Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 165 Abs 3 S 1 Nr 1 bis 4 BauGB, § 169 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 1 bis 3 UVPG, § 36 UVPG, § 165 Abs 3 S 2 BauGB
Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen Umweltprüfung; Ermittlung des langfristigen Wohnstättenbedarfs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 165 ; BauGB § 169 ; UVPG § 35 ; UVPG § 36
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; Entwicklungssatzung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; erhöhter Wohnstättenbedarf; Prognose; Strategische Umweltprüfung - rechtsportal.de
BauGB § 165 ; BauGB § 169 ; UVPG § 35 ; UVPG § 36
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; Entwicklungssatzung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; erhöhter Wohnstättenbedarf; Prognose; Strategische Umweltprüfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Prüfungstiefe und Wertungen von Prognose bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 3 S 2103/19
- BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (47)
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Die von der Maßnahme Betroffenen erleiden daher durch einen nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen des § 165 Abs. 3 Satz 1 BauGB keine unzumutbare Rechtseinbuße (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 57;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris m. w. N.).Muss der Planungsraum, etwa in Bezug auf die Nähe standortrelevanter Einrichtungen oder die Anbindung an das Verkehrsnetz, bestimmten Anforderungen entsprechen, denen andere Standorte nicht oder nur unzureichend genügen, braucht die Gemeinde nicht mit diesen weniger geeigneten Flächen vorlieb zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 51;… BVerwG, Beschl. v. 31.03.1998 - 4 BN 4.98 -, juris Rn. 14).
(BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris).
Insoweit kommt es maßgeblich auf den Umfang und die Komplexität der jeweiligen Entwicklungsmaßnahme an (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 57).
Ist dies durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt, so gilt auch für das Eigentum wie für sonstige abwägungserhebliche Belange, dass es in der Abwägung überwunden werden darf (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 62).
Der Abwägungsspielraum, den die Gemeinde hierbei hat, ist überschritten, wenn sie die Entwicklungsmaßnahme als Mittel im Rahmen einer Bodenvorratspolitik einsetzt, die es ihr ermöglicht, sich den Zugriff auf Flächen zu sichern, die nicht zur Überplanung innerhalb eines absehbaren Zeitraums anstehen, sondern für eine fernere Zukunft als Baulandreserve dienen (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 60).
Es entspricht sachgerechter Abwägung, schon auf der Ebene des Entwicklungsrechts insoweit einem voraussichtlichen Bedarf an Kompensationsflächen Rechnung zu tragen (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 38, 60;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 50 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2006 - 3 S 2468/04
Wohl der Allgemeinheit, Erhöhter Wohnstättenbedarf, Enteignung, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, BauR 2004, 1584 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris m. w. N.).Der für die Bedarfseinschätzung vorausgesetzte und maßgebliche Zeithorizont wird dadurch bestimmt, dass das Entwicklungsrecht den Kommunen ein Instrumentarium an die Hand gibt, das darauf angelegt ist, für die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme wirksame Lösungsmöglichkeiten über die nähere Zukunft hinaus innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu eröffnen (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 12.12.2002 - 4 CN 7.01 -, BVerwGE 117, 248 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris;… Runkel in EZBK, BauGB, § 165 Rn. 53 ff.).
Die von der Maßnahme Betroffenen erleiden daher durch einen nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen des § 165 Abs. 3 Satz 1 BauGB keine unzumutbare Rechtseinbuße (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 57; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris m. w. N.).
Auch wenn der Gemeinde kein städtebaupolitisches planerisches Ermessen im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB zusteht, so ist die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Entwicklungsmaßnahme gleichwohl an den legitimen Zielvorstellungen zu messen, die sie mit der Entwicklungsmaßnahme verfolgt (vgl. zur Alternativenprüfung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 34;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 96).
Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit eines Standorts für ein Vorhaben, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 93 ff., VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 34).
Auch die fehlende Einwirkungsmöglichkeit der Gemeinde darauf, dass die Gesamtmaßnahme zügig durchgeführt wird, kann ein die Entwicklungsmaßnahme rechtfertigender Grund sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 38 ff.).
