Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- meinmietrecht.de
Gewerberaummietvertrag - Kombination Staffelmiete mit Indexklausel wirksam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kombination einer Staffelmiete mit einer Indexklausel wirksam?
Kurzfassungen/Presse
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Gewerbemiete: Wirksame Klauselkombination?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist die Kombination einer Staffelmiete mit einer Indexklausel wirksam? (IMR 2023, 456)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 25.05.2022 - 11 O 201/21
- OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 3 U 135/08
Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer Kombination von Staffelmiete und Indexklausel
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
schließlich führe die Kombination von Staffel- und Indexklausel zu einer Unwirksamkeit, wenn die Staffelklausel wie vorliegend vor Ablauf von 5 Jahren eingreife (OLG Brandenburg NZM 2009, 860): die Staffelkausel sei bis ins 4. Mietjahr gelaufen, die Indexklausel habe zugleich bereits ab dem 3. Mietjahr gegriffen; sie sei auch unwirksam, da die Staffeln zu einer überproportionalen Steigerung der Miete führten, ohne dass bei rückläufigem Index ein Absinken der Miete möglich wäre (Usinger NZM 2009, 297 f).Allerdings können Klauseln, die - wie hier ausweislich der zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung, auf die der Senat Bezug nimmt - für sich allein betrachtet unbedenklich erscheinen, auch dann unwirksam sein, wenn sich erst aus der Kombination mit anderen - für sich betrachtet ebenfalls wirksamen - Regelungen eine gesetzlich missbilligte Wirkung einstellt (dazu im Einzelnen Senat, Urteil vom 19.08.2009 - 3 U 135/08, NZM 2009, 860 f).
Die Wirkung der vertraglichen Vereinbarung ist damit nicht von dem Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung oder Anpassung des Mietvertrags abhängig, wie sie bei Vereinbarung einer nicht mehr veröffentlichten Bezugsgröße erforderlich werden könnte (Senat, Urteil vom 19.08.2009 - 3 U 135/08, NZM 2009, 860).
- BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51
Nachprüfung eines Schiedsgutachtens
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
es liege schließlich auch kein Verfahrensmangel bei der Gutachtenerstellung vor: das rechtliche Gehör der Beklagten sei nicht verletzt worden, indem sie keine Ladung zum Ortstermin erhalten habe, denn es bestehe grundsätzlich keine Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei der Erstellung eines Schiedsgutachtens (BGHZ 6, 335 ff, 341 = NJW 1952, 1296), und eine solche hätten die Parteien in § 9 ihres Mietvertrags auch nicht vereinbart.Im Übrigen gilt, dass das Gutachten eines Schiedsgutachters regelmäßig auch dann verbindlich ist, wenn der Sachverständige den Parteien kein rechtliches Gehör gewährt hat (BGH, Urteil vom 25.06.1952, II ZR 104/51, NJW 1952, 1296; BGH NJW 1955, 665; BGH WM 1968, 751; std.
- BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 243/72
Erhöhung eines Mietzinses infolge eines sachverständigen Schiedsgutachtens - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
die vom Sachverständigen gemäß § 317 I BGB getroffene Leistungsbestimmung sei auch nicht wegen offenbarer Unbilligkeit unverbindlich; sie verstoße weder in grober Weise gegen Treu und Glauben, und ihre Fehlerhaftigkeit dränge sich auch einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter nicht auf; dass der Sachverständige bei der Neufestsetzung des Mietpreises nur auf die Erhöhung des Verbraucherpreisindexes abgestellt und nicht auch die orts- oder marktübliche Miete als Bewertungsmaßstab mit herangezogen habe, sei nicht unbillig: die Äquivalenzvorstellungen der Parteien seien bei der Ermittlung des im Einzelfall angemessenen Mietzinses grundsätzlich unbeachtlich, es sei denn, insofern ergäben sich aus dem Vertragsinhalt konkrete Anhaltspunkte, etwa indem die Parteien eine deutlich unterhalb der ortsüblichen Miete liegende Ausgangsmiete vereinbart hätten; unter diesem Gesichtspunkt sei dann davon auszugehen, dass eine etwaige Mieterhöhung ihre Obergrenze in der ortsüblichen Miete finden müsse; es bleibe den Parteien jedoch unbenommen, einen anderen Gradmesser als die ortsübliche Miete als Maßstab für Wertanpassungen zu vereinbaren, etwa den Lebenshaltungsindex (BGH Urt v 04.06.1975 - VIII ZR 243/72); dem streitgegenständlichen Mietvertrag lasse sich dementsprechend klar entnehmen, dass die Parteien lediglich den Lebenshaltungskostenindex als Wertmesser zugrunde legen wollten; diesen habe der Sachverständige aber beanstandungsfrei ermittelt, insbesondere seinen Rechenweg deutlich und nachvollziehbar formuliert;.Das Ergebnis ist sogar dann allein maßgebend, wenn die Parteien einen Leistungsbestimmungsmaßstab vereinbart haben, und der Sachverständige auf einem "falschen" Wege zu einem diesem Maßstab gerecht werdenden Ergebnis gelangt ist (BGH - Urteil vom 02.02.1977 - VIII ZR 155/75, NJW 1977, 801 f; BGH, Urteil vom 14. Februar 1968 - VIII ZR 189/65 = WM 1968, 617 und vom 4. Juni 1975 - VIII ZR 243/72 = WM 1975, 772).
- BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
So wesentlich und entscheidend dieser Grundsatz auch für das Schiedsgerichtsverfahren ist (BGHZ 3, 215), so kann er für die Erstattung des Schiedsgutachtens gleichwohl keine rechtliche Bedeutung erlangen. - BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80
Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
Zwar kann sich die offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens - als offenbare Unbilligkeit i.S. von § 319 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.1997 - XII ZR 269/95 -, NZM 1998, 196 f; BGHZ 43, 374, 376; 81, 229, 237; BGH Urteile vom 25. Januar 1979 - X ZR 40/77 = NJW 1979, 1885;… vom 14. Juli 1986 - II ZR 249/85 = BGHR BGB § 319 Abs. 1 Schiedsgutachten 1) - u.a. daraus ergeben, dass der Gutachter bei seinen Ermittlungen nach dem Sachverhalt, den ihm die Parteien unterbreitet haben, einen unrichtigen Bewertungsmaßstab angewandt hat und er deshalb zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt ist (vgl. BGHZ 9, 195, 198; Urteil vom 21. Mai 1975 - VIII ZR 161/73 = NJW 1975, 1556, 1557). - BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
Zwar kann sich die offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens - als offenbare Unbilligkeit i.S. von § 319 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.1997 - XII ZR 269/95 -, NZM 1998, 196 f; BGHZ 43, 374, 376; 81, 229, 237; BGH Urteile vom 25. Januar 1979 - X ZR 40/77 = NJW 1979, 1885;… vom 14. Juli 1986 - II ZR 249/85 = BGHR BGB § 319 Abs. 1 Schiedsgutachten 1) - u.a. daraus ergeben, dass der Gutachter bei seinen Ermittlungen nach dem Sachverhalt, den ihm die Parteien unterbreitet haben, einen unrichtigen Bewertungsmaßstab angewandt hat und er deshalb zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt ist (vgl. BGHZ 9, 195, 198; Urteil vom 21. Mai 1975 - VIII ZR 161/73 = NJW 1975, 1556, 1557). - BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65
Haftung des Schiedsgutachters
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
Zwar kann sich die offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens - als offenbare Unbilligkeit i.S. von § 319 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.1997 - XII ZR 269/95 -, NZM 1998, 196 f; BGHZ 43, 374, 376; 81, 229, 237; BGH Urteile vom 25. Januar 1979 - X ZR 40/77 = NJW 1979, 1885;… vom 14. Juli 1986 - II ZR 249/85 = BGHR BGB § 319 Abs. 1 Schiedsgutachten 1) - u.a. daraus ergeben, dass der Gutachter bei seinen Ermittlungen nach dem Sachverhalt, den ihm die Parteien unterbreitet haben, einen unrichtigen Bewertungsmaßstab angewandt hat und er deshalb zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt ist (vgl. BGHZ 9, 195, 198; Urteil vom 21. Mai 1975 - VIII ZR 161/73 = NJW 1975, 1556, 1557). - OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98
Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
Weigert sich eine Partei, an der Beauftragung des Schiedsgutachters mitzuwirken, ist die andere Partei nach allgemeiner Ansicht berechtigt, den Gutachter allein zu beauftragen (OLG Köln, Urteil vom 27.08.1999 - 19 U 198/98, zit. nach juris, m.w.N.). - BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95
Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
