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Weitere Entscheidungen unten: LAG Niedersachsen, 23.04.1982 | LAG Berlin, 27.04.1982

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2194
LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1990,2194)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.1990 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1990,2194)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 1990 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1990,2194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 622 Abs. 1 BGB; Art. 3 Abs. 1 GG; § 9 Abs. 2 KSchG; § 626 Abs. 1 BGB
    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Frsitverstössen; Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten; Ergänzende Rechtsanwendung im Arbeitsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Fristverstößen; Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten; Ergänzende Rechtsanwendung im Arbeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 185
  • NZA 1991, 73 (Ls.)
  • BB 1990, 2264
  • DB 1991, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Im vorliegenden Fall verbietet sich freilich eine solche Aussetzung, weil zum einen durch eine Entscheidung des Gerichts materiell nicht in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen wird, diese andererseits aber eine unerträgliche Rechtssicherheit zur Folge hätte (vgl. auch BAG Urteil vom 02.04.1987 NZA 1987, 808, 809 rechte Spalte).

    Deshalb mag zwar in diesen Fällen die vorläufige weitere Anwendung des (für unvereinbar mit dem Grundgesetz - insoweit verbindlich für alle staatlichen Stellen - erklärten) § 622 Abs. 2 BGB in der bisherigen Fassung nicht zwangsläufig zu einem Rechtsnachteil für den gekündigten gewerblichen Arbeitnehmer führen; jedoch brächte eine solche Durchbrechung des Normanwendungsverbots einen erheblichen Rechtsnachteil für den - kündigenden - Arbeitgeber (vgl. aber BAG Urteil vom 02.04.1987 a.a.O. Seite 809, in dem weder die Durchbrechung des Normanwendungsverbots noch der Rechtsnachteil für den Kündigenden problematisiert werden).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Irgend eine andere Möglichkeit, dem Gleichheitssatz für diesen Zeitraum Rechnung zu tragen, besteht nicht, der Grundsatz der Gleichheit kann für diese zurückliegende Zeit nicht auf andere Weise hergestellt werden (vgl. BVerfGE 8, 1, 10; E 15, 46, 76), eine andere Differenzierung, eine andere Gruppenbildung, will man sie rechtspolitisch überhaupt haben, kann nur die Zukunft vorgenommen werden.
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Der Gesetzgeber ist nämlich bei einer Neuregelung gehalten, auch für die Vergangenheit eine den Grundsätzen des allgemeinen Gleichheitssatzes entsprechende Regelung zu erlassen (BVerfGE 55, 100).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Gibt es aber nicht mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des festgestellten Gleichheitsverstoßes für den genannten Zeitraum, so greift die von der Kammer für richtig gehaltene ergänzende Rechtsanwendung materiell nicht in die Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 22, 349, 362).