Es entspricht sachgerechter Abwägung, schon auf der Ebene des Entwicklungsrechts insoweit einem voraussichtlichen Bedarf an Kompensationsflächen Rechnung zu tragen (…BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 38, 60; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 50 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 86/09
Stadt Attendorn obsiegt im Streit um Entwicklungssatzung für Industriegebiet …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde die Entwicklungsmaßnahme nicht dafür nutzbar machen darf, eine nicht bestehende Nachfrage erst zu erzeugen und dafür Flächen planerisch anzubieten, sind der Bedarf und die Möglichkeiten seiner Deckung im Grundsatz für den Zeitraum zu prognostizieren, innerhalb dessen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme verwirklicht werden soll (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 56, m.w.N.;… Runkel in EZBK, BauGB, vor § 165 Rn. 52a, § 165 Rn. 63).Auch wenn der Gemeinde kein städtebaupolitisches planerisches Ermessen im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB zusteht, so ist die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Entwicklungsmaßnahme gleichwohl an den legitimen Zielvorstellungen zu messen, die sie mit der Entwicklungsmaßnahme verfolgt (…vgl. zur Alternativenprüfung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 96).
Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit eines Standorts für ein Vorhaben, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 93 ff., VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 34).
Ein solches "Hineinplanen in eine Ausnahme- oder Befreiungslage" ist grundsätzlich zulässig (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 152;… vgl. zu Bebauungsplänen BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, juris Rn. 14;… BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 91;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn. 131 ).
Erforderlich, aber auch ausreichend ist - auch nach den Vorgaben des Unionsrechts - eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NW -, juris Rn. 148; vgl. zur Bauleitplanung BVerwG…, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 16.16 -, juris Rn. 58;… BVerwG, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris Rn.103;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn.142 ;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.09.2020 - 5 S 734/18 -, juris Rn. 106 ff.; jeweils m.w.N.).
Insoweit finden im Rahmen des entwicklungsrechtlichen Abwägungsgebots dieselben Grundsätze Anwendung wie bei dem allgemeinen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 139).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Die Antragsteller sind angesichts dessen unmittelbar in ihren Eigentumsrechten betroffen; die (potentielle) Rechtswidrigkeit eines derartigen normativen Eingriffs müssen sie nicht hinnehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 27;… für eine Sanierungssatzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2016 - 3 S 572/15 -, BRS 84 Nr. 155).Danach ist es unschädlich, dass die Ziele und Zwecke der Entwicklungssatzung nicht bereits im Satzungstext benannt, sondern gesondert beschlossen worden sind (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 61 f.).
Einen Rechtssatz, wonach sich die Ziele einer Entwicklungssatzung gemäß § 165 Abs. 6 BauGB unmittelbar aus dem Satzungstext ergeben müssen und nicht auch der Begründung der Satzung entnommen werden können, hat das Bundesverfassungsgericht damit nicht aufgestellt (…BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017 - 4 BN 4/17 -, juris Rn. 4;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.12.2011 - 1 KN 111/08 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 61 f;… a.A. Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand Mai 2021 - im Folgenden EZBK -, Vorbemerkung zu den §§ 165 ff., Rn. 44a, § 165 Rn. 121).
Da der Zeitrahmen für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme seinerseits auf einer Prognose beruht, die lediglich auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14. -, juris Rn. 104 m.w.N.), dürfen die formalen Anforderungen nicht überspannt werden.
Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung kann insoweit nur sein, ob die Antragsgegnerin dem Zeit- und Maßnahmeplan eine sachgerechte Prognose zugrunde gelegt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 - juris Rn. 104 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15
Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Es ist allerdings nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass die in § 44 BNatSchG geregelten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, insbesondere die Zugriffsverbote in § 44 Abs. 1 BNatSchG, - ähnlich wie bei einem Bebauungsplan - der Umsetzbarkeit und damit der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme entgegenstehen können (…vgl. zum Bebauungsplan BVerwG, Urt. v. 08.03.2017 - 4 CN 1.16 -, juris Rn. 22;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.09.2020 - 5 S 734/18 -, juris Rn. 106 ; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn. 125 ff.; jeweils m.w.N.).Hierzu reicht aber in der Regel eine bloße "Potenzialabschätzung" aus (vgl. zur Bauleitplanung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn. 129 m. w. N.).
Ein solches "Hineinplanen in eine Ausnahme- oder Befreiungslage" ist grundsätzlich zulässig (…OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 152;… vgl. zu Bebauungsplänen BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, juris Rn. 14;… BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn. 131 ).
