Rechtsprechung
LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
§ 106 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 118 Abs. 1 S. 2 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 107 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 118 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 72 Abs. 2, 92 Abs. 1 S. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 106
Wirtschaftsausschuss; Gemeinschaftsbetrieb - rechtsportal.de
BetrVG § 106
Zulässigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses in einem Gemeinschaftsbetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 21.12.2016 - 3 BV 7/16
- LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
- BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18
- BAG - 7 ABN 12/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14
Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
Damit greift das Verfahren nicht unmittelbar in betriebsverfassungsrechtliche Positionen der KES ein ( vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 10/14 - BAGE 154/322, zu B I 1 ).Dies gilt auch für einen Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Konzerngesellschaften, und zwar auch dann, wenn wie hier eines der beteiligten Unternehmen im Eigentum des anderen steht ( BAG 22. März 2016 a. a. O., zu B I b bb ).
Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein einheitlich geführter Betrieb mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer von mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben wird, die für sich jeweils die Mindestzahl von mehr als 100 beschäftigten Arbeitnehmern im Sinne von § 106 Abs. 1 S. 1 BetrVG nicht erreichen ( BAG 01. August 1990 - 7 ABR 91/88 - BAGE 65/304, zu B II 2 b; 22. März 2016 a. a. O., zu B I 1 b aa ).
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung
Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
Beteiligter im Sinne von § 83 Abs. 3 ArbGG ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist ( BAG 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - AP ArbGG 1972 § 83 Nr. 45, zu B I 1 ). - BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05
Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
Dann ist auch der Wirtschaftsausschuss unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen und am Verfahren zu beteiligen ( BAG 05. November 1985 - 1 ABR 56/83 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 4, zu B I 3 b;… Richardi-Annuß BetrVG 13. Aufl. § 107 Rn. 49; vgl. auch BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 79 ). - BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88
Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb
Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein einheitlich geführter Betrieb mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer von mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben wird, die für sich jeweils die Mindestzahl von mehr als 100 beschäftigten Arbeitnehmern im Sinne von § 106 Abs. 1 S. 1 BetrVG nicht erreichen ( BAG 01. August 1990 - 7 ABR 91/88 - BAGE 65/304, zu B II 2 b;… 22. März 2016 a. a. O., zu B I 1 b aa ). - BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83
Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer …
Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
Dann ist auch der Wirtschaftsausschuss unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen und am Verfahren zu beteiligen ( BAG 05. November 1985 - 1 ABR 56/83 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 4, zu B I 3 b;… Richardi-Annuß BetrVG 13. Aufl. § 107 Rn. 49; vgl. auch BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 79 ).
- BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18
Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss
Die Rechtsbeschwerde des Wirtschaftsausschusses gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2017 - 4 TaBV 20/17 - wird als unzulässig verworfen.Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2017 - 4 TaBV 20/17 - aufgehoben.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 111 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG, § 112 BetrVG
Gemeinschaftsbetrieb - Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates - rewis.io
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 07.03.2017 - 2 BV 52/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
- BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 23/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16
Einstweilige Verfügung - Unterlassung einer Betriebsänderung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Die hiergegen vom Betriebsrat eingelegte Beschwerde blieb erfolglos (LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16).Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nämlich nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung der Betriebsänderung selbst (LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16 - LAG Berlin-Brandenburg v. 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14 - jeweils zitiert nach juris).
Ist eine Betriebsänderung bereits durchgeführt worden, kann der Betriebsrat seinen Verhandlungsanspruch im Hinblick auf einen beabsichtigten Interessenausgleich nicht mehr durchsetzen und ein Unterlassungsanspruch scheidet aus (LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16 - LAG Hamm v. 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15 - LAG Rheinland-Pfalz v. 26.01.2011 - 7 TaBVGa 4/10 - jeweils zitiert nach juris).
Erst recht kommt aus den dargelegten Gründen ein Anspruch auf "Folgenbeseitigung" hinsichtlich einer bereits durchgeführten Betriebsänderung aufgrund der klaren gesetzlichen Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte einschließlich der vorgesehenen Sanktionsregelungen nicht in Betracht (LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16 -, juris; im Ansatz anders vgl. obiter dictum LAG Rheinland-Pfalz v. 02.10.2014 - 3 TaBVGa 5/14 -, juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14
Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - einstweilige …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nämlich nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung der Betriebsänderung selbst (LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16 - LAG Berlin-Brandenburg v. 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14 - jeweils zitiert nach juris).Weitergehende Unterlassungsansprüche als den zur Sicherung des Verhandlungs- und Beratungsanspruchs des Betriebsrats nach §§ 111, 112 BetrVG fordert die die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betreffende Richtlinie, auf die auch die in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie in Bezug genommenen Sanktionen bezogen sind, nicht; darüber hinausgehende Unterlassungsansprüche sind dem Gesetzgeber vorbehalten (LAG Berlin-Brandenburg v. 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14 -, juris).
