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Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32762
VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24 V (https://dejure.org/2024,32762)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2024 - 32 L 206.24 V (https://dejure.org/2024,32762)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2024 - 32 L 206.24 V (https://dejure.org/2024,32762)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 28.01.2022 - 37 L 4.22
    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1a, § 49 Abs. 5 Nr. 5 AufenthG ist für eine Entscheidung über die Visumserteilung vor diesem Hintergrund grundsätzlich eine vorherige persönliche Vorsprache der Antragsteller zur Gewinnung der erforderlichen Erkenntnisse insbesondere über deren Identität notwendig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Januar 2017 - OVG 3 M 122.16 - juris Rn. 5; VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris Rn. 18; VG Berlin, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - VG 38 L 634/21 V - Entscheidungsabdruck S. 3).

    Die mit der Antragstellung durch seine Prozessbevollmächtigte bei der Botschaft in Beirut ausweislich der betreffenden E-Mail für den Antragsteller zu 1 vorgelegte Fotokopie seines Reisepasses lässt eine Echtheitsprüfung etwa anhand der üblichen Sicherheitsmerkmale und damit die erforderliche ausreichende Gewissheit über die Identität nicht ohne Weiteres zu (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris Rn. 19; VG Berlin…, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 21 L 640/21 V - juris Rn. 10 ).

    Die Vorsprache zwecks Identitätsnachweises ist nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil ein Zuwarten für den Antragsteller zu 1 unzumutbar wäre (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris Rn. 20; VG Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 27 L 119/24 V - Entscheidungsabdruck S. 4).

  • VG Berlin, 11.01.2022 - 21 L 640.21

    Aufenthaltsrecht: Erfordernis der Vorsprache bei der afghanischen …

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Die mit der Antragstellung durch seine Prozessbevollmächtigte bei der Botschaft in Beirut ausweislich der betreffenden E-Mail für den Antragsteller zu 1 vorgelegte Fotokopie seines Reisepasses lässt eine Echtheitsprüfung etwa anhand der üblichen Sicherheitsmerkmale und damit die erforderliche ausreichende Gewissheit über die Identität nicht ohne Weiteres zu (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris Rn. 19; VG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 21 L 640/21 V - juris Rn. 10 ).

    Rn. 21 Die lange Wartezeit beruht vorliegend ersichtlich auf der von der Antragsgegnerin im gerichtlichen Verfahren plausibel dargelegten erheblichen Anzahl von Personen, die auf Vorsprachetermine warten und damit auf Kapazitätsengpässen der Auslandsvertretung, die der besonderen Situation in Syrien und Beirut geschuldet sind, ohne dass erkennbar wäre, dass ein strukturelles Organisationsdefizit der Antragsgegnerin gegeben ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2022 - VG 21 L 640/21 V - juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 3 B 1.19

    EuGH; unionsrechtskonforme Auslegung; Familienzusammenführung; …

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1a, § 49 Abs. 5 Nr. 5 AufenthG ist für eine Entscheidung über die Visumserteilung vor diesem Hintergrund grundsätzlich eine vorherige persönliche Vorsprache der Antragsteller zur Gewinnung der erforderlichen Erkenntnisse insbesondere über deren Identität notwendig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Januar 2017 - OVG 3 M 122.16 - juris Rn. 5; VG Berlin…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris Rn. 18; VG Berlin, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - VG 38 L 634/21 V - Entscheidungsabdruck S. 3).

    Sie kann - wie im vorliegenden Fall - formlos und auch per E-Mail erfolgen, solange das Begehren jedenfalls sinngemäß erkennbar ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 45.20

    Zu den Anforderungen an eine Ausnahme von dem Regelausschlussgrund des § 36a Abs. …

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Der Antragsteller zu 1 ist als Vater eines minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten, dessen Nachzugsanspruch nach § 36a AufenthG ausdrücklich und in Bezug auf § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG abschließend geregelt ist, jedoch nicht "sonstiger Familienangehöriger" im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2021 - 1 C 45/20 - juris Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2023 - 3 B 43.23