Erforderlich, aber auch ausreichend ist - auch nach den Vorgaben des Unionsrechts - eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (…OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NW -, juris Rn. 148; vgl. zur Bauleitplanung BVerwG…, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 16.16 -, juris Rn. 58;… BVerwG, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris Rn.103; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn.142 ;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.09.2020 - 5 S 734/18 -, juris Rn. 106 ff.; jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 27.05.2004 - 4 BN 7.04
Zulässige Enteignung im städtebaulichen Entwicklungsbereich auch ohne …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, BauR 2004, 1584 m.w.N.;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris m. w. N.).Die enteignungsrechtliche Vorwirkung einer Entwicklungssatzung schließt es nicht aus, der Gemeinde Bewertungs- und Prognosespielräume zuzuerkennen, die einer gerichtlichen Vollkontrolle entzogen sind (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.06.2008 - 1 BvR 349/04 u.a. -, juris Rn. 29 ff.;… BVerwG, Beschl. v. 05.08.2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, juris).
Ein Vorgehen in Teilabschnitten kann je nach Komplexität der Maßnahme gerechtfertigt sein; maßgeblich ist, ob verschiedene Einzelmaßnahmen - wie hier - ein planmäßiges und (auch zeitlich) aufeinander abgestimmtes Vorgehen erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, juris).
Von dem erhöhten Wohnstättenbedarf wird auch der durch die Schaffung von Wohnraum notwendig werdende ergänzende Bedarf an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Schulcampus, Sportanlagen, soziale Einrichtungen sowie Freizeit- und Grünflächen) umfasst (§ 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB; vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, juris).
- BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Ob die öffentlichen Interessen überwiegen, die für das Vorhaben sprechen, unterliegt einer Prüfung nicht lediglich nach Maßgabe der zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätze (…BVerfG, Urt. v. 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 74, 264, 293 f.; BVerwG, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 7 m.w.N.).Verläuft die tatsächliche Entwicklung anders als prognostiziert, so ist dies für sich genommen kein Beleg, sondern allenfalls ein Indiz für eine unsachgemäß erstellte Prognose (BVerwG, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13).
Rn. 131 Wie ausgeführt, darf sich die Gemeinde auf Schätzungen und Erfahrungswerte stützen, wenn sie mit zumutbarem Aufwand keine besseren Erkenntnismittel ausschöpfen kann (BVerwG, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13).
- BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Dementsprechend hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung zur Umweltprüfung nur für Bauleitpläne eingeführt (…vgl. zum Ganzen Runkel in EZBK, BauGB, § 165 Rn. 94 unter Bezugnahme auf den Bericht der unabhängigen Kommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs - Gaentzsch-Kommission - vom August 2002; zur vergleichbaren Konstellation einer Sanierungsatzung BVerwG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rn. 14).Da nämlich die Entwicklungsziele der Konkretisierung durch nachfolgende Planung bedürfen und ein nachfolgender Bebauungsplan nicht aus der Entwicklungssatzung zu entwickeln ist (vgl. zur Sanierungssatzung BVerwG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rn. 10), besteht bei der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme ein erheblicher Spielraum des Plangebers, und zwar auch in Bezug auf den zu überbauenden Bereich.
Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24.03.2010 (- 4 BN 60.09 -, juris Rn. 14) angenommen, dass naturschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch die Sanierungssatzung als solche ausgeschlossen sind, wenn nachfolgenden Ordnungs- und Baumaßnahmen ein Verbot entgegensteht oder hierfür aus Rechtsgründen eine FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich ist.
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Umgekehrt muss aber verhindert werden, dass ein- und derselbe Plan mehreren Umweltprüfungen unterzogen wird (BVerwG Urt. v. 03.11.2020 - 9 A 7.19 -, juris Rn. 67 m.w.N zur Rspr. des EuGH).Das Urteil des EuGH vom 22.03.2012 (- C-567/10 -, juris) betraf hingegen die Frage, ob auch die Aufhebung eines Plans oder Programms eine SUP erfordern kann (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 03.11.2020 - 9 A 7.19 -, juris Rn. 67); auch hieraus lässt sich für die vorliegende Fallgestaltung unmittelbar nichts herleiten.