- LAG Hamm, 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15
Ansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit Betriebsänderungen i.S.v. § 111 …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Nach anderer Ansicht steht dem Betriebsrat ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Zustandekommen oder endgültigen Scheitern eines Interessenausgleichs zu, da nur auf diese Weise der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats nach § 112 BetrVG hinsichtlich des Interessenausgleichs gesichert werden könne (vgl. LAG Hamm v. 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15 - LAG Schleswig-Holstein v. 15.12.2010 - 3 TaBVGa 12/10 - jeweils zitiert nach juris).Ist eine Betriebsänderung bereits durchgeführt worden, kann der Betriebsrat seinen Verhandlungsanspruch im Hinblick auf einen beabsichtigten Interessenausgleich nicht mehr durchsetzen und ein Unterlassungsanspruch scheidet aus (LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16 - LAG Hamm v. 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15 - LAG Rheinland-Pfalz v. 26.01.2011 - 7 TaBVGa 4/10 - jeweils zitiert nach juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
Einsetzung einer Einigungsstelle - Betriebsänderung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und zu 3. hat das LAG Rheinland-Pfalz diese Entscheidung mit Beschluss vom 27.04.2017 (AZ: 6 TaBV 26/16) teilweise abgeändert, soweit das Arbeitsgericht die Einigungsstelle auch zur Verhandlung eines Interessenausgleichs eingesetzt hatte, und insoweit den Antrag des Betriebsrats zurückgewiesen.Der Unterlassungsantrag ist nicht bereits deshalb unbegründet, weil das LAG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16 - den Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Verhandlung eines Interessenausgleichs mit der Begründung abgewiesen hat, die Einigungsstelle sei insoweit offensichtlich unzuständig.
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05
Sozialplanpflicht bei Personalabbau
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Das Recht des Betriebsrats auf Unterrichtung sowie auf Verhandlungen über das Ob, Wann und Wie der Maßnahme besteht nach deren Durchführung nicht mehr (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 -, juris). - BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Der Arbeitgeber begeht jedoch keinen groben Verstoß i. S. v. § 23 Abs. 3 BetrVG, wenn er in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage einen bestimmte Meinung vertritt (BAG v. 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 - AP Nr. 76 zu § 99 BetrVG 1972, m. w. N.). - LAG Nürnberg, 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09
Unterlassungsanspruch - Betriebsänderungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Teilweise wird ein solcher Anspruch wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung und unter Hinweis auf den Nachteilsausgleich in § 113 BetrVG grundsätzlich verneint (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 21.10.2009 - 20 TaBVGa 1/09; LAG Nürnberg v. 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09 - LAG Rheinland-Pfalz v. 24.11.2004 - 9 TaBV 29/04; jeweils zitiert nach juris). - LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 TaBVGa 12/10
Einstweilige Verfügung, Betriebsänderung, Unterlassung, Fremdvergabe, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Nach anderer Ansicht steht dem Betriebsrat ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Zustandekommen oder endgültigen Scheitern eines Interessenausgleichs zu, da nur auf diese Weise der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats nach § 112 BetrVG hinsichtlich des Interessenausgleichs gesichert werden könne (vgl. LAG Hamm v. 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15 - LAG Schleswig-Holstein v. 15.12.2010 - 3 TaBVGa 12/10 - jeweils zitiert nach juris). - BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Streitgegenstand des Bestellungsverfahrens ist allein die Errichtung der Einigungsstelle durch Benennung des Vorsitzenden und ggf. durch Bestimmung der Zahl der Beisitzer jeder Seite (BAG v. 25.04.1989 - 1 ABR 91/87 - AP Nr. 3 zu § 98 ArbGG 1979). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2004 - 9 TaBV 29/04
Kein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung einer Betriebsänderung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Teilweise wird ein solcher Anspruch wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung und unter Hinweis auf den Nachteilsausgleich in § 113 BetrVG grundsätzlich verneint (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 21.10.2009 - 20 TaBVGa 1/09; LAG Nürnberg v. 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09 - LAG Rheinland-Pfalz v. 24.11.2004 - 9 TaBV 29/04; jeweils zitiert nach juris). - LAG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 20 TaBVGa 1/09
Kein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung vor …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2014 - 3 TaBVGa 5/14
Unterlassung einer Betriebsänderung - einstweilige Verfügung
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2014 - 4 TaBVGa 4/14
Einstweilige Verfügung - Unterlassung personeller Maßnahmen
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2011 - 7 TaBVGa 4/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrates - einstweilige Verfügung
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
"virtueller Gemeinschaftsbetrieb" - Betriebsänderung - Einstweiliger Rechtsschutz …
Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen dient der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juni 2014 - 7 TaBVGa 1219/14, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17, Rn. 26).(Rn.38).Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17, Rn. 26).
- LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
Verletzung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsspaltung …
(2) Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 4 TaBVGa 6/20 -, Rn. 68, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 26 TaBVGa 1498/20 -, Rn. 38, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17 -, Rn. 26, juris; aA.