Zwar kann sich die offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens - als offenbare Unbilligkeit i.S. von § 319 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.1997 - XII ZR 269/95 -, NZM 1998, 196 f; BGHZ 43, 374, 376; 81, 229, 237; BGH Urteile vom 25. Januar 1979 - X ZR 40/77 = NJW 1979, 1885;… vom 14. Juli 1986 - II ZR 249/85 = BGHR BGB § 319 Abs. 1 Schiedsgutachten 1) - u.a. daraus ergeben, dass der Gutachter bei seinen Ermittlungen nach dem Sachverhalt, den ihm die Parteien unterbreitet haben, einen unrichtigen Bewertungsmaßstab angewandt hat und er deshalb zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt ist (vgl. BGHZ 9, 195, 198; Urteil vom 21. Mai 1975 - VIII ZR 161/73 = NJW 1975, 1556, 1557). - BGH, 14.07.1986 - II ZR 249/85
Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
Zwar kann sich die offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens - als offenbare Unbilligkeit i.S. von § 319 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.1997 - XII ZR 269/95 -, NZM 1998, 196 f; BGHZ 43, 374, 376; 81, 229, 237; BGH Urteile vom 25. Januar 1979 - X ZR 40/77 = NJW 1979, 1885; vom 14. Juli 1986 - II ZR 249/85 = BGHR BGB § 319 Abs. 1 Schiedsgutachten 1) - u.a. daraus ergeben, dass der Gutachter bei seinen Ermittlungen nach dem Sachverhalt, den ihm die Parteien unterbreitet haben, einen unrichtigen Bewertungsmaßstab angewandt hat und er deshalb zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt ist (vgl. BGHZ 9, 195, 198; Urteil vom 21. Mai 1975 - VIII ZR 161/73 = NJW 1975, 1556, 1557). - BGH, 21.05.1975 - VIII ZR 161/73
Klage eines Vermieters auf Zahlug eines höheren Mietzinses - Erhöhung des …
- OLG Köln, 11.01.2013 - 19 U 81/07
Rücktritt des Bestellers vom Vertrag über die Erstellung einer ERP-Software, da …
- BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 155/75
Erhöhung einer Pacht - Verzinsung des Kapitaleinsatzes bei Grundbesitz - …
- BGH, 01.04.1953 - II ZR 88/52
Neuwertversicherung
- BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 189/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- RG, 21.08.1936 - II 154/36
1. Finden auf das Schiedsgutachterverfahren die Vorschriften des X. Buches der …
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
- BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11
Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall …
- OLG Dresden, 11.12.2025 - 12 U 748/25
Wertsicherungsklausel zusammen mit Staffelmiete wirksam?
Von einem solchen erheblichen Abstand der Mietzinsstaffeln kann ausgegangen werden, wenn dieser mindestens fünf Jahre beträgt (Anschluss OLG Brandenburg, Urteil vom 19. August 2009, 3 U 135/08; Urteil vom 27. Juni 2023, 3 U 88/22).Rn. 61 Soweit die Beklagte darüber hinaus geltend macht, dass eine nach der sprachlichen Fassung der Wertsicherungsklausel mögliche Anpassung der Miete nach unten faktisch dadurch ausgeschlossen sei, dass die Wertsicherungsklausel in § 16.2 der beiden Mietverträge mit einer Staffelmiete in § 16.1 der beiden Mietverträge kombiniert sei und gerade der Umstand dieser Kombination im Ergebnis zu einer Regelung führe, die lediglich eine Anpassung der Miete nach oben zulasse, trifft dies nicht zu und wird auch nicht durch die Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 27.06.2023 (3 U 88/22) getragen, welches die Beklagte der Berufungsbegründung vom 23.07.2025 im Abdruck beigefügt hat.
Das Oberlandesgericht Brandenburg führt zwar im Urteil vom 27.06.2023 (a.a.O., BeckRS 2023, 18419) und in der dort von ihm in Bezug genommenen, vorangegangenen Entscheidung desselben Senates, dem Urteil vom 19.08.2009 (3 U 135/08, NZM 2009, 860) aus, die Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 3 Nr. 1 PrKG könne sich aus der Kombination einer Wertsicherungsklausel mit einer anderen Klausel ergeben, wenn sich infolge dieser Kombination eine gesetzlich missbilligte Wirkung einstellen würde.