- EuGH, 25.06.2020 - C-24/19
Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Der EuGH hält aber in ständiger Rechtsprechung daran fest, dass sich der Begriff "Pläne und Programme" auf einen (jeden) Rechtsakt bezieht, "der dadurch, dass er die in dem betreffenden Bereich anwendbaren Regeln und Verfahren zur Kontrolle festlegt, eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer Projekte aufstellt, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben" (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 25.06.2020 - C 24/19 -, juris Rn. 67 m.w.N.).Dem Urteil vom 25. Juni 2020 (- C-24/19 -, juris) lag eine Fallgestaltung mit einem konkreten Vorhaben- und Projektbezug zugrunde (…vgl. im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.11.2020 - 5 S 1107/18 -, juris Rn. 43 ff.).
- BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09
Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion; …
- BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3.20
Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers …
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 734/18
Formell (beschleunigtes Verfahren; Bekanntmachung) und materiell …
- BVerwG, 12.12.2002 - 4 CN 7.01
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; erhöhter Bedarf an Wohn …
- BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 4.98
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Entwicklungsbereich; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2020 - 5 S 1107/18
Teilfortschreibung eines Regionalplans
- BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung einer …
- BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.1985 - 8 S 1923/83
Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
- BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97
Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82
Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes
- BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99
Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
- BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16
Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren; …
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.2015 - 3 S 248/15
Rechtmäßigkeit einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15
Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt
- BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02
Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung; …
- BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08
Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht …
- VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431
Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im …
- EuGH, 22.03.2012 - C-567/10
Inter-Environnement Bruxelles u.a. - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der …
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher …
- VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619
Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung
- BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10
Verletzung des Abwägungsgebots
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 10a D 124/01
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 5 S 2266/96
Schaffung eines gleichartigen Biotops als Ausgleichsmaßnahme
- VGH Baden-Württemberg - 3 S 209/19 (anhängig)
H. gegen Stadt Freiburg - Rechtsamt - wegen Gültigkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung …
- OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der …
- BVerwG, 16.05.2017 - 4 BN 4.17
Frage der Vereinbarkeit einer örtlichen Rechtsvorschrift mit Verfassungsrecht als …
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21
Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in …
Mit Urteil vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - (juris) wies der Senat einen Normenkontrollantrag gegen diese Satzung ab; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24.05.2022 - 4 BN 3/22 - (juris) zurück.Denn mit dem planfestgestellten Vorhaben soll insbesondere erreicht werden, dass zur Bebauung vorgesehene Flächen nicht mehr in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1, § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WG; Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 169 f.).
Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 02.02.2024 im Wesentlichen sein Vorbringen aus den Schriftsätzen vom 29.12.2021 und 07.02.2022 im Verfahren 3 S 3940/21 wiederholt, enthält auch dieser Schriftsatz grundsätzlich nur Konkretisierungen der Klagebegründung vom 29.11.2021 bzw. bezogen auf das Senatsurteil vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - Rechtsausführungen zu § 68 Abs. 3 WHG.
Abgesehen davon, dass gemäß § 6 UmwRG dem Vorbringen nicht weiter nachzugehen ist, hat der Senat im Urteil vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - (…juris Rn. 78 ff.) ausführlich begründet, weshalb die Entwicklungsmaßnahme der Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohnstätten (vgl. § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) dient.
Wie bereits der Begriff der Zerstörung nahelegt, bedarf es vielmehr einer in funktioneller Hinsicht nahezu vollständigen, wenn nicht sogar einer restlosen Beseitigung der natürlichen Rückhalteflächen (Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 173 ;… Senatsbeschl. v. 09.02.2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 40 ff.;… Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: 58. EL August 2023, § 68 Rn. 23;… Fröhlich in Wellmann/Queitsch/Fröhlich, WHG, 2. Aufl. 2019 § 68 Rn. 8;… Riese in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 102. EL September 2023, WHG § 68 Rn. 91;… Maus in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 68 Rn. 61).
Rn. 35 Durch diesen Ausgleich ist bereits der Tatbestand einer Zerstörung natürlicher Retentionsflächen nicht gegeben (vgl. Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 173 ;… Senatsbeschl. v. 09.02.2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 42 ;… Riese in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 102. EL September 2023, WHG § 68 Rn. 91;… Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: 58. EL August 2023, § 68 Rn. 23;… nur im Ergebnis ebenso BayVGH, Urt. v. 18.12.2012 - 8 B 12.431 - juris Rn. 49;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.05.2015 - 2 M 33/15 - juris Rn. 30;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 13. Aufl. 2023, § 68 Rn. 27;… Spieth in BeckOK Umweltrecht, 68. Edition, Stand 01.10.2023, § 68 Rn. 22).
