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Weitere Entscheidungen unten: OLG Rostock, 26.02.2007 | OLG Brandenburg, 06.02.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3539
OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,3539)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,3539)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,3539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Darlehen: Schadensersatzanspruch eines GmbH-Gesellschafters wegen Kündigung des Kreditengagements einer Bank gegenüber der GmbH; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Geldinstitut wegen Kündigung des Kreditengagements gegenüber einer nunmehr insolventen Gesellschaft durch einen ehemaligen Geschäftsführer; Bestimmung der Vertragspartner des Kreditverhältnisses; Qualifizierung des ...

  • Judicialis

    BGB § 328; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328 § 823 Abs. 1
    Drittschützende Wirkung eines Darlehensvertrages; Schadensersatzansprüche des GmbH-Gesellschafters gegen die Bank wegen Kündigung von Darlehen der GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Geldinstitut wegen Kündigung des Kreditengagements gegenüber einer nunmehr insolventen Gesellschaft durch einen ehemaligen Geschäftsführer; Bestimmung der Vertragspartner des Kreditverhältnisses; Qualifizierung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 328 Abs. 1, §§ 607, 823 Abs. 1
    Zur Frage, ob ein Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einer GmbH Schutzwirkung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters hat, sowie zur Frage, ob einem GmbH-Gesellschafter wegen der von der Bank ausgesprochenen Kündigung des Darlehensvertrags zwischen Bank und GmbH ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kreditkündigung: kein Schadensersatzanspruch des Hauptgesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 740
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Anders als der Antragsteller meint, kann er sich zur Begründung seiner abweichenden Ansicht nicht auf die "K."Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2006 (XI ZR 384/03) berufen.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einer GmbH in Bezug auf deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer gerade nicht drittbezogen ist und deshalb keine Schutzwirkung zu Gunsten des Alleingesellschafters und Geschäftsführers entfaltet (vgl. NJW 2006, 830, 835).

  • BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Es müsste nämlich die GmbH "sozusagen für das Wohl und Wehe des Dritten mitverantwortlich sein, weil deren Schädigung auch ihn trifft, indem sie ihm gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist" (vgl. BGHZ 51, 91, 96; NJW 1968, 1929, 1931), was am ehesten für die familienrechtliche Unterhalts und Fürsorgepflicht gilt, nicht aber für das Verhältnis der GmbH zu ihren Gesellschaftern.

    Der Bundesgerichtshof hat nicht nur darauf hingewiesen, dass die Ausweitung vertraglicher Sorgfaltspflichten über den Kreis der Vertragsparteien hinaus von vornherein nur in engen Grenzen in Betracht kommen kann; er hat darüber hinausgehend betont, dass bei bloßen Sach- und Vermögensschäden ein besonders strenger Maßstab zu gelten hat (BGH, NJW 1968, 1929, 1931).

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Allein aus diesem Grund griff das Reichsgericht zur Schließung von Lücken auf die §§ 826 BGB und 823 Abs. 1 BGB zurück, was hinsichtlich der letztgenannten Norm nur im Wege der Anerkennung des Gewerbebetriebs als sonstiges Recht möglich war (vgl. RGZ 58, 24; BGHZ 36, 252, 256;… Emmerich, Unlauterer Wettbewerb, 6. Aufl., S. 11 f.).

    Außerdem verkennt der Antragsteller die Subsidiarität des deliktischen Unternehmensschutzes in § 823 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 36, 252, 256 f.; 69, 128, 138 f.;… Staudinger-Hager, BGB, 13. Bearb., Rn. D 20 zu § 823), und damit zusammenhängend den Umstand, dass Rechtsprechung und Schrifttum das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb auf Fallgruppen beschränken, von denen vorliegend keine zur Anwendung gelangt (…vgl. Hager, a. a. O., Rn. D 24 ff.;… Fikentscher, Schuldrecht, 8. Aufl., S. 37 ff.), und schließlich den Charakter des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb als sog. "offenen Tatbestand", dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer umfassenden Interessen und Güterabwägung ergeben; der - hier unterstellte - Tatbestand indiziert anders als sonst die Rechtswidrigkeit gerade nicht.

