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   FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10   

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FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10 (https://dejure.org/2013,40326)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.01.2013 - 4 K 1779/10 (https://dejure.org/2013,40326)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 4 K 1779/10 (https://dejure.org/2013,40326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 AO, § 9 AO, § 124 Abs 2 AO, § 70 Abs 1 EStG 2009, § 233a AO
    Dauer der Wirksamkeit von Kindergeldfestsetzungen - Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld nach Wegzug ins Ausland - Keine Verzinsung von nachgezahltem Kindergeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Anspruchs auf Kindergeld einer philipinischen Staatsangehörigen bei Wegzug ins Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung einer Kindergeldfestsetzung für ein minderjähriges Kind über dessen 18. Geburtstag hinaus Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung für Kindergeldanspruch einer nicht freizügigkeitsberechtigen Ausländerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirkung einer Kindergeldfestsetzung für ein minderjähriges Kind über dessen 18. Geburtstag hinaus - Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung für Kindergeldanspruch einer nicht freizügigkeitsberechtigen Ausländerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1555
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.04.2006 - III R 64/04

    Keine Verzinsung von nachgezahltem Kindergeld

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Die Klage auf Verzinsung der Kindergeldzahlung sei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH 20.4.2006 III R 64/04, BFHE 212, 416) unbegründet.

    Zwar gehört das Kindergeld materiell zur Einkommensteuer und wird gemäß § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt, es beruht jedoch nicht auf einer Festsetzung der Einkommensteuer (BFH-Urteil vom 20.04.2006 - III R 64/04, BFHE 212, 416, BStBl II 2007, 240).

    Es besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch auf Verzinsung rückständiger Leistungen des Staates (BFH-Urteil vom 20.04.2006 - III R 64/04, BFHE 212, 416, BStBl II 2007, 240).

    Diese Vorschrift gilt jedoch nur für die Verzinsung von sozialrechtlichen Ansprüchen, nicht aber für das von der Klägerin aufgrund der §§ 62 ff. EStG bezogene Kindergeld; dabei ist unerheblich, ob oder inwieweit Kindergeld materiell teilweise zur Förderung der Familie (vgl. § 31 Satz 2 EStG) gewährt wird (BFH-Urteil vom 20.04.2006 - III R 64/04, BFHE 212, 416, BStBl II 2007, 240).

    Diese Vorschriften über die Folgen des Verzuges gelten nur für zivilrechtliche Ansprüche, nicht aber für einen Steuervergütungsanspruch (BFH-Urteil vom 20.04.2006 - III R 64/04, a.a.O.).

  • BFH, 24.05.2012 - III R 14/10

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Da die Voraussetzungen des Abs. 2 (betrifft nur deutsche Staatsangehörige) und des Abs. 3 des § 1 EStG (setzt einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus, vgl. BFH-Urteil vom 24.5.2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897, sofern die Klägerin zur ESt veranlagt wurde, hat das Finanzamt nicht über einen Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG entschieden, sondern offensichtlich über einen Antrag als Veranlagung als unbeschränkt Steuerpflichtige) offensichtlich nicht erfüllt sind, kann die Klägerin nur dann einen Anspruch auf Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG haben, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 127/76

    Stadtwohnung - Laubengrundstück - Zweitwohnung - Werbungskosten - Fahrtkosten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Ob die Voraussetzungen für eine Wohnung gegeben sind, richtet sich ausschließlich nach tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (BFH-Urteil vom 10.11.1978 VI R 127/76, BStBl II 1979, 335).
  • BFH, 03.03.2011 - III R 11/08

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (§ 70 Abs. 2 EStG)

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Denn die positive Kindergeldfestsetzung, die ohne schriftlichen Bescheid erfolgt war, hat als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung Bindungswirkung für die Zukunft (BFH-Urteil vom 3.3.2011 III R 11/08, BFHE 233, 41, BStBl II 2011, 722).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Da es sich bei der Einkommensteuer- und der Kindergeldfestsetzung um unterschiedliche Verfahren handele, sei der Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes für die Kindergeldfestsetzung nicht bindend (BFH vom 20.11.2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Als Verwaltungsakt trifft er eine Regelung auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bescheiderteilung (BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 78/98, BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Das Finanzgericht darf daher Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (BFH-Urteil vom 13.1.2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460).
  • BFH, 27.01.2011 - III R 65/09

    Auslegung eines Klagebegehrens als Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Die Klägerin hat hier eine Verpflichtungsklage i.S.d. § 40 Abs. 1 3. Alt. FGO erhoben, denn sie wendet sich dagegen, dass die Beklagte ihren Antrag auf Festsetzung von Kindergeld (u.a.) für D. abgelehnt hat (vgl. BFH-Urteil vom 27.1.2011 III R 65/09, BFH/NV 2011, 991).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 68/98

    Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Maßgebend ist nicht, wie das Gericht eine solche Anweisung verstünde, wenn sie Gesetz wäre, sondern wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte und wie sie dementsprechend verfahren ist (BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 68/98, BFH/NV 2000, 891 m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2003 - VIII R 26/02

    Kindergeld; Ermittlungspflicht der Familienkasse

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10
    Gleichzeitig galt die Festsetzung mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes - ebenfalls ohne Erteilung eines schriftlichen Bescheides, § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG a.F.- als aufgehoben, wenn nicht der Berechtigte die Voraussetzungen für eine weitere Berücksichtigung des Kindes nachwies (zu den Fundstellen in Verwaltung und Literatur siehe BFH-Urteil vom 25.2.2003 VIII R 26/02, BFH/NV 2003, 1158).
  • BFH, 19.05.1976 - I R 154/74

    Einseitige Erledigungserklärung - Kläger - Erledigung des Verwaltungsaktes vor

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und

    Die Bekanntgabe der konkludenten Kindergeldfestsetzung erfolgte durch die erste Auszahlung (Überweisung) des Kindergeldes und der Bekanntgabe des Auszahlungsbetrages (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. April 1998  4 K 1755/97, juris; Felix, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 70 Rz B 7) und blieb über den 1. Januar 2007 hinaus bestehen (vgl. Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2013  4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).
  • FG Köln, 22.03.2018 - 7 K 585/15

    Unterwerfen der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit unter die

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden ist oder nicht; diesen steht es frei, im Zweifelsfall von der Anwendung des Erlasses abzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 68/98, BFH/NV 2000, 891; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014 4 K 4264/11, EFG 2015, 928; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.1.2013 4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11

    Unbeschränkte Steuerpflicht und Einkommensbesteuerung eines bei einem

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden ist oder nicht (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 68/98, BFH/NV 2000, 891; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Januar 2013 4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).
  • FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17

    Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG,

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden ist oder nicht (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1999, I R 68/98, BFH/NV 2000, 891; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.01.2013, 4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Billigkeitsmaßnahme:

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden ist oder nicht (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999, I R 68/98, BFH/NV 2000, 891; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Januar 2013, 4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).
  • FG Thüringen, 10.02.2021 - 1 V 364/20

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids mangels

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden ist oder nicht (vgl. BFH, Urt. v. 21.10.1999, I R 68/98, BFH/NV 2000, 891; FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.01.2013, 4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).
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