Ergänzend führt er im Eilverfahren 3 S 3940/21 mit Schriftsätzen vom 29.12.2021 und 07.02.2022 und teilweise im vorliegenden Verfahren mit Schriftsatz vom 02.02.2024 unter Verweis auf das Urteil des Senats vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - (…juris Rn. 155, 174) aus, die Dietenbach-Niederung sei eine Aue und auch ein Auwald, da hier Pflanzengesellschaften in einer Flussaue vorhanden seien.
Rn. 40 Soweit der Kläger im Eilverfahren auf die vom Senat erwähnte alternative Stadtbahnanbindung und auch im Übrigen auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - verweist, geht das Vorbringen ins Leere.
Rn. 47 Die beabsichtigte Errichtung von Hochwasserdämmen links- und rechtsseitig des Dietenbaches ist eine Maßnahme im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 2 WHG (s. bereits Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 170 ;… Senatsbeschl. v. 09.02.2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 56 ff.).
Vorliegend baut der Planfeststellungsbeschluss aber, wie von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung dargelegt, auf den Bilanzierungen und abwägenden Erwägungen in den Verfahren zum Flächennutzungsplan und insbesondere zur Entwicklungsmaßnahme auf, in denen das Gebot des Klimaschutzes berücksichtigt wurde (vgl. hierzu Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 166 ff.).
- VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1691/21
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Neben der Feststellung, dass das Angebot deutlich hinter der Nachfrage zurückbleibt, müssten Umstände vorliegen, wonach sich diese Situationen nicht in überschaubarer Zeit ändere (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 83).Der Gemeinde stehe ein Bewertungs- und Prognosespielraum zu, der einer gerichtlichen Vollkontrolle entzogen sei (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 84).
Je nach Komplexität der Entwicklungsmaßnahme kann ein Vorgehen in Teilabschnitten gerechtfertigt sein, wenn verschiedene Einzelmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen ein planmäßiges und auch zeitlich aufeinander abgestimmtes Vorgehen erfordern (BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004, - 4 BN 7.04 -, juris Rdnr. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 202).
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme schafft in baurechtlicher Hinsicht keinerlei Rechtspositionen, sondern sie hat im Gegenteil gem. § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BauGB die Wirkung einer Veränderungssperre für die Genehmigung von Vorhaben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66 f.; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 5).
Rn. 83 Eine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung wird daher für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme selbst verneint (vgl. zur Sanierungssatzung BVerwG…, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 4 f.).
Ein erhöhter Bedarf i.S.v. § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB setzt danach neben der Feststellung, dass der Bedarf das Angebot deutlich übersteigt, das Vorliegen von Umständen voraus, wonach sich an dieser Situation in überschaubarer Zeit nichts ändern wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 83).
Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist der Satzungsbeschluss (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 5. Dezember 1989 - 8 S 2821/87 -, juris Rdnr. 63; Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 84).
Zwar darf eine Gemeinde eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nicht dafür nutzbar machen, eine Nachfrage, die eigentlich nicht besteht, erst zu erzeugen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 89 m.w.N.).
Die Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme könnte dann in Frage stehen, wenn ihrer Verwirklichung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unüberwindbare Hindernisse entgegenstünden, die schon im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses sicher absehbar sind und nach denen die Durchführung der Maßnahme unter keiner denkbaren Planungsvariante in Betracht kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 158.; BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 17).
Rn. 145 Dem steht auch nicht die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 4. Juli 1985 - 8 S 1923/83 -) entgegen, da sie zu einer anderen Fallkonstellation ergangen, die die Anwendung von § 57 Abs. 4 StBauFG a.F. betraf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 198).
Sie war danach auch nicht gehalten, im Rahmen der eigentumsrechtlichen Abwägung die jeweilige Betroffenheit der Eigentümer im Einzelnen zu bewerten und gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 207).
- VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Rechtmäßigkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen …
Je nach Komplexität der Entwicklungsmaßnahme kann ein Vorgehen in Teilabschnitten gerechtfertigt sein, wenn verschiedene Einzelmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen ein planmäßiges und auch zeitlich aufeinander abgestimmtes Vorgehen erfordern (BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 4 BN 7.04 -, juris Rdnr. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 202).Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme schafft in baurechtlicher Hinsicht keinerlei Rechtspositionen, sondern sie hat im Gegenteil gem. § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BauGB die Wirkung einer Veränderungssperre für die Genehmigung von Vorhaben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66 f.; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 5).
