Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06 - 35/07   

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https://dejure.org/2008,32955
OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06 - 35/07 (https://dejure.org/2008,32955)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.01.2008 - 1 U 595/06 - 35/07 (https://dejure.org/2008,32955)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 1 U 595/06 - 35/07 (https://dejure.org/2008,32955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossenen Verpflichtungserklärung; Voraussetzungen für die Auslegung eines Schreibens als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Anforderungen an das ...

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § ... 779; ; BGB § 780; ; BGB § 781; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 2; ; BGB § 814; ; BGB § 821; ; ZPO § 286; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; BGB § 780; BGB § 781
    Zur Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    War dagegen die anerkannte Schuld vorher niemals bestritten oder unklar oder erkennt der Schuldner nach anfänglichen Meinungsverschiedenheiten an, weil er - für den Gläubiger erkennbar - seinen ursprünglichen Standpunkt aufgegeben und sich vom Bestehen der Schuld überzeugt hat, so werden Streit oder Ungewissheit nicht durch das Anerkenntnis beseitigt, sondern sind schon vorher durch rein tatsächliche Überlegungen überwunden worden (BGHZ 66, 250, 257 f; Staudinger/Marburger, a.a.O., § 781 Rdn. 9).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Dazu gehören vorangegangene Verhandlungen ebenso wie Anlass und Zweck der Erklärungen sowie im Zweifel die Interessenlage beider Seiten (BGH NJW-RR 1995, 1391, Rdn. 9 f nach juris; BGH NJW 1999, 574, Rdn. 15 nach juris).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Dazu gehören vorangegangene Verhandlungen ebenso wie Anlass und Zweck der Erklärungen sowie im Zweifel die Interessenlage beider Seiten (BGH NJW-RR 1995, 1391, Rdn. 9 f nach juris; BGH NJW 1999, 574, Rdn. 15 nach juris).
  • BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    In der Regel wird zugunsten der Partei zu entscheiden sein, da der Anwalt seine Informationen von ihr erhielt (BGH VersR 1969, 58, zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 85 Rdn. 8).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82

    Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Stehen die Aufwendungen allerdings in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, dienten sie bspw. erst dazu, das gemeinsam bewohnte Haus in einen wohnlichen Zustand zu versetzen, dann scheidet ein Anspruch aus (BGH NJW 1983, 1055, Rdn. 5 nach juris; OLG Koblenz NJW 2001, 2480, Rdn. 23 f nach juris; OLGR Düsseldorf 1993, 237, 238; Palandt/Brudermüller, a.a.O., vor § 1297 Rdn. 32 f).
  • OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99

    Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Stehen die Aufwendungen allerdings in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, dienten sie bspw. erst dazu, das gemeinsam bewohnte Haus in einen wohnlichen Zustand zu versetzen, dann scheidet ein Anspruch aus (BGH NJW 1983, 1055, Rdn. 5 nach juris; OLG Koblenz NJW 2001, 2480, Rdn. 23 f nach juris; OLGR Düsseldorf 1993, 237, 238; Palandt/Brudermüller, a.a.O., vor § 1297 Rdn. 32 f).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Haben die Parteien bei Abfassung der Verpflichtungserklärung übereinstimmend vorausgesetzt, dass der Schuldner überhaupt zur Zahlung verpflichtet ist, so dass Gegenstand der Verhandlungen allein die Höhe der Zahlungspflicht war, dann sollte das Anerkenntnis auch nur die Ungewissheit in Ansehung der Höhe der Forderung beseitigen (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 310; Staudinger/Marburger, a.a.O., § 781 Rdn. 13; Palandt/Sprau, BGB, 65. Auflage, § 781 Rdn. 5).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 U 7/09

    Auslegung eines Darlehensvertrages als selbständiges Schuldversprechen

    Bei der Auslegungstellt es ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Verpflichtung dar, wenn der Schuldgrund in der Urkunde nicht oder nur in allgemeiner Form erwähnt wird (OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 285).

    Fehlt ein gültiges Grundgeschäft, dann ist der Erklärende zur Rückforderung des Anerkenntnisses berechtigt bzw. kann die Einrede des § 821 BGB geltend machen, wobei der Bereicherungsgläubiger zu beweisen hat, dass er eine Nichtschuld anerkannt hat oder dass der Rechtsgrund für das Schuldversprechen nicht mehr besteht (BGH NJW-RR 1999, 573; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 285).

  • AG Bonn, 01.03.2016 - 106 C 269/15

    Abstraktes Schuldanerkenntnis; Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung;

    Ausgehend vom Wortlaut der Vereinbarung stellt ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Verpflichtung dar, wenn der Schuldgrund in der Urkunde nicht oder nur in allgemeiner Form erwähnt wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2008, 1 U 595/06, Rz. 26, zitiert nach Juris).
  • LG Bonn, 31.07.2020 - 1 O 30/20

