Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ArbGG § 62 Abs. 2; GG Art. 9 Abs. 3, Art. 14; BGB § 823, § 1004; TVG § 5 Abs. 1 S. 1
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur Arbeitsniederlegung - IWW
§§ 66 Abs. 1 ArbGG, ... 519, 520 ZPO, § 62 Abs. 2 ArbGG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 940 ZPO, §§ 1004, 823 BGB, Art. 14 GG, § 1004 Abs. 1, Art. 12, § 1 Abs. 1 TVG, § 1 Abs. 1 1. Alt. TVG, § 5 Abs. 1 TVG, § 5 Abs. 1 S. 1 TVG, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 1004, 823 BGB i. V. m. Art. 14, Art. 9 Abs. 3 GG; § 5 Abs. 1 TVG
Streik - einstweilige Verfügung - Unterlassung - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags - Betriebs-Berater
Streik - einstweilige Verfügung - Unterlassung - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifvertrag, Arbeitnehmer, Untersagung, Gewerkschaft, Berufung, Manteltarifvertrag, Dienstleistungen, Unterlassung, Tarifvertragsparteien, Antragstellung, Unterlassungsantrag, Arbeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitskampf, einstweiliger Rechtsschutz, von Amts wegen, ...
- rechtsportal.de
Tarifvertrag, Arbeitnehmer, Untersagung, Gewerkschaft, Berufung, Manteltarifvertrag, Dienstleistungen, Unterlassung, Tarifvertragsparteien, Antragstellung, Unterlassungsantrag, Arbeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitskampf, einstweiliger Rechtsschutz, von Amts wegen, ...
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Streik - einstweilige Verfügung - Unterlassung - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 24/23
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Papierfundstellen
- NZA 2023, 1350
- NZA-RR 2023, 539
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (17)
- LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15
Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfes in Betracht (allg. Ansicht, vergleiche hierzu und im Folgenden: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 Rn. 67-112, juris).Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 a.a.O., m.w.N.).
Rn. 38 (a) Unter Umständen kann der Bereich des tariflich Regelbaren weit zu fassen sein (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 -, a.a.O., m.w.N.).
Es schadet dabei auch grundsätzlich nicht, Forderungen aufzustellen, die in die Unternehmerfreiheit eingreifen (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015-9 SaGa 1082/15 a.a.O., m.w.N.).
Rn. 41 Von der Frage, was zum Gegenstand von Verhandlungen erhoben werden kann, ist allerdings stets die Frage zu trennen, was durch Arbeitskampf erzwungen werden kann (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 a.a.O., m.w.N.).
- BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Das Recht des Betriebsinhabers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB deliktisch geschützt (vgl. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21, NJW 2010, 631).Es handelt sich bei dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen "offenen Tatbestand", dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessenssphäre ergeben (vgl. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 23, NJW 2010, 631).
Rn. 32 Nicht rechtswidrig sind Eingriffe in den Gewerbebetrieb, wenn sie als Arbeitskampfmaßnahmen zulässig sind (vgl. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 23, NJW 2010, 631).
Dies folgt aus der Hilfsfunktion des Arbeitskampfes zur Sicherung der Tarifautonomie (vgl. dazu grundlegend BAG GS 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292; vgl. auch BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. [33,] NJW 2010, 631).
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Bei einem Streik ist in der Regel auch die Koalitionsbetätigungsfreiheit des Streikgegners tangiert, der sich seinerseits auf Art. 9 Abs. 3 GG berufen kann (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 15, NZA 2007, 1055).Geschützt ist zum anderen auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (BVerfG 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - zu II 2 a der Gründe, NZA 2007, 394; BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 11 NZA 2007, 1055).
Zentraler Maßstab für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit eines Streiks ist mithin der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 22, NZA 2007, 1055).
- ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 24/23
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.07.2023, Az.: 3 Ga 24/23, abgeändert.Das Urteil des ArbG Nürnberg vom 13.7.2023, Az. 3 Ga 24/23 wird abgeändert.
Unter Abänderung des Endurteils des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Juli 2023, 3 Ga 24/23 wird der Beklagten untersagt, ab sofort und für die Dauer der Entgelttarifverhandlungen bezüglich des Entgelttarifvertrages im Bayerischen Großhandel Arbeitnehmer der Klägerin m Betrieb zur Arbeitsniederlegung aufzufordern.
- BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Rn. 37 (1) Arbeitskämpfe sind nur rechtmäßig, wenn sie um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 80, NZA 2007, 987; BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu I 3 a der Gründe, NZA 2003, 734).Nach der Rechtsprechung ist es etwa möglich, einen Firmentarifvertrag zu erstreiken, mit dem die mit einer Betriebsänderung verbundenen Nachteile ausgeglichen oder abgemildert werden sollen (vgl. zum Tarifsozialplan BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 79 ff., NZA 2007, 987).
- BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Auch im streikrechtlichen Zusammenhang handelt es sich bei den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien, die ein Tarifvertrag nach § 1 Abs. 1 1. Alt. TVG enthält, um tarifvertraglich regelbare Ziele, die als solche auch erstreikbar sind (BAG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 -, BAGE 164, 187-200, Rn. 28). - BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Arbeitskampfmaßnahmen
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Dies folgt aus der Hilfsfunktion des Arbeitskampfes zur Sicherung der Tarifautonomie (vgl. dazu grundlegend BAG GS 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292;… vgl. auch BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. [33,] NJW 2010, 631). - BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Rn. 37 (1) Arbeitskämpfe sind nur rechtmäßig, wenn sie um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden (…vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 80, NZA 2007, 987; BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu I 3 a der Gründe, NZA 2003, 734). - BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 4/17
Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Rn. 52 Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.2020 (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Januar 2020 - 1 BvR 4/17 juris), ergibt sich - entgegen der Ansicht der Verfügungsklägerin - nicht die Unzulässigkeit des Streikzieles. - BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23
Arbeitskampfmaßnahmen sind nicht erst dann zulässig, wenn das Scheitern der Tarifvertragsverhandlungen "offiziell" erklärt oder festgestellt worden ist (BAG, Urteil vom 21. Juni 1988- 1 AZR 651/86 BAGE 58, 364-394). - BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
- ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23
Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort …
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
- LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
Streikrecht der Lokführer
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige …
- LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16
Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage - …
- LAG Hessen, 12.03.2024 - 10 GLa 229/24
Antrag eines Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes auf Untersagung eines Streiks …
Deshalb ist an den Erlass einer solchen einstweiligen Verfügung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 28, NZA-RR 2023, 539;… LAG Berlin-Brandenburg 29. Juli 2015 - 26 SaGa 1059/15 - Rn. 3, BeckRS 2015, 70760;… Hess. LAG 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14, Rn. 228, Juris).Nach zutreffender Ansicht ist prinzipiell die "normale" Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes zu überprüfen (…vgl. Hess. LAG 9. Januar 2024 - 10 GLa 15/24 - Rn. 46, Juris;… Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 48, Juris; LAG München 28. August 2007 - 5 Sa 735/07 - zu I der Gründe, BeckRS 2009, 67788;… GMP/Schleusener 10. Aufl. § 62 Rn. 113;… GK-ArbGG/Vossen Stand: September 2019 § 62 Rn. 81; Stoffels NZA 2022, 438 ff.; Höpfner/Schneck RdA 2022, 206, 215 f.;… wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 29. Juli 2015 - 26 SaGa 1059/15 - Rn. 6, BeckRS 2015, 70760;… offen gelassen in BVerfG 7. April 2020 - 1 BvR 2674/15 - Rn. 16, NZA 2020, 667; a.A. LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 34, NZA-RR 2023, 539;… LAG Baden-Württemberg 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 - Rn. 42, BeckRS 2016, 71965;… LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59;… Bertzbach/Kloppenburg in Däubler ArbeitskampfR 4. Aufl. § 24 Rn. 43).
Die Gerichte dürfen nicht nur, sondern müssen eine eigene Subsumtion im Hinblick auf die im Prozess vorgetragenen rechtlichen Fragen vornehmen oder dies zumindest versuchen (so in der Sache auch für die höchstrichterlich ungeklärte Frage, ob eine AVE erstreikt werden kann LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 57 ff., NZA-RR 2023, 539).
- LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24
Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Frage der Untersagung von …
Die einstweilige Verfügung ist umso eher zu erlassen, je offensichtlicher die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ist (vgl. LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 28, NZA-RR 2023, 539;… LAG Berlin-Brandenburg 29. Juli 2015 - 26 SaGa 1059/15 - Rn. 3, BeckRS 2015, 70760;… Hess. LAG 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14, Rn. 228, Juris).b) Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (vgl. LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 34, NZA-RR 2023, 539;… LAG Baden-Württemberg 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 - Rn. 42, BeckRS 2016, 71965;… LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59;… Bertzbach/Kloppenburg in Däubler ArbeitskampR 4. Aufl. § 24 Rn. 43).
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2024 - 12 SaGa 886/24
Einstweilige Verfügung - Untersagung eines Streiks
Rn. 195 2. Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Absatz 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (…Hess. LAG, a.a.O. Rn. 45 mit Hinweis auf LAG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 34, NZA-RR 2023, 539; LAG Baden-Württemberg…, Urteil vom 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 - Rn. 42, BeckRS 2016, 71965; LAG Sachsen…, Urteil vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59;… Bertzbach/Kloppenburg in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 24 Rn. 43).