Rn. 92 Eine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung wird daher für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme selbst verneint (vgl. zur Sanierungssatzung BVerwG…, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 4 f.).
Ein erhöhter Bedarf i.S.v. § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB setzt danach neben der Feststellung, dass der Bedarf das Angebot deutlich übersteigt, das Vorliegen von Umständen voraus, wonach sich an dieser Situation in überschaubarer Zeit nichts ändern wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 83).
Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist der Satzungsbeschluss (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 5. Dezember 1989 - 8 S 2821/87 -, juris Rdnr. 63; Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 84).
Zwar darf eine Gemeinde eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nicht dafür nutzbar machen, eine Nachfrage, die eigentlich nicht besteht, erst zu erzeugen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 89 m.w.N.).
Die Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme könnte dann in Frage stehen, wenn ihrer Verwirklichung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unüberwindbare Hindernisse entgegenstünden, die schon im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses sicher absehbar sind und nach denen die Durchführung der Maßnahme unter keiner denkbaren Planungsvariante in Betracht kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 158.; BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 17).
Rn. 155 Soweit sich die Antragsteller im Übrigen auf eine ältere Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 4. Juli 1985 - 8 S 1923/83 -) berufen, ist diese zu einer anderen Fallkonstellation ergangen, die die Anwendung von § 57 Abs. 4 StBauFG a.F. betraf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 198).
Sie war danach auch nicht gehalten, im Rahmen der eigentumsrechtlichen Abwägung die jeweilige Betroffenheit der Eigentümer im Einzelnen zu bewerten und gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 207).
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 3 S 3940/21
Gewässerausbau mit dem Ziel der Überwindung des Verbots der Ausweisung von …
Mit Urteil vom 6.7.2021 ( 3 S 2103/19 , juris) hat der Senat einen Normenkontrollantrag gegen diese Satzung abgewiesen; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen liegen teilweise in Gebieten, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ 100) (vgl. die Genehmigungsplanung, Anlage 1 zum Planfeststellungsbeschluss, S. 38; auch Senatsurt. v. 6.7.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 169 ).
Denn mit dem planfestgestellten Vorhaben soll insbesondere erreicht werden, dass zur Bebauung vorgesehene Flächen nicht mehr in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1, § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WG; auch Senatsurt. v. 6.7.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 169 f.).
Rn. 41 Zu diesem Versagungsgrund hat der Senat im Urteil vom 6.7.2021 (a. a. O., juris Rn. 173) ausgeführt:.
Rn. 58 Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist § 78 Abs. 4 Satz 2 WHG auch nicht nur auf Maßnahmen anzuwenden, "die dem Schutz von bestehenden Siedlungen dienen" (vgl. Klagebegründung S. 20; auch Schriftsatz vom 7.2.2022 S. 24 oben; s. schon Senatsurt. v. 6.7.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 170 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 8.20
Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …
Ohne ausreichende Konkretisierung der Entwicklungsziele fehlte es außerdem an einem Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls, § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 - juris Rn. 61; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 57).Dies entspricht dem Charakter einer Gesamtmaßnahme (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 77).
Rn. 121 Daran anknüpfend erkennt die Rechtsprechung auch bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme das "Hineinplanen" in eine naturschutzrechtliche "Ausnahme- oder Befreiungslage" als zulässig an (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 180 m.w.N.) So ist das Einbeziehen eines Teils eines Landschaftsschutzgebietes, dessen Teillöschung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, in einen im Entwicklungsgebiet geplanten Siedlungsbereich zulässig, wenn sich aus der Begründung der Entwicklungsbereichssatzung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Teillöschung vorliegen (VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 135 f.).
Der Allgemeinwohlzweck dieses Entwicklungsziels ergibt sich daraus, dass es allgemein als öffentliches Interesse anerkannt ist, z.B. als städtebaulicher Grund für die Festsetzung in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (BVerwG…, Beschluss vom 9. November 2001 - 4 BN 51.01 - juris Rn. 12; vgl. dazu näher VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 135 f. zum Entwicklungsbereich Dietenbach der Stadt Freiburg i.Br.; die Erwägungen dort greifen auch hier).