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Irgend eine andere Möglichkeit, dem Gleichheitssatz für diesen Zeitraum Rechnung zu tragen, besteht nicht, der Grundsatz der Gleichheit kann für diese zurückliegende Zeit nicht auf andere Weise hergestellt werden (vgl. BVerfGE 8, 1, 10; E 15, 46, 76), eine andere Differenzierung, eine andere Gruppenbildung, will man sie rechtspolitisch überhaupt haben, kann nur die Zukunft vorgenommen werden.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Insofern entscheidet sich die nachträgliche Änderung der Kündigungsregeln von Dauerschuldverhältnissen qualitativ von Änderungen der Regeln über die Gewährung von (Geld) Leistungen (vgl. beispielsweise die "offene" Situation infolge der Beschlüsse des BVerfG vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - sowie vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - zur familiengerechten Einkommensbesteuerung).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Insofern entscheidet sich die nachträgliche Änderung der Kündigungsregeln von Dauerschuldverhältnissen qualitativ von Änderungen der Regeln über die Gewährung von (Geld) Leistungen (vgl. beispielsweise die "offene" Situation infolge der Beschlüsse des BVerfG vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - sowie vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - zur familiengerechten Einkommensbesteuerung).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Der Gesetzgeber mag zwar für die Zukunft (auch unter retrospektiver Einwirkung auf bereits bestehende Rechtsbeziehungen, vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 42 SchwbG sub II 3. b) und c) der Gründe; BVerfGE 77, 370 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82] = EzA § 42 SchwbG Nr. 16) die derzeit bestehenden Bestimmungen über Kündigungsfrist für Angestellte verschlechtern können (vgl. zu den Möglichkeiten: Senne, Die Entwürfe zu einem Arbeitsvertragsgesetz, Grundlagen und Kritik, Jur. Diss. Marburg 1980, Würzburg 1980, Seite 148 ff., vgl. auch die Kündigungsfristenregelungen in § 55 des Arbeitsgesetzbuches der - früheren - DDR in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungsgesetzes vom 22. Juni 1990 GBl I Nr. 35 Seite 371), jedenfalls bei einer aufgrund des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebotenen angemessenen Übergangsregelung für konkret bestehende Arbeitsverhältnisse (BVerfGE 67, 1, 21, Abweichende Meinung der Richter Steinberger und Böckenförde, vgl. auch die Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG durch das BeschFG 1985).
  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Eine solche "ergänzende Rechtsanwendung" (vgl. Bundesverfassungsgericht E 52, 357; BAG EzA § 9 MuSchG n.F. Nr. 20; BAG Urteil vom 06.10.1983 - 2 AZR 368/82 -) berührt nicht die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einer Neuregelung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer.
  • BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Der Gesetzgeber mag zwar für die Zukunft (auch unter retrospektiver Einwirkung auf bereits bestehende Rechtsbeziehungen, vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 42 SchwbG sub II 3. b) und c) der Gründe; BVerfGE 77, 370 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82] = EzA § 42 SchwbG Nr. 16) die derzeit bestehenden Bestimmungen über Kündigungsfrist für Angestellte verschlechtern können (vgl. zu den Möglichkeiten: Senne, Die Entwürfe zu einem Arbeitsvertragsgesetz, Grundlagen und Kritik, Jur. Diss. Marburg 1980, Würzburg 1980, Seite 148 ff., vgl. auch die Kündigungsfristenregelungen in § 55 des Arbeitsgesetzbuches der - früheren - DDR in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungsgesetzes vom 22. Juni 1990 GBl I Nr. 35 Seite 371), jedenfalls bei einer aufgrund des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebotenen angemessenen Übergangsregelung für konkret bestehende Arbeitsverhältnisse (BVerfGE 67, 1, 21, Abweichende Meinung der Richter Steinberger und Böckenförde, vgl. auch die Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG durch das BeschFG 1985).
  • LAG Niedersachsen, 20.10.1989 - 3 Sa 1610/88

