer Infektionsfälle dienen, um eine kapazitätsadäquate Verlangsamung der Infektionsrate und damit eine möglichst umfassende medizinische Versorgung von Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, zu erreichen (vgl. Beschlüsse vom 16. April 2020 - 3 R 52/50, 3 R 67/20 und 3 R 70/20 - jeweils zu § 7 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm] sowie 3 R 60/20 zu § 6 Abs. 1 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Gaststätten]; Beschluss vom 6. Mai 2020 - 3 R 73/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 8 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Freizeitpark]; Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 - zu § 5 Abs. 1 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Ferienhauspark]; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 R 86/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 12 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Fitnessstudio]; Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 R 102/20 - zu §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 2 der 6. SARS-CoV-2-EindV [Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften]; Beschluss vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 - zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV [Prostitutionsstätten]; Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - zu § 5 Abs. 1 Satz 5 der 8. SARS-CoV-2-EindV in der Fassung vom 15. September 2020 [touristisches Beherbergungsverbot bei 7-Tage-Inzidenz]).Dies trägt dazu bei, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und sich die Infektionsdynamik verzögert (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 -, vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - und vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - alle juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2020 - 2 KM 293/20
Kein Anspruch auf Außervollzugsetzung des § 4 - Reisen nach …
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
- BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2020 - 3 R 214/20
Vorübergehende Schließung von Spielhallen aufgrund der Corona-Pandemie
- VGH Bayern, 07.07.2020 - 20 NE 20.1497
Eingeschränkter Betrieb einer Sprachschule während Corona-Pandemie (hier: § 17 …
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die …
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1314/20
Corona-Epidemie; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2020 - 13 B 557/20
Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen bis auf Weiteres rechtmäßig
- BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2020 - 3 R 86/20
Fitnessstudios bleiben vorerst geschlossen
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 3 R 220/20
Corona-Pandemie; Eilantrag gegen Kontaktbeschränkungen; Verbot der Öffnung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2020 - 3 R 219/20
Schließung von Gaststätten im Rahmen des "Teil-Lockdowns"
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2020 - 3 R 225/20
Schließung von Prostitutionsstätten im Rahmen des "Teil-Lockdowns"
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2020 - 3 R 73/20
Nutzung einer in einem Freizeitpark befindlichen Offroadstrecke als isolierte …
- LSG Hamburg, 13.12.2022 - L 3 R 60/20
Voraussetzungen eines Anspruchs des Versicherten auf Rente wegen voller …
- LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 67/20
Grenzen der Ermittlungspflicht des Gerichts bei beantragter …
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher …
Dieses Tatbestandsmerkmal ist in dem Sinne zu verstehen, dass der genannte Schwellenwert zwar nicht "in allen Stadt- und Landkreisen" überschritten sein muss, sondern, dass es ausreicht - aber auch erforderlich ist -, dass der Schwellenwert in dem auf das Bundesland bezogenen Durchschnitt überschritten wird (in diesem Sinne etwa OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2021 - 20 NE 21.76 - juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.01.2021 - 6 B 11642/20 - juris; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 259/20 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
Kommunale Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius aufgrund hoher …
(1) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der übertragbaren Krankheit COVID-19 zu ergreifen sind, wobei dies auch Regelungen einschließt, die in die Rechte sonstiger Dritter ("Nichtstörer") eingreifen, die selbst nicht Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider sind (vgl. zuletzt Beschluss des Senates vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - juris Rn. 52 ff. m.w.N.).Dass Kontaktreduzierungen grundsätzlich geeignet sind, einem Anstieg der Zahl der Neuinfektionen entgegenzuwirken und diese somit wieder auf die von der Landesregierung und der Antragsgegnerin - ebenso wie vom (Bundes-)Gesetzgeber - als nachverfolgbar angesehene Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken, liegt in Anbetracht der Wege, auf denen das Coronavirus SARS-CoV-2 übertragen wird (…vgl. Beschluss des Senates vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - juris Rn. 82 m.w.N.), auf der Hand (vgl. Beschluss des Senates vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - juris Rn. 69 f.).
