Rechtsprechung
| LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 273 BGB, § 320 BGB, § 535 BGB, § 536 BGB, § 543 BGB
Mietrechtsstreit: Erlöschen des mangelbedingten Leistungsverweigerungsrechts des Wohnraummieters; Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für weitere mitverglichene Verfahren - IWW
- Wolters Kluwer
Erlöschen des Leistungsverweigerungsrechts des Mieters bei eindeutiger Ablehnung der Mängelbeseitigung durch den Vermieter; Festsetzung eines ...
- mietrechtsiegen.de
Mangelbedingtes Leistungsverweigerungsrecht Mieter - Erlöschen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermieter verweigert Mangelbeseitigung: Kein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters mehr!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Kein Zurückbehaltungsrecht wenn Leistung verweigert
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erlöschen des mangelbedingten Leistungsverweigerungsrechts des Mieters
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Leistungsverweigerungsrecht des Mieters kann erlöschen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlöschen des Leistungsverweigerungsrechts des Mieters bei eindeutiger Ablehnung der Mängelbeseitigung durch den Vermieter; Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für die Gerichtsgebühren für mitverglichene rechtshängige weitere Verfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermieter verweigert Mängelbeseitigung: Kein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters mehr! (IMR 2019, 442)
Verfahrensgang
- AG Freiburg - 5 C 920/15
- LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 168/18
Mietzahlungsklage: Berücksichtigung der Mietminderung bei Geltendmachung im …
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Insoweit wird auf den heutigen Beschluss im Verfahren 3 S 168/18 verwiesen.Für die Gerichtsgebühren war ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf die miterledigten Verfahren 3 S 168/18 und 3 S 266/18 schon deshalb nicht festzusetzen, weil er nur anfällt, wenn der mitverglichene Anspruch nicht rechtshängig, also auch nicht Gegenstand eines anderen Gerichtsverfahrens ist (1900 KV GKG, vgl. z.B. Norbert Schneider NZM 2018, 716).
Für die auf Seiten der Klägerin und des Beklagten Ziff. 1 -die Beklagte Ziff. 2 war am Verfahren 3 S 168/18 nicht beteiligt- angefallenen Vergleichsgebühren war deshalb ein Vergleichsmehrwert von 60.398,79 EUR festzusetzen.
Dieser war der Klägerin bei der Quotelung der Vergleichsgebühren im Verhältnis zum Beklagten Ziff. 1 zu 3/4 ins Soll zu stellen gem. der Quote von 1/4 zu 3/4, die die Kammer im Verfahren 3 S 168/18 gem. § 91a ZPO beschlossen hat.
Im Verhältnis der Klägerin und der am Verfahren 3 S 168/18 nicht beteiligten Beklagten Ziff. 2 waren die anwaltlichen Vergleichsgebühren somit im Wege der fiktiven Addition beider Räumungsstreitwerte von jeweils 21.540,00 EUR gegeneinander aufzuheben, da beide Seiten je ein Verfahren mutmaßlich gewonnen und eines verloren hätten.
- LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 266/18
Wohnraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Vermieterkündigung wegen fehlender …
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Für die Gerichtsgebühren war ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf die miterledigten Verfahren 3 S 168/18 und 3 S 266/18 schon deshalb nicht festzusetzen, weil er nur anfällt, wenn der mitverglichene Anspruch nicht rechtshängig, also auch nicht Gegenstand eines anderen Gerichtsverfahrens ist (1900 KV GKG, vgl. z.B. Norbert Schneider NZM 2018, 716).Ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf das mitverglichene Räumungsverfahren 3 S 266/18 besteht hingegen nicht, da insoweit wirtschaftliche Identität der beiden Klageansprüche vorliegt (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 3 U 64/07 -, Rn. 18, juris); insoweit ist auch kein Antrag auf Festsetzung eines Mehrwerts nach § 33 RVG gestellt.
Auch wenn das parallele Räumungsverfahren 3 S 266/18 somit vergleichsgebührenneutral ist, war jedoch im Rahmen des § 91a ZPO zu berücksichtigen, dass die Klägerin dort voraussichtlich unterlegen wäre (insoweit wird auf den dort nach § 91a ZPO ergangenen Beschluss verwiesen).
- BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14
Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen …
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Dass in einem solchen Fall das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht des Mieters erlischt, entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, VIII ZR 19/14 und Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14 -, juris;… dem folgend z.B. LG Düsseldorf, BeckRS 2017, 143221 Rn. 17), der die Kammer trotz der Kritik des Schrifttums (Schwab NZM 2019, 36 unter III. 2. a m.N.;… MüKoBGB/Emmerich, 8. Aufl. 2019, BGB § 320 Rn. 9) folgt, denn § 320 BGB soll nicht die Äquivalenz der wechselseitigen Leistungen sicherstellen (dafür gibt es die Minderung), sondern dem Schuldner ein Druckmittel geben.Versagt dieses, muss der Mieter den Vermieter folgerichtig auf Mangelbehebung in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, VIII ZR 19/14, Rn 66 nach juris), anstatt dauerhaft nach dem Grundsatz "dulde und liquidiere" zu verfahren.
- BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11
Zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Ohnehin liegt ein zur außerordentlich fristlosen Kündigung berechtigender Zahlungsverzug auch dann vor, wenn der Mieter sich bei einer Minderungsquote verschätzt und über eine längere Zeit eine geringere als die geschuldete Miete zahlt; ein schuldloser Rechtsirrtum liegt nur vor, wenn der Mieter sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Fragen bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat; ihm bleibt anheimgestellt, den Minderungsbetrag, den er für angemessen hält, unter einem (einfachen, lediglich die Wirkungen des § 814 BGB ausschließenden) Vorbehalt der Rückforderung an den Vermieter zahlen (…Münch in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 543 BGB, Rn. 130/131 m.N.; ebenso Blank, WuM 2012, 501 (502); jeweils unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11 -, juris ähnlich Hinz NJW 2013, 337 ff.).In einer solchen Konstellation lässt die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11 -, juris) keinen Raum für ein Irrtumsprivileg des Mieters.
- BGH, 27.10.2015 - VIII ZR 288/14
Wohnraummiete: Zulässigkeit einer wegen weiterer Zahlungsrückstände …
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Dass in einem solchen Fall das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht des Mieters erlischt, entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, VIII ZR 19/14 und Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14 -, juris;… dem folgend z.B. LG Düsseldorf, BeckRS 2017, 143221 Rn. 17), der die Kammer trotz der Kritik des Schrifttums (Schwab NZM 2019, 36 unter III. 2. a m.N.;… MüKoBGB/Emmerich, 8. Aufl. 2019, BGB § 320 Rn. 9) folgt, denn § 320 BGB soll nicht die Äquivalenz der wechselseitigen Leistungen sicherstellen (dafür gibt es die Minderung), sondern dem Schuldner ein Druckmittel geben. - OLG Hamm, 26.04.2018 - 18 W 11/18
Streitwert eines Vergleichs im Räumungsprozess
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Für die Gerichtsgebühren war ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf die miterledigten Verfahren 3 S 168/18 und 3 S 266/18 schon deshalb nicht festzusetzen, weil er nur anfällt, wenn der mitverglichene Anspruch nicht rechtshängig, also auch nicht Gegenstand eines anderen Gerichtsverfahrens ist (1900 KV GKG, vgl. z.B. Norbert Schneider NZM 2018, 716). - LG Düsseldorf, 06.12.2017 - 23 S 27/17
Fristlose Mietvertragskündigung - Anspruch auf Räumung und Herausgabe der …
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Dass in einem solchen Fall das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht des Mieters erlischt, entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, VIII ZR 19/14 und Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14 -, juris; dem folgend z.B. LG Düsseldorf, BeckRS 2017, 143221 Rn. 17), der die Kammer trotz der Kritik des Schrifttums (Schwab NZM 2019, 36 unter III. 2. a m.N.;… MüKoBGB/Emmerich, 8. Aufl. 2019, BGB § 320 Rn. 9) folgt, denn § 320 BGB soll nicht die Äquivalenz der wechselseitigen Leistungen sicherstellen (dafür gibt es die Minderung), sondern dem Schuldner ein Druckmittel geben. - OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01
Zu den Voraussetzungen eines Wechsel der Mietvertragsparteien
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Rn. 13 Für die Beklagten hätte im Fall eines Räumungsurteils § 100 Abs. 4 ZPO gegolten; dementsprechend ist auch ihre Kostenentscheidung nach § 91a ZPO grds. gesamtschuldnerisch (OLG Düsseldorf Urt. v. 11.12.2001 - 24 U 17/01, BeckRS 2001, 30226005; LG Frankfurt…, Beschluss vom 26. November 2010 - 2-11 T 127/10 -, Rn. 4, juris). - OLG Jena, 19.04.2013 - 9 W 188/13
Kostenfestsetzung mehrere Terminsgebühren
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Diesem war stattzugeben, denn bezüglich der anwaltlichen Vergleichsgebühren ist ein miterledigtes Parallelverfahren grundsätzlich -anders als bzgl. der Gerichtsgebühren- mehrwertbegründend (OLG Thüringen MDR 2013, 944; OVG Lüneburg AGS 2016, 572;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG VV 1003 Rn. 71-73). - OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 3 U 64/07
Mietrecht: Annahme eines Mietvertrages bei Gebrauchsüberlassung gegen Herausgabe …
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
Ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf das mitverglichene Räumungsverfahren 3 S 266/18 besteht hingegen nicht, da insoweit wirtschaftliche Identität der beiden Klageansprüche vorliegt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 3 U 64/07 -, Rn. 18, juris); insoweit ist auch kein Antrag auf Festsetzung eines Mehrwerts nach § 33 RVG gestellt. - LG Frankfurt/Main, 26.11.2010 - 11 T 127/10
- OLG Rostock, 14.11.2019 - 3 U 28/18
Gewerberaummietverhältnis: Zurückbehaltungsrecht wegen der Nichterteilung einer …
