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Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 13.05.2015

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17418
OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15 (https://dejure.org/2018,17418)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.05.2018 - 4 B 1.15 (https://dejure.org/2018,17418)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 4 B 1.15 (https://dejure.org/2018,17418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Unterschiedliche Besoldung von Richtern an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 2 Abs 1 GFOBGerErStVtr BE, Art 4 Abs 1 GFOBGerErStVtr BE, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Feststellungsklage; Verfassungswidrigkeit der Besoldung; Richter; Staatsvertrag; gemeinsames Fachobergericht; Richter im Dienst beider Länder; Vorschriften des Sitzlandes; Konkurrenzregelung im Staatsvertrag; Gesetzgebungskompetenz; unterschiedliche Besoldung in Berlin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    Allerdings war auch schon vor dem Abschluss des Staatsvertrages, im Jahr 2003, eine Teilföderalisierung des Besoldungsrechts hinsichtlich des sog. Weihnachtsgeldes und des Urlaubsgeldes vollzogen worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - juris Rn. 12).

    Nachdem der verfassungsändernde Gesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für die Richter- und Beamtenbesoldung auf die Länder (zurück-)übertragen hat, hindert der Gleichheitssatz den Landesgesetzgeber deshalb grundsätzlich nicht, von der Gesetzgebung anderer Länder abweichende Regelungen zu treffen und dabei den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Länder Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - juris Rn. 113).

    Die Frage, ob eine Besoldung für ein bestimmtes Richteramt ihrer Höhe nach noch amtsangemessen ist, beurteilt sich seit der Rückübertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer maßgeblich nach den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen in dem Bundesland, das die Besoldungsgesetze für seine Richter bzw. Beamten erlässt (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - juris Rn. 93 f., 99, 103, 106).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    Im Bereich des Besoldungsrechts bedeutet dies, dass Beamte mit gleichen oder gleichwertigen Ämtern in der Regel gleich zu besolden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u.a. - juris Rn. 81 ff.).

    Andererseits würde bei einer Anhebung der Besoldung ausschließlich der an einem gemeinsamen Obergericht tätigen Richter der Abstand zu höherwertigen Ämtern an nicht fusionierten Obergerichten (z.B. Vorsitzender Richter am Kammergericht) unzulässig eingeschmolzen (vgl. zum Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen: BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u.a. - juris Rn. 75).

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist anerkannt, dass der ungeschriebene Verfassungsgrundsatz der Bundestreue - d.h. der wechselseitigem Pflicht zu bundes- und länderfreundlichem Verhalten - auch auf die Länder untereinander anwendbar ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 1954 - 2 BvG 1/54 - juris Rn. 72; VerfGH Berlin…, Urteil vom 13. Februar 2013 - 32/12 - juris Rn. 62).

    Denn ein offenbarer Missbrauch des Gesetzgebungsrechts ist in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bislang stets nur bei einer solchen Erhöhung der Besoldung durch ein Bundesland in Betracht gezogen worden, dass eine Erschütterung des gesamten Finanzgefüges von Bund und Ländern zu befürchten ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 1954 - 2 BvG 1/54 - juris Rn. 73 f.).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 10 BN 1.17

    Anschluss; Landesrecht; Normenkontrolle, prinzipale; Normenkontrollzuständigkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    Eine solche Errichtung eines gemeinsamen Obergerichts in Form eines zur Landesgerichtsbarkeit jedes der beteiligten Länder gehörenden, gemeinsam ausgestatteten Gerichts zur Ausübung der Rechtsprechungskompetenz jedes der beteiligten Länder ist nach Art. 20, Art. 33 Abs. 5, Art. 92 und Art. 97 GG verfassungsrechtlich zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2018 - 10 BN 1.17 - juris Rn. 7).

    Jedoch bindet der Gleichheitssatz wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik nur den jeweiligen Landesgesetzgeber innerhalb seines Herrschaftsbereichs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2018 - 10 BN 1.17 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    Bei der Auslegung des Staatsvertrages ist zwar neben dem Wortlaut der Vertragsnorm auch der - in den Grenzen des Verfassungsrechts zu respektierende - Wille der Vertragspartner, der sich aus der Entstehungsgeschichte des Staatsvertrages ergibt, zu berücksichtigen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - VerfGH 45/06 - JR 2007, 232 ).

