Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 3 Abs 1 GG, § 103 Abs 1 Nr 2 SGB 3, § 104 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 107 SGB 3, § 35a SGB 8
Einsatz von Ausbildungsgeld für eine Maßnahme der Jugendhilfe - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Einsatz von Ausbildungsgeld für eine Maßnahme der Jugendhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2012, 276 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 4 PA 250/08
Zweck der Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform nach § 34 …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Rn. 15 Zwischen dieser dem Kläger geleisteten Jugendhilfe und dem Ausbildungsgeld besteht Zweckgleichheit i. S. des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 27.06.2011 - 12 C 10.1472 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 28.07.2009 - 4 PA 250/08 -, FEVS 61, 180; VG Ansbach, Urteil vom 20.09.2007 - AN 14 K 05.02915 -, juris).Die Jugendhilfeleistung ist damit (auch) darauf gerichtet, den gesamten, zur Führung des Lebens notwendigen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen zu decken und so dessen Lebensunterhalt zu sichern (Nds. OVG, Beschluss vom 28.07.2009, a. a. O.).
Die unterhaltssichernde Funktion wird bestätigt durch den Vergleich mit der gemäß § 104 Abs. 2 SGB III grundsätzlich strukturgleichen, aber an Nichtbehinderte gewährten Berufsausbildungsbeihilfe nach § 59 ff. SGB III, die nach § 59 Nr. 3 SGB III ebenfalls der Sicherung des Lebensunterhalts dient (Nds. OVG, Beschluss vom 28.07.2009, a. a. O.).
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Rn. 19 Auch das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R - (BSGE 106, 62) zutreffend dargelegt, dass das nach §§ 104 Abs. 1 Nr. 3, 107 SGB III gewährte Ausbildungsgeld keinen Zweck verfolgt, der über die Sicherung des Lebensunterhalts hinausgeht.Rn. 20 Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der das Ausbildungsgeld nicht den Sozialhilfeanspruch des behinderten Menschen mindert (BSG, Urteil vom 23.03.2010, a. a. O.), kann für den Einsatz des Ausbildungsgeldes im Rahmen der Jugendhilfe nach § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII nicht herangezogen werden.
- BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Rn. 17 Die dem Kläger gewährte Hilfe für junge Volljährige in Form der Eingliederungshilfe durch die Unterbringung in einer betreuten Wohnform umfasst den gesamten Leistungskatalog der §§ 39, 40 SGB VIII. Dazu gehört gemäß § 39 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts einschließlich eines angemessenen Barbetrages zur persönlichen Verfügung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, BVerwGE 108, 222).
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 10/08
Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtung von Ausbildungsgeld einer Werkstatt für …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Zudem ist das Ausbildungsgeld, das nach § 102 Abs. 2 SGB III als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des § 40 SGB IX charakterisiert ist, in § 45 Abs. 5 Nr. 1 SGB IX ausdrücklich als "Leistung zum Lebensunterhalt" aufgeführt (vgl. LSG LSA, Urteil vom 28.08.2009 - L 8 SO 10/08 -, ZFSH/SGB 2010, 308). - BVerwG, 12.07.1996 - 5 C 18.95
Kinder- und Jugendhilferecht: Fehlende Zweckgleichheit bei Sozialzuschlag zum …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Die Zweckgleichheit der Leistung ist also bezogen auf eine konkrete Maßnahme der Jugendhilfe zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.1996 - 5 C 18.95 -, FEVS 47, 149). - VGH Bayern, 27.06.2011 - 12 C 10.1472
Kinder- und Jugendhilfe - sowie Jugendförderungsrecht; Beschwerde gegen die …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Rn. 15 Zwischen dieser dem Kläger geleisteten Jugendhilfe und dem Ausbildungsgeld besteht Zweckgleichheit i. S. des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 27.06.2011 - 12 C 10.1472 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 28.07.2009 - 4 PA 250/08 -, FEVS 61, 180; VG Ansbach, Urteil vom 20.09.2007 - AN 14 K 05.02915 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2007 - 12 A 2840/05
Anrechnung von Arbeitsförderungsgeld als Einkommen im Sinne des § 76 …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Dem Arbeitsförderungsgeld kommt eine Lohnfunktion zu, so dass in der Rechtsprechung von einer Zweckidentität zur Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegangen wird (so OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 27.02.2007 - 12 A 2840/05 -, juris). - VG Ansbach, 20.09.2007 - AN 14 K 05.02915
Auszug aus VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11
Rn. 15 Zwischen dieser dem Kläger geleisteten Jugendhilfe und dem Ausbildungsgeld besteht Zweckgleichheit i. S. des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 27.06.2011 - 12 C 10.1472 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 28.07.2009 - 4 PA 250/08 -, FEVS 61, 180; VG Ansbach, Urteil vom 20.09.2007 - AN 14 K 05.02915 -, juris).
