Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Scraping
§ 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 2 Abs 1 EUV 2016/679, Art 3 Abs 1 EUV 2016/679
Kontrollverlust über persönliche Daten in einem sozialen Netzwerk trotz vorheriger Bekanntgabe an ausgewählte Empfänger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kontrollverlust bei Scraping trotz vorheriger Bekanntgabe an ausgewählte Empfänger
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Scraping: Kontrollverlust an einem persönlichen in einem sozialen Netzwerk nicht öffentlich einsehbaren Datum
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Scraping: Kontrollverlust an einem persönlichen in einem sozialen Netzwerk nicht öffentlich einsehbaren Datum
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 15.01.2024 - 4 O 229/22
- OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (18)
- BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Der Antrag, es zu unterlassen, nicht durch Vertrag mit dem Netzwerkbetreiber oder Gesetz legitimierten Dritten nichtöffentliche personenbezogene Nutzerdaten über eine Software zum Importieren von Kontakten aufgrund einer von der Betreiberin eines sozialen Netzwerks gewählten datenschutzwidrigen Voreinstellung zugänglich zu machen, ist zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, juris, Rn. 56, 58).Diese folgt aus Art. 82 Abs. 6 i. V. m. Art. 79 Abs. 2 Satz 1 VO (EU) 2016/679 ("DSGVO"), da die Klägerin als betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 20).
Rn. 37 a. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 48 m. w. N.), der der Senat folgt, ist ein Feststellungsinteresse für den Fall der Behauptung der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts schon dann gegeben, wenn die bloße Möglichkeit des künftigen Schadenseintritts besteht.
Rn. 50 Ergibt sich der Unterlassungsanspruch, wie ausgeführt, auf vertraglicher Grundlage, kommt es auf die noch unerledigten Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof, zu den Fragen, ob sich Unterlassungsansprüche der betroffenen Person auch aus der DSGVO selbst ergeben können, falls ja, ob hierfür eine Wiederholungsgefahr vonnöten ist und neben der DSGVO auch auf gesetzliche Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht zurückgegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 26.09.2023, VI ZR 97/22, VersR 2024, 582), nicht an (BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 83).
Er hat allerdings ausgeführt, dass die Möglichkeit des Nutzers, seine Privatsphäre-Einstellungen so zu ändern, dass sich seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Telefonnummer auf die Nutzung zur Zwei-Faktor-Authentifizierung beschränkt ("nur ich"), ebenso wie ein dem Nutzer möglicher Widerruf einer etwa erteilten Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DSGVO einen einfacheren und dementsprechend billigeren Weg darstellt (BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 69).
Die Erforderlichkeit ist zu verneinen, wenn die Verantwortlichkeit für den Schaden und die Haftung nach Grund und Höhe von vornherein derart klar sind, dass aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger seiner Ersatzpflicht ohne Weiteres nachkommen werde (BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 79).
Soweit für den vorliegenden Streitfall von Interesse sind diese Fragen teils erst nach Klageerhebung beantwortet worden (BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 82, 84 …und Beschluss vom 23.06.2022, VII ZR 294/21, BeckRS 2022, 20173, Rn. 19).
Soweit die Klägerin die Beklagte daneben vorgerichtlich aufgefordert hat "die rechtswidrige Verarbeitung [seiner] personenbezogenen Daten […] - hier das Zugänglichmachen für Unbefugte - gem. §§ 1004 analog, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu unterlassen" (Anlage K4 zur Klageschrift vom 30.08.2022 (Bl. 42.102 f. eAkte LG) ist dieser Antrag mangels Bestimmtheit unzulässig gewesen (siehe hierzu BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 51 ff.) und zu Unrecht erhoben worden.
- BGH, 23.06.2022 - VII ZR 294/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Soweit für den vorliegenden Streitfall von Interesse sind diese Fragen teils erst nach Klageerhebung beantwortet worden (BGH…, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 82, 84 und Beschluss vom 23.06.2022, VII ZR 294/21, BeckRS 2022, 20173, Rn. 19).Rn. 63 Anders liegt es, wenn sich der Auftrag auf die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts beschränkt oder der Prozessauftrag jedenfalls unter der aufschiebenden Bedingung erteilt wird, dass zunächst vorzunehmende außergerichtliche Einigungsversuche erfolglos bleiben (BGH, Beschluss vom 23.6.2022 - VII ZR 294/21, BeckRS 2022, 20173 Rn. 19).