Rn. 62 Das Oberlandesgericht Brandenburg trifft aber - zu Recht - sowohl im Urteil vom 19.08.2009 (…a.a.O., Seite 863) als auch im Urteil vom 27.06.2023 (a.a.O., Rn. 27) keine generelle Entscheidung zur Unwirksamkeit der Kombination von Wertsicherungsklauseln und Staffelmietvereinbarungen.
Im Urteil vom 27.06.2023 (a.a.O., Rn. 27) führt das OLG Brandenburg zusätzlich aus, dass der Ausschluss einer indexbedingten Absenkung der Miete auch deshalb im konkreten Fall nicht festgestellt werden könne, weil die Indexierung erst zu einem Zeitpunkt nach Wirksamwerden der letzten Staffelmieterhöhung einsetze.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 17 Abs 2 S 1 InsO vom 23.10.2008, § 129 Abs 1 InsO vom 23.10.2008, § 134 Abs 1 InsO vom 23.10.2008, § 143 Abs 1 S 1 InsO vom 23.10.2008, § 267 Abs 2 BGB
Insolvenzanfechtung und Rückgewähranspruch im Drei-Personen-Verhältnis - rechtsportal.de
Verfahrensgang
- LG Mainz, 11.08.2021 - 9 O 328/20
- LG Mainz, 22.12.2021 - 9 O 328/20
- OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 35
- NZI 2023, 924
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (22)
- OLG Schleswig, 15.06.2022 - 9 U 153/21
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Hat eine insolvente AG (Schuldnerin) auf Anweisung einer anderen Gesellschaft ihrer Firmengruppe Provisionszahlungen auf einen zwischen dieser anderen Gesellschaft und einem Finanzvermittler bestehenden Geschäftspartnervertrag über Goldkäufe und Goldeinlagerungen (in einem sog. Schneeballsystem) geleistet, steht dem Insolvenzverwalter der insolventen AG gegen den Finanzvermittler ein Rückgewähranspruch gemäß §§ 134, 143 Abs. 1 InsO zu (Bestätigung Senat, Urteil vom 13. Dezember 2022 - 3 U 87/22 und Anschluss an Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juni 2022 - 9 U 153/21).In der Regel wird den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht von den Parteien gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit vorgebracht werden (OLG München…, Urteil vom 27.10.2021 - 20 U 301/21 -, juris, Rn. 16f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 15.06.2022 - 9 U 153/21 -, juris, Rn. 30 m.w.N.).
Damit war die GmbH angesichts der von Anfang an und stetig fort generierten Fehlbeträge und Goldfehlmengen ab den ersten Vertragsschlüssen und nach Ablauf der darin vereinbarten Fristen für den Goldankauf insolvenzreif (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.06.2022 - 9 U 153/21 -, juris, Rn. 32).
Das gilt selbst dann, wenn die Zahlungen mit Mitteln bewirkt wurden, die zuvor von der GmbH an die Schuldnerin transferiert worden waren (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 15.06.2022, 9 U 153/21, BeckRS 2022, 13651 Rn. 20 mit Verweis auf BGH…, Urteil vom 16.11.2007, IX ZR 194/04, juris Rn. 19;… Beschluss vom 04.02.2016, IX ZA 28/15, juris Rn. 5).
Zinsen für den 05.04.2017 kann der Kläger deshalb auf Grundlage der abgelösten Vorschriften nicht mehr verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 13.12.2022, 3 U 87/22 ; OLG Schleswig, Urteil vom 15.06.2022, 9 U 153/21, BeckRS 2022, 13651 Rn. 38).
- OLG Koblenz, 13.12.2022 - 3 U 87/22
Insolvenzanfechtung und Rückgewähranspruch im Drei-Personen-Verhältnis
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Hat eine insolvente AG (Schuldnerin) auf Anweisung einer anderen Gesellschaft ihrer Firmengruppe Provisionszahlungen auf einen zwischen dieser anderen Gesellschaft und einem Finanzvermittler bestehenden Geschäftspartnervertrag über Goldkäufe und Goldeinlagerungen (in einem sog. Schneeballsystem) geleistet, steht dem Insolvenzverwalter der insolventen AG gegen den Finanzvermittler ein Rückgewähranspruch gemäß §§ 134, 143 Abs. 1 InsO zu (Bestätigung Senat, Urteil vom 13. Dezember 2022 - 3 U 87/22 und Anschluss an Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juni 2022 - 9 U 153/21).Denn solche Ausnahmen wären jedenfalls dann nicht zu machen, wenn es - wie hier - um Ansprüche von Personen geht, die sich - wie hier der Beklagte - als Vermittler am Betrieb eines - schon auf den ersten Blick nicht tragfähigen - Schneeballsystems beteiligen und die deshalb - anders als ggf. Anleger in einem solchen System - nicht in besonderer Weise schutzwürdig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 31.10.2022 - 3 U 618/22 und Urteil vom 13.12.2022 - 3 U 87/22 ).
