Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 18.10.1988 - 3 W 115/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 531
- NJW-RR 1989, 270 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17
Zulässigkeit der Beschwerde der Verletzten gegen die Versagung der Akteneinsicht
Es ist anerkannt, dass ein Geschädigter ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten des Schädigers insoweit hat, als er damit schadenersatzrechtliche Zugriffsmöglichkeiten gegen den Schädiger überprüfen will (OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531). - OLG München, 08.06.2016 - 34 Wx 168/16
Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch des Nachbargrundstückes …
Ausreichend, aber auch erforderlich ist dafür, dass der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes - also nicht unbedingt rechtliches, sondern auch tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches (OLG Zweibrücken NJW 1989, 531; Grziwotz MDR 2013, 433) - Interesse verfolgt (Schmid DWE 2014, 145). - OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 43/15
Reichweite des Rechts auf Einsicht des Bauhandwerkers in das Grundbuch
Berechtigtes Interesse ist auch ein solches wirtschaftlicher Art. Anerkannt ist, dass der Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz seines Schuldners beabsichtigt, zur Einsichtnahme berechtigt ist (OLG Zweibrücken NJW 1989, 531).
- KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der …
allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1) der durch die Grundbucheinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (BVerfG, NJW 2001, 503, 505;… Senat, NJW 2002, a.a.O.; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531). - KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
Grundbucheinsichtsrecht des Bauhandwerkers einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Rn. 9 bb) Nach verbreiteter, auch von dem Senat geteilter Ansicht kann ein Gläubiger des eingetragenen Eigentümers unter dem Gesichtspunkt der Information über Zugriffsmöglichkeiten im Wege der Zwangsvollstreckung ein berechtigtes Interesse an der umfassenden Einsichtnahme in das Grundbuch grundsätzlich geltend machen, und zwar entgegen der Ansicht des Grundbuchamts auch dann, wenn er noch keinen Vollstreckungstitel hat (OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531; Senat, Beschluss vom 14. Mai 1900 - 1 Y 292/00 - KGJ 20 A 173;… Böttcher, in: Meikel, 11. Aufl., § 12, Rdn. 32;… Demharter, GBO, 29. Aufl., § 29, Rdn. 9;… Keller, in: Keller/Munzig, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 12 GBO, Rdn. 9;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 525;… a.A. Maaß, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 12, Rdn. 39). - OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 333/15
Grundbucheinsicht des Wohnungseigentümers
Ausreichend, aber auch erforderlich ist dafür, dass der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes - also nicht unbedingt rechtliches, sondern auch tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches (OLG Zweibrücken NJW 1989, 531; Grziwotz MDR 2013, 433) - Interesse verfolgt (Schmid DWE 2014, 145). - OLG München, 11.12.2015 - 34 Wx 208/15
Einsicht des dinglich berechtigten Wohnungseigentümers in Wohnungsgrundbuch
Ausreichend, aber auch erforderlich ist dafür, dass der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes - also nicht unbedingt rechtliches (OLG Zweibrücken NJW 1989, 531; Grziwotz MDR 2013, 433) - Interesse verfolgt. - VG Hannover, 01.11.2022 - 12 A 4356/20
Berechtigtes Interesse; Liegenschaftskataster; Anspruch auf Bereitstellung von …
Anderseits bedarf es keiner Darlegung eines rechtlichen Interesses, d.h. ein sich auf ein bereits bestehendes oder künftiges Rechtsverhältnis gründendes Interesse, da dies die Publizität des Grundbuchs zu sehr einschränken würde (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.10.1988 - 3 W 115/88 -, NJW 1989, 531); die Darlegung einer rechtlichen Handlungsabsicht auf Basis der erlangten Informationen ist nicht zwingend (…Wilsch, in: BeckOK GBO, 47. Ed. 30.9.2022, § 12 GBO Rn. 2). - OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94
Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen …
Der auch in anderen Gesetzen - etwa in den §§ 256 Abs. 1, 299 Abs. 2 ZPO und in den §§ 1953 Abs. 3 Satz 2, 2010, 2081 Abs. 2 Satz 2, 2146 Abs. 2, 2228, 2264, 2384 Abs. 2 BGB - verwendete Begriff des rechtlichen Interesses ist weder im Personenstandsgesetz noch in anderen Gesetzen näher bestimmt, aber dahin geklärt, daß er ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache umfaßt (vgl. BGHZ 4, 323/325 = NJW 1952, 579; OLG Zweibrücken NJW 1989, 531 [OLG Zweibrücken 18.10.1988 - 3 W 115/88] ;… LG Aurich NJW 1987, 1422 [LG Aurich 31.07.1986 - 3 T 141/86] = aaO;… Pfeiffer/Strickert aaO § 61 Rn. 5). - LG Meiningen, 29.04.2011 - 4 T 2/11
Angabe lediglich des Grundbuchblattes im Pfändungsbeschluss stellt keine …
- LG Göttingen, 06.07.2005 - 6 T 15/05
Anspruch eines Kreditinstitutes auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zur …
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