Rechtsprechung
| BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23 |
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§ 261 StGB; § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 74 Abs. 3 StGB; § 74c StGB
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); Geldwäsche (Vortat; Selbstgeldwäsche); Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (wertende Gesamtbetrachtung); Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen (transitorischer Besitz an Vermögensgegenständen; ... - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil älterer Geschädigter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 Abs 1 StGB, § 261 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 5 StGB, § 263a Abs 1 StGB
Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil älterer Geschädigter - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 261 Abs. 1 StGB, § 263a Abs. 1 StGB, §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 27 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 265 StPO, § 261 Abs. 7 StGB, § 259 Abs. 1 Variante 3, § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 259 Abs. 1 StGB, § 74c StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- strafrechtsiegen.de
Revision gegen das Urteil: Beihilfe statt Geldwäsche und geringere Kosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug und wegen gewerbsmäßiger Hehlerei; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- datenbank.nwb.de
Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil älterer Geschädigter
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 25.07.2023 - 33 KLs 9/23
- LG Duisburg, 25.07.2023 - 825 Js 154/22
- BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 279
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (29)
- BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21
Hehlerei (Täter: Teilnehmer der Vortat; Absatzhilfe); Beihilfe (keine Beihilfe …
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Es ist daher rechtlich von einer Betrugstat auszugehen, welche mit Eintritt des Gefährdungsschadens vollendet (vgl. UA Bl. 43) und durch die Überweisungen und die Abhebung, mit denen der Vermögensverlust hinsichtlich des Kontoguthabens der Geschädigten endgültig eingetreten ist, beendet war (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, juris Rn. 7;… Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, juris Rn. 23; BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 6;… Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, juris Rn. 13).Der Betrug war zu diesem Zeitpunkt zwar bereits vollendet, aber noch nicht beendet (s.o.), weshalb der Angeklagte hierzu noch (sukzessive) Beihilfe leisten konnte (vgl. BGH…, Urteil vom 10. September 2020 - 4 StR 14/20, juris Rn. 7 mwN; Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 6).
Denn auch der Teilnehmer an der Vortat kann Täter einer Hehlerei sein (BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 11).
- BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15
Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung, …
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Diese Gefährdung wurde durch die von dem Angeklagten vorgenommenen Überweisungen und die Abhebung "nur" vertieft, indem der Auszahlungsanspruch insoweit zum Erlöschen gebracht wurde (BGH…, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, juris Rn. 15;… vgl. Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05, juris Rn. 54;… Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 StR 633/96, juris Rn. 18; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, juris Rn. 8).Es ist daher rechtlich von einer Betrugstat auszugehen, welche mit Eintritt des Gefährdungsschadens vollendet (vgl. UA Bl. 43) und durch die Überweisungen und die Abhebung, mit denen der Vermögensverlust hinsichtlich des Kontoguthabens der Geschädigten endgültig eingetreten ist, beendet war (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, juris Rn. 7;… Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, juris Rn. 23; BGH…, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, juris Rn. 13).
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Vielmehr kam es infolge des Betruges zunächst bloß zu einer (schadensgleichen) Gefährdung des Kontoguthabens der Geschädigten B. (vgl. UA Bl. 43), da die Täter mit der EC-Karte samt PIN die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch der Berechtigten gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank erhielten (Senat…, Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21, juris Rn. 30 mwN; BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, juris Rn. 15;… Beschluss vom 17. Juni 2014 - 5 StR 216/14, juris Rn. 3), von welcher sie - wie von Anfang an geplant - unmittelbar nach der Tat Gebrauch machen wollten.Diese Gefährdung wurde durch die von dem Angeklagten vorgenommenen Überweisungen und die Abhebung "nur" vertieft, indem der Auszahlungsanspruch insoweit zum Erlöschen gebracht wurde (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, juris Rn. 15;… vgl. Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05, juris Rn. 54;… Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 StR 633/96, juris Rn. 18;… Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, juris Rn. 8).