Mit einer weiteren Fortsetzung eines über die Minderung hinausgehenden Einbehalts würde der Zustand eintreten, dass der Mieter einen Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit lediglich einschränkt, aber nicht aufhebt, hinnimmt, aber für einen längeren Zeitraum nicht die geschuldete (geminderte) Miete entrichtet (…BGH, Urt. v. 17.06.2015, VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 = NZM 2015, 618; LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 02.05.2019, 3 S 10/18, zit. nach juris). - KG, 09.03.2026 - 2 W 5/26
Haftung mehrerer Beklagter für die Prozesskosten nach einer Klagerücknahme wegen …
Rn. 15 Soweit teilweise eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 100 Abs. 4 ZPO in Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, erfolgt dies in aller Regel ohne Begründung oder dogmatische Herleitung (…vgl. für Sonderfälle BeckOK ZPO/Jaspersen, 59. Ed., Stand 1. Dezember 2025, ZPO § 100 Rn. 16 ff.;… Schulz, in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Auflage (2025), § 100 Rn. 14;… Flockenhaus, in Musielak/Voit, ZPO, 22. Auflage (2025), § 100 Rn. 5; für eine Anwendung auf Entscheidungen nach § 91a Abs. 1 Satz 1 und § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO offenbar auch BGH…, Urteil vom 7. Juli 2020 - XI ZR 320/18 -, juris Rn. 26 zu § 524 ZPO unter Verweis auf OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 7. März 2016 - 1 W 6/16 -, juris Rn. 14 ff. und BeckOK ZPO/Jaspersen, 59. Ed., Stand 1. Dezember 2025, ZPO § 100 Rn. 14; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 24 U 17/01 -, juris Rn. 23; LG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 2. Mai 2019 - 3 S 10/18 -, juris Rn. 13; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 26. November 2010 - 2-11 T 127/10 -, juris Rn. 4; AG Schöneberg…, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 17 C 125/21 -, juris Rn. 9 ; AG Dortmund…, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 511 C 3/07 -, juris Rn. 6 unter Verweis auf Gründe der Praktikabilität).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 03.09.2018 - 2-03 S 10/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 97 UrhG
Zur Sorgfaltspflicht bei Nutzung eines Werks - Suche im Internet - damm-legal.de
Eine Internetsuche nach "kostenlosen" Bildern genügt nicht der Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen
- online-und-recht.de
Internet-Ergebnis nach "kostenlos" indiziert nicht, dass angezeigte Werke urhebeberrechtsfrei sind
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Eine Internetsuche nach "kostenlosen" Bildern genügt nicht der Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Umstand das Bild bei Suche nach "kostenlos" in Ergebnissen angezeigt wird bedeutet nicht dass Bild gemeinfrei ist und entspricht nicht Sorgfaltsmaßstab des § 97 UrhG
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sorgfaltspflichten bei Nutzung eines Werks
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Trotz Internet-Suchergebnis nach "kostenlos" urheberrechtswidriger Sorgfaltsverstoß
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Kostenlose Bilder im Internet sind nicht auch gemeinfreie Werke
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zur Sorgfaltspflicht bei Nutzung eines Werks - Suche im Internet
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 16.04.2018 - 29 C 2721/17
- LG Frankfurt/Main, 03.09.2018 - 2-03 S 10/18
Papierfundstellen
- MMR 2019, 547
- K&R 2019, 65
- ZUM 2019, 193
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13
CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.09.2018 - 3 S 10/18
Dabei kann die Urhebernennung z.B. bei ins Internet eingestellten Werken erfolgen, indem der Urheber auf der Webseite in üblicher Weise als Urheber bezeichnet wird (BGH GRUR 2015, 258 [BGH 18.09.2014 - I ZR 76/13] Rn. 35 - CT-Paradies m.w.N.). - KG, 28.01.2008 - 12 U 50/07
Berufungsverfahren: Grenzen des Prüfungsumfangs des Berufungsgerichts …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.09.2018 - 3 S 10/18
Darüber hinaus hat er die leitenden Gründe und die wesentlichen Gesichtspunkte für seine Überzeugungsbildung nachvollziehbar im Urteil darzulegen, wobei es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 28.01.2008 - 12 U 50/07 - juris, m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 17.04.2023 - Verg 36/21 Rn. 10 2. Die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin, mit der sie eine Heraufsetzung des Gegenstandswerts auf bis 29.288.682,83 Euro erstrebt, ist bereits unzulässig, weil sie ausdrücklich im Namen der Antragsgegnerin eingelegt ist, eine Partei aber - jedenfalls in der Regel - nur mit dem Ziele der Herabsetzung des Werts Beschwerde einlegen oder Gegenvorstellung erheben kann (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986, IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737), da sie durch einen zu niedrig festgesetzten Wert nicht beschwert ist (BGH, Beschluss vom 20. September 2018, I ZR 122/17, ZUM 2019, 193 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011, VIII ZB 59/11, BeckRS 2012, 3303 Rn. 6; VGH München, Beschluss vom 20. April 2020, 15 C 20.700, BeckRS 2020, 9511 Rn. 2; KG, Beschluss vom 1. März 2016, 23 W 7/16, BeckRS 2016, 4641 Rnrn.
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