Hierin liegt, auch vor dem Hintergrund, dass die Beklagte dem diesbezüglichen Vortrag der Klägerin nicht entgegengetreten ist, der konkludente Vortrag einer zunächst auf die außergerichtliche Vertretung gerichteten Beauftragung (BGH, Beschluss vom 23.6.2022 - VII ZR 294/21, BeckRS 2022, 20173 Rn. 20).
- BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Rn. 50 Ergibt sich der Unterlassungsanspruch, wie ausgeführt, auf vertraglicher Grundlage, kommt es auf die noch unerledigten Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof, zu den Fragen, ob sich Unterlassungsansprüche der betroffenen Person auch aus der DSGVO selbst ergeben können, falls ja, ob hierfür eine Wiederholungsgefahr vonnöten ist und neben der DSGVO auch auf gesetzliche Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht zurückgegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 26.09.2023, VI ZR 97/22, VersR 2024, 582), nicht an (BGH…, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 1910, Rn. 83).Zum Zeitpunkt der vorgerichtlichen Beauftragung bzw. Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Klägerin (Aufforderungsschreiben vom 09.06.2022, Anlage K4 zur Klageschrift, Bl. 42.95 eAkte LG) stellten sich im Hinblick auf die geltend gemachten Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zahlreiche Rechtsfragen, die höchstrichterlich nicht geklärt waren und den Bundesgerichtshof veranlasst haben, dem Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen (Beschluss vom 26.09.2023, VI ZR 97/22).
- OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 808/24
Teilerfolgreiche Klage nach Scraping-Vorfall bei Facebook
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Rn. 15 Datenminimierendem Vorgehen hätte es demgegenüber entsprochen, dem Nutzer ausgehend von der datenschutzfreundlichsten Voreinstellung der Suchbarkeit ("nur ich") die Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises durch eigene Aktivität zu ermöglichen (OLG Dresden, Urteil vom 10.12.2024, 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 7; Landgericht Freiburg (Breisgau)…, Urteil vom 15.09.2023, 8 O 21/23, Rn. 122, juris).Auch ohne die Ausnutzung des Kontakt-Import-Tools sind diese personenbezogenen Daten stets öffentlich für jedermann weltweit einsehbar, sodass sich die Klägerin mit der Eingabe dieser Daten bei der Registrierung im Netzwerk der Beklagten der Kontrolle begeben hat (OLG Dresden, Urteil vom 10.12.2024, 4 U 808/24, GRUR-RS 2024, 35688, Rn. 18).
- OLG Hamm, 05.11.2024 - 7 U 83/24
Erfolglose Klage nach Scraping-Vorfall bei Facebook
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Der Annahme eines Kontrollverlusts an einem persönlichen in einem sozialen Netzwerk nicht öffentlich einsehbaren Datum durch einen Scraping-Vorfall steht nicht entgegen, dass der Nutzer dieses Datum schon außerhalb des Netzwerks bestimmten, von ihm bewusst ausgewählten, Empfängern bekannt gemacht hat (anders OLG Hamm, Urteil vom 5. November 2024 - I-7 U 83/24, juris, Rn. 37 für das personenbezogene Datum "Telefonnummer" bei früherem sorglosen Umgang).Daher ist auch nicht anzunehmen, dass sie die Kontrolle über das personenbezogene Datum "Telefonnummer" bereits aufgrund früherem sorglosen Umgang verloren hätte (so allerdings OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2024, 7 U 83/24, juris, Rn. 37 in dem dort zu entscheidenden Fall).
