Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.03.2006 - 3 U 131/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 540; ; BGB § 249; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 280; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; VVG § 67; ; VVG § 178 d Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Schadensersatzhöhe - Abrechnung einer Heilbehandlung als Privatpatient
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Pflicht des Krankenhauses zum Hinweis auf die Notwendigkeit eines Versicherungsabschlusses bei der privaten Krankenkasse zur Vermeidung einer Gesundheitsrisikoprüfung; Ersatz der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 24.05.2005 - 9 O 513/02
- OLG Hamm, 15.03.2006 - 3 U 131/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1537
- VersR 2007, 1129
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 29.11.1993 - 3 U 228/92
Grober Behandlungsfehler; Überwachung der Temperatur eines Neugeborenen; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2006 - 3 U 131/05
Die Beklagte wiederholt ihren erstinstanzlichen Vortrag und vertieft zunächst ihre Rechtsansicht, dass die Feststellungsanträge des Klägers aufgrund des rechtskräftigen Feststellungsausspruches des Senats im Urteil vom 29.11.1993 im Rechtsstreit Landgericht Hagen, Aktenzeichen 18 O 413/90 = Senat, Aktenzeichen 3 U 228/92, unzulässig seien.Der Senat hat die Eltern des Klägers angehört und die Akten des Landgerichts Hagen, Aktenzeichen 18 O 413/90 = Senat, Aktenzeichen 3 U 228/92, beigezogen.
Zwar steht bereits aufgrund des Senatsurteils vom 29.11.1993 (Aktenzeichen 3 U 228/92) fest, dass die Beklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, dem Kläger allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihm augrund der fehlerhaften Behandlung am 18.11.1988 künftig entsteht.
- BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98
Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2006 - 3 U 131/05
Durch eine Bescheidung der insofern gestellten Feststellungsanträge zu 2) und 3) wird Klarheit über die strittige Verpflichtung der Beklagten im Hinblick auf genau beschriebene einzelne Schadenspositionen geschaffen, welche durch den bisherigen allgemeinen Feststellungsausspruch nicht geschaffen werden konnte (vgl. BGH, NJW 1999, S. 3774). - BGH, 06.07.2004 - VI ZR 266/03
Umfang des Schadensersatzes bei Schädigung eines Kassenpatienten durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2006 - 3 U 131/05
Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass ein gesetzlich Versicherter, wozu der Kläger zählt, grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf Erstattung der Kosten privatärztlicher Behandlung hat, wenn die gesetzliche Versorgung zur Behandlung des zugefügten Schadens nicht ausreicht oder aus besonderen Gründen die Inanspruchnahme der gesetzlichen Leistung dem Geschädigten nicht zumutbar ist (vgl. etwa BGH, NJW 2004, S. 3324;… Wussow/Dressler, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 52 Tz. 6).
- BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2006 - 3 U 131/05
Wie der Senat bereits in einem Urteil vom 17.10.1994 (…Aktenzeichen 3 U 11/94, NJW 1995, S. 786) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1989, S. 54) ausgesprochen hat, muss vielmehr der Geschädigte in den Verhältnissen entschädigt werden, in denen er angetroffen wurde (Grundsatz der sog. "subjektbezogenen Schadensbetrachtung"). - BGH, 11.11.1969 - VI ZR 91/68
Ersatzfähigkeit von Heilungskosten nach einer Unfallverletzung
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2006 - 3 U 131/05
Es ist dem Verletzten nicht zuzumuten, sich zur Entlastung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherung in anderer kostensparender Weise behandeln zu lassen, wenn er diese Behandlung sonst nicht gewählt hätte (vgl. BGH, VersR 1970, S. 129;… OLG Düsseldorf, VersR 1966, S. 194;… Wussow-Dressler, a.a.O.). - OLG Hamm, 17.10.1994 - 3 U 11/94
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2006 - 3 U 131/05
Wie der Senat bereits in einem Urteil vom 17.10.1994 (Aktenzeichen 3 U 11/94, NJW 1995, S. 786) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…VersR 1989, S. 54) ausgesprochen hat, muss vielmehr der Geschädigte in den Verhältnissen entschädigt werden, in denen er angetroffen wurde (Grundsatz der sog. "subjektbezogenen Schadensbetrachtung").
- OLG Hamm, 24.10.2007 - 3 U 14/07
Anspruch eines Haftpflichtversicherers der Ärzte auf hälftigen Schadensersatz im …
Auch der Grundsatz der sog. subjektbezogenen Schadensbetrachtung (vgl. hierzu : OLG Hamm MedR 2007, 114, 115; BGH, VersR 1989, 54) rechtfertigt nicht etwa den Schluss, dass dem bereits vorgeschädigten Rechtsgutsträger bei einer zeitlich nachfolgenden erneuten Rechtsbeeinträchtigung "kein Schaden entstanden" sei.
