Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 33 BtMG; § 74 StGB; § 260 StPO
Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehungsanordnung bei Betäubungsmitteldelikt: Bestimmtheitserfordernis bei der Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 2 BtMG, § 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 2 StGB, § 260 Abs 5 StPO, § 354 Abs 1 StPO
Einziehungsanordnung bei Betäubungsmitteldelikt: Bestimmtheitserfordernis bei der Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen einer im Urteil fehlerhaft ausgesprochenen Einziehungsanordnung für die Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 357 S. 1
Rechtsfolgen einer im Urteil fehlerhaft ausgesprochenen Einziehungsanordnung für die Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 03.05.2013 - 21 KLs 17/12
- BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13
- BGH, 05.08.2014 - 3 StR 398/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 16
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09
Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)
Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13
Einzuziehende Gegenstände müssen so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat NStZ-RR 2009, 384 sowie Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 und vom 23. November 2011 (richtig: 2010) - 3 StR 393/10). - BGH, 23.11.2010 - 3 StR 393/10
Strafzumessung (Generalprävention); Einziehung (genaue Bezeichnung des …
Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13
Einzuziehende Gegenstände müssen so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat NStZ-RR 2009, 384 sowie Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 und vom 23. November 2011 (richtig: 2010) - 3 StR 393/10). - BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12
Voraussetzungen der Einziehung (Bestimmtheit der Bezeichnung von einzuziehenden …
Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13
Einzuziehende Gegenstände müssen so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat NStZ-RR 2009, 384 sowie Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 und vom 23. November 2011 (richtig: 2010) - 3 StR 393/10). - BGH, 11.01.1990 - 2 StR 311/90
Beweisaufnahme - Verlesung - Urkundenverlesung - Verwertung - Gegenstand der …
Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13
Die Rüge des Angeklagten Kr., dass mehrere im Rahmen der Überwachung der Telekommunikation erhobene SMS-Mitteilungen nicht im Streng-, sondern lediglich im Freibeweisverfahren in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, im Urteil aber gleichwohl Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 2 StR 311/90, StV 1991, 148, 149), ist nicht zulässig erhoben.
- BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17
Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit …
Die Urteilsgründe enthalten die bei Betäubungsmitteln erforderlichen Angaben über Art und Menge, so dass die konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO vom Senat nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17 und vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10). - BGH, 10.11.2016 - 1 StR 453/16
Voraussetzungen der Einziehung (Bezeichnung einzuziehender Gegenstände; …
Dies kann bei umfangreichem Material in einer besonderen Anlage zum Urteilstenor geschehen, die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis genügt hingegen nicht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16 und vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, je mwN).Die Entscheidung ist entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts nach § 357 Satz 1 StPO auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten M. zu erstrecken, weil dieser von dem genannten materiellrechtlichen Rechtsfehler ebenfalls betroffen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 und vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16).
- BGH, 08.02.2023 - 3 StR 477/22
Einziehung von Betäubungsmitteln und Konsumutensilien (Bezeichnung in der …
Auch aus den Urteilsgründen erschließt sich der Einziehungsumfang nicht, so dass schon deshalb eine Präzisierung der Urteilsformel durch den Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (…s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, juris Rn. 3; vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17) ausgeschlossen ist.
