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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,909
BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79 (S) (https://dejure.org/1979,909)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1979 - 3 StR 165/79 (S) (https://dejure.org/1979,909)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79 (S) (https://dejure.org/1979,909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des Programmes des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW) - Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei als Voraussetzung für eine Strafbarkeit gem. § 90b Strafgesetzbuch (StGB)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung durch polizeiliche Maßnahmen in einem Gerichtsgebäude - Pflicht zur Anordnung einer Beschränkung der Öffentlichkeit durch einen Gerichtsvorsitzenden - Beschränkung der Öffentlichkeit zwecks Sicherheit in einem ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kein Parteienprivileg bei Vergehen nach § 90 b StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 50
  • NJW 1979, 2572
  • NJW 1980, 249
  • MDR 1979, 856
  • MDR 1979, 859
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64

    Verbreitung der von der KPD herausgegebenen Druckschriften "Programm der …

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Das Parteienprivileg erstreckt sich nicht auf Vergehen nach § 90 b StGB (Aufgabe von BGHSt 20, 115 [BGH 27.11.1964 - 3 StR 53/64]).

    Zu § 97 StGB a.F., der Strafvorschrift, die im wesentlichen dem geltenden § 90 b StGB entspricht, hat der Senat im Urteil vom 27. November 1964 (BGHSt 20, 115 [BGH 27.11.1964 - 3 StR 53/64]) dahin entschieden, daß das dem Artikel 21 GG zu entnehmende sogenannte Parteienprivileg, wonach eine Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden darf, solange nicht das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat, einer Bestrafung von Funktionären, Mitgliedern und Anhängern einer nicht verbotenen Partei nach der bezeichneten Strafvorschrift entgegensteht, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Partei selbst und zur Förderung der Parteibestrebungen gehandelt haben.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Auffassung von der Tragweite des Artikels 21 GG inzwischen modifiziert hat, hält der Senat an seiner Entscheidung im Urteil vom 27. November 1964 (BGHSt 20, 115 [BGH 27.11.1964 - 3 StR 53/64]) nicht weiter fest.

  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Im Beschluß vom 17. Januar 1978 (BVerfGE 47, 130, 141 [BVerfG 17.01.1978 - 2 BvR 487/76]/ 142) hat das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt, den Schutzbereich des Parteienvorrechts auch auf Handlungen eines Mitglieds oder Anhängers einer nicht verbotenen Partei auszudehnen, die den Tatbestand der verfassungsfeindlichen Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane (§ 89 StGB) erfüllen, wenn der Täter sich durch die planmäßige Einwirkung für Bestrebungen einer nicht verbotenen Partei gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

    Er ist damit ein allgemeines Strafgesetz im Sinne der Rechtsprechung, nach der das Parteienprivileg die parteioffizielle oder parteiverbundene Tätigkeit von Funktionären und Anhängern einer Partei nur insoweit schützt, als diese mit allgemein erlaubten Mitteln vorgehen, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (vgl. BVerfGE 47, 139 [BVerfG 17.01.1978 - 2 BvR 487/76] mit weiteren Hinweisen).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Mit Beschluß vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334, 359) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] hat das Bundesverfassungsgericht es zugelassen, daß zur Beurteilung, ob ein Bewerber um Aufnahme in das Beamtenverhältnis nach seiner Persönlichkeit die Gewähr bietet, jederzeit für freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, dessen Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, herangezogen wird, und zwar unabhängig davon, ob die Verfassungswidrigkeit der Partei durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht.
  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Er folgte damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 296), nach dem bis zu der im Verfahren nach Artikel 21 Abs. 2 GG ergangenen Entscheidung dieses Gerichts niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich sollte geltend machen können.
  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen …

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Diese Betrachtung läßt eine Würdigung des Umstandes vermissen, daß gerade die am Ende des "Nachrufs" aufgestellte Forderung nach einer Revolution in Verbindung mit der äußerst drastischen Billigung des mörderischen Anschlags ("der hat's verdient"), der feindseligen Äußerung über das angebliche Verhalten der "Bourgeoisie" und der beschimpfenden und ehrabschneidenden Kennzeichnung des Mordopfers als "Blutsauger" und "Gauner", als eines Mannes, dessen Geschäft es gewesen sei, die "Ausbeutung und Unterdrückung zu verschärfen" und der "eiskalt kalkuliert, wie man das Leben der alten A.-Arbeiter verkürzt, wenn ihre Arbeitskraft verbraucht ist", geeignet sein kann, bei einem Teil der Leser das Gefühl der Rechtssicherheit zu erschüttern, bei anderen ein psychisches Klima zu erzeugen, in dem gleichartige Untaten gedeihen können (vgl. BGH NJW 1978, 58, 59; BGH, Urteil vom 20. Juni 1979 - 3 StR 131/79 (S) - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise - …

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Diese Betrachtung läßt eine Würdigung des Umstandes vermissen, daß gerade die am Ende des "Nachrufs" aufgestellte Forderung nach einer Revolution in Verbindung mit der äußerst drastischen Billigung des mörderischen Anschlags ("der hat's verdient"), der feindseligen Äußerung über das angebliche Verhalten der "Bourgeoisie" und der beschimpfenden und ehrabschneidenden Kennzeichnung des Mordopfers als "Blutsauger" und "Gauner", als eines Mannes, dessen Geschäft es gewesen sei, die "Ausbeutung und Unterdrückung zu verschärfen" und der "eiskalt kalkuliert, wie man das Leben der alten A.-Arbeiter verkürzt, wenn ihre Arbeitskraft verbraucht ist", geeignet sein kann, bei einem Teil der Leser das Gefühl der Rechtssicherheit zu erschüttern, bei anderen ein psychisches Klima zu erzeugen, in dem gleichartige Untaten gedeihen können (vgl. BGH NJW 1978, 58, 59; BGH, Urteil vom 20. Juni 1979 - 3 StR 131/79 (S) - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Die in BGHSt 10, 35, 42; 15, 377, 383, 384 abgedruckten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stehen der Auffassung nicht entgegen, daß das Bewußtsein eines Täters, im Sinne des § 185 StGB Unrecht zu tun, nicht ausreicht, um eine Bestrafung nach § 90 b StGB zu rechtfertigen.
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche …

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Er hat damit die Verfassungsmäßigkeit des Urteils des Senats vom 31. März 1976 - 3 StR 6/76 (S) - bestätigt.
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61

    Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen …

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Mit diesem Urteil hatte der Senat eine zuvor in entsprechenden Entscheidungen zu § 96 Abs. 3 und zu § 94 StGB a.F. (BGHSt 19, 311, 319; 20, 87, 88 [BGH 30.10.1964 - 3 StR 42/64]; 20, 111, 113) eingeschlagene neue Linie fortgesetzt und damit seine frühere Rechtsprechung, die dem Parteienprivileg eine so weitgehende Wirkung nicht beigemessen hatte (vgl. Urteil vom 30. Juni 1954 - 6 StR 159/54 zu § 97 StGB a.F.; BGHSt 6, 172 zu § 94 StGB a.F.), aufgegeben.
  • BGH, 19.05.1954 - 6 StR 19/54
    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Mit diesem Urteil hatte der Senat eine zuvor in entsprechenden Entscheidungen zu § 96 Abs. 3 und zu § 94 StGB a.F. (BGHSt 19, 311, 319; 20, 87, 88 [BGH 30.10.1964 - 3 StR 42/64]; 20, 111, 113) eingeschlagene neue Linie fortgesetzt und damit seine frühere Rechtsprechung, die dem Parteienprivileg eine so weitgehende Wirkung nicht beigemessen hatte (vgl. Urteil vom 30. Juni 1954 - 6 StR 159/54 zu § 97 StGB a.F.; BGHSt 6, 172 zu § 94 StGB a.F.), aufgegeben.
  • BGH, 30.10.1964 - 3 StR 42/64
  • BGH, 27.11.1964 - 3 StR 48/64
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 159/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch COVID-19-bedingte …