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Rechtsprechung
| LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Annahme eines Arbeitsunfalls eines als Aushilfskoch in einem Lokal angestellten Unternehmers bei erheblichen Verletzungen des linken Arms infolge des Beladens eines Lastenaufzugs im Keller dieses Lokals; Möglichkeit eines Unternehmers mit selbstständiger Stellung im ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 09.05.2005 - S 13 U 1237/02
- LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.2002 - III ZR 234/01
Umfang der Haftungsprivilegierung; Geltung für Amtshaftungsansprüche
Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
In Anbetracht dieses klaren Wortlautes kann die Vorschrift des § 106 Abs. 3 3. Alternative SGB VII nur dahingehend ausgelegt werden, dass sowohl auf der Seite des Schädigers als auch auf der Seite des Geschädigten eine im Sinne des SGB VII versicherte Person auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätig geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2002 - III ZR 234/01 -, BGHZ 151, 198;… Lauterbach/Watermann/Dahm, a.a.O., § 106 Rdnr. 22; Schmidt, Betriebsberater -BB-2002, 159, 161 und Waltermann, NJW 2002, 1225, 1230). - BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
Maßgebend für die Beurteilung sind dabei Art und Umfang des Betriebes, die wirtschaftliche Stellung des Verletzten, die Frage, ob das für die Tätigkeit im fremden Betrieb bezogene Entgelt die Eigenschaft eines Unternehmergewinns oder lediglich die eines Arbeitslohnes trägt und schließlich der Inhalt der getroffenen Vereinbarung (…so Lauterbach, a.a.O., § 2 Rdnr. 76; auch BSGE 5, 168). - LSG Baden-Württemberg, 03.08.2001 - L 1 U 5070/00
Befugnis eines in einem sozialgerichtlichen Rechtsstreit Beigeladenen zur …
Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
Deshalb kann der anderen Auffassung, wie sie das LSG Baden-Württemberg vertritt (Urteil vom 3. August 2001 - L 1 U 5070/00, NJW 2002, 1290), die auch nicht versicherte Personen auf Seiten des Geschädigten in die Vorschrift mit einbeziehen will, nicht gefolgt werden, weil der Ausnahmefall des § 105 Abs. 2 SGB VII, der die Einbeziehung des nichtversicherten Unternehmers ausdrücklich anordnet, in § 106 Abs. 3 SGB VII keine Entsprechung findet. - OLG Hamburg, 17.08.2001 - 11 U 60/01
Voraussetzungen der Beschlussfeststellungsklage im Aktienrecht
Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
Die dagegen eingelegte Berufung - Az.: L 11 U 60/01 - wurde zurückgenommen, weil sich die Beklagte bereit erklärte, einen neuen Bescheid zu erlassen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Beschäftigung - Selbständigkeit - Gastronomie - Koch - Service-Kraft
Soweit sich der Kläger im Anhörungsverfahren auf ein Urteil des Hessischen LSG bezogen habe (vom 13. März 2007 - L 3 U 131/05) hätten dort die Gesamtumstände gegen das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung gesprochen.Denn ihr jeweiliger Gewerbebetrieb habe Tätigkeiten für einen fremden Betrieb in dessen Betriebsstätte gerade regelmäßig beinhaltet (Hinweis auf Hessisches LSG, Urteil vom 13. März 2007 - L 3 U 131/05).
Soweit dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Hessischen LSG v. 13. März 2007 - L 3 U 131/05 der Rechtssatz zu entnehmen sein sollte, dass eine Tätigkeit bereits deswegen als selbständig anzusehen ist, weil sie von einem auch im Übrigen hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen verrichtet wird, folgt der Senat dem ausdrücklich nicht.
- LSG Sachsen, 09.12.2010 - L 2 U 219/09
Versicherter Personenkreis - kein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" - …
Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, so ist gemäß § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5.000,00 EUR ("Auffangstreitwert") anzunehmen (Hessisches LSG, Urteil vom 13.03.2007 - L 3 U 131/05 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 25; Bayerisches LSG…, Beschluss vom 20.09.2006 - L 3 U 311/05 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 3). - SG Aachen, 17.03.2010 - S 8 U 34/09
Unfall bei der Anlieferung von Holz - Wer kommt für die Schäden auf?
Rn. 31 Die Streitwertfestsetzung beruht auf den § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG; zur Einschlägigkeit des Auffangstreitwerts in Fällen wie dem vorliegenden Hessisches LSG, Urteil vom 13.03.2007, L 3 U 131/05).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 10.04.2006 - 3 U 131/05 |
Verfahrensgang
- LG Rostock, 12.08.2005 - 10 O 6/05
- OLG Rostock, 10.04.2006 - 3 U 131/05
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 103/06
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