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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.08.2010

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3941
BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10-1 (https://dejure.org/2010,3941)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2010 - 3 StR 105/10-1 (https://dejure.org/2010,3941)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10-1 (https://dejure.org/2010,3941)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Unbegründete Revision

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 64 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung (unmittelbares Ansetzen; Versuch; Klingeln an der Wohnungstür des Opfers); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Aussicht auf Therapieerfolg)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der konkreten Erfolgsaussicht einer Maßregel nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB); Unmittelbares Ansetzen bei Klingeln und Klopfen an einer Wohnungstür unter Mitführung zur Gewaltanwendung vorgesehener Gegenstände

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Nachprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    Feststellung der konkreten Erfolgsaussicht einer Maßregel nach § 64 Strafgesetzbuch ( StGB ); Unmittelbares Ansetzen bei Klingeln und Klopfen an einer Wohnungstür unter Mitführung zur Gewaltanwendung vorgesehener Gegenstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10
    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (vgl. BGHSt 26, 201; 32, 236;… BGHR StGB § 22 Ansetzen 33; BGH NStZ 1984, 506).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10
    Rn. 10 Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auslegung des § 64 StGB aF bereits im Jahr 1994 für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 91, 1 ff.).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit …

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10
    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (vgl. BGHSt 26, 201; 32, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 33; BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit …

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10
    Der Senat kann deshalb dahinstehen lassen, ob dies auch gelten würde, wenn es auch im zweiten Fall bei der Verbrechensverabredung geblieben wäre (so BGH NStZ 2010, 209), oder ob in diesem Fall nur von einer Tat der Verabredung zweier Verbrechen ausgegangen werden müsste.
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10
    Rn. 7 2. Das Landgericht hat hinsichtlich aller Fälle rechtsfehlerfrei die Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB festgestellt, indes im Schuldspruch die notwendige Bezeichnung als "besonders schwere räuberische Erpressung" (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4) unterlassen.
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit …

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10
    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (vgl. BGHSt 26, 201; 32, 236;… BGHR StGB § 22 Ansetzen 33; BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 11.07.1984 - 2 StR 249/84

    Versuch - Raub - Unmittelbares Ansetzen - Klingeln

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10
    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat im Sinne des § 22 StGB liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (vgl. BGHSt 26, 201; 32, 236;… BGHR StGB § 22 Ansetzen 33; BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es …

    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. März 2014 ? 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10.A, Rn. 4).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15

    Versuchter Diebstahl (unmittelbares Ansetzen)

    Der Angriff auf den fremden Gewahrsam beginnt in diesen Fällen bereits mit dem Begehren um Einlass (BGH, Urteil vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine …

    Der neue Tatrichter wird unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10 mwN) nähere Feststellungen zum Vorstellungsbild der Angeklagten zu treffen haben, um danach die Frage beurteilen zu können, ob die Angeklagte zur Tötung von R. unmittelbar angesetzt hat.
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10

    Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von …

    Dass dem Beschreiben der Kartenrohlinge die Auswertung der Speichermedien durch Abgleich von Videoaufzeichnungen und ausgelesenen Kartendaten und die Übersendung der Daten nach Italien vorausgingen, stellt danach bei der gebotenen wertenden Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759) keine diese Annahme hindernden Zwischenschritte dar (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2010 - 3 StR 105/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14343
BGH, 04.08.2010 - 3 StR 105/10 (https://dejure.org/2010,14343)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 3 StR 105/10 (https://dejure.org/2010,14343)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 3 StR 105/10 (https://dejure.org/2010,14343)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Anhörungsrüge; nicht entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 44/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Ungeachtet dessen hätte die Anhörungsrüge auch deswegen keinen Erfolg gehabt, weil der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör jedenfalls nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08; Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 498/13

    Zulässige aber trotz objektivem Verstoß gegen das rechtliche Gehör unbegründete …

    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg; denn die unterbliebene Kenntnisnahme hat sich auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" verletzt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 356a Rn. 3).
  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 214/17

    Zurückweisung der Anhörungsrüge (keine entscheidungserhebliche Verletzung des …

    b) Dieser Fehler hat sich aber auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise' verletzt wurde (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 1 StR 18/17, vom 2. Juli 2014 - 4 StR 498/13 und vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15

    Jugendstrafverfahren: Anfechtung eines Berufungsurteils, durch welches die …

    Daran fehlt es, wenn sich der Angeklagte nicht anders hätte verteidigen können, als er bereits vorgetragen hatte, oder wenn sonst ausgeschlossen ist, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte als geschehen (BT-Drucksache 15/3706 S. 14; BGH StraFo 2011, 55; BGH 28.4.2005, 2 StR 518/03).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22

    Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs

    Allerdings ist dieser auf einer fehlerhaften Aktenführung beruhende Verfahrensmangel nicht entscheidungserheblich im Sinne des § 356a Satz 1 StPO, da sich die unterbliebene Kenntnisnahme nicht auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55;… vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5;… vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17, juris Rn. 4; BT-Drucks. 15/3706 S. 18;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25).
  • BGH, 16.08.2017 - 1 StR 18/17

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Jedenfalls hat sich die unterbliebene Kenntnisnahme auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch der Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise' verletzt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 4 StR 498/13 und vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 356a Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 13.02.2013 - 1 SsBs 113/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldsachen: Anhörungsrüge wegen Beeinträchtigung …

    Letzteres scheidet aus, wenn der Betroffene sich nicht anders als tatsächlich geschehen hätte verteidigen können oder sonst ausgeschlossen ist, dass das Revisions-/Rechtbeschwerdegericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte (BGH StraFo 2011, 55 m.w.N.).
  • KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22

    Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung

    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg; der unterlassene Hinweis hat auf die Revisionsentscheidung keine Auswirkung, so dass der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör hierdurch nicht "in entscheidungserheblicher Weise" verletzt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 67/22 - [juris-Rdn. 2] …und vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17 - [juris-Rdn. 4]; StraFo 2011, 55, jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 428/15
    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg; denn die unterbliebene Kenntnisnahme möglichen Vorbringens des Betroffenen hierzu hat sich auf das Ergebnis der Rechtsbeschwerdeentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" verletzt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 4 StR 498/13 -juris; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 356a Rn. 3).
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