    Anders als im Einzelfall kurzfristiger Beschränkungen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79) kann dies insbesondere dann nicht gelten, wenn die Dauer der möglichen Einschränkungen wie bei der aktuellen Pandemie nicht absehbar ist.
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des …

    Nicht nur angesichts des Umstands, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte den tatsächlichen Sitzungssaal im Amtsgericht ohne weiteres gefunden haben, hätte es hier vielmehr näherer Darlegung bedurft, warum die unzutreffende Angabe des konkreten Sitzungssaals zu einer faktischen Beschränkung der Öffentlichkeit geführt haben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79; NJW 1980, 249 und vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79

    Verunglimpfung des Staates - Üble Nachrede gegen eine Person des politischen …

    Sie ist inzwischen auch vom Bundesgerichtshof anerkannt (BGHSt 29, 50).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Fortsetzung der Hauptverhandlung - Unterbrechung - Ausschluß der Öffentlichkeit - …

    Daß von dieser vom Vorsitzenden zugelassenen Möglichkeit, die Personalpapiere auf ihre Echtheit zu überprüfen, eine konkrete psychische Zwangswirkung, der Verhandlung fernzubleiben, auf an einer Teilnahme Interessierte ausgegangen sei, wird von der Revision nicht in einer dem Erfordernis des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Weise behauptet /vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79 (S) (MDR 1979, 859)/.
  • AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden

    Als psychologische Hemmschwelle wirkende Maßnahmen sind nach § 169 GVG verboten, wenn sie einer Verwehrung des Zutritts zur Hauptverhandlung gleichkommen (BGH, NJW 1980, 249).

    Wollte man eine ungeschriebene immanente Schranke des § 169 GVG für zulässige Maßnahmen des Gerichts oder des Gerichtspräsidenten, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dienen, anerkennen (vgl. BGH, NJW 1980, 249), so wäre die Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Amtsgerichts Meldorf auch von dieser Schranke nicht gedeckt: Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Amtsgerichts Meldorf ist keine zulässige Maßnahme, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dient.

  • LG Itzehoe, 02.06.2010 - 1 T 61/10

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäude

    Allerdings kommt keineswegs jede möglicherweise als psychologische Hemmschwelle wirkende Maßnahme einer Verwehrung des Zutritts zur Hauptverhandlung gleich (BGH vom 11.07.1979, NJW 1980, 249).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie der Generalbundesanwalt meint, dieser Rüge schon deshalb der Erfolg zu versagen ist, weil die Revision nicht vorgetragen hat, daß sich durch den Hinweis an der Eingangstür zum Sitzungssaal tatsächlich jemand von der Teilnahme an der Sitzung hat abhalten lassen (vgl. BGH NJW 1980, 249 f.;… Kuckein in KK 5. Aufl. StPO § 344 Rdn. 49 m.N.).
  • BGH, 27.05.2025 - 3 StR 179/25

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausfall einer elektronischen Anzeigetafel vor dem …

    Angesichts des Umstandes, dass alle Verfahrensbeteiligten den richtigen Sitzungssaal gefunden haben, hätte es näherer Darlegung bedurft, warum dieser Ausfall zu einer faktischen Beschränkung der Öffentlichkeit geführt haben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 245; vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79, NJW 1980, 249;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 49).
  • BGH, 02.12.1981 - 3 StR 396/81

    Irrige Annahme zu einem berechtigten Tun - Unrechtsbewusstsein im Sinne des § 185 …

    Der Senat hat die Frage, ob das Bewußtsein, im Sinne des § 185 StGB unrecht zu tun, bereits für eine Bestrafung nach § 90 b StGB ausreicht, in seinem Urteil vom 11. Juli 1979 (MDR 1979, 856, insoweit in BGHSt 29, 50 nicht abgedruckt) verneint.
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 207/79

    Verunglimpfung des Staates durch einen Zeitungsartikel - Materiell …

    Da seine Überlegungen denkgesetzlich möglich sind, liegt ein Rechtsfehler nicht vor (BGHSt 21, 371, 372; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - Urteil vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79 - OLG Köln NJW 1979, 1562 [OLG Köln 02.04.1979 - 3 Ss 24/79];… Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 337 StPO Rdn. 137).
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