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kann auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gemeinde sonst die Möglichkeit fehlen würde, darauf einzuwirken, dass die Gesamtmaßnahme zügig durchgeführt wird (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 196).
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Entwicklungsrecht die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme bezweckt und eine Bodenbevorratung unzulässig ist (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 200 m.w.N.; VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 157 f. für einen Zeitraum von 18 Jahren).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 7.21
Normenkontrollanträge gegen die Festsetzung des städtebaulichen …
Ohne ausreichende Konkretisierung der Entwicklungsziele fehlte es außerdem an einem Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls, § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 - juris Rn. 61; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 57).Dies entspricht dem Charakter einer Gesamtmaßnahme (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 77).
Rn. 119 Daran anknüpfend erkennt die Rechtsprechung auch bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme das "Hineinplanen" in eine naturschutzrechtliche "Ausnahme- oder Befreiungslage" als zulässig an (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 180 m.w.N.) So ist das Einbeziehen eines Teils eines Landschaftsschutzgebiets, dessen Teillöschung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, in einen im Entwicklungsgebiet geplanten Siedlungsbereich zulässig, wenn sich aus der Begründung der Entwicklungsbereichssatzung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Teillöschung vorliegen (VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 135 f.).
Der Allgemeinwohlzweck dieses Entwicklungsziels ergibt sich daraus, dass es allgemein als öffentliches Interesse anerkannt ist, z.B. als städtebaulicher Grund für die Festsetzung in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (BVerwG…, Beschluss vom 9. November 2001 - 4 BN 51.01 - juris Rn. 12; vgl. dazu näher VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 135 f. zum Entwicklungsbereich Dietenbach der Stadt Freiburg i.Br.; die Erwägungen dort greifen auch hier).
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kann auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gemeinde sonst die Möglichkeit fehlen würde, darauf einzuwirken, dass die Gesamtmaßnahme zügig durchgeführt wird (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 196).
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Entwicklungsrecht die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme bezweckt und eine Bodenbevorratung unzulässig ist (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 200 m.w.N.; VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 157 f. für einen Zeitraum von 18 Jahren).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 13.20
Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; …
Ohne ausreichende Konkretisierung der Entwicklungsziele fehlte es außerdem an einem Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls, § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 - juris Rn. 61; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 56).Dies entspricht dem Charakter einer Gesamtmaßnahme (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 77).
Rn. 143 Daran anknüpfend erkennt die Rechtsprechung auch bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme das "Hineinplanen" in eine naturschutzrechtliche "Ausnahme- oder Befreiungslage" als zulässig an (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 180 m.w.N.) So ist das Einbeziehen eines Teils eines Landschaftsschutzgebiets, dessen Teillöschung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, in einen im Entwicklungsgebiet geplanten Siedlungsbereich zulässig, wenn sich aus der Begründung der Entwicklungsbereichssatzung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Teillöschung vorliegen (VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 135 f.).
Der Allgemeinwohlzweck dieses Entwicklungsziels ergibt sich daraus, dass es allgemein als öffentliches Interesse anerkannt ist, z.B. als städtebaulicher Grund für die Festsetzung in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (BVerwG…, Beschluss vom 9. November 2001 - 4 BN 51.01 - juris Rn. 12; vgl. dazu näher VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 135 f. zum Entwicklungsbereich Dietenbach der Stadt Freiburg i.Br.; die Erwägungen dort greifen auch hier).
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kann auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gemeinde sonst die Möglichkeit fehlen würde, darauf einzuwirken, dass die Gesamtmaßnahme zügig durchgeführt wird (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 196).
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Entwicklungsrecht die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme bezweckt und eine Bodenbevorratung unzulässig ist (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 200 m.w.N.; VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 157 f. für einen Zeitraum von 18 Jahren).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 7.21
Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …
Ohne ausreichende Konkretisierung der Entwicklungsziele fehlte es außerdem an einem Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls, § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 - juris Rn. 61; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 57).Dies entspricht dem Charakter einer Gesamtmaßnahme (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 77).
Daran anknüpfend erkennt die Rechtsprechung auch bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme das "Hineinplanen" in eine naturschutzrechtliche "Ausnahme- oder Befreiungslage" als zulässig an (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 180 m.w.N.) So ist das Einbeziehen eines Teils eines Landschaftsschutzgebiets, dessen Teillöschung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, in einen im Entwicklungsgebiet geplanten Siedlungsbereich zulässig, wenn sich aus der Begründung der Entwicklungsbereichssatzung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Teillöschung vorliegen (VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 135 f.).