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis einer …

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83

    Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung ; …

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung

  • BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 8/72

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89

    Berücksichtigung der maßgeblichen Beschäftigungsdauer für die Berechnung von …

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87

    Kündigung einer Zahntechnikerin - Abgrenzung gewerbliche …

  • LAG Hessen, 23.09.1985 - 11 Sa 1477/84

    Verfassungswidrigkeit des § 12 Nr. 1.2 S. 2 Bundes-Rahmentarifvertrag …

  • LAG Düsseldorf, 18.07.1985 - 5 Sa 1014/84

    Kündigungsschutzverfahren; Verfassungskonforme gesetzliche Neureglung; …

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer

    Die dagegen im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. August 1990 - 3 Sa 10/82 LAGE § 622 BGB Nr. 17) erhobenen Bedenken hält der Senat nicht für durchgreifend: Wenn eine Kündigung nicht nur dem Grunde nach streitig ist, sondern der gekündigte Arbeitnehmer darüber hinaus für sich zumindest eine längere Frist beansprucht, wird eine Auslegung seines Klagantrages oder eine Aufklärung nach § 139 ZPO zumeist ergeben, daß der Kläger die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG - hilfsweise - mit einer auf einen längeren Bestand des Arbeitsverhältnisses gerichteten Feststellungsklage nach § 256 ZPO verbinden will.
  • LAG Hamm, 05.02.1991 - 7 Ta 31/91
    Mit dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil vom 22.08.1990 - 3 Sa 10/82 - LAGE § 622 BGB Nr. 17) und dem Arbeitsgericht Reutlingen (Urteil vom 02.10.1990 - 1 Ca 263/90 - EzA § 622 n.F. Nr. 28 = BB 1990, 2264; vgl. hierzu auch: Kraushaar, Die Kündigung von Arbeitern nach dem Beschluß des BVerfG vom 30.05.1990, BB 1990, 1764 ff. [III 1769]; Buchner, Die Kündigungsfristen für Arbeiter nach der Entscheidung des BVerfG vom 30.05.1990, NZA 1991, 41 ff. [III 2 46 und 47); Koch, Der Beschluß des BVerfG vom 30.05.1990, NZA 1991, 50ff. [111 d 52 und 2 53]) geht die Beschwerdekammer davon aus, daß durch diesen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts eine Vertragslücke entstanden ist, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung (…Palandt-Heinrichs, BGB , 50. Aufl., § 157 Anm. 2) zu schließen ist.
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 23.04.1982 - 3 Sa 10/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3275
LAG Niedersachsen, 23.04.1982 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1982,3275)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.1982 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1982,3275)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 1982 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1982,3275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und …

    Zur Begründung verweist er auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1982 (DB 1983, 450) und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 (3 Sa 10/82) zu § 622 BGB, aus denen sich ergebe, daß die Beklagte eine bis zum 30. Juni 1983 laufende Kündigungsfrist hätte einhalten müssen.
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84

    Anspruch auf Unwirksamkeit einer vom Konkursverwalter ausgesprochenen …

    Dabei hat sich der Senat auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Frage aufgrund des Vorlagebeschlusses des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 (3 Sa 10/82) bereits Gegenstand weiterer Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist (1 BvL 2/83 und 1 BvL 48/83), deren Erledigung durch eine weitere Vorlage durch den Senat nur verzögert werden könnte.
  • BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 665/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Angestelltenkündigungsfrist-Kleinstbetriebsklausel

    Die unterschiedlichen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellten waren spätestens seit den Vorlagebeschlüssen, die zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1990 (BVerfGE 82, 126) geführt haben (z.B. Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 - 3 Sa 10/82 -) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG umstritten.
  • LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83

    Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung ; …

    Diese vom Bundesverfassungsgericht festgestellte teilweise Verfassungswidrigkeit der genannten gesetzlichen Vorschrift führt dazu (vgl. zu den Folgen einer festgestellten Verfassungswidrigkeit allgemein: Heußner NJW 1982 S. 257 ff.; Ipsen JZ 1983 S. 41 ff.), daß während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung der Kündigungsfristenbestimmungen durch den Gesetzgeber auch bei Arbeitern, wie bei Angestellten nach dem fortgeltenden "Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten" vom 9. Juli 1926 (RGBl. I S. 399, berichtigt S. 412; vgl. auch Art. 6 Abs. 4 des 1. Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes vom 14. August 1969), bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitzurechnen sind (vgl. Kraushaar Arbeit und Recht 1983 S. 145 ff.; wie hier auch ArbG Heilbronn Betriebsberater 1983 S. 1795 = Der Betrieb 1983 S. 2366 = Arbeitsrecht im Betrieb 1983 S. 156; ArbG Herne Urteil vom 26.04.1983 - 5 Ca 3470/82; ArbG Oldenburg Urteil vom 10.06.1983 - 4 Ga 26/83; ArbG Siegburg Urteil vom 27.01.1983 - 3 Ca 2604/82; ArbG Ludwigsburg Urteil vom 31.08.1983 - 12 Ca 510/83; anderer Auffassung LAG Düsseldorf Der Betrieb 1983 S. 2042; wiederum a.A. ArbG Wiesbaden Der Betrieb 1983 S. 2367; zu unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte generell vgl. den Vorlagebeschluß der erkennenden Kammer vom 23.04.1982 - 3 Sa 10/82 - EzA Art. 3 GG Nr. 15 und neuerdings auch Schulin in Anm. zu EzA § 1 Lohnfortzahlungsgesetz Nr. 63 m.w.N.; Mayer-Maly in Anm. zu EzA Art. 3 GG Nr. 13).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 27.04.1982 - 3 Sa 10/82   

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https://dejure.org/1982,28254
LAG Berlin, 27.04.1982 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1982,28254)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.04.1982 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1982,28254)
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