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   BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14   

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BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14 (https://dejure.org/2015,11478)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2015 - 4 StR 603/14 (https://dejure.org/2015,11478)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14 (https://dejure.org/2015,11478)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 207 Abs 1 StPO, § 225a Abs 1 S 2 StPO, § 225a Abs 3 StPO, § 76 Abs 1 S 2 GVG, § 316a Abs 1 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Angriff auf die Entschlussfreiheit eines Fahrzeugführers durch Vortäuschen einer Polizeikontrolle; Kammerbesetzung bei der Entscheidung über die Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung des vorlegenden Gerichts

  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, § ... 316a Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 239 Abs. 1 StGB, § 225a StPO, § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO, § 225a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 225a Abs. 3 Sätze 2 und 3 StPO, § 215 StPO, § 246 Abs. 2 StGB, § 225a Abs. 1 Hs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 2 GVG, § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Prüfung einer Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Angriff auf die Entschlussfreiheit des Geschädigten als Führer eines LKW im fließenden Verkehr

  • rewis.io

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Angriff auf die Entschlussfreiheit eines Fahrzeugführers durch Vortäuschen einer Polizeikontrolle; Kammerbesetzung bei der Entscheidung über die Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung des vorlegenden Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 Abs. 1; StGB § 316a Abs. 1
    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Prüfung einer Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Angriff auf die Entschlussfreiheit des Geschädigten als Führer eines LKW im fließenden Verkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 250
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
    a) Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage in der Parallelsache 4 StR 607/14 entschieden hat, wird auf die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers bereits dann ein Angriff verübt, wenn vom Täter eines geplanten Raubes eine Polizeikontrolle vorgetäuscht wird und sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht.
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
    Auch er sieht keinen Grund, den Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO anders zu behandeln als den Eröffnungsbeschluss in vergleichbaren Fällen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424, und vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664).
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 50/14

    Eröffnungsbeschluss (nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
    Auch er sieht keinen Grund, den Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO anders zu behandeln als den Eröffnungsbeschluss in vergleichbaren Fällen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424, und vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664).
  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06

    Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
    Dieser Straftatbestand tritt nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den schweren Raub zurück, da dieser bereits mit dem Verlassen des Parkplatzes nicht nur vollendet, sondern auch beendet war (vgl. LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 249 Rn. 67; s. auch zu einer ähnlichen Fallgestaltung BGH, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 4 StR 48/06, NStZ 2007, 35, 36).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 359/13

    Anhörungsrüge; Verfahrensverzögerung (Einzelfallbetrachtung)

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
    Schließlich wird der neue Tatrichter im Rahmen der erforderlichen wertenden Betrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 9b mwN) zu erwägen haben, ob er eine Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung auszusprechen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 1 StR 359/13).
  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung);

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
    Auch er sieht keinen Grund, den Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO anders zu behandeln als den Eröffnungsbeschluss in vergleichbaren Fällen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424, und vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664).
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
    Auch er sieht keinen Grund, den Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO anders zu behandeln als den Eröffnungsbeschluss in vergleichbaren Fällen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424, und vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664).
  • BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11

    Mangelnder Übernahmebeschluss

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
    Dies führt dazu, dass das Verfahren 3240 Js beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig geblieben ist (siehe BGH Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 StR 106/11).
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Dies gilt auch für den Übernahmebeschluss (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251 mwN).

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer (§ 354 Abs. 2 StPO) wird daher zunächst gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO über die Übernahme der Sache zu befinden haben (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251).

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    b) Die Entscheidung des höheren Gerichts über die Übernahme gemäß § 225a StPO ergeht in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251 mwN).
  • BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das

    Es fehlt indes an einem wirksamen, den Anforderungen des § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechenden schriftlichen Übernahmebeschluss, der die Zuständigkeit des Landgerichts als Gericht höherer Ordnung hätte begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, NJW 1999, 157; zu den Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 76/20

    Verfahrenshindernis (fehlender Übernahmebeschluss nach Vorlage an das Gericht

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer (§ 354 Abs. 2 StPO) wird daher zunächst gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO über die Übernahme der Sache in den Körperverletzungsfällen zu befinden haben (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250).'.
  • BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Besonders schwerer räuberischer

    Insbesondere fehlt es insoweit nicht an einem wirksamen Übernahmebeschluss nach § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 ? 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251; Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).
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