Der Allgemeinwohlzweck dieses Entwicklungsziels ergibt sich daraus, dass es allgemein als öffentliches Interesse anerkannt ist, z.B. als städtebaulicher Grund für die Festsetzung in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (BVerwG…, Beschluss vom 9. November 2001 - 4 BN 51.01 - juris Rn. 12; vgl. dazu näher VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 135 f. zum Entwicklungsbereich Dietenbach der Stadt Freiburg i.Br.; die Erwägungen dort greifen auch hier).
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kann auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gemeinde sonst die Möglichkeit fehlen würde, darauf einzuwirken, dass die Gesamtmaßnahme zügig durchgeführt wird (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 196).
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Entwicklungsrecht die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme bezweckt und eine Bodenbevorratung unzulässig ist (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 200 m.w.N.; VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 157 f. für einen Zeitraum von 18 Jahren).
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 3542/21
Klagebefugnis eines anerkannten Umweltverbandes; erstrebtes integriertes Energie- …
In der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22.02.2022 - C-300/20 - Bund Naturschutz in Bayern e. V.; Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona vom 16.09.2021 - C-300/20 -), des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 04.05.2020 - 4 CN 4.18 - ZUR 2020, 494) und des VGH Baden-Württemberg (Urteile vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - und vom 14.07.2021 - 10 S 141/20 - ZUR 2022, 48 ; Senatsbeschluss vom 21.01.2022 - 10 S 1861/21 - juris) bestehe Einigkeit, dass ein Rahmensetzen voraussetze, dass "eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer Projekte" festgelegt werde. - BVerwG, 26.02.2026 - 10 C 6.24
Klage gegen Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. ohne Erfolg
Der Verwaltungsgerichtshof hat unter Berufung auf den Wortlaut des § 68 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 WHG nur eine in funktioneller Hinsicht nahezu vollständige, wenn nicht sogar restlose Beseitigung der natürlichen Rückhalteflächen als Zerstörung angesehen (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 173 …sowie Beschluss vom 9. Februar 2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 42 sowie Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, Stand August 2025, § 68 WHG Rn. 23;… Maus, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 68 Rn. 61;… Fröhlich, in: Wellmann/Queitsch, WHG, 2. Aufl. 2019, § 68 Rn. 8).Der Verwaltungsgerichtshof hat darüber hinaus im Zuge der Prüfung des fachplanungsrechtlichen Erfordernisses der Planrechtfertigung auf sein rechtskräftiges Urteil vom 6. Juli 2021 (- 3 S 2103/19 - juris Rn. 78 ff., 136) Bezug genommen (UA S. 11), in welchem er das dringliche öffentliche Interesse an der Schaffung von Wohnraum (vgl. § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) gemäß der Entwicklungssatzung an dem konkreten Standort "Dietenbach" eingehend geprüft und bejaht hat.
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau …
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2022 - 3 S 1762/22
Zweckentfremdung von innerstädtischen Wohnungen in Fereien- bzw. …
- VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
Rechtsschutz einer Umweltvereinigung gegen Zulassung einer Zielabweichung
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2025 - 8 S 1932/23
Normenkontrollantrag gegen eine Vorkaufsrechtssatzung
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 3 S 2103/19 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Freiburg: Normenkontrollanträge gegen Stadtteil Dietenbach abgewiesen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Freiburg - Entwicklungsbereich Dietenbach: Urteilsgründe liegen vor
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Freiburg: Normenkontrolle über die Gültigkeit der Entwicklungssatzung Dietenbach
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
S. gegen Stadt Freiburg - Rechtsamt - wegen Gültigkeit des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Dietenbach" vom 24.07.2018
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 3 S 2103/19
- BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 16.10.2023 - 10 K 3097/23
Befristete Waldumwandlungsgenehmigung: Notwendigkeit der Vornahme einer …
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13.07.2021 (- 3 S 2103/19 -, juris) Normenkontrollanträge gegen die Gültigkeit dieser Entwicklungssatzung abgewiesen und unter anderem ausgeführt, das Wohl der Allgemeinheit erfordere die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme, weil sie der Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohnstätten diene.
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