    Rechtsgrund; Schuldanerkenntnis; Beweislast

    Da ein abstraktes Schuldanerkenntnis eine neue selbständige Verpflichtung schafft, trägt es keinen rechtlichen Grund für die Verpflichtung des erklärenden Schuldners in sich (OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2008 - 1 U 595-06, 35/07 = BeckRS 2008, 5444 Rd.22 und Rd.29).
  • LG Krefeld, 04.03.2015 - 7 O 95/14
    Die Auslegung, ob die Vertragsparteien sich auch über die selbständige Natur des Versprechens einig geworden sind, hat bei dem Wortlaut der Erklärung zu beginnen; hierbei stellt es ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Verpflichtung dar, wenn der Schuldgrund in der Urkunde nicht oder nur in allgemeiner Form erwähnt wird (Saarländisches OLG, Urteil v. 30.01.2008, Az.: 1 U 595/06, recherchiert nach juris, Rdnr. 26).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - III-5 Ss 67/07 - 35/07 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6722
OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - III-5 Ss 67/07 - 35/07 I (https://dejure.org/2007,6722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.2007 - III-5 Ss 67/07 - 35/07 I (https://dejure.org/2007,6722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - III-5 Ss 67/07 - 35/07 I (https://dejure.org/2007,6722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Amtsträgereigenschaft des kaufmännischen Vorstands einer über eine Beteiligungsgesellschaft im Alleinbesitz einer Kommune stehenden und dort den öffentlichen Personennahverkehr allein betreibenden AG; Aufgabe der öffentlichen Verwaltung und Amtsträger i.S.v. § 11 Abs. 1 ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 459
  • StV 2008, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Eine Gleichstellung mit Behörden ist besonders dann gerechtfertigt, wenn die juristische Person des Privatrechts bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben derart staatlicher oder kommunaler Steuerung unterliegt, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheint (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2007, 2932 [22] mwN = wistra 2007, 302 = StV 2007, 350).

    Wird das Unternehmen nicht als Teil der Staatsverwaltung angesehen, weil eine Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr deutlich wird, verliert sich vor dem Hintergrund des Strafzwecks der Amtsdelikte auch im Korruptionsfalle das Bedürfnis nach einer Ahndung gemäß §§ 331 ff. StGB (BGH NJW 2007, 2932 [28] = wistra 2007, 302, 305).

    b) Die Feststellung des Landgerichts, dass die Rheinbahn "mit Privaten auf dem Markt des Personentransports konkurriert" (Seite 6 Abs. 3 UA; vgl. dazu BGH wistra 2007, 302 = StV 2007, 350), ist nicht durch Tatsachen belegt.

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Letztlich entscheidend ist demnach, ob das Unternehmen trotz seiner privatrechtlichen Struktur als ein Staatsunternehmen (kommunales Unternehmen) "in der Öffentlichkeit wahrgenommen" (BGHSt 49, 214, 227 = NJW 2004, 3129, 3132) wird.

    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).

    Eine Gemeinde muss sich so den nötigen Einfluss sichern; sonst darf sie ein Unternehmen gar nicht erst gründen oder sich daran beteiligen, § 108 Abs. 1 Nr. 6 und 7 GO NRW (vgl. BGH wistra 2006, 344, 346, zur entsprechenden Rechtslage in Niedersachsen; insoweit in BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 10 nicht abgedruckt).

  • BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06

    Bestechlichkeit (besonders schwerer Fall; Begriff des Ermessens); Amtsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Welche dieser Geschäfte die Rheinbahn tatsächlich - und in welchem Umfang - betreibt und insbesondere im Tatzeitraum (auf den es ankommt; vgl. BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211) betrieben hat, ist nicht festgestellt.

    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Bei der stets gebotenen Gesamtbewertung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (BGHSt 50, 299, 303 = NJW 2006, 925) - soweit festgestellt - drängt sich jedenfalls die Gleichstellung der Rheinbahn mit einer Behörde auf:.
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Der Nahverkehrsbereich ist dagegen "traditionell ein strukturell defizitäres Marktsegment" (Möstl, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 87c [Stand Nov. 2006], Rdnr. 138) und zwingend auf öffentliche Zuschüsse angewiesen (BVerwG GewArch 2007, 118, 119; BGHZ 166, 165 = WM 2006, 735, Rdnr. 27; Bunte GRUR 2004, 913, 919).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Der Nahverkehrsbereich ist dagegen "traditionell ein strukturell defizitäres Marktsegment" (Möstl, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 87c [Stand Nov. 2006], Rdnr. 138) und zwingend auf öffentliche Zuschüsse angewiesen (BVerwG GewArch 2007, 118, 119; BGHZ 166, 165 = WM 2006, 735, Rdnr. 27; Bunte GRUR 2004, 913, 919).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Die Amtsdelikte schützen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität von Trägern staatlicher Institutionen und sollen schon "dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher Käuflichkeit eines Amtsträgers begegnen" (BGH, NStZ-RR 2007, 309, 310).
  • VG Hannover, 10.02.2016 - 10 A 4379/15

    Daseinsvorsorge; gemischt wirtschaftliche Unternehmen; gemischt wirtschaftliches

    Allein die gesellschaftsrechtliche Organisation der Klägerin schließt eine "hoheitliche" Aufgabenwahrnehmung nicht aus (vgl. zur strafrechtlichen Verantwortung als Amtsträger OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.10.2007 - 5 Ss 67/07, 35/07 -, NStZ 2008, 459; BGH, Urteil vom 14.11.2003 - 2 StR 164/03 -, NStZ 2004, 380; zur presserechtlichen Einordnung als Behörde OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2015 - 11 U 5/14 -, V. n. b.).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 06.11.2007 - O 35/07   

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https://dejure.org/2007,66537
LG Frankfurt/Main, 06.11.2007 - O 35/07 (https://dejure.org/2007,66537)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.11.2007 - O 35/07 (https://dejure.org/2007,66537)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. November 2007 - O 35/07 (https://dejure.org/2007,66537)
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