- EuGH, 04.07.2023 - C-252/21
Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Erforderlichkeit in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Hauptgegenstand des Vertrages ohne die betreffende Verarbeitung nicht erfüllt werden könnte (EuGH, Urteil vom 04.07.2023, C-252/21, Rn. 98, juris). - EuGH, 04.10.2024 - C-200/23
Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Rn. 23 Schon der reine (auch kurzfristige) sich aus dieser Abschöpfung ergebende Kontrollverlust an sich stellt einen ausgleichsfähigen Schaden dar, ohne, dass es auf den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen ankäme (EuGH, Urteil vom 04.10.2024, C-200/23, Rn. 145, juris;… BGH, a.a.O., Rn. 30 f.). - BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Ein solcher setzt - ebenso wie ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB - eine Erstbegehungs- beziehungsweise Wiederholungsgefahr voraus (BGH Urteil vom 29.07.2021, III ZR 192/20, GRUR-RS 2021, 23182, Rn. 115), wobei ein Verstoß eine Wiederholungsgefahr indiziert. - EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
Bundesrepublik Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Rn. 16 In diesem Verstoß gegen die Vorschrift des Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO liegt zugleich eine konkrete unrechtmäßige Datenverarbeitung (EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C-60/22, EuGH ZD 2023, 606 Rn. 54-57), sodass sich Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Art. 82 Abs. 1 DSGVO im Hinblick auch auf bloße Verstöße gegen abstrakte Pflichten des Verantwortlichen außerhalb eines konkreten Verarbeitungsvorganges nicht ergeben (…BGH, a.a.O., Rn. 23). - BGH, 29.09.2022 - I ZR 180/21
Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage bei Erhebung des Erfüllungseinwands
Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2025 - 3 U 145/24
Rn. 54 Ein solches ist zu verneinen, wenn eine Klage oder ein Antrag objektiv schlechthin sinnlos ist, der Kläger also unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH, Urteil vom 29.09.2022, I ZR 280/21, ZIP 2022, 2460, Rn. 10). - EuG, 08.01.2025 - T-354/22
Das Gericht verurteilt die Kommission, einem Besucher der Website der Konferenz …
- BGH, 02.05.2024 - I ZR 12/23
Tierkrankenwagen - Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen einer Vertragspartei …
- BGH, 17.11.2015 - VI ZR 492/14
Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach …
- OLG Koblenz, 08.03.2024 - 3 W 71/24
Scraping - Gegenstandswert für einen auf die Feststellung eines künftigen …
- EuGH - C-741/24 (anhängig)
SRB/ Dexia
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
- EuGH, 24.02.2022 - C-175/20
Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …
- LG Freiburg, 15.09.2023 - 8 O 21/23
Datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenscraping-Vorfall …
- OLG Naumburg, 26.06.2025 - 9 U 88/23
Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung; Kontrollverlust und Streitwert …
Damit beinhaltet Art. 25 Abs. 2 Satz 3 DSGVO die ausdrückliche Verpflichtung zu Voreinstellungen, die verhindern, dass die Daten ohne Weiteres, also ohne bewusste persönliche Änderung der Voreinstellung, der Öffentlichkeit oder sonst einem unbestimmten Adressatenkreis zugänglich gemacht werden (…Heberlein in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 3. Aufl. 2024, Art. 5 Rn. 31; BGH…, Urteil vom 18. November 2024, VI ZR 10/24, Rn. 86, 88; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 12; OLG Celle…, Urteil vom 5. März 2025, 5 U 129/24, Rn. 13; juris).Datenminimierendem Vorgehen hätte es demgegenüber entsprochen, dem Nutzer ausgehend von der datenschutzfreundlichsten Voreinstellung der Suchbarkeit ("nur ich") die Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises durch eigene Aktivität zu ermöglichen (OLG Dresden…, Urteil vom 10. Dezember 2024, 4 U 808/24, Rn. 7; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 12, juris).
Rn. 29 cc) In diesem Verstoß gegen die Vorschrift des Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO liegt zugleich eine konkrete unrechtmäßige Datenverarbeitung (EuGH…, Urteil vom 4. Mai 2023, C-60/22, Rn. 54-57, juris), sodass sich Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Art. 82 Abs. 1 DSGVO im Hinblick auch auf bloße Verstöße gegen abstrakte Pflichten des Verantwortlichen außerhalb eines konkreten Verarbeitungsvorganges nicht ergeben (…BGH, a.a.O., Rn. 23; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 15, juris).
