Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) StGB; § 332 StGB; § 7 Abs. 1 WaffG
Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von Sachkundenachweisen für den Umgang mit Waffen und Munition (Amtsträgerbegriff; Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung; Unbeachtlichkeit der Organisationsform; sonstige Stelle; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen Bestechlichkeit: Amtsträgereigenschaft der Mitglieder des Prüfungsausschusses eines Schießsportvereins
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 5 S 2 AWaffV, § 11 Abs 1 Nr 2 Buchst c StGB, § 53 StGB, § 332 Abs 1 S 1 StGB, § 7 Abs 1 WaffG
Strafverfahren wegen Bestechlichkeit: Amtsträgereigenschaft der Mitglieder des Prüfungsausschusses eines Schießsportvereins - IWW
§ 7 Abs. 1 WaffG, § ... 4 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, § 332 Abs. 1 Satz 1, § 53 StGB, § 27 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO, § 1 Abs. 1 WaffG, § 2 Abs. 2 WaffG, § 10 Abs. 1 WaffG, § 48 WaffG, § 4 WaffG, § 7 WaffG, § 7 Abs. 2 WaffG, Abschnitt 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, § 2 Abs. 1 AWaffV, § 3 AWaffV, § 3 Abs. 5 Satz 1 AWaffV, § 15 Abs. 3 WaffG, § 3 Abs. 5 Satz 2 AWaffV, § 3 Abs. 2, 4 AWaffV, § 2 Abs. 1, 2 AWaffV, § 3 Abs. 5 AWaffV, § 2 Abs. 2 AWaffV, § 114 Abs. 1 BRAO
- Wolters Kluwer
Durchführung von Sachkundeprüfungen und der Erteilung von Sachkundezeugnissen durch Amtsträger als Mitglieder des vereinseigenen Prüfungsausschusses i.R.d. Wahrnehmung einer Aufgabe der öffentlichen Verwaltung; Missbräuchliches Ausnutzen der exponierten Stellung in dem ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchführung von Sachkundeprüfungen und der Erteilung von Sachkundezeugnissen durch Amtsträger als Mitglieder des vereinseigenen Prüfungsausschusses i.R.d. Wahrnehmung einer Aufgabe der öffentlichen Verwaltung; Missbräuchliches Ausnutzen der exponierten Stellung in dem ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zum Begriff des Bestellens bei Subdelegationen im Rahmen von § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB (Lena Gumnior; HRRS 2019, 296-298)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 21.07.2017 - 70 KLs 14/16
- BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 652
- StV 2021, 481 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Einer bestimmten Form bedarf der Bestellungsakt indes nicht (…vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 42; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.).Darüber hinaus erblickt die Rechtsprechung in dem Merkmal der Bestellung das maßgebliche Kriterium, um im Bereich der Privatisierung des Verwaltungshandelns einer drohenden Ausuferung des Amtsträgerbegriffs entgegenzuwirken, und fordert daher als weitere Voraussetzung, dass die Bestellung entweder zu einer über den einzelnen Auftrag hinausgehenden längerfristigen Tätigkeit des Betroffenen oder zu seiner organisatorischen Eingliederung in die Behördenstruktur führen muss (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.;… kritisch Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 11 Rn. 24;… LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 37;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 45, 103).
Auf diese Weise erfülle der Bestellungsakt eine Warnfunktion gegenüber dem Betroffenen, indem er ihm die gesteigerte Verantwortung in seiner Position vor Augen führe (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137).
(2) Ob es in einer Konstellation wie der hiesigen für das Merkmal der Bestellung darüber hinaus der - von der Rechtsprechung verlangten - längerfristigen Ausübung der Tätigkeit bedarf, um dem Bestellten im Sinne einer Warnfunktion die gesteigerte Verantwortung in seiner Person vor Augen zu führen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.), erscheint zumindest zweifelhaft.
- BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Auf diese Weise wird das Handeln des Bestellten als Amtsträger sowohl vom Tätigwerden eines bloß privatrechtlich Beauftragten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105) als auch von der eigenmächtigen Okkupation von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (…vgl. Heinrich, Der Amtsträgerbegriff im Strafrecht, 2001, S. 547;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 94) abgegrenzt.Darüber hinaus erblickt die Rechtsprechung in dem Merkmal der Bestellung das maßgebliche Kriterium, um im Bereich der Privatisierung des Verwaltungshandelns einer drohenden Ausuferung des Amtsträgerbegriffs entgegenzuwirken, und fordert daher als weitere Voraussetzung, dass die Bestellung entweder zu einer über den einzelnen Auftrag hinausgehenden längerfristigen Tätigkeit des Betroffenen oder zu seiner organisatorischen Eingliederung in die Behördenstruktur führen muss (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.;… kritisch Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 11 Rn. 24;… LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 37;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 45, 103).
