Rechtsprechung
| BGH, 16.12.2003 - 3 StR 438/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 GG; § 338 Nr. 1 StPO; § 222a StPO; § 222b StPO; § 76 Abs. 2 GVG; § 66 StGB
Besetzung des Gerichts (zwei oder drei Berufsrichter); Umfang und Schwierigkeit der Sache (Entscheidung über Sicherungsverwahrung; Umfang des Aktenmaterials; Zahl der Zeugen; Dauer der Hauptverhandlung); gesetzlicher Richter - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GVG § 76 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 76 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 253; ; StGB § 255
- Wolters Kluwer
Besetzung einer Strafkammer bei Anordnung einer Sicherungsverwahrung
- Wolters Kluwer
Folgen der fehlerhaften Besetzung des erkennenden Gerichts; Rechtzeitige Beanstandung der fehlerhaften Besetzung eines Gerichts; Besetzung des erkennenden Gerichts bei Entscheidung über die beantragte Anordnung der Sicherungsverwahrung; Gesetzliche Fälle der Mitwirkung ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 76 Abs. 2; StPO § 338 Nr. 1
Besetzung bei Anordnung der Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 175
- StV 2004, 250
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …
Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 3 StR 438/03
Rn. 5 2. Durch die Verhandlung und Entscheidung in der Besetzung mit nur zwei Berufsrichtern hat die Strafkammer hier aber deswegen § 76 Abs. 2 StPO verletzt, weil der Umfang der Sache - auch unter Berücksichtigung des weiten Beurteilungsspielraums, der ihr bei der Prüfung dieser Voraussetzung zusteht (vgl. BGHSt 44, 328 ff.; BGH NStZ 2004, 56) - die Mitwirkung eines dritten Berufsrichters notwendig machte. - BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03
Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter …
Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 3 StR 438/03
Rn. 5 2. Durch die Verhandlung und Entscheidung in der Besetzung mit nur zwei Berufsrichtern hat die Strafkammer hier aber deswegen § 76 Abs. 2 StPO verletzt, weil der Umfang der Sache - auch unter Berücksichtigung des weiten Beurteilungsspielraums, der ihr bei der Prüfung dieser Voraussetzung zusteht (vgl. BGHSt 44, 328 ff.; BGH NStZ 2004, 56) - die Mitwirkung eines dritten Berufsrichters notwendig machte.
- BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung …
Jedoch ist dem Tatgericht bei der Auslegung der gesetzlichen Merkmale ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, der die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen hat (BGHSt 44, 328, 334; BGH NStZ 2004, 56; StV 2004, 250, 251;… Kissel/Mayer, GVG 6. Aufl. § 76 Rdn. 4). - BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …
Die überdurchschnittliche Schwierigkeit der Sache kann sich etwa aus der Notwendigkeit umfangreicher Sachverständigengutachten, zu erwartenden Beweisschwierigkeiten oder der rechtlichen oder tatsächlichen Kompliziertheit ergeben (vgl. zur Parallelvorschrift des § 76 Abs. 2 GVG grundlegend BGHSt 44, 328 ; BGH…, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03 -, NStZ 2004, S. 56; ferner Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 438/03 -, NStZ-RR 2004, S. 175).Der Gesetzgeber hat gerade mit Blick auf die Bedeutung der Kammerbesetzung für die Qualität der zu treffenden Entscheidung (…vgl. BTDrucks 12/1217, S. 46 f.) auch für Strafsachen, in denen die Verhängung der Sicherungsverwahrung nach zuvor ergangenem Vorbehalt in Frage steht, die Besetzung der Strafkammer mit drei Richtern nicht zwingend vorgeschrieben, sondern dies von Umfang und Schwierigkeit der Sache abhängig gemacht (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 438/03 -, NStZ-RR 2004, S. 175).
- BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung; …
Jedoch ist der großen Strafkammer bei der Auslegung dieser gesetzlichen Merkmale ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, bei dessen Ausfüllung allerdings die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BGHSt 44, 328, 334; BGH NStZ 2004, 56; StV 2004, 250, 251). - BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 1712/07
Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Besetzung einer großen …
Dass die Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung im Raum stand, machte die Beteiligung eines dritten Berufsrichters nicht zwangsläufig erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 438/03 -, NStZ-RR 2004, S. 175).
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