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   LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20   

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LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20 (https://dejure.org/2020,66328)
LAG München, Entscheidung vom 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20 (https://dejure.org/2020,66328)
LAG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 4 TaBV 39/20 (https://dejure.org/2020,66328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beschwerde, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Versetzung, Zwangsgeldandrohung, Frist, Zustimmung, Aufhebung, Beteiligung, Gesellschaft, Arbeitsvertrag, Betriebsteil, Zustimmung des Betriebsrats

  • IWW

    § 99 BetrVG, § ... 100 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 1 S. 1, 66 Abs. 1 S. 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 222 ZPO, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, § 101 S. 1 BetrVG, § 613 Abs. 1 BGB, § 613 BGB, § 613a BGB, § 613a Abs. 6 BGB, § 2 Abs. 2 GKG, § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beschwerde, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Versetzung, Zwangsgeldandrohung, Frist, Zustimmung, Aufhebung, Beteiligung, Gesellschaft, Arbeitsvertrag, Betriebsteil, Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beschwerde, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Versetzung, Zwangsgeldandrohung, Frist, Zustimmung, Aufhebung, Beteiligung, Gesellschaft, Arbeitsvertrag, Betriebsteil, Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 100 S. 1; BGB § 613a Abs. 1
    Zielsetzung des Aufhebungsverfahrens nach § 101 Satz 1 BetrVG ; Zuordnung des Arbeitnehmers zu einem Betriebsteil beim Betriebsübergang

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG München, 16.12.2019 - 29 BV 288/19

    Pflicht zur Aufhebung einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des

    Auszug aus LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 16.12.2019, Az. 29 BV 288/19, in Ziffern 2) und 4) abgeändert und der Antrag insoweit abgewiesen.

    Das Arbeitsgericht München hat unter dem Aktenzeichen 29 BV 288/19 mit Beschluss vom 16.12.2019, auf den hinsichtlich seiner Sachverhaltsdarstellung wie rechtlichen Ausführungen ergänzend Bezug genommen wird, den ersten beiden Anträgen im vollen und den beiden letzten teilweise, nämlich in Bezug auf die beiden konkreten Personen, stattgegeben, weil es sich bei den Maßnahmen um Versetzungen gehandelt habe.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 16. Dezember 2019, Aktenzeichen - 29 BV 288/19 - aufzuheben und den Antrag des Beteiligten zu 1) vom 30. Juli 2019 zurückzuweisen.

  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

    Auszug aus LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20
    Wenn die Kammer zeitweise überlegt hat, dass die Problematik des Übergangs des Arbeitsverhältnisses an dieser Stelle relevant sein könnte, folgt sie mit den Beteiligten dem Bundesarbeitsgericht (etwa in BAG v. 25.04.2018, 7 ABR 30/16), das die Frage nicht in der Zulässigkeit, sondern in der Begründetheit verortet sieht.

    Ist dieses - etwa durch Kündigung - aufgelöst oder infolge Betriebsübergangs auf einen Dritten überführt, so kann der frühere Arbeitgeber eine womöglich rechtswidrige Versetzung nicht mehr korrigieren (BAG v. 25.04.2018, 7 ABR 30/16 Rn. 21 - zitiert nach juris; ErfK-Kania BetrVG § 101 Rn. 4).

  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

    Auszug aus LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20
    Erforderlich ist außerdem, dass der Arbeitnehmer in den übertragenen Betrieb oder Betriebsteil eingegliedert war (insgesamt BAG v. 21.02.2013, 8 AZR 877/11 Rn. 35 - zitiert nach juris; BAG v. 20.04.2016, 10 AZR 111/15 Rn. 30 - zitiert nach juris; ErfK-Preis BGB § 613a Rn. 72; Herberger/Martinek u.a.-Kliemt-Teusch BGB § 613 a Rn. 81 - zitiert nach juris).
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Auszug aus LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20
    Erforderlich ist außerdem, dass der Arbeitnehmer in den übertragenen Betrieb oder Betriebsteil eingegliedert war (insgesamt BAG v. 21.02.2013, 8 AZR 877/11 Rn. 35 - zitiert nach juris; BAG v. 20.04.2016, 10 AZR 111/15 Rn. 30 - zitiert nach juris; ErfK-Preis BGB § 613a Rn. 72; Herberger/Martinek u.a.-Kliemt-Teusch BGB § 613 a Rn. 81 - zitiert nach juris).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20
    Diese Betrachtung passt zu dem allgemeinen Verständnis, dass die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrags nicht von der (unterbliebenen) Mitbestimmung der Einstellung berührt wird (BAG v. 02.07.1980, 5 AZR 1241/79 LS 2 und Rn. 22 ff.- zitiert nach juris; ErfK-Kania BetrVG § 99 Rn. 45).
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Dezember 2020 - 4 TaBV 39/20 - wird zurückgewiesen.
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LAG München, Entscheidung vom 07.11.2020 - 4 TaBV 39/20 (https://dejure.org/2020,49796)
LAG München, Entscheidung vom 07. November 2020 - 4 TaBV 39/20 (https://dejure.org/2020,49796)
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