Rechtsprechung
BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 225a Abs. 1 Satz 2 StPO
Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht (erforderliche Besetzung des Gerichts) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 207 Abs 1 StPO, § 225a Abs 1 S 2 StPO, § 225a Abs 3 StPO, § 76 Abs 1 S 2 GVG, § 316a Abs 1 StGB
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Angriff auf die Entschlussfreiheit eines Fahrzeugführers durch Vortäuschen einer Polizeikontrolle; Kammerbesetzung bei der Entscheidung über die Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung des vorlegenden Gerichts - IWW
§ 154a Abs. 2 StPO, § ... 316a Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 239 Abs. 1 StGB, § 225a StPO, § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO, § 225a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 225a Abs. 3 Sätze 2 und 3 StPO, § 215 StPO, § 246 Abs. 2 StGB, § 225a Abs. 1 Hs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 2 GVG, § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Prüfung einer Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Angriff auf die Entschlussfreiheit des Geschädigten als Führer eines LKW im fließenden Verkehr
- rewis.io
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Angriff auf die Entschlussfreiheit eines Fahrzeugführers durch Vortäuschen einer Polizeikontrolle; Kammerbesetzung bei der Entscheidung über die Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung des vorlegenden Gerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 Abs. 1; StGB § 316a Abs. 1
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Prüfung einer Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Angriff auf die Entschlussfreiheit des Geschädigten als Führer eines LKW im fließenden Verkehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Angriff auf die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 250
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
Übernahmebeschluss (Form)
Dies gilt auch für den Übernahmebeschluss (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251 mwN).Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer (§ 354 Abs. 2 StPO) wird daher zunächst gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO über die Übernahme der Sache zu befinden haben (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251).
- BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20
Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des …
b) Die Entscheidung des höheren Gerichts über die Übernahme gemäß § 225a StPO ergeht in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251 mwN). - BGH, 15.07.2020 - 6 StR 76/20
Verfahrenshindernis (fehlender Übernahmebeschluss nach Vorlage an das Gericht …
- BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das …
Es fehlt indes an einem wirksamen, den Anforderungen des § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechenden schriftlichen Übernahmebeschluss, der die Zuständigkeit des Landgerichts als Gericht höherer Ordnung hätte begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, NJW 1999, 157; zu den Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 mwN). - BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20
Verwerfung der Revision als unbegründet
Insbesondere fehlt es insoweit nicht an einem wirksamen Übernahmebeschluss nach § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 ? 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251; Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).