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 435/11
Betrug durch "Phishing" (Abgrenzung zur Begünstigung; Beendigung) …
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Es ist daher rechtlich von einer Betrugstat auszugehen, welche mit Eintritt des Gefährdungsschadens vollendet (vgl. UA Bl. 43) und durch die Überweisungen und die Abhebung, mit denen der Vermögensverlust hinsichtlich des Kontoguthabens der Geschädigten endgültig eingetreten ist, beendet war (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, juris Rn. 7;… Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, juris Rn. 23; BGH…, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 6;… Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, juris Rn. 13).Der Angeklagte kannte zudem jedenfalls alle wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Angriffs- und Unrechtsrichtung (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, juris Rn. 4;… Urteil vom 12. September 2023 - 3 StR 306/22, juris Rn. 100) und billigte das Gesamtgeschehen.
- BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi Falsche Polizeibeamte); Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Das gilt selbst dann, wenn ausnahmsweise in der Annahme einer bloßen Beihilfe eine Beschwer für den Angeklagten liegen könnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 15) und dem Tatgericht bei der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ein Beurteilungsspielraum zugestanden wird, der nur eingeschränkter revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Senat…, Urteil vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22, juris Rn. 9 mwN; Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, juris Rn. 15 mwN).Jeweils handelte es sich nicht um einen bloß transitorischen Besitz an den Vermögensgegenständen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22, juris Rn. 5 ff.).
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter …
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Es ist daher rechtlich von einer Betrugstat auszugehen, welche mit Eintritt des Gefährdungsschadens vollendet (vgl. UA Bl. 43) und durch die Überweisungen und die Abhebung, mit denen der Vermögensverlust hinsichtlich des Kontoguthabens der Geschädigten endgültig eingetreten ist, beendet war (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, juris Rn. 7; Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, juris Rn. 23; BGH…, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 6;… Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, juris Rn. 13).Diese zunächst allgemeine Zusage (vgl. Senat, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, juris Rn. 26;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, juris Rn. 16) hat er betreffend die Tat II. 4. konkretisiert (UA Bl. 30 f., 36) und in der Folge auch eingehalten (UA Bl. 31).
- BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen); …
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Für die Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung (§ 25 Abs. 2 StGB) reichen die Tatbeiträge des Angeklagten hingegen nicht aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, juris Rn. 10).Die Hehlerei steht im Verhältnis zur Beteiligung des Angeklagten an der Vortat in Tatmehrheit (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, juris Rn. 16).
- BGH, 27.10.2006 - 2 StR 431/06
Urteilstenor (gewerbsmäßige Hehlerei; Qualifikation)
- BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21
Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN …
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Vielmehr kam es infolge des Betruges zunächst bloß zu einer (schadensgleichen) Gefährdung des Kontoguthabens der Geschädigten B. (vgl. UA Bl. 43), da die Täter mit der EC-Karte samt PIN die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch der Berechtigten gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank erhielten (Senat, Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21, juris Rn. 30 mwN; BGH…, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, juris Rn. 15;… Beschluss vom 17. Juni 2014 - 5 StR 216/14, juris Rn. 3), von welcher sie - wie von Anfang an geplant - unmittelbar nach der Tat Gebrauch machen wollten. - BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22
Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig
Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Der Angeklagte kannte zudem jedenfalls alle wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Angriffs- und Unrechtsrichtung (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, juris Rn. 4; Urteil vom 12. September 2023 - 3 StR 306/22, juris Rn. 100) und billigte das Gesamtgeschehen. - BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18
Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate; …
- BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15
Geldwäsche (Herrühren aus der Vortat: zu Teilen aus Straftaten hervorgegangenes …
- BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05
Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über …
- BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20
Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen …
- BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15
Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld; …
- BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21
Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft …
- BGH, 23.03.2023 - 3 StR 363/22
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Gesamtbetrachtung: Tatherrschaft, …
- BGH, 03.05.2023 - 3 StR 81/23
Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten)
- BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen); …
- BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14
Räuberische Erpressung (kein Vermögensnachteil bei Zugriffsmöglichkeit auf …
- BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16
Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich …
- BGH, 29.01.1997 - 2 StR 633/96
Betrug zum Nachteil von Mitbewerbern im öffentlichen Ausschreibungsverfahren von …
- BGH, 07.02.2023 - 3 StR 459/22
Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug; Einziehung des Werts von Taterträgen
- BGH, 08.12.2021 - 3 StR 308/21
Idealkonkurrenz zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und schwerem Bandendiebstahl
- BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23
Einziehung von Taterträgen (Verhältnis von Einziehung und konkretem …
- BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08
Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit - …
- BGH, 28.04.2010 - 5 StR 136/10
Einziehung von Wertersatz (Eigentum; Eigentümer); Verfall von Wertersatz (Vorrang …
- BGH, 20.05.1986 - 1 StR 224/86
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Raub
- BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (mittlere Gefährlichkeit von …
- BGH, 12.02.2026 - 4 StR 572/25
Konkurrenzrechtliche Bewertung des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und schweren …
Der Teilnehmer an der Vortat kann lediglich dann nicht Täter einer anschließenden Hehlerei sein, wenn er unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der Vortat teilhaben will, etwa im Sinne eines "Anrechts" auf die Beute (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 3 StR 474/23, NZWiSt 2025, 34, 36 mwN). - BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24
Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …
Rn. 18 "Durch die Tat" im Sinne von § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB ist ein Vermögensgegenstand erlangt, wenn er dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs - also ab dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat und bis zu dessen Beendigung (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23 Rn. 15) - derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschlüsse vom 16. April 2024 - 3 StR 474/23 Rn. 9;… vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23 Rn. 15;… vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23 Rn. 10 …und vom 17. Oktober 2023 - 6 StR 422/23 Rn. 5). - BGH, 14.08.2024 - 4 StR 260/24
Geldwäsche (Herrühren: Beruhen der Existenz auf Leistung Dritter, Schmuck, …
Insbesondere sind sie aufgrund seiner fehlenden Einbindung in das Tatgeschehen bis zur Vollendung, der örtlichen Distanz zum getäuschten Tatopfer, des Zeitablaufs ab Vollendung der Tat, der bereits eingetretenen Schadensnähe und seines vergleichsweise geringen Entdeckungsrisikos nicht mit denjenigen eines "Abholers" wie des Mitangeklagten vergleichbar (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 3 StR 474/23 Rn. 6 mwN).Nach den festgestellten Gesamtumständen ist das Landgericht auch zu Recht davon ausgegangen, dass der Angeklagte über einen bloß "transitorischen" Besitz hinaus faktische Verfügungsmacht über den Schmuck hatte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 3 StR 474/23 Rn. 9).
- BGH, 26.08.2025 - 2 StR 324/25
Klarstellung eines Schuldspruchs; Aufhebung eines Strafausspruchs …
Da es sich bei der gewerbsmäßigen Hehlerei nach § 260 StGB um einen Qualifikationstatbestand handelt, ist dies in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 3 StR 474/23, NStZ-RR 2024, 279, 280). - OLG Zweibrücken, 04.12.2024 - 1 ORs 3 SRs 72/24
Bande wendet den sogenannten "Enkeltrick" an
Auch wenn dem Tatgericht bei der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen ist, der nur eingeschränkter revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (BGH, Beschluss vom 16.04.2024 - 3 StR 474/23, BeckRS 2024, 15899 Rn. 6 mwN), stellt dies hier einen durchgreifenden Rechtsfehler dar, da es sich angesichts der vom Amtsgericht zur Tatbegehung getroffenen Feststellungen nicht von selbst versteht, dass die Angeklagte als Mittäterin und nicht lediglich als Gehilfin gehandelt hat.
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