(2) Ob es in einer Konstellation wie der hiesigen für das Merkmal der Bestellung darüber hinaus der - von der Rechtsprechung verlangten - längerfristigen Ausübung der Tätigkeit bedarf, um dem Bestellten im Sinne einer Warnfunktion die gesteigerte Verantwortung in seiner Person vor Augen zu führen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.), erscheint zumindest zweifelhaft.
Ein solches Bedürfnis mag mitunter bei Personen auftreten, die Tätigkeiten sowohl in den Bereichen des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts - namentlich regelmäßig im Bereich der Leistungsverwaltung - ausüben, wie zum Beispiel bei Mitarbeitern privater Ingenieur- und Planungsbüros, die durch staatliche Behörden mit der Organisation öffentlicher Bauvorhaben betraut sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96), oder bei Mitarbeitern einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle für die Feststellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562).
- BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
aa) Unter den Begriff der "sonstige Stelle' fallen behördenähnliche Institutionen, die unabhängig von ihrer Organisationform befugt sind, bei der Ausführung von Gesetzen mitzuwirken, ohne selbst Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne zu sein (…vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 89).Ob das der Fall ist, ist wiederum nach wertender Gesamtbetrachtung zu entscheiden, in die unter anderem der Umstand einzubeziehen ist, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564).
Ein solches Bedürfnis mag mitunter bei Personen auftreten, die Tätigkeiten sowohl in den Bereichen des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts - namentlich regelmäßig im Bereich der Leistungsverwaltung - ausüben, wie zum Beispiel bei Mitarbeitern privater Ingenieur- und Planungsbüros, die durch staatliche Behörden mit der Organisation öffentlicher Bauvorhaben betraut sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96), oder bei Mitarbeitern einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle für die Feststellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562).
- BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17
Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
aa) Unter den Begriff der "sonstige Stelle' fallen behördenähnliche Institutionen, die unabhängig von ihrer Organisationform befugt sind, bei der Ausführung von Gesetzen mitzuwirken, ohne selbst Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne zu sein (…vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 89).Sofern die Stelle als juristische Person des Privatrechts organisiert ist, muss sie jedoch Merkmale aufweisen, die eine Gleichstellung mit einer Behörde rechtfertigen; bei einer Gesamtbetrachtung muss sie als "verlängerter Arm des Staates' erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24).
- BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97
Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Sofern die Stelle als juristische Person des Privatrechts organisiert ist, muss sie jedoch Merkmale aufweisen, die eine Gleichstellung mit einer Behörde rechtfertigen; bei einer Gesamtbetrachtung muss sie als "verlängerter Arm des Staates' erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24).Ob das der Fall ist, ist wiederum nach wertender Gesamtbetrachtung zu entscheiden, in die unter anderem der Umstand einzubeziehen ist, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564).
- VG Köln, 19.07.2007 - 20 K 5243/05
Anerkennung eines Zeugnisses als Sachkundenachweis zur Erteilung einer …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Fehlt es danach an einer solchen mittelbaren Rückkopplung eines Vereins an den Staat, kann eine von dem Verein durchgeführte Sachkundeprüfung keine Geltung beanspruchen und auch nicht in dem Verfahren über die Erteilung einer Waffenerlaubnis positiv berücksichtigt werden (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. Juli 2007 - 20 K 5243/05, juris Rn. 3).Derlei Handeln ist einem Bürger und auch einer etwaigen privatrechtlichen Organisation versagt (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. Juli 2007 - 20 K 5243/05, juris).
- BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08
Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Einer bestimmten Form bedarf der Bestellungsakt indes nicht (…vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 42; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.). - BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17
Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Die gegen den Angeklagten K. verhängten Einzelstrafen sind jedoch ebenso wie die daraus gebildete Gesamtfreiheitsstrafe mit Blick auf die übrigen, rechtsfehlerfreien Strafzumessungserwägungen angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO (zu den hier vorliegenden Anwendungsvoraussetzungen s. BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 3 StR 308/17, juris mwN). - BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Tätigkeiten im Rahmen der Eingriffs- bzw. Ordnungsverwaltung, also der belastenden Anordnungs- und Zwangsgewalt, sind danach in aller Regel - auch dann, wenn sie von Beliehenen oder anderen Privatrechtssubjekten ausgeübt werden - Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201 f.;… LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 43;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 50). - BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09
Berücksichtigung ausstehender anwaltsrechtlicher Sanktionen bei der …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Verurteilung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Strafzumessung die drohenden anwaltsrechtlichen Sanktionen nach § 114 Abs. 1 BRAO zu berücksichtigen; sie stellen jedenfalls dann einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar, wenn der Angeklagte durch sie seine berufliche und wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, wistra 2010, 301, 302; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522). - BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12
Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18
Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände; …
Anders als bei Sachkundeprüfungen, die gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 AWAffV von schießsportlichen Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, abgenommen werden können und die sodann gemäß § 7 Abs. 1 WaffG den vollen Nachweis über die Sachkunde erbringen (zur diesbezüglichen Bindungswirkung vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 3 StR 635/17 -, NStZ 2019, 652 ), ist dem Gesetz im Rahmen der Bedürfnisprüfung lediglich zu entnehmen, dass die Bescheinigung des Schießsportverbandes wesentliches Mittel der Glaubhaftmachung darstellt. - BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18
Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das …
Für den Fall der erneuten Verurteilung des Angeklagten K. werden bei der Strafzumessung auch die berufsrechtlichen Folgen einer Verurteilung einzustellen sein (…BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14 Rn. 11;… vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17 Rn. 3 und vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 Rn. 37). - BGH, 06.08.2025 - 6 StR 315/24
Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen Bestechung des Geschäftsführers eines …
Der Begriff schließt das Tätigwerden des Staates im Bereich der Leistungsverwaltung und der Daseinsvorsorge sowie dessen erwerbswirtschaftlich-fiskalisches Handeln ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17, Rn. 12 mwN;… vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, Rn. 10; Urteile vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 2686; vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, NJW 2004, 693).Rn. 10 Maßgeblich für die Zuordnung zur öffentlichen Verwaltung ist eine funktionale Betrachtung anhand des materiellen Gehalts der konkreten Tätigkeit; die Organisationsform der ausführenden Institution ist hingegen unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17, Rn. 12).