Aus der Datenrichtlinie (B 9), auf die über die Registrierungsseite verwiesen wird, ist dazu ebenfalls zur Verwendung der KIT nichts zu entnehmen, insbesondere nicht, dass die Telefonnummer ohne Veränderungen der Einstellungen angesichts der Standardvoreinstellung für die Suchbarkeit über die Telefonnummer auf "für alle" bereits mit deren Angabe genutzt werden kann, um den Nutzer auf A. und insbesondere auch über das KIT zu finden (ebenso OLG Celle…, Urteil vom 5. März 2025, 5 U 129/24, Rn. 15; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 18; OLG Dresden…, Urteil vom 10. Dezember 2024, 4 U 808/24, Rn. 12 - 14; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023, 7 U 19/23, Rn. 112, 117 ff. und OLG Oldenburg…, Urteil vom 21. Mai 2024, 13 U 100/23, Rn. 30 ff., juris).
Die bloße Behauptung einer Befürchtung ohne nachgewiesene negative Folgen reicht ebenso wenig wie ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten (EuGH…, Urteil vom 4. Oktober 2024, C-200/23, Rn. 145; EuGH…, Urteil vom 20. Juni 2024, C-590/22, Rn. 33; BGH…, Urteil vom 18. November 2024, VI ZR 10/24, Rn. 31 mwN; BGH…, Urteil vom 28. Januar 2025, VI ZR 109/23, Rn. 17, OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 23).
Auch ohne die Ausnutzung des Kontakt-Import-Tools sind diese personenbezogenen Daten stets öffentlich für jedermann weltweit einsehbar, sodass sich die Klagepartei mit der Eingabe dieser Daten bei der Registrierung im Netzwerk der Beklagten der Kontrolle begeben hat (OLG Dresden…, Urteil vom 10. Dezember 2024, 4 U 808/24, Rn. 18; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 23; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 14. März 2025, I-16 U 94/24, Rn. 28, juris).
Ein Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nicht gegeben, weil es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt, mit denen sich der Senat nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, insbesondere der Entscheidungen des OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2024, 4 U 808/24, Rn. 35 - 37, juris und des OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2025, 3 U 145/24, Rn. 51, juris, setzt.
- OLG Koblenz, 11.03.2025 - 3 U 950/24
Bestimmung des Streitwerts für einen Unterlassungsanspruch in einem …
erweist sich eine Bewertung der Unterlassungsanträge mit insgesamt 1.500,00 EUR (2 x 750, 00 EUR) als sachgerecht (…Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung mit einer Bewertung mit 4.000,00 EUR, vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. März 2024 - 3 W 71/24 , juris, Rn. 6 ff.; vom 4. März 2024 - 3 W 41/24; vom 16. Juli 2024 - 3 W 238/24 und vom 8. November 2024 - 3 W 436/24; Urteil vom 11. Februar 2025 - 3 U 145/24 , juris, Rn. 71 ; GRUR-RS 2025, 2048, dort Bewertung der einzelnen Unterlassungsanträge mit je 2.000,00 EUR; Anschluss an BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 7/24, juris, Rn. 14 f.).Rn. 61 Der Senat hat die Unterlassungsanträge bisher mit 4.000,00 EUR bemessen (vgl. Senat…, Beschluss vom 08.03.2024, 3 W 71/24 , juris, Rn. 6 ff.; Urteil vom 11.02.2025, 3 U 145/24 , juris, Rn. 71 ; GRUR-RS 2025, 2048, dort Bewertung der einzelnen Unterlassungsanträge mit je 2.000,00 EUR).
- OLG München, 06.06.2025 - 36 U 1891/24
Datenschutzgrundverordnung, Streitwertfestsetzung, Materielle Rechtskraft, …
Die Ausführungen sind nicht so zu verstehen, dass eine Verarbeitung und Nutzung der Telefonnummer unabhängig von den individuellen Einstellungen eines Nutzers gleichwohl für die aufgeführten Zwecke erfolge (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11.02.2025, 3 U 145/24, juris Rdnr. 57).