- BGH, 01.10.2024 - 3 StR 368/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen bei teilweisen Besitz zum Eigenkonsum); …
Entgegen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts lässt sich den Urteilsgründen eine hinreichende Spezifizierung der Einziehungsgegenstände nicht entnehmen, so dass eine Präzisierung der Urteilsformel durch den Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, juris Rn. 3; vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17) ausscheidet. - BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20
Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der …
Grundsätzlich sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13 - m.w.N.;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 74 Rn. 24 m.w.N.). - OLG Hamburg, 24.07.2018 - 1 Rev 29/18
Verlesbarkeit von Behördengutachten; Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit …
Einzuziehende Gegenstände sind nämlich im Urteilstenor so konkret zu bezeichnen, dass bei allen Beteiligten Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2018 - 4 StR 614/17, BeckRS 2018, 5345; Beschl. v. 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17) und die Vollstreckung ohne weiteres möglich ist (…Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 260 Rn. 39).Wird der Urteilstenor diesen Anforderungen nicht gerecht, kann das Revisionsgericht die Entscheidung selbst treffen (§ 354 Abs. 1 StPO) oder den Urteilstenor präzisieren, vorausgesetzt die Urteilsgründe enthalten die erforderlichen Angaben und legen die sachlichrechtlichen Einziehungsvoraussetzungen dar (vgl. BGH, Beschl. v. 13. September 2016 - 4 StR 370/16, BeckRS 2016/20939;… BGH, Urt. v. 3. September 2015-3 StR 236/15, BeckRS 2015, 19556; BGH, Beschl. v. 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17;… MünchKomm- StPO/Maier, § 260 Rn. 323).
- BGH, 26.01.2017 - 5 StR 531/16
Anforderungen an die Kennzeichnung der Einziehungsgegenstände in der …
Die Urteilsgründe enthalten die bei Betäubungsmitteln erforderlichen Angaben über Art und Menge, so dass die konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO vom Senat nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17; und vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10). - BGH, 21.06.2017 - 1 StR 195/17
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände (hier: Betäubungsmittel); …
Die Urteilsgründe enthalten die bei Betäubungsmitteln erforderlichen Angaben über Art und Menge, so dass die konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO vom Senat nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17 und vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10). - BGH, 23.10.2024 - 2 StR 186/24
Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts
Da die erforderlichen Angaben zu den nicht zum Eigenkonsum bestimmten Betäubungsmittel- und Cannabismengen insoweit in den Urteilsgründen enthalten sind, hat der Senat die Einziehungsentscheidung gemäß § 354 Abs. 1 StPO neu gefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13 Rn. 6). - BGH, 21.05.2019 - 1 StR 98/19
Einziehung von Tatmitteln (erforderliche konkrete Bezeichnung in der …
Zu den Einziehungsentscheidungen hat der Generalbundesanwalt zutreffend (zu nachfolgend b) vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 Rn. 3; vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13 Rn. 6 und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18 Rn. 4) ausgeführt:. - BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18
Tenorierung bei Verwirklichung mehrerer Diebstahlsqualifikationen; konkrete …
- OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17
Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei …
- OLG Hamburg, 28.08.2020 - 2 Rev 46/20
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteilstenor
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Rechtsprechung
| BGH, 05.08.2014 - 3 StR 398/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwertung von SMS-Mitteilungen in der Hauptverhandlung als Beweis i.R.d. Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Verwertung von SMS-Mitteilungen in der Hauptverhandlung als Beweis i.R.d. Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 03.05.2013 - 21 KLs 17/12
- BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13
- BGH, 05.08.2014 - 3 StR 398/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise …
Auszug aus BGH, 05.08.2014 - 3 StR 398/13
Er hat die Rüge indes, wie sich aus den Ausführungen des Beschlusses vom 14. Mai 2014 zwanglos ergibt, als unzulässig erachtet, weil das Revisionsvorbringen in einem maßgeblichen Punkt unzutreffend ist und daher keine ausreichende Grundlage für die Prüfung der Rüge durch das Revisionsgericht geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318; Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55, 56). - BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10
Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die …
Auszug aus BGH, 05.08.2014 - 3 StR 398/13
Er hat die Rüge indes, wie sich aus den Ausführungen des Beschlusses vom 14. Mai 2014 zwanglos ergibt, als unzulässig erachtet, weil das Revisionsvorbringen in einem maßgeblichen Punkt unzutreffend ist und daher keine ausreichende Grundlage für die Prüfung der Rüge durch das Revisionsgericht geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318; Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55, 56).
- BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung …
Die Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 3 StPO in Verbindung mit § 24 StPO genügt schon nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO, weil das Revisionsvorbringen in einem maßgeblichen Punkt unzutreffend ist und daher keine ausreichende Grundlage für die Prüfung durch den Senat geboten hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 398/13 und vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318).
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