Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 130 StGB; § 129 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige Verächtlichmachung von Personengruppen; Aufrufen zur Gewalt; Äußerungsdelikt; Wiedergabe fremder Äußerungen; Zueigenmachen; öffentlich Zugänglichmachen; Verbreiten; Eignung zur Störung des ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Leugnung des Holocaust durch Abspielen von Liedern
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 2 Nr 1 StGB, § 130 Abs 1 StGB, § 130 Abs 2 Nr 2 StGB, § 130 Abs 3 StGB, § 130 Abs 5 StGB
Leugnung des Holocaust durch Abspielen von Liedern - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 130 Abs. 2, 3 StGB, § 130 Abs. 3 StGB, § 130 Abs. 2 StGB, § 11 Abs. 3 StGB, § 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 6 Abs. 1 VStGB, § 130 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 130 Abs. 5 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 130 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 130 StGB, § 40 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 129 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Einordnung des Verbreitens von den Holocaust leugnenden Schriften als Volksverhetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einordnung des Verbreitens von den Holocaust leugnenden Schriften als Volksverhetzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 07.12.2017 - 13 KLs 5/17
- BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 108
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15
Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens; …
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
d) Soweit das Landgericht - obwohl sogar nach § 130 Abs. 3 StGB verurteilend - keine Ausführungen dazu gemacht hat, dass das Verhalten des Angeklagten geeignet war, den öffentlichen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 130 Abs. 3 Friedensstörung 1) zu stören, was auch für eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 5 StGB erforderlich ist (…vgl. hierzu: MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 130 Rn. 99;… S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 130 Rn. 23;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 130 Rn. 42), ist dies hier unschädlich.bb) Für den Tatbestand des Leugnens des Holocaust gemäß § 130 Abs. 3 StGB hat der Senat die Strafbarkeit in der Schweiz bereits bejaht (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 130 Abs. 3 Anwendbarkeit 1).
- BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (persönliches Äußerungsdelikt; …
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
aa) Bei seiner dementsprechenden Würdigung hat das Landgericht nicht berücksichtigt, dass es sich bei der Leugnung des Holocaust nach § 130 Abs. 3 StGB um ein persönliches Äußerungsdelikt handelt und die Wiedergabe fremder Äußerungen nur dann tatbestandsmäßig ist, wenn sich der Täter die Äußerung ausdrücklich oder konkludent derart zu eigen macht, dass er selbst leugnet (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 109/17, NStZ 2018, 589, 590).Die Strafkammer hätte die Einzelstrafen für die Fälle IV. 1., IV. 2., IV. 4. bis 8. und IV. 15. der Urteilsgründe nicht dem Strafrahmen des § 130 Abs. 3 StGB (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) entnehmen dürfen, da im Falle des § 130 Abs. 5 StGB der Strafrahmen des § 130 Abs. 2 StGB (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) gilt (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 109/17, NStZ 2018, 589, 590;… vom 2. April 1997 - 3 StR 95/97, BGHR StGB § 130 Strafrahmen 1).
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass das Tatbestandsmerkmal der Leugnung eine tatbestandsmäßige Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens indiziert (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18, NJW 2018, 2858, 2860 (Rn. 31); stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861, 2862 (Rn. 23)).
- BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines …
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513). - BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des …
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass das Tatbestandsmerkmal der Leugnung eine tatbestandsmäßige Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens indiziert (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18, NJW 2018, 2858, 2860 (Rn. 31);… stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861, 2862 (Rn. 23)). - BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten …
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
b) Die Auffassung des Landgerichts erweist sich vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Senats zu den Konkurrenzverhältnissen bei strafbaren Handlungen im Rahmen der Mitgliedschaft in einer (kriminellen) Vereinigung (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308) insofern als rechtsfehlerhaft, als in der Anklage und im Urteil Handlungen des Angeklagten beschrieben werden, die - im Falle ihrer Erweislichkeit - als isolierte Beteiligungshandlungen und damit richtigerweise als eine zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasste, tatmehrheitlich begangene Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu würdigen gewesen wären. - BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16
Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der …
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Da diese Taten nicht Gegenstand des Urteilsspruchs des Landgerichts geworden sind, unterliegen sie immer noch seiner Kognition und ist es dem Senat verwehrt, insoweit eine Entscheidung zu treffen (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16, NStZ-RR 2017, 212, 213;… vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1). - BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
"Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer …
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Dass das Landgericht (auch) im Eröffnungsbeschluss von Tateinheit ausgegangen ist, ändert an der Notwendigkeit des Teilfreispruchs nichts (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, juris Rn. 22 f. mwN (insoweit in BGHSt 59, 130 nicht abgedruckt)). - BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01
Neue Verhandlung gegen Manfred Roeder aus Rechtsgründen erforderlich
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittsempfängers, wobei neben dem Wortlaut und dem Kontext der Äußerung auch außerhalb derselben liegende Umstände Bedeutung erlangen (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02, NStZ 2003, 145; vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592). - BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02
Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig
Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittsempfängers, wobei neben dem Wortlaut und dem Kontext der Äußerung auch außerhalb derselben liegende Umstände Bedeutung erlangen (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02, NStZ 2003, 145; vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592). - BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage
- BGH, 02.04.1997 - 3 StR 95/97
Geltung des Strafrahmens im Falle des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) - …
- OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19
Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen …
Rn. 23 Lediglich ergänzend bleibt insoweit festzuhalten, dass - die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, der Angeklagte habe lediglich fremde unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet - als zutreffend unterstellt, die von der Staatsanwaltschaft angestrebte Verurteilung wegen Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB in keinem der festgestellten Fälle in Betracht käme, denn sowohl bei dem Billigen als auch bei dem Leugnen und Verharmlosen handelt es sich um Äußerungsdelikte, bei denen der Täter eine eigene Stellungnahme zum Ausdruck bringen muss (…Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 130 Rn. 17;… BeckOK StGB/Rackow, 42. Ed. 1.5.2019, StGB § 130 Rn. 32; BGH, Beschluss vom 20.02.1990 - 3 StR 278/89, NJW 1990, 2828); werden lediglich fremde Ansichten verbreitet, ohne dass der Täter sie sich zu eigen macht, kommt nur eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 5 StGB in Betracht (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18 -, juris;… MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl. 2017, StGB § 130 Rn. 78). - BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24
Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …
Die nach § 130 Abs. 3 StGB erforderliche Eignung der Tat zur Störung des öffentlichen Friedens (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 3 StR 468/24, juris Rn. 13;… Urteil vom 25. September 2024 - 3 StR 32/24, NJW 2025, 380 Rn. 22;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 130 Rn. 85), die auch für die Tatmodalität des Vorrätighaltens eines solchen Inhalts in Verbreitungsabsicht nach § 130 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 StGB (§ 130 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 StGB aF) zu verlangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18, NStZ-RR 2019, 108, 109;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 130 Rn. 113;… TK-StGB/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, 31. Aufl., § 130 Rn. 23), drängt sich angesichts der in den Urteilsgründen näher dargestellten volksverhetzenden Inhalte und deren Bestimmung zur professionell organisierten und massenweisen Verbreitung auf, so dass entgegen dem Revisionsvorbringen eine nähere Erörterung entbehrlich war.Zudem ist bei den Holocaust leugnenden Inhalten die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens indiziert (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18, NJW 2018, 2858 Rn. 31;… vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861 Rn. 23; BGH…, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 3 StR 468/24, juris Rn. 13;… Urteil vom 25. September 2024 - 3 StR 32/24, NJW 2025, 380 Rn. 22; Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18, NStZ-RR 2019, 108, 109;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 130 Rn. 86;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 130 Rn. 138).
Der Verweis in § 130 Abs. 6 StGB (§ 130 Abs. 5 StGB aF) auf den Inhalt nach § 130 Abs. 4 StGB könnte möglicherweise dahin zu verstehen sein, dass das Tatbestandsmerkmal der tatsächlich eingetretenen Störung des öffentlichen Friedens auch beim Straftatbestand des Vorrätighalten von Inhalten, welche die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, erfüllt sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18, NStZ-RR 2019, 108, 109;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 130 Rn. 113;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 130 Rn. 148;… TK-StGB/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, 31. Aufl., § 130 Rn. 23).
- KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20
Volksverhetzung: Tatbestandliche Voraussetzungen des …
Rn. 21 aa) Schutzgut der Vorschrift ist (im Wesentlichen) der öffentliche Friede (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rdnr. 78 = BVerfGE 124, 300 ff. [Wunsiedel-Versammlung];… jeweils auch zum Streitstand: Krauß, a. a. O., § 130 Rdnr. 2 ff.;… Fischer, a. a. O., § 130 Rdnr. 2 ff.; jeweils m. w. Nachw.), wobei die Tat zumindest einen Inlandsbezug aufweisen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18 -, juris Rdnr. 11, und 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15 -, juris Rdnr. 8 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 2 Rv 4 Ss 192/18 -, juris Rdnr. 13;… vgl. auch Krauß, a. a. O., § 130 Rdnr. 28, und Fischer, a. a. O., § 130 Rdnr. 4a, die als taugliche Angriffsobjekte nur inländische Personenmehrheiten ansehen; jeweils m. w. Nachw.).Entscheidungen, in denen er diese neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen hat, betrafen § 130 Abs. 3 bzw. 5 StGB in der Tatbestandsvariante des Leugnens (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 2018, a. a. O., juris Rdnr. 11, und 3. Mai 2016, a. a. O., juris Rdnr. 11).
- OLG Bremen, 10.07.2025 - 1 ORs 9/25
Volksverhetzung, Auslegung von Äußerungsdelikten, offener Brief, Verharmlosen, …
Nicht erkennbar gewordene Umstände, eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind dagegen ohne Belang (siehe BGH, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 StR 167/18, juris Rn. 8, NStZ-RR 2019, 108). - OLG Zweibrücken, 12.03.2025 - 1 ORs 1 SRs 85/24
Meinungsäußerung als strafbare Volksverhetzung
Rn. 26 § 130 Abs. 3 StGB ist ein persönliches Äußerungsdelikt und die Wiedergabe fremder Äußerungen nur dann tatbestandsmäßig, wenn sich der Täter die Äußerung ausdrücklich oder derart zu eigen macht, dass er selbst verharmlost (vgl. zum Leugnen BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18 -, Rn. 8, juris).Rn. 27 Zu beachten ist jedoch, dass auch bei der Tatbestandsvariante des § 130 Abs. 6 i.Vm. 2 StGB Voraussetzung ist, dass das Verhalten geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 StR 167/18 -, Rn. 11, juris, noch zu Absatz 5, der aber später Absatz 6 geworden ist).
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