In diesem Zusammenhang kommt neben der Entwicklung des Pandemiegeschehens dem Gesamtkonzept bzw. Maßnahmenbündel, mit dem die zuständigen Behörden dem Infektionsgeschehen begegnen, eine maßgebliche Bedeutung zu (vgl. zum Ganzen etwa Beschluss des Senates vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - juris Rn. 87 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21
Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle …
Zum anderen wird auch die Bewertung des Amtsgerichts einer grundsätzlichen offensichtlichen Verfassungswidrigkeit weder von der Verfassungsrechtsprechung (…zur Offenheit der Rechtsfragen vgl. nur: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 1187/20 - juris Rn. 5 …und vom 9. April 2020 - 1 BvQ 29/20 - juris Rn. 5; ThürVerfGH…, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 17/20 (eAO) - juris Rn. 74) noch der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur die veröffentlichten Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 3 EN 851/20 -, vom 21. Dezember 2020 - 3 EN 812/20 -, 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, vom 13. November 2020 - 3 EN 729/20 -, vom 12. November 2020 - 3 EN 747/20 -, vom 8. November 2020 - 3 EN 725/20 -, vom 26. August 2020 - 3 EN 531/20 -, vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 -, vom 13. Juni 2020 - 3 EN 374/20 -, vom 5. Juni 2020 - 3 EN 369/20 - und - 3 EN 370/20 -, vom 28. Mai 2020 - 3 EN 359/20 -, vom 22. Mai 2020 - 3 EN 341/20 -, vom 7. Mai 2020 - 3 EN 311/20 -, vom 10. April 2020 - 3 EN 248/20 -, vom 9. April 2020 - 3 EN 238/20 - und vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 - alle juris) oder anderer Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (vgl. hierzu jeweils zuletzt mit m. w. N.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 S 4028/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 20 NE 20.3026 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 11 S 124/20 - OVG Bremen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 1 B 470/20 - OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30. November 2020 - 8 B 2681/20.N - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 KM 768/20 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 13 MN 14/21 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 13 B 1899/20.NE - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. November 2020 - 6 B 11345/20 - OVG Saarland, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 B 339/20 - OVG Sachsen, Beschluss vom 27. November 2020 - 3 B 394/20 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 3 MR 1/21 - alle juris) geteilt. - OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21
Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F. …
Zum anderen wird auch die Bewertung des Amtsgerichts einer grundsätzlichen offensichtlichen Verfassungswidrigkeit weder von der Verfassungsrechtsprechung (…zur Offenheit der Rechtsfragen vgl. nur: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 1187/20 - juris Rn. 5 …und vom 9. April 2020 - 1 BvQ 29/20 - juris Rn. 5; ThürVerfGH…, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 17/20 (eAO) - juris Rn. 74) noch der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur die veröffentlichten Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 3 EN 851/20 -, vom 21. Dezember 2020 - 3 EN 812/20 -, 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, vom 13. November 2020 - 3 EN 729/20 -, vom 12. November 2020 - 3 EN 747/20 -, vom 8. November 2020 - 3 EN 725/20 -, vom 26. August 2020 - 3 EN 531/20 -, vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 -, vom 13. Juni 2020 - 3 EN 374/20 -, vom 5. Juni 2020 - 3 EN 369/20 - und - 3 EN 370/20 -, vom 28. Mai 2020 - 3 EN 359/20 -, vom 22. Mai 2020 - 3 EN 341/20 -, vom 7. Mai 2020 - 3 EN 311/20 -, vom 10. April 2020 - 3 EN 248/20 -, vom 9. April 2020 - 3 EN 238/20 - und vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 - alle juris) oder anderer Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (vgl. hierzu jeweils zuletzt mit m. w. N.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 S 4028/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 20 NE 20.3026 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 11 S 124/20 - OVG Bremen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 1 B 470/20 - OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30. November 2020 - 8 B 2681/20.N - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 KM 768/20 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 13 MN 14/21 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 13 B 1899/20.NE - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. November 2020 - 6 B 11345/20 - OVG Saarland, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 B 339/20 - OVG Sachsen, Beschluss vom 27. November 2020 - 3 B 394/20 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 3 MR 1/21 - alle juris) geteilt.
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