- OLG München, 26.09.2025 - 36 U 1368/24
Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Mitverschulden, Berufung, Verletzung, …
Die Ausführungen sind nicht so zu verstehen, dass eine Verarbeitung und Nutzung der Telefonnummer unabhängig von den individuellen Einstellungen eines Nutzers gleichwohl für die aufgeführten Zwecke erfolge (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11.02.2025, 3 U 145/24, juris Rdnr. 57). - OLG Naumburg, 30.06.2025 - 9 W 23/25
Streitwertkontrolle bei datenschutzrechtlichen Klagezielen; Bewertungsmaßstäbe …
Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 24. April 2025, 5 U 59/23, juris, in einem vergleichbaren Datenscraping-Fall immateriellen Schadenersatz i.H.v. 300 EUR ausgeurteilt, das Oberlandesgericht Brandenburg (Geschäftsnummer 1U 18/23) - 100 EUR, (Geschäftsnummer 1 U 9/23) - 200 EUR, Oberlandesgerichts Celle (Geschäftsnummer 5 U 129/24) - 100 EUR, Oberlandesgerichts Koblenz (3 U 145/24) - 100 EUR. - OLG München, 06.06.2025 - 36 U 4233/23
Datenschutzgrundverordnung, Streitwertfestsetzung, Materielle Rechtskraft, …
Die Ausführungen sind nicht so zu verstehen, dass eine Verarbeitung und Nutzung der Telefonnummer unabhängig von den individuellen Einstellungen eines Nutzers gleichwohl für die aufgeführten Zwecke erfolge (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11.02.2025, 3 U 145/24, juris Rdnr. 57). - OLG Düsseldorf, 13.03.2025 - 16 U 135/23
Scraping; Schadensersatz für Kontrollverlust in Höhe von 100 Euro; …
Abweichungen von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (z.B. Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, juris), Hamm (z.B. Urteil vom 18. Dezember 2024 - I-11 U 168/23, juris) und Koblenz (Urteil vom 11. Februar 2025 - 3 U 145/24, juris) beruhen nach Auffassung des Senats auf unterschiedlichen tatrichterlichen Würdigungen. - OLG Düsseldorf, 14.03.2025 - 16 U 157/24
Scraping
Abweichungen von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (z.B. Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, juris), Hamm (z.B. Urteil vom 18. Dezember 2024 - 11 U 168/23, juris) und Koblenz (Urteil vom 11. Februar 2025 - 3 U 145/24, juris) beruhen nach Auffassung des Senats auf unterschiedlichen tatrichterlichen Würdigungen. - OLG Düsseldorf, 22.05.2025 - 16 U 185/24
Schadensersatzansprüche aufgrund angenommener Datenschutzverstöße im Zusammenhang …
Abweichungen von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (z.B. Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, juris), Hamm (z.B. Urteil vom 18. Dezember 2024 - I-11 U 168/23, juris) und Koblenz (Urteil vom 11. Februar 2025 - 3 U 145/24, juris) beruhen nach Auffassung des Senats auf unterschiedlichen tatrichterlichen Würdigungen. - OLG Düsseldorf, 14.03.2025 - 16 U 94/24
Scraping; Schadenersatz für Kontrollverlust über einen aus der Verknüpfung von …
Abweichungen von Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (z.B. Urteil vom 10. Dezember 2024 - 4 U 808/24, juris), Hamm (z.B. Urteil vom 18. Dezember 2024 - I-11 U 168/23, juris) und Koblenz (Urteil vom 11. Februar 2025 - 3 U 145/24, juris) beruhen nach Auffassung des Senats auf unterschiedlichen tatrichterlichen Würdigungen. - OLG Düsseldorf, 14.03.2025 - 16 U 184/23
Scraping
- OLG Düsseldorf, 13.03.2025 - 16 U 173/23
Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz für anfänglichen …
- LG Düsseldorf, 22.05.2025 - 9a O 138/23
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