    Die Entstehungsgeschichte des Staatsvertrages und der hieraus ableitbare und in den Grenzen des Verfassungsrechts zu respektierende Wille der Vertragspartner belegen lediglich, dass Berlin und Brandenburg bei der Errichtung der gemeinsamen Fachobergerichte und deren Ausstattung in sächlicher und personeller Hinsicht ein enges Zusammenwirken anstreben, das über das lockere Band einer Mehrländereinrichtung hinausgeht, dabei jedoch trotz der organisatorischen Zugehörigkeit der gemeinsamen Fachobergerichte zu beiden Ländern davon ausgingen, dass diese Gerichte bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit die damit verbundene öffentliche Gewalt jeweils unabhängig nur für eines der Länder ausüben würden (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - VerfGH 45/06 - JR 2007, 232 ).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    Auswirkungen einer an sich kompetenzgemäßen Regelung eines Landes auf die anderen Länder oder den Bund sind aber nur dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn darin ein offenbarer Missbrauch des Gesetzgebungsrechts zum Ausdruck kommt (m.w.N: BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - juris Rn. 53).
  • RG, 26.04.1912 - V 32/12

    Die sog. Vorbenutzung gegenüber einem Gebrauchsmuster; ihr Wesen und ihre …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist anerkannt, dass der ungeschriebene Verfassungsgrundsatz der Bundestreue - d.h. der wechselseitigem Pflicht zu bundes- und länderfreundlichem Verhalten - auch auf die Länder untereinander anwendbar ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 1954 - 2 BvG 1/54 - juris Rn. 72; VerfGH Berlin, Urteil vom 13. Februar 2013 - 32/12 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    Somit bezieht sich die Feststellungsklage nicht (auch) auf die Frage, ob die im Land Berlin für Richter gewährte Besoldung ihrer absoluten Höhe nach gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt (vgl. BVerwG, Vorlagebeschlüsse vom 22. September 2017 - 2 C 56.16 u.a. - juris).
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    Knüpft eine Regelung - wie hier - an situationsgebundene Kriterien an und enthält zudem keine Differenzierungsmerkmale, die in der Nähe des Art. 3 Abs. 3 GG angesiedelt sind, steht dem Gesetzgeber ein größerer Spielraum offen (vgl. zu allem: BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11, 28/14 - BVerfGE 145, 249 ).
  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16

    Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15
    Eine Verurteilung zu einer Leistung, auf die ein Anspruch nur bei der Annahme der Verfassungswidrigkeit der Besoldungsvorschriften besteht, kann daher nicht im Wege der allgemeinen Leistungsklage erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - juris Rn. 8;… Urteil des Senats vom 12. Oktober 2016 - 4 B 37.12 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung; …

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 4 B 37.12

    Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 in Berlin verfassungsgemäß

  • VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19

    Keine Gerichtsterminaufhebung wegen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen

    Dass die Richter der gemeinsamen Fachobergerichte zugleich Richter der Länder Berlin und Brandenburg sind, kommt auch in den entsprechenden Ernennungsurkunden zum Ausdruck, mit denen die Richter sowohl in den Brandenburgischen als auch in den Berliner Landesdienst übernommen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 4).

    Eine solche Regelung im Staatsvertrag ist notwendig, weil und soweit bei Richtern, die im Dienst zweier Länder stehen, nur das für Richter geltende Recht des einen oder des anderen Bundeslandes anwendbar sein kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 20; VG Berlin…, Urteil vom 20. November 2014 - 28 K 232.13 -, juris Rn. 15) oder das Binnenrecht der gemeinsamen Obergerichte ausgestaltet wird (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin…, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 45/06 -, juris Rn. 32).

    Durch den Staatsvertrag wurde für eine Staatsgewalt - die Rechtsprechung - die Länderfusion weitgehend vorweggenommen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 20;… AbgH-Drs. 15/2828, S. 10).

    Ein darüber hinausgehendes, allgemeines "Fusionsprinzip" lässt sich dem Staatsvertrag nicht entnehmen (vgl. im Hinblick auf die Besoldung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 25).