Namentlich bei Aufgaben der Daseinsvorsorge ist hierzu erforderlich, dass sie nach dem Maß ihrer staatlichen Steuerung bei Gesamtbetrachtung der sie kennzeichnenden Merkmale gleichsam als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.;… Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, Rn. 12; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17, Rn. 18).
- BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
Revisionsbegründungsfrist, Geschäftsverteilungsplan, Revisionsverfahren, …
Rn. 3 a. Bei der Industrie- und Handelskammer N. (IHK) handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert (IHK - Gesetz)) und damit jedenfalls um eine sonstige Stelle, die als behördenähnliche Institution rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen mitzuwirken (vgl. BGH…, Urteil vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09 -, BGHSt 54, 202-21, juris Rn. 28 zum hessischen Rundfunk;… für die Einordnung als Behörde Radtke in MüKoStGB, 5. Aufl. 2024, StGB § 11 Rn. 151), und die, etwa im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Prüfung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 7 i.V.m. § 3 Abs. 2 und Abs. 1 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in der Fassung vom 22. Februar 2013 i.V.m. § 57 Abs. 1 Nr. 4, § 13 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 4 Personenbeförderungsgesetz, "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" wahrnimmt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris Rn. 11 für die Durchführung von Sachkundeprüfungen und der Erteilung von Sachkundezeugnissen über die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition im Sinne des § 7 Abs. 1 WaffG).Der Angeklagte war innerhalb der IHK mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut und nahm diese auch selbst wahr (zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris Rn. 28; BGH…, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15 -, BGHSt 61, 135-141, juris Rn. 17 zum Schulsekretär), indem er seit dem Inkraftreten des Geschäftsverteilungsplans 2010 der IHK innerhalb des Aufgabenbereichs des Prüfungswesens die Durchführung der Eignungsprüfungen für Taxiunternehmer organisierte und die Prüfungsurkunden und die Gebührenbescheide eigenverantwortlich ausstellte.
- BGH, 26.06.2025 - 1 StR 99/25
Begriff des Amtsträgers (Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung: …
Für die "Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB) kommt es auf die tatsächliche Ausübung der Verwaltungstätigkeit an, zu deren Ausführung die Person bestellt worden ist (funktionale Betrachtungsweise; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 Rn. 12;… Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135 Rn. 17; jeweils mwN). - LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2024 - 12 NBs 503 Js 2468/18
Verteidigung der Rechtsordnung, Kostenentscheidung, Personalversammlung, …
Maßgeblich für die Zuordnung zur öffentlichen Verwaltung ist insoweit eine funktionale Betrachtung anhand des materiellen Gehalts der konkreten Tätigkeit; die Organisationsform der ausführenden Institution ist demgegenüber unerheblich (BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 3 StR 635/17, juris Rn. 12 m.w.N.). - VG Köln, 22.03.2023 - 22 K 251/22 Rn. 26 Vgl. zum eingriffsverwaltungsrechtlichen Charakter des WaffG: BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris, Rn. 14 m. w. N.
- VG Köln, 23.08.2023 - 22 K 5156/21 Rn. 31 Vgl. zum eingriffsverwaltungsrechtlichen Charakter des WaffG: BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 3 StR 635/17 -, juris, Rn. 14 m. w. N.
- VG Köln, 23.08.2023 - 22 K 4597/21 Rn. 31 Vgl. zum eingriffsverwaltungsrechtlichen Charakter des WaffG: BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 3 StR 635/17 -, juris, Rn. 14 m. w. N.
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