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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13061
OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07 (https://dejure.org/2007,13061)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.11.2007 - 3 W 239/07 (https://dejure.org/2007,13061)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. November 2007 - 3 W 239/07 (https://dejure.org/2007,13061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    AufenthG § 62; ; AufenthG § ... 62 Abs. 2; ; AufenthG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; AufenthG § 106 Abs. 2; ; FEVG § 7; ; FEVG § 16 Satz 1; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FreizügG/EU § 2 Abs. 1; ; FreizügG/EU § 6; ; FreizügG/EU § 11 Abs. 1 Satz 1; ; FreizügG/EU § 11 Abs. 2

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 62 Abs. 2; AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 11 Abs. 1; FreizügG/EU § 11 Abs. 2; AufenthG § 102 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 104 Abs. 1; FreizügG/EU § 6; FreizügG/EU § 7 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Unionsbürger, Anwendbarkeit, Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz/EU, Freizügigkeit, Nichtbestehensfeststellung, Ausländerbehörde, Ausweisung, Altfälle, Ausländergesetz, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abschiebungshaft bei EU-Bürgern, gegen die eine "Altausweisung", aber keine Feststellung über das Nichtbestehen oder den Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU vorliegt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Freiheitsentziehung zur Sicherung einer Abschiebung; Anwendung des Aufenthaltsgesetzes auf Ausländer der Europäischen Union

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 06.06.2007 - 2 Wx 49/07

    D (A), Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Unionsbürger, …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07
    Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt für alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen nach §§ 2 bis 4 erfüllen oder nicht (HessVGH NVwZ 2005, 837; OLG Hamburg, InfAuslR 2006, 118 und Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 Wx 49/07 -).

    Wegen des hohen Rangs des Schutzes vor ungerechtfertigten Freiheitsentziehungen hat dies auch für übermäßig erweiternde Auslegungen zu gelten (OLG Hamburg Beschluss vom 6. Juni 2007 aaO).

    Die Anwendung des § 62 Abs. 2 AufenthG ist demnach in vorliegendem Fall ausgeschlossen (so auch OLG Hamburg Beschlüsse vom 6. Juni 2007 - 2 Wx 49/07 und 2. Oktober 2007 - 2 Wx 106/07).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in den Gründen seiner jüngsten Entscheidung vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 - ausgeführt, dass "der Verlustfeststellung gemäß § 6 FreizügG/EU intertemporal der auf einer bestandskräftigen Ausweisung beruhende Verlust des Freizügigkeitsrechts gleichsteht".
  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07
    Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht daher einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (BVerfG Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 2106/05 -).
  • VGH Hessen, 29.12.2004 - 12 TG 3212/04

    Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger ab 2005-01-01

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07
    Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt für alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen nach §§ 2 bis 4 erfüllen oder nicht (HessVGH NVwZ 2005, 837; OLG Hamburg, InfAuslR 2006, 118 und Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 Wx 49/07 -).
  • OLG Hamburg, 21.11.2005 - 1 Ws 212/05

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit bei erneuter Einreise in die Bundesrepublik …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 239/07
    Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt für alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen nach §§ 2 bis 4 erfüllen oder nicht (HessVGH NVwZ 2005, 837; OLG Hamburg, InfAuslR 2006, 118 und Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 Wx 49/07 -).
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 10 B 13.2080

    Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Ausländers …

    Rn. 27 Gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft bestehen schließlich erst recht deswegen durchgreifende Bedenken, weil sich wegen des hohen Rangs des grundrechtlichen Schutzes vor ungerechtfertigten freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 104 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht nur eine analoge Anwendung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen verbietet (vgl. BVerfG, B. v. 16.5.2007 - 2 BvR 2106/05 - InfAuslR 2007, 290), sondern ebenso eine übermäßig erweiternde Auslegung (hier: von § 11 Abs. 2 FreizügG/EU i. V. m. § 62 AufenthG; vgl. OLG Hamburg, B. v. 6.6.2007 - 2 Wx 49/07 - InfAuslR 2008, 36; OLG Zweibrücken, B. v. 21.11.2007 - 3 W 239/07 - InfAuslR 2008, 311).
  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 1947/08

    Richtervorbehalt bei Ausschreibung zur Festnahme zum Zwecke der Abschiebung

    Es muss deshalb auch nicht weiter der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage nachgegangen werden, ob es vor der Festnahme eines untergetauchten Ausländers zum Zwecke der Abschiebung eines Haftbefehls bedarf oder nicht (bejahend: OLG Celle, B. v. 02.06.2008 - 22 W 23/08 -, InfAuslR 2008, 311; verneinend: OLG Zweibrücken, B. v. 21.11.2007 - 3 W 239/07 - InfAuslR 2008, 311).
  • LG Stuttgart, 26.06.2008 - 19 T 259/08

    D (A), Abschiebungshaft, Unionsbürger, Rechtsgrundlage, Anwendbarkeit, …

    Nach Auffassung der Kammer, die sich der von dem Pfälzischen OLG Zweibrücken (Beschl. v. 21.11.2007 - 3 W 239/07 - Abdr. Bl. (35ff.) und dem LG Freiburg (Beschl. v. 10.06.2008 - 4 T 147/08 - Abdr. Bl. 40f.) in ihren den Antragsgegner betreffenden Entscheidungen vertretenen Rechtsmeinung anschließt, lag - wie oben ausgeführt - eine gesetzliche Grundlage für eine Abschiebungshaftanordnung nicht vor, da mangels Feststellungsbescheids gem. § 11 Abs. 2 FreizügG/EU i.V.m. § 6 Abs. 1 FreizügG/EU § 62 AufenthG keine Anwendung findet.
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