    Aufenthaltsrecht: Nachzug von Eltern zu ihren volljährigen Kindern; syrische …

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Sie sind im Zusammenhang mit § 36a Abs. 1 AufenthG zum anderen auch dann gegeben, wenn besondere Umstände des Einzelfalles eine Fortdauer der räumlichen Trennung der Angehörigen der Kernfamilie des subsidiär Schutzberechtigten mit Art. 6 Abs. 1 und 2 Satz 1 GG nicht länger vereinbar erscheinen lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2023 - OVG 3 B 43/23 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 56.20

    Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Rn. 14 Der Anspruch nach § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG besteht nur für die Einreise des Elternteils während der Minderjährigkeit des subsidiär schutzberechtigten Kindes (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 56/20 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38.19 - juris Rn. 14 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.01.2017 - 3 M 122.16

    Rechtsfolge des Ablaufs der in § 75 S 2 VwGO bestimmten Frist; Überlastung der …

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1a, § 49 Abs. 5 Nr. 5 AufenthG ist für eine Entscheidung über die Visumserteilung vor diesem Hintergrund grundsätzlich eine vorherige persönliche Vorsprache der Antragsteller zur Gewinnung der erforderlichen Erkenntnisse insbesondere über deren Identität notwendig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2017 - OVG 3 M 122.16 - juris Rn. 5; VG Berlin…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris Rn. 18; VG Berlin, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - VG 38 L 634/21 V - Entscheidungsabdruck S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die …

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1a, § 49 Abs. 5 Nr. 5 AufenthG ist für eine Entscheidung über die Visumserteilung vor diesem Hintergrund grundsätzlich eine vorherige persönliche Vorsprache der Antragsteller zur Gewinnung der erforderlichen Erkenntnisse insbesondere über deren Identität notwendig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Januar 2017 - OVG 3 M 122.16 - juris Rn. 5; VG Berlin…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris Rn. 18; VG Berlin, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - VG 38 L 634/21 V - Entscheidungsabdruck S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2020 - 3 B 38.19

    Familiennachzug der Eltern zum ehemals minderjährigen subsidiär …

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Rn. 14 Der Anspruch nach § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG besteht nur für die Einreise des Elternteils während der Minderjährigkeit des subsidiär schutzberechtigten Kindes (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 56/20 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38.19 - juris Rn. 14 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen …

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Rn. 11 Eine solche grundsätzlich unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes nur ausnahmsweise dann geboten, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG…, Urteil vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745.88 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 / OVG 3 M 38.17 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 2 S 51.15

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Visum; Indonesien; Kind; Nachzug zu …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2021 - 6 S 32.21
  • VG Berlin, 16.01.2025 - 32 L 636.24

    Anspruch auf Erteilung eines Vorsprachetermins und eines Einreisevisums im Wege …

    Ebenso wenig muss hier entschieden werden, ob es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich verwehrt wäre, die nach § 36a Abs. 2 Satz 2 AufenthG anstehende Auswahlentscheidung selbst vorzunehmen, die in der Praxis vom Bundesverwaltungsamt erfolgt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V - juris, Rn. 15 m. w. N.).

    Solche Maßnahmen sind nach der Sonderregelung in § 49 Abs. 6a AufenthG das Aufnehmen von Lichtbildern und das Abnehmen von Fingerabdrücken (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V - juris, Rn. 17 m. w. N.).

    Die von der Verfahrensbevollmächtigten übersandten Fotokopien der Reisepässe der Antragsteller, ihrer Geburtsurkunden, des nicht legalisierten Familienregisterauszugs und auch die weiteren übermittelten Unterlagen lassen eine Echtheitsprüfung anhand der üblichen Sicherheitsmerkmale und damit die erforderliche ausreichende Gewissheit über die Identität nicht ohne Weiteres zu (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris, Rn. 19, 11. Januar 2022 - VG 21 L 640/21 V - juris, Rn. 10, und 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V - juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Die - auch vorliegend - erforderliche Identitätsprüfung vor der Einreise von Visumsantragstellern ist nicht auf eine bloße Einsichtnahme in die Personaldokumente beschränkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - OVG 6 S 32/21 - juris, Rn. 5, sowie VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024, a. a. O., m. w. N.).

    Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass eine solche Abweichung die Anwendung des Regeltatbestandes nach seinem Sinn und Zweck unpassend oder grob unverhältnismäßig oder untunlich erscheinen lässt (…vgl. Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, zu § 5 AufenthG, Ziff. 5.0.2, VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024, a. a. O., Rn. 20).

    Hierbei darf berücksichtigt werden, dass eine Bevorzugung der hiesigen Antragsteller innerhalb des Terminvergabesystems bei den dargelegten begrenzten Kapazitäten der Auslandsvertretung in Erbil zu Lasten anderer Visumsantragsteller ausfallen würde, die unter vergleichbaren oder schwierigeren Umständen die Erteilung von Visa begehren (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 - juris, Rn. 23 m. w. N.).

    Rn. 38 Aufgrund der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland ist ferner nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin angesichts der in vielen Fällen tangierten Minderjährigen nicht regelmäßig ohne weitere gewichtige hinzutretende Gründe Ausnahmen von der Regelerteilungsvoraussetzung der grundsätzlich im persönlichen Vorsprachetermin zu klärenden Identität der Antragsteller machen kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V - juris Rn. 21 m.w.N. …und vom 16. Dezember 2024 - VG 34 L 404/24 V -, juris Rn. 20 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2024 - OVG 3 S 141/24 / OVG 3 M 53/24 -, EA S. 3).

    Ferner ist eine Sondersituation im Sinne von § 22 AufenthG, die eine Einreise der Antragsteller zu 1 und 2 zur Referenzperson im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG dringend geboten erscheinen lässt, deshalb nicht gegeben, weil die Referenzperson für die kurze Zeit ihrer noch bestehenden Minderjährigkeit durch ihren Vormund hinreichend geschützt sein wird (vgl. auch: VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 25).

  • VG Berlin, 14.01.2025 - 38 L 522.24

    Identitätsklärung bei Antrag auf Visum zum Familiennachzug; Vergabe von …

    Unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 5 Abs. 1 Nr. 1a und § 49 Abs. 5 Nr. 5 AufenthG ist für eine Entscheidung über die Visumserteilung grundsätzlich eine vorherige persönliche Vorsprache der Antragsteller zur Gewinnung der erforderlichen Erkenntnisse insbesondere über deren Identität notwendig (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19. Januar 2022 - OVG 3 M 185/20 -, NVwZ-RR 2022, 1012 [1013] Rn. 9 m.w.N.; vom 16. Juli 2024 - OVG 3 N 3/24 -, S. 3; …und vom 21. November 2024 - OVG 3 S 141/24 -, juris Rn. 2; sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2024 - OVG 3 S 165/24 -, S. 2; ferner VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 17 m.w.N.;… Urteil vom 10. Oktober 2024 - VG 4 K 199/23 V -, juris Rn. 39;… Beschluss vom 18. November 2024 - VG 34 L 370/24 V -, juris Rn. 18; vom 5. Dezember 2024 - VG 30 L 1024/24 V -, S. 5;… vom 12. Dezember 2024 - VG 32 L 522/24 V -, juris Rn. 23; …und vom 16. Dezember 2024 - VG 34 L 404/24 V -, juris Rn. 12).

    Die erforderliche Identitätsprüfung vor der Einreise von Visumsantragstellern ist dabei nicht auf eine bloße Einsichtnahme in die Personaldokumente beschränkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - OVG 6 S 32/21 -, juris Rn. 5; sowie VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die von dem Verfahrensbevollmächtigten im gerichtlichen Verfahren übersandten Fotokopien der Reisepässe der Antragsteller und auch die weiteren übermittelten Unterlagen lassen eine Echtheitsprüfung anhand der üblichen Sicherheitsmerkmale und damit die erforderliche ausreichende Gewissheit über die Identität nicht ohne Weiteres zu (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V - juris Rn. 19 m.w.N.; …und vom 12. Dezember 2024 - VG 32 L 522/24 V -, juris Rn. 24).

    Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin trotz der gewichtigen Interessen der Antragsteller und trotz des drohenden Rechtsverlustes nicht regelmäßig ohne weitere hinzutretende Gründe Ausnahmen von der Regelerteilungsvoraussetzung der grundsätzlich im persönlichen Vorsprachetermin zu klärenden Identität der Antragsteller macht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 21 m.w.N.;… vom 18. November 2024 - VG 34 L 370/24 V -, juris Rn. 19ff.; …und vom 16. Dezember 2024 - VG 34 L 404/24 V -, juris Rn. 20).

    (1) Sollte sich trotz der hohen Bedeutung der Identitätsklärung ein Ausnahmefall von dem Vorspracheerfordernis aus einer rechtswidrigen bzw. willkürlichen Verhinderung der persönlichen Vorsprache bzw. aufgrund eines Organisationsdefizits seitens der Antragsgegnerin ergeben können (in diese Richtung VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 19 m.w.N.;… siehe auch Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK-AusländerR, 42. Edition, Stand: 01.07.2024, § 5 Rn. 20f.: "Ausnahme bei staatlicher Mitveranlassung der Situation";… a.A. Hailbronner, in: Hailbronner, AusländerR, Stand: Januar 2024, § 5 AufenthG Rn. 36: "Auf die Feststellung der Identität kann nicht verzichtet werden."), so verhalf dies dem Eilantrag nicht zum Erfolg.

    Die vom Auswärtigen Amt entwickelten Kriterien (…siehe neben den obigen Nachweisen: Bundesregierung, Antwort auf Schriftliche Frage der Gruppe Die Linke, BT-Drs. 20/13973, Frage Nr. 31, S. 26), die dazu führen, dass sich die Antragsteller zunächst in die Reihe der Wartenden einreihen mussten, sind dabei sachgerecht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 21 m.w.N.; vom 5. Dezember 2024 - VG 30 L 1024/24 V -, S. 8f.;… vom 12. Dezember 2024 - VG 32 L 522/24 V -, juris Rn. 31; …und vom 16. Dezember 2024 - VG 34 L 404/24 V -, juris Rn. 21) und beachten so die Grundsätze rechtstaatlichen Handelns, insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz - GG): Die Bevorzugung von Eltern von subsidiär schutzberechtigten Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie von unter 14 Jahre alten Kindern von subsidiär schutzberechtigten Eltern entspricht dem Willen des Gesetzgebers bei der Schaffung der Sonderregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (…BT-Drs. 19/2438, S. 23); auch in anderen Lebensbereichen wird von einer besonderen Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen unter 14 Jahren ausgegangen (siehe beispielsweise § 1 Abs. 1 JSchG; § 5 S. 1 RelKErz; § 7 Abs. 1 SGB VIII; § 19, § 176 Abs. 1 StGB).

  • VG Berlin, 12.12.2024 - 32 L 522.24

    Kein vorläufiger Rechtsschutz zur Erteilung eines Einreisevisums zwecks …

    Ebenso wenig muss hier entschieden werden, ob es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich verwehrt wäre, die nach § 36a Abs. 2 Satz 2 AufenthG anstehende Auswahlentscheidung selbst vorzunehmen, die in der Praxis vom Bundesverwaltungsamt erfolgt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V - juris, Rn. 15 m. w. N.).

    Solche Maßnahmen sind nach der Sonderregelung in § 49 Abs. 6a AufenthG das Aufnehmen von Lichtbildern und das Abnehmen von Fingerabdrücken (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V - juris, Rn. 17 m. w. N.).

    Die vom Verfahrensbevollmächtigten an die IOM übersandten Fotokopien der Reisepässe der Antragsteller und auch die weiteren übermittelten Unterlagen lassen eine Echtheitsprüfung anhand der üblichen Sicherheitsmerkmale und damit die erforderliche ausreichende Gewissheit über die Identität nicht ohne Weiteres zu (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V - juris, Rn. 19, 11. Januar 2022 - VG 21 L 640/21 V - juris, Rn. 10, und 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V - juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Die - auch vorliegend - erforderliche Identitätsprüfung vor der Einreise von Visumsantragstellern ist nicht auf eine bloße Einsichtnahme in die Personaldokumente beschränkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - OVG 6 S 32/21 - juris, Rn. 5, sowie VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024, a. a. O., m. w. N.).

    Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass eine solche Abweichung die Anwendung des Regeltatbestandes nach seinem Sinn und Zweck unpassend oder grob unverhältnismäßig oder untunlich erscheinen lässt (…vgl. Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, zu § 5 AufenthG, Ziff. 5.0.2, VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024, a. a. O., Rn. 20).

    Hierbei darf berücksichtigt werden, dass eine Bevorzugung der hiesigen Antragsteller innerhalb des Terminvergabesystems bei den dargelegten begrenzten Kapazitäten der Auslandsvertretung in Erbil zu Lasten anderer Visumsantragsteller ausfallen würde, die unter vergleichbaren oder schwierigeren Umständen die Erteilung von Visa begehren (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 - juris, Rn. 23 m. w. N.).

    Ferner ist eine Sondersituation im Sinne von § 22 AufenthG, die eine Einreise der Antragstellers zu 1 und 2 zur Referenzperson im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG dringend geboten erscheinen lässt, deshalb nicht gegeben, weil die Referenzperson für die kurze Zeit ihrer noch bestehenden Minderjährigkeit durch ihren Vormund hinreichend geschützt sein wird (vgl. auch: VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 25).

  • VG Berlin, 16.12.2024 - 34 L 404.24

    Zumutbarkeit der persönlichen Vorsprache im Konsulat vor Erteilung von Visa; …

    Ebenso wenig muss hier entschieden werden, ob es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich verwehrt wäre, die nach § 36a Abs. 2 Satz 2 AufenthG anstehende Auswahlentscheidung selbst vorzunehmen, die in der Praxis vom Bundesverwaltungsamt erfolgt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris, Rn. 15 m. w. N.; Beschluss vom 18. November 2024 - VG 34 L 370/24 V -, vorgesehen zur Veröffentlich bei juris).

    Solche Maßnahmen sind nach der Sonderregelung in § 49 Abs. 6a AufenthG das Aufnehmen von Lichtbildern und das Abnehmen von Fingerabdrücken (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - VG 30 L 1042/24 V - BA S. 5; Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 17).

    Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass eine solche Abweichung die Anwendung des Regeltatbestandes nach seinem Sinn und Zweck unpassend oder grob unverhältnismäßig oder untunlich erscheinen lässt (…vgl. Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 5 AufenthG Rn. 9; Ziff. 5.0.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz; VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 20).

    Rn. 20 Aufgrund der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin angesichts der in vielen Fällen tangierten Minderjährigen nicht regelmäßig ohne weitere gewichtige hinzutretende Gründe Ausnahmen von der Regelerteilungsvoraussetzung der grundsätzlich im persönlichen Vorsprachetermin zu klärenden Identität der Antragsteller machen kann (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 21, sowie Beschluss vom 18. November 2024 - VG 34 L 370/24 V - und nachfolgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2024 - OVG 3 S 141/24 -).

    Sie ist vielmehr erkennbar der besonderen Situation in Syrien und im Libanon geschuldet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - VG 32 L 206/24 V -, juris Rn. 21 m. w. N.).

  • VG Berlin, 18.11.2024 - 34 L 370.24

    Persönliche Vorsprache zur Feststellung der Identität vor der Erteilung von Visa …

    Die Vorsprache zwecks Identitätsnachweises ist nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil ein Zuwarten für die Antragsteller zu 1 und 2 unzumutbar wäre (so auch VG Berlin…, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 37 L 4/22 V -, juris Rn. 20; VG Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 27 L 119/24 V - Entscheidungsabdruck S. 4; VG Berlin, Beschluss vom 27. August 2024 - 32 L 206/24 V - Entscheidungsabdruck S 6 f. VG Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 27 L 119/24 V - Entscheidungsabdruck S. 6).
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