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Es müsste nämlich die GmbH "sozusagen für das Wohl und Wehe des Dritten mitverantwortlich sein, weil deren Schädigung auch ihn trifft, indem sie ihm gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist" (vgl. BGHZ 51, 91, 96; NJW 1968, 1929, 1931), was am ehesten für die familienrechtliche Unterhalts und Fürsorgepflicht gilt, nicht aber für das Verhältnis der GmbH zu ihren Gesellschaftern.
  • BGH, 14.12.2006 - III ZR 303/05

    Rechtsnatur des Schuldverhältnisses zwischen der Gemeinde als Betreiberin einer …

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs in III ZR 303/05 und in IX ZR 133/03 sind ebenso wenig einschlägig.
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Außerdem verkennt der Antragsteller die Subsidiarität des deliktischen Unternehmensschutzes in § 823 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 36, 252, 256 f.; 69, 128, 138 f.;… Staudinger-Hager, BGB, 13. Bearb., Rn. D 20 zu § 823), und damit zusammenhängend den Umstand, dass Rechtsprechung und Schrifttum das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb auf Fallgruppen beschränken, von denen vorliegend keine zur Anwendung gelangt (…vgl. Hager, a. a. O., Rn. D 24 ff.;… Fikentscher, Schuldrecht, 8. Aufl., S. 37 ff.), und schließlich den Charakter des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb als sog. "offenen Tatbestand", dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer umfassenden Interessen und Güterabwägung ergeben; der - hier unterstellte - Tatbestand indiziert anders als sonst die Rechtswidrigkeit gerade nicht.
  • RG, 27.02.1904 - I 418/03

    Jutefaser - § 823 Abs. 1 BGB, "eingerichteter und ausgeübter Gewerbetrieb" als …

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Allein aus diesem Grund griff das Reichsgericht zur Schließung von Lücken auf die §§ 826 BGB und 823 Abs. 1 BGB zurück, was hinsichtlich der letztgenannten Norm nur im Wege der Anerkennung des Gewerbebetriebs als sonstiges Recht möglich war (vgl. RGZ 58, 24; BGHZ 36, 252, 256;… Emmerich, Unlauterer Wettbewerb, 6. Aufl., S. 11 f.).
  • OLG Celle, 25.01.2006 - 3 U 184/05

    Schadensersatzanspruch wegen pflichtwidriger Ausübung einer Treuhänderstellung …

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Die vom Antragsteller benannte Entscheidung des Senats in 3 U 184/05 ist nicht einschlägig.
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 133/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Steuerberaterregress

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs in III ZR 303/05 und in IX ZR 133/03 sind ebenso wenig einschlägig.
  • OLG München, 02.04.1990 - 17 U 2411/89

    Kundenkonkurs durch unberechtigte Kreditkündigung L

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07
    Das vom Antragsteller angeführte Urteil des Oberlandesgerichts München (ZIP 1990, 1552) verkennt die Bedeutung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
  • OLG Hamm, 07.12.1998 - 31 U 38/98

    Keine Aktivlegitimation eines bürgenden Alleingesellschafters der kreditnehmenden …

  • OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06

    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag; …

    Ansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter müssen daher vorliegend ausscheiden (s. auch Senat, WM 2007, 740, 741).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 165/09

    Bankenhaftung gegenüber GmbH-Gesellschaftern und dem Geschäftsführer bei …

    Dabei kann offenbleiben, ob eine unberechtigte Kündigung bzw. vertragswidrige Nichtvalutierung eines Darlehens einen betriebsbezogenen Eingriff in dieses Recht darstellen kann (insoweit grds. verneinend OLG Celle, WM 2007, S. 740, ohne Begründung anders OLG München, NJW-RR 1991, S. 928).

    Es kommt auch letztlich nicht darauf an, dass die Anerkennung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht weitgehend lediglich zur Ausfüllung einer in der Vergangenheit erkannten, heute zumindest teilweise nicht mehr bestehenden, überwiegend nur bestimmte Fallgruppen betreffenden Rechtsschutzlücke beruhte und dem Grundsatz der Subsidiarität des deliktischen Unternehmensschutzes gegenüber anderen Anspruchsgrundlagen zuwiderläuft (s. hierzu etwa BGH, NJW 2006, S. 830, dort Rn. 93, und OLG Celle, WM 2007, S. 740;… s. auch G. Schiemann in Erman, BGB, 12. Aufl, § 823, Rn. 49f, 61).