Die GmbH war bereits zahlungsunfähig im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 InsO, bevor sie nach der zweiten Arretierung ihrer Geschäftskonten durch das Amtsgericht Karlsruhe am 23.03.2016 ihre Zahlungen einstellte gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO (vgl. insoweit für den Zeitraum ab 23.03.2016 Urteil des Senats vom 13.12.2022 - 3 U 87/22 ).
Zinsen für den 05.04.2017 kann der Kläger deshalb auf Grundlage der abgelösten Vorschriften nicht mehr verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 13.12.2022, 3 U 87/22 ; OLG Schleswig…, Urteil vom 15.06.2022, 9 U 153/21, BeckRS 2022, 13651 Rn. 38).
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Eine Liquiditätsbilanz ist zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erforderlich, wenn anderweitig festgestellt werden kann, dass der Schuldner einen wesentlichen Teil der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03).Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, kann regelmäßig von einer Zahlungsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt ausgegangen werden (BGH, Urteil vom 12.10.2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 28;… Beschluss vom 15.11.2018 - IX ZR 81/18, BeckRS 2018, 32036 Rn. 5, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03 -, juris, Rn. 28;… Braun/Salm-Hoogstraeten, 9. Aufl. 2022, InsO § 17, Rn. 54).
- LG Mannheim, 01.02.2018 - 24 KLs 605 Js 13675/17
Gold-Konzepte, eine sichere Anlage? - Jedenfalls nicht das Konzept der …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Rn. 4 Im Dezember 2016 wurde der Zeuge A. festgenommen und zwischenzeitlich vom Landgericht Mannheim wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt (Az. 24 KLs 605 Js 13675/17).Rn. 57 cc) Abgesehen davon, dass der Beklagte keine weiteren substantiierten Einwendungen gegen die ermittelten unzureichenden Deckungsgrade erhebt und nur pauschal die Zahlungsunfähigkeit der GmbH bestreitet - was nicht ausreicht - wird der substantiierte klägerische Vortrag auch durch die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts Mannheim im Strafurteil vom 01.02.2018 gegen den Zeugen A., Az. 24 KLs 605 Js 13675/17, gestützt, die sich der Senat zu Eigen macht.
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Rn. 52 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 InsO auszugehen, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 Prozent oder mehr beträgt, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04). - BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04
Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Das gilt selbst dann, wenn die Zahlungen mit Mitteln bewirkt wurden, die zuvor von der GmbH an die Schuldnerin transferiert worden waren (vgl. OLG Schleswig…, Urteil vom 15.06.2022, 9 U 153/21, BeckRS 2022, 13651 Rn. 20 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 16.11.2007, IX ZR 194/04, juris Rn. 19;… Beschluss vom 04.02.2016, IX ZA 28/15, juris Rn. 5). - BGH, 10.03.2022 - IX ZR 4/21
Schenkungsanfechtung in der Insolvenz, Bargeschäftsprivileg
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
In solchen Fällen ist die Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung anfechtbar (st. Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urteil vom 10.03.2022 - IX ZR 4/21, Rn. 10). - BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08
Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Danach ist die Erklärung einer Partei mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder ihre eigenen Handlungen noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen und für die sie nicht darlegungs- und beweisbelastet ist (BGH, Urteil vom 02.07.2009 - III ZR 333/08 Rn. 14 m.w.N.). - BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen auf ein prolongiertes Darlehen …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Insbesondere reichten die vorhandenen Mittel - trotz des scheinbar hohen Kontostandes von 1.911.449,37 EUR im Januar 2016 - nicht aus, um die vertraglich vereinbarten Goldkäufe zu tätigen, welche die GmbH den Anlegern jeweils binnen 20 Tagen nach Kaufpreiszahlung schuldete (…LGU S. 2 sowie Schriftsatz des Klägers vom 30.09.2021, S. 14, Bl. 93 eAkte LG).Diese waren "fällig" im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 InsO, wobei die kalendermäßige Fälligkeit ein weiteres Zahlungsverlangen im Sinne eines zusätzlichen "ernsthaften Einforderns" überflüssig machte (BGH, Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 62/10 NZI 2013, 129, 130). - BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97
Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung
Auszug aus OLG Koblenz, 25.04.2023 - 3 U 88/22
Rn. 44 Darlegungs- und beweisbelastet für die Unentgeltlichkeit der Leistung ist zwar grundsätzlich der Kläger als anfechtender Insolvenzverwalter (BGH, Urteil vom 21.01.1999 - IX ZR 429/97 -, juris, Rn. 10). - BGH, 04.02.2016 - IX ZA 28/15
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung eines vom Schuldner …
- BGH, 15.11.2018 - IX ZR 81/18
Insolvenzsache: Entbehrlichkeit der Aufstellung einer Liquiditätsbilanz zur …
- BGH, 02.03.1973 - V ZR 57/71
Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages - Vorliegen einer arglistigen Täuschung …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2016 - 1 U 166/16
Behauptete Darlehensgewährung ist detailliert vorzutragen!