- LAG Thüringen, 11.10.2024 - 1 SaGa 10/24
Streikuntersagung in kirchlicher Einrichtung - Dritter Weg
Während teilweise angesichts der typischerweise einsetzenden Vorwegnahme der Hauptsache eine "offensichtliche Rechtswidrigkeit" des Arbeitskampfes verlangt wird (LAG BaWü 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16 - Juris Rn 63;… LAG Baden-Württemberg 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15, Juris Rn. 53; LAG Nürnberg 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23 - Juris Rn. 49), lässt die Gegenmeinung eine bloße "Rechtswidrigkeit" ausreichen (…so etwa Hess. LAG 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15 - Juris Rn. 71).Andere Stimmen verlangen dagegen wegen der wegen Befriedigungswirkung der Unterlassungsverfügung einen besonders strengen Maßstab - die "offensichtliche Rechtswidrigkeit" (so LAG Nürnberg 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23 - Juris Rn. 43;… LAG Sachsen 10.6.2024 - 4 GLa 10/24, juris Rn. 52).
- LAG Nürnberg, 08.04.2025 - 7 SLa 213/24
Schadensersatz wegen Streikmaßnahmen - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf …
Das LAG Nürnberg, Urteile vom 20.07.2023 - 3 SaGa 5/23, 3 SaGa 6/23, 3 SaGa 7/23 und 3 SaGa 8/23 - bestätigte die Arbeitsgerichte Würzburg und Bayreuth, hob die Urteile des Arbeitsgerichtes Nürnberg auf und wies auch hier die Anträge zurück.Rn. 71 Alleine aus dieser Unterscheidung lässt sich eine grundsätzliche Unzulässigkeit eines Arbeitskampfes, gerichtet auf eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, nicht ableiten, LAG Nürnberg, Urteil vom 13.07.2023 - 3 SaGa 6/23 -, Rn. 44, LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 -, Rn. 79, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2019 - 4 Sa 40/18 -, Rn. 148. Dies gilt auch für das hier verfolgte Streikziel der gemeinsamen Initiative als denknotwendig schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem Verband und der Beklagten.
- ArbG Köln, 13.12.2024 - 19 Ga 86/24
Unterlassung des Leiharbeitnehmer-Einsatzes im Arbeitskampf
Rn. 78 Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch im Arbeitskampf grundsätzlich möglich (allg. Ansicht, siehe nur LAG Nürnberg vom 20.07.2023, 3 SaGa 6/23; LAG Baden-Württemberg vom 18.07.2023, 4 SaGa 3/23; Hessisches LAG vom 03.09.2021, 16 SaGa 1046/21, jew. zit. nach juris). - LAG Sachsen, 10.06.2024 - 4 GLa 10/24
Antrag auf Mitwirkung an einer Notdienstplanung bei der City-Bahn Chemnitz GmbH
Deshalb ist an dem Erlass einer solchen einstweiligen Verfügung ein strenger Maßstab anzulegen (LAG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - juris Rn.28). - LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 16/24
Streit im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Frage der Untersagung von …
Die einstweilige Verfügung ist umso eher zu erlassen, je offensichtlicher die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ist (vgl. LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 28, NZA-RR 2023, 539;… LAG Berlin-Brandenburg 29. Juli 2015 - 26 SaGa 1059/15 - Rn. 3, BeckRS 2015, 70760;… Hess. LAG 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14, Rn. 228, Juris).b) Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (vgl. LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 34, NZA-RR 2023, 539;… LAG Baden-Württemberg 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 - Rn. 42, BeckRS 2016, 71965;… LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59;… Bertzbach/Kloppenburg in Däubler ArbeitskampR 4. Aufl. § 24 Rn. 43).
- ArbG Nürnberg, 18.03.2026 - 11 Ga 22/26
Einstweiliger Rechtschutz, Widerruf Streikaufruf, Unterlassung, öffentliche …
Rn. 21 2. Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (vgl. bspw. LAG Nürnberg v. 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23). - ArbG Köln, 31.10.2024 - 12 Ca 479/24 Allerdings trifft ein Arbeitgeber seine Entscheidung über die im Zuge eines Arbeitskampfes streitigen Forderungen bzw. Zugeständnisse letztlich eigenverantwortlich (vgl. auch LAG Nürnberg vom 17.07.2024 - 3 SaGa 6/23, juris; ArbG Köln vom 06.06.2023 - 17 Ga 27/23 - juris; ArbG Würzburg vom 25.07.2024 - 9 Ca 681/23;… aA insbesondere Löwisch/Rieble, TVG, 4. Aufl, 2017, § 5 TVG Rz. 258).
- BAG, 11.10.2024 - 12 SaGA 886/24
Einstweilige Verfügung - Untersagung eines Streiks
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