  • LG Hagen, 30.04.2014 - 10 O 52/12

    Keine Kündigung zur Unzeit von Kreditvertrag bei Rückzahlungsfrist von 14 Tagen

    Dies gilt auch dann, wenn Pflichtverletzungen aus dem Darlehensverhältnis zur Insolvenz der GmbH geführt haben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.10.2010, AZ: 3 U 165/09; OLG Hamm Urteil vom 07.12.1998, AZ: 31 U 38/98; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2007, AZ: 3 W 5/07).
  • OLG Dresden, 01.08.2019 - 5 U 1065/19
    Es greift schon der subsidiäre Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht ein, weil die Berechtigung zur Vertragsbeendigung durch die Parteien wirksam und umfassend im Vertrag vom 12.10.2000 geregelt wurde (ebenso für die vertragliche Regelung in einem Vertragshändlervertrag: OLG Frankfurt/M., Urteil vom 20.12.2012, 11 U 45/12 (Kart), BeckRS 2013, 5908; ähnlich OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2007, 3 W 5/07, WM 2007, 740 zur Kündigung eines Darlehensvertrages).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 W 5/07   

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https://dejure.org/2007,4301
OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,4301)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.02.2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,4301)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,4301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Rechtsverteidigung eines Insolvenzverwalters zur Abwehr von Masseforderungen bei nachlässiger Insolvenzverwaltung; Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters der Leistung eines Vermieters

  • Judicialis

    InsO § 35 Abs. 1; ; InsO § ... 55 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 60; ; InsO § 61; ; InsO § 108 Abs. 1; ; InsO § 108 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 109 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 148 Abs. 2; ; InsO § 209 Abs. 1; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 209 Abs. 2; ; InsO § 209 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 209 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 535; ; BGB § 545; ; BGB § 546a

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    BGB § 535 § 545 § 546a
    Zur Überlassung der Mietsache an den Mieter durch den Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Prozesskostenhilfe für vermeidbaren Prozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nutzungsentschädigung wegen nicht rechtzeitiger Zurückgabe eines Mietobjekts nach außerordentlicher Kündigung im Zusammenhang mit einer Insolvenz des Mieters; Pflicht eines Insolvenzverwalters zum Widerspruch gegen eine stillschweigende Vertragsverlängerung nach ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2377
  • NZI 2008, 13
  • ZMR 2007, 367
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der …

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 W 5/07
    d) Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kann die Klägerin die von der Beklagten verwaltete Masse im Grundsatz nicht mehr auf Leistung in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358 = NJW 2003, 2454 = ZIP 2003, 914;… BGH, Urt. v. 04.12.2003 - IX ZR 222/02, NJW-RR 2004, 772 = ZIP 2004, 326).

    Im massearmen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ist der Insolvenzverwalter daher zur Abwendung von Neumasseverbindlichkeiten gehalten, den Vermieter freizustellen, d. h. ihm die Mietsache zur Rücknahme anzubieten, andernfalls nimmt er die Vermieterleistung für die Insolvenzmasse in Anspruch (BGH, Urt. v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02, ZIP 2003, 914 = NJW 2003, 2454;… BGH, Urt. v. 04.12.2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326 = NZM 2004, 224 [dort unter II. 2. b];… BGH, Urt. v. 29.04.2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674).

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den …

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 W 5/07
    d) Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kann die Klägerin die von der Beklagten verwaltete Masse im Grundsatz nicht mehr auf Leistung in Anspruch nehmen (…BGH, Urt. v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358 = NJW 2003, 2454 = ZIP 2003, 914; BGH, Urt. v. 04.12.2003 - IX ZR 222/02, NJW-RR 2004, 772 = ZIP 2004, 326).