- VG Dresden, 18.04.2018 - 1 K 2114/16 Insoweit ist zwar festzustellen, dass dem Ausbildungsgeld nach §§ 112 ff SGB III nach überwiegender Auffassung eine unterhaltssichernde Funktion zugesprochen wird (…vgl für den bis zum 31.3.2012 geltenden § 104 SGB III aF etwa jurisPK/Krome SGB VIII § 93 SGB VIII Rn. 24; Beschl. OVG Lüneburg 28.7.2009 4 PA 250/08; Beschl. VGH München 27.6.2011 12 C 10.1472; Urt. VG Magdeburg 10.10.2011 4 A 110/11; Urt. VG Ansbach 20.9.2007 AN 14 K 05.02915 sowie Urt. LSG LSA 28.8.2009 L 8 SO 10/08).
Dieser insoweit mittelbar gewährten Entgeltzahlung wohnt aber ebenso wie den übrigen Beträgen keine unterhaltssichernde Zweckrichtung zugunsten der Kl. inne (aA Urt. VG Magdeburg 10.10.2011 4 A 110/11 mit Verw. auf Beschl. OVG Münster 27.2.2007 12 A 2840/05).
- OVG Sachsen, 31.08.2022 - 3 A 210/21
Erhebung eines 'Kostenbeitrags' für die einem Betreuten gewährten …
Ferner ist das Ausbildungsgeld nach § 65 Abs. 5 Nr. 1 SGB IX ausdrücklich als "Leistung zum Lebensunterhalt" aufgeführt und richtet sich trotz Pauschalisierung seiner Höhe in § 125 SGB VIII a. F. nach dem "Bedarf" (so VG Magdeburg, Urt. v. 10. Oktober 2011 - 4 A 110/11 -, juris Rn. 18 m. w. N.).Bei der Kostenbeteiligung im Rahmen des Jugendhilferechts gibt es auch keine § 82 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII in der Fassung vom 21. März 2005 entsprechende Vorschrift, nach der Arbeitsförderungsgeld anrechnungsfrei bleibt (vgl. zum Ganzen: VG Magdeburg, Urt. v. 10. Oktober 2011 a. a. O. Rn. 20 bis 22).
- LSG Schleswig-Holstein, 18.09.2013 - L 9 SO 15/12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Einkommenseinsatz …
Somit ist das Ausbildungsgeld des Klägers als Kostenbeitrag zu berücksichtigen, und es ist nicht zu beanstanden, dass hier die Hälfte des Ausbildungsgeldes angerechnet wird (vgl. ebenso: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 L 3923/00 - zu der identischen Vorschrift des Bundessozialhilfegesetzes; vgl. ebenso Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 4 A 110/11 -). - VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.4026
Die Übernahme von Schulgebühren im Rahmen der Eingliederungshilfe ist eine …
Der Gesetzgeber ist daher befugt, die Inanspruchnahme von Einkommen bei Maßnahmen der Jugendhilfe im Rahmen der Kostenbeteiligung anders zu gestalten als den Einsatz von Einkommen bei der Gewährung von Sozialhilfe (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 10.10.2011, 4 A 110/11; BayVGH, Beschluss vom 9.10.2007, 12 C 07.1836). - VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
Schule als teilstationäre Einrichtung
Der Gesetzgeber ist daher befugt, die Inanspruchnahme von Einkommen bei Maßnahmen der Jugendhilfe im Rahmen der Kostenbeteiligung anders zu gestalten als den Einsatz von Einkommen bei der Gewährung von Sozialhilfe (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 10.10.2011, 4 A 110/11; BayVGH, Beschluss vom 9.10.2007, 12 C 07.1836).
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