Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 4 Nr 1 EGV 805/2004, Art 4 Nr 5 EGV 805/2004, Art 6 Abs 1 EGV 805/2004, Art 9 EGV 805/2004, Art 13 EGV 805/2004
Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses - IWW
Art. 3 Abs. 1 lit. b, 6 Abs. 1 lit. a EuVTVO; Art. 4 Nr. 1 EuVTVO; Art. 6 Abs. 1 EuVVO; Art. 13 EuVTVO
Kostenfestsetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bestätigung eines deutschen Kostenfestsetzungsbeschlusses als europäischer Vollstreckungstitel Heilung formeller Fehler im Festsetzungsverfahren durch Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses Keine Akzessorietät zwischen Kostenfestsetzungsbeschluss und ...
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuVTVO 805/2004 Art. 1; EuVTVO 805/2004 Art. 3; EuVTVO 805/2004 Art. 4; EuVTVO 805/2004 Art. 6; EuVTVO 805/2004 Art. 7; EuVTVO 805/2004 Art. 9; EuVTVO 805/2004 Art. 12 ff.; EuVTVO ... 805/2004 Art. 13 ff.; EuVTVO 805/2004 Art. 18; EuVTVO 805/2004 Art. 20; GVG § 119; GVG § 122; RPflG § 11; RPflG § 20; ZPO § 104; ZPO §§ 567 ff.; ZPO § 568; ZPO §§ 1080 ff.
Anerkennung und Vollstreckung --> Vermögensrechtliche Angelegenheiten; Verfahren --> Zustellung
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 25.01.2023 - HKO 43/17
- OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.07.2011 - I ZB 71/09
Europäischer Vollstreckungstitel: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
Eine Akzessorietät des Kostenfestsetzungsbeschlusses zur Hauptsacheentscheidung besteht nicht (vgl. diese Frage offenlassend BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011, Az.: I ZB 71/09, zit. n. Juris, dort Rdnr. 20, unter Bezugnahme auf Hess, Europäisches Zivilprozessrecht, 2010, § 10 I Rn. 13).Rn. 20 ee) Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss auch nicht auf einer noch angreifbaren Kostengrundentscheidung fußte, weshalb sich kein weitergehendes Belehrungsbedürfnis (auch) bezogen auf die Kostengrundentscheidung ergab (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011, Az.: I ZB 71/09, zit. n. Juris, dort Rdnr. 20;… OLG Nürnberg aaO.;… Pabst, in: Rauscher, Europ. Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl. 2022, Art. 18 EG-VollstrTitelVO, Rdnr. 7).
- OLG Stuttgart, 03.06.2008 - 8 W 223/08
Europäischer Vollstreckungstitel: Widerruf der Bestätigung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
Außerdem sei der Kostenfestsetzungsantrag nicht unter Beachtung von Art. 13 bis 17 EuVTVO der Beklagten zugestellt worden, sodass eine entsprechende Bescheinigung nicht ausgestellt werden könne ("vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.6.2008 - 8 W 223/08").Das Landgericht hat jedoch übersehen, dass entgegen der Umstände der von ihm zitierten Entscheidung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Juni 2008, Az.: 8 W 223/08, hier zit. n. Juris) im hiesigen Einzelfall eine Heilung sämtlicher Verfahrensmängel im Hinblick auf Zustellung und Unterrichtung (Art. 13 bis 17 EuVTVO) eingetreten ist, Art. 18 Abs. 1 EuVTVO; im Einzelnen:.
- BGH, 18.06.2020 - IX ZB 46/18
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung dem Gläubiger auch nach Erteilung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
Rn. 8 Die sofortige Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers ist nach §§ 1080 Abs. 2 ZPO, 567 ff. ZPO, 20 Nr. 11, 11 Abs. 2 RPflG statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2020, Az.: IX ZB 46/18, zit. n. Juris, dort Rdnr. 9;… Adolphsen, in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2022, § 1080 ZPO, Rdnr. 10;… Seibel, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 724 ZPO, Rdnr. 13) und auch im Übrigen zulässig.
- OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 24 W 17/10
Voraussetzungen der Bestätigung eines Titels als Europäischer Vollstreckungstitel
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
In den dortigen Konstellationen wurde eine Heilung jeweils wegen fehlender oder nicht vollständiger Rechtsbehelfsbelehrung scheitern lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2010, Az.: 24 W 17/10, zit. n. Juris, dort Rdnr. 11 f.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 10. August 2009, Az.: 3 W 483/09, zit. n. Juris, dort Rdnr. 32 f.;… OLG Stuttgart aaO., Rdnr. 10). - OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09
Zulässigkeit des Rechtsmittels im Verfahren der Rechtspflegererinnerung; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
In den dortigen Konstellationen wurde eine Heilung jeweils wegen fehlender oder nicht vollständiger Rechtsbehelfsbelehrung scheitern lassen (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. März 2010, Az.: 24 W 17/10, zit. n. Juris, dort Rdnr. 11 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. August 2009, Az.: 3 W 483/09, zit. n. Juris, dort Rdnr. 32 f.;… OLG Stuttgart aaO., Rdnr. 10). - EuGH, 14.12.2017 - C-66/17
Chudaś - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
Rn. 17 dd) Soweit demgegenüber, u.a. unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2017, Az.: C-66/17, zit. n. Juris), zwischenzeitlich postuliert wird, Kostenfestsetzungsbeschlüsse (§ 104 ZPO) fielen nur dann in den Anwendungsbereich der EuVTVO, wenn die zugrunde liegende Entscheidung (etwa als Unterlassungsverfügung) als Europäischer Vollstreckungstitel ausgefertigt werden könne, Art. 7 EuVTVO (…vgl. Hess, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. 2021, § 10, Rdnr. 10.15), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
- OLG Hamburg, 03.09.2026 - 2 W 25/26 Ein Unterrichtungsmangel im Sinne von Art. 17 EuVTVO wird durch Zustellung eines mit ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Kostenfestsetzungsbeschlusses gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b EuVTVO geheilt, wenn die Kostengrundentscheidung im Zeitpunkt der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht mehr mit Rechtsbehelfen angegriffen werden kann und der Schuldner vor Eintritt der Rechtskraft der Kostengrundentscheidung über dagegen statthafte Rechtsbehelfe belehrt worden war (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2023 - 3 W 11/23).
So habe es auch das OLG Zweibrücken im Beschluss vom 13. April 2023, 3 W 11/23, gesehen.
Rn. 8 Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel ist nach §§ 1080 Abs. 2 ZPO, 567 ff. ZPO, 20 Nr. 11, 11 Abs. 1 RPflG statthaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juni 2020, Az.: IX ZB 46/18, juris, Rn. 9; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2023 - 3 W 11/23 -, juris, jeweils m.w.N.) und auch im Übrigen zulässig.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss fuße hier auf einer nicht mehr angreifbaren Kostengrundentscheidung, weshalb sich kein weitergehendes Belehrungsbedürfnis bezogen auf die Kostengrundentscheidung ergebe (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2023 - 3 W 11/23 -, Rn. 15 - 16, 20, juris).
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