    Im massearmen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ist der Insolvenzverwalter daher zur Abwendung von Neumasseverbindlichkeiten gehalten, den Vermieter freizustellen, d. h. ihm die Mietsache zur Rücknahme anzubieten, andernfalls nimmt er die Vermieterleistung für die Insolvenzmasse in Anspruch (…BGH, Urt. v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02, ZIP 2003, 914 = NJW 2003, 2454; BGH, Urt. v. 04.12.2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326 = NZM 2004, 224 [dort unter II. 2. b];… BGH, Urt. v. 29.04.2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674).

  • BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 103/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Fortzahlung der Leasingraten bei nichterfolgter …

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 W 5/07
    Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung wäre nicht begründet, wenn die Klägerin zur Zeit der Vertragsbeendigung nicht bereit gewesen wäre, das Mietobjekt zurückzunehmen, denn Vorenthalten setzt Rücknahmewillen des Vermieters voraus (…BGH, Urt. v. 10.10.1990 - VIII ZR 370/89, NJW-RR 1991, 176 = MDR 1991, 329; BGH, Urt. v. 07.01.2004 - VIII ZR 103/03, NJW-RR 2004, 558 = NZM 2004, 351 = ZIP 2004, 858).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 W 5/07
    Die Rechtsnatur der Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache nach Vertragsende (§ 546a BGB) steht der Einordnung als Masseverbindlichkeit nicht entgegen, denn der Anspruch auf die Nutzungsentschädigung ersetzt den vertraglichen Anspruch auf Zahlung der Miete und ist jedenfalls dann aus der Masse zu berichtigen, wenn der Insolvenzverwalter den Vermieter vom Besitz der Mietsache ausschließt (BGH, Urt. v. 18.05.1995 - IX ZR 189/94, BGHZ 130, 38, 41 = NJW 1995, 2783, 2785 = ZIP 1995, 1204, 1206) .
  • BGH, 29.04.2004 - IX ZR 141/03

    Begriff der Neumasseverbindlichkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 W 5/07
    Im massearmen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ist der Insolvenzverwalter daher zur Abwendung von Neumasseverbindlichkeiten gehalten, den Vermieter freizustellen, d. h. ihm die Mietsache zur Rücknahme anzubieten, andernfalls nimmt er die Vermieterleistung für die Insolvenzmasse in Anspruch (…BGH, Urt. v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02, ZIP 2003, 914 = NJW 2003, 2454;… BGH, Urt. v. 04.12.2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326 = NZM 2004, 224 [dort unter II. 2. b]; BGH, Urt. v. 29.04.2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674).
  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 370/89

    Ansprüche der Gemeinde für die Nutzung von Grund und Boden durch ein …

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 W 5/07
    Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung wäre nicht begründet, wenn die Klägerin zur Zeit der Vertragsbeendigung nicht bereit gewesen wäre, das Mietobjekt zurückzunehmen, denn Vorenthalten setzt Rücknahmewillen des Vermieters voraus (BGH, Urt. v. 10.10.1990 - VIII ZR 370/89, NJW-RR 1991, 176 = MDR 1991, 329;… BGH, Urt. v. 07.01.2004 - VIII ZR 103/03, NJW-RR 2004, 558 = NZM 2004, 351 = ZIP 2004, 858).
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   OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 3 W 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,66725
OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,66725)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,66725)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 3 W 5/07 (https://dejure.org/2007,66725)
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Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 23 RVG
    Selbständiges Beweisverfahren, Streitwert:

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 06.03.2017 - 7 W 16/17

    Ablehnung eines Sachverständigen: Ablehnung nach Ablauf der Zweiwochenfrist; …

    Auch wenn im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden sollten, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (…vgl. BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488, juris-Rdnr. 18;… OLG Celle, Beschl. v. 05.03.2008 - 14 W 6/08, BauR 2008, 1888, juris-Rdnr. 7;… OLG Stuttgart, BauR 2006, 1033 juris-Rdnr. 3; OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 315, juris-Rdnr. 5 f.;… OLG Naumburg, BauR 2008, 144, juris-Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 05.03.2008 - 14 W 6/08

    Bindung des Gerichts an den vom Antragsteller geschätzten Wert eines …

    3. OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 315, jurisRdnr.
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