- OLG München, 27.10.2021 - 20 U 301/21
Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche eines Verletzten nach einem …
- OLG Köln, 14.11.2003 - 2 U 125/03
Berücksichtigung der Zahlung von Versicherungsprämien für einen Dritten durch …
- BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00
Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht …
- BGH, 25.02.2016 - IX ZR 12/14
Insolvenzanfechtung: Tilgung der Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft …
- BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01
Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den …
- BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
- BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 154/06
Rückkaufklausel in Kfz-Vertragshändlervertrag
- BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 16.08.2022 - 4 O 203/21
- LG Hannover, 01.09.2022 - 4 O 203/21
- OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
- OLG Celle, 19.01.2023 - 3 U 88/22
Papierfundstellen
- WM 2023, 1786
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.07.2018 - XI ZR 135/17
Zinsbonusregelung in Bausparvertrag steht Kündigung nach Zuteilungsreife nicht …
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
Unabhängig hiervon stand daneben der Beklagten grundsätzlich ein Recht zur Kündigung des Bausparvertrages gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB a.F. zu, der dem Darlehensnehmer - d.h. bis zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens der Bausparkasse - ein eigenständiges Recht zur einseitigen Vertragsbeendigung gewährt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 135/17 - Rn. 34ff., juris).Denn solange das Vertragsverhältnis durch die bereits erklärte Kündigung der Bausparkasse nicht beendet worden war, konnte der Kläger jedenfalls seine in der Ansparphase erworbenen Ansprüche aus dem Vertrag wahrnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 135/17 -, Rn. 19 a.E., juris), worauf die Beklagte ihn mit dem Kündigungsschreiben ausdrücklich hingewiesen hat.
Die Beklagte kann dieses dem Sparer vertraglich zugestandene Optionsrecht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 135/17 -, Rn. 17, juris) bei Fehlen einer entsprechenden Willenserklärung nicht durch ihre eigene Kündigung unterlaufen (…vgl. Senatsurteil vom 14. September 2016 - 3 U 230/15 -, Rn. 25, juris).
Die in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge regeln insbesondere, welche Zinsansprüche dem Bausparer bei "Untätigkeit" zustehen: Gemäß § 3 Abs. 1 ABB steht dem Bausparer in der Ansparphase ein fester Basiszins von 2 % p.a. zu (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 135/17 -, Rn. 14 f., juris;… Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, Rn. 70, juris).
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
Sie enthält schon aus diesem Grund kein an die Bausparkasse gerichtetes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Erlassvertrags gemäß § 397 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, Rn. 31 f. - juris).Die in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge regeln insbesondere, welche Zinsansprüche dem Bausparer bei "Untätigkeit" zustehen: Gemäß § 3 Abs. 1 ABB steht dem Bausparer in der Ansparphase ein fester Basiszins von 2 % p.a. zu (vgl. hierzu auch BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 135/17 -, Rn. 14 f., juris; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, Rn. 70, juris).
- BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11
Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der …
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
Die ergänzende Vertragsauslegung setzt eine Regelungslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Vertrags, voraus (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11 -, Rn. 67, juris;… Urteil vom 21. September 1994 - XII ZR 77/93 -, Rn. 8, juris;… Urteil vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 370/89 -, Rn. 45, juris).Sie liegt vor, wenn die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.Oktober 2015 - VIII ZR 158/11 -, Rn. 67, juris;… Urteil vom 12. Oktober 2012 - V ZR 222/11 -, Rn. 9, juris).
- OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15
Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch …
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
a) Die ordentliche Kündigung des Bausparvertrags durch die Beklagte löst nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 14. September 2016 - 3 U 230/15 -, Rn. 24, juris; Beschluss vom 23. Mai 2019 - 3 U 41/19 -, n.v.; sowie Senatsbeschlüsse vom 8. April 2021 - 3 U 102/20 - und vom 26. April 2021 - 3 U 142/20 -, Anlagenband Beklagte) nicht den Bonuszinsanspruch nach § 3 Abs. 2 ABB aus und führt deshalb auch nicht dazu, dass die Annahme der Zuteilung und der Verzicht auf das Bauspardarlehen entbehrlich wurden.Die Beklagte kann dieses dem Sparer vertraglich zugestandene Optionsrecht (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 135/17 -, Rn. 17, juris) bei Fehlen einer entsprechenden Willenserklärung nicht durch ihre eigene Kündigung unterlaufen (vgl. Senatsurteil vom 14. September 2016 - 3 U 230/15 -, Rn. 25, juris).
- OLG Rostock, 28.02.2020 - 3 U 41/19
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht …
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
d) Im Übrigen bliebe es selbst für den Fall eines - vom Senat nicht angenommenen - Verzichts dabei, dass der Kläger jedenfalls zu keinem Zeitpunkt vor dem 1. September 2020 die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ABB erforderliche Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages erklärt hat (…vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 26. April 2021, a.a.O.; und vom 23. Mai 2019 - 3 U 41/19 -, n.v.).a) Die ordentliche Kündigung des Bausparvertrags durch die Beklagte löst nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urteil vom 14. September 2016 - 3 U 230/15 -, Rn. 24, juris; Beschluss vom 23. Mai 2019 - 3 U 41/19 -, n.v.; sowie Senatsbeschlüsse vom 8. April 2021 - 3 U 102/20 - und vom 26. April 2021 - 3 U 142/20 -, Anlagenband Beklagte) nicht den Bonuszinsanspruch nach § 3 Abs. 2 ABB aus und führt deshalb auch nicht dazu, dass die Annahme der Zuteilung und der Verzicht auf das Bauspardarlehen entbehrlich wurden.
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93
Verzinsung einer Mietkaution
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
Die ergänzende Vertragsauslegung setzt eine Regelungslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Vertrags, voraus (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11 -, Rn. 67, juris; Urteil vom 21. September 1994 - XII ZR 77/93 -, Rn. 8, juris;… Urteil vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 370/89 -, Rn. 45, juris). - OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 37/16
Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
So hat der Senat bereits im Urteil vom 14. September 2016 im Verfahren 3 U 37/16 (…dort Rn. 86, juris) ausgeführt, dass nicht einmal die Einlösung der dem dortigen Kläger übersandten Verrechnungsschecks einen konkludenten Verzicht auf die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens bedeutete. - BGH, 12.10.2012 - V ZR 222/11
Notarieller Erbteilskaufvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung nach hypothetischem …
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
Sie liegt vor, wenn die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 28.Oktober 2015 - VIII ZR 158/11 -, Rn. 67, juris; Urteil vom 12. Oktober 2012 - V ZR 222/11 -, Rn. 9, juris). - BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 370/89
Ansprüche der Gemeinde für die Nutzung von Grund und Boden durch ein …
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
Die ergänzende Vertragsauslegung setzt eine Regelungslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Vertrags, voraus (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11 -, Rn. 67, juris;… Urteil vom 21. September 1994 - XII ZR 77/93 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 370/89 -, Rn. 45, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.01.2023 - 3 U 88/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de
BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157
Rechtsstellung eines Bausparers nach Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse; Voraussetzungen des Anspruchs auf Auszahlung von Bonuszinsen
Verfahrensgang
- LG Hannover, 16.08.2022 - 4 O 203/21
- LG Hannover, 01.09.2022 - 4 O 203/21
- OLG Celle, 09.12.2022 - 3 U 88/22
- OLG Celle, 19.01.2023 - 3 U 88/22
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