    Denn in diesem Fall kommt die Kollisionsregel des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 FachogStV deshalb zum Tragen, weil die Besoldung der Richterinnen und Richter beider Länder nur nach einem Rechtsregime erfolgen kann und unterschiedliche Regelungen zur Besoldung sich ausschließen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 22).

    Knüpft eine Regelung - wie hier - an situationsgebundene Kriterien an und enthält zudem keine Differenzierungsmerkmale, die in der Nähe des Art. 3 Abs. 3 GG angesiedelt sind, steht dem Gesetzgeber ein größerer Spielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - BvL 10/11, 28/14 -, juris Rn. 96 f., OVG Berlin, 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 21).

  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 14/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue (…siehe hierzu BVerfG, Urt. v. 1.12.1954, 2 BvG 1/54, BVerfGE 4, 115, juris Rn. 72; OVG Berlin, Urt. v. 30.5.2018, OVG 4 B 1.15, juris Rn. 29) durch eine über die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hinausgehende Besoldungserhöhung ist nicht ersichtlich.
  • VG Hamburg, 02.04.2025 - 21 B 151/24

    Klagabweisendes Urteil zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 13 im …

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue (…siehe hierzu BVerfG, Urt. v. 1.12.1954, 2 BvG 1/54, BVerfGE 4, 115, juris Rn. 72; OVG Berlin, Urt. v. 30.5.2018, OVG 4 B 1.15, juris Rn. 29) durch eine über die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hinausgehende Besoldungserhöhung ist nicht ersichtlich.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 4 S 30.18

    Richter auf Probe; Umwandlung in Richterverhältnis auf Lebenszeit; Richter am …

    Der brandenburgische Gesetzgeber, der die Besoldung der Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg gemäß Art. 4 Abs. 1 FachogStV alleine regelt (vgl. Urteil des Senats vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 - juris Rn. 20), verknüpft die Bestimmung "eines Eingangsamtes" nicht mit der Besoldungsgruppe R 1. Gerade der im Gesetz verwendete unbestimmte Artikel "eines" trägt dem Umstand Rechnung, dass die nicht herausgehobenen Richterämter in den Gerichtsbarkeiten nicht einheitlich auf die Besoldungsgruppe R 1 bezogen sind.
  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 6288/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue (…siehe hierzu BVerfG, Urt. v. 1.12.1954, 2 BvG 1/54, BVerfGE 4, 115, juris Rn. 72; OVG Berlin, Urt. v. 30.5.2018, OVG 4 B 1.15, juris Rn. 29) durch eine über die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hinausgehende Besoldungserhöhung ist nicht ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2026 - 1 A 709/21

    Amtsgerichtsdirektor mit Besoldungsklage erfolglos

    Rn. 45 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2023 - 3 A 2043/22 -, juris, Rn. 31; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 30. Mai 2018 - 4 B 1.15 -, juris, Rn. 16 f.
  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 2157/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue (…siehe hierzu BVerfG, Urt. v. 1.12.1954, 2 BvG 1/54, BVerfGE 4, 115, juris Rn. 72; OVG Berlin, Urt. v. 30.5.2018, OVG 4 B 1.15, juris Rn. 29) durch eine über die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hinausgehende Besoldungserhöhung ist nicht ersichtlich.
  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 223/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue (…siehe hierzu BVerfG, Urt. v. 1.12.1954, 2 BvG 1/54, BVerfGE 4, 115, juris Rn. 72; OVG Berlin, Urt. v. 30.5.2018, OVG 4 B 1.15, juris Rn. 29) durch eine über die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hinausgehende Besoldungserhöhung ist nicht ersichtlich.
  • VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 4571/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in den …

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue (…siehe hierzu BVerfG, Urt. v. 1.12.1954, 2 BvG 1/54, BVerfGE 4, 115, juris Rn. 72; OVG Berlin, Urt. v. 30.5.2018, OVG 4 B 1.15, juris Rn. 29) durch eine über die Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hinausgehende Besoldungserhöhung ist nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15   

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https://dejure.org/2015,66389
VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15 (https://dejure.org/2015,66389)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.05.2015 - 4 B 1/15 (https://dejure.org/2015,66389)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 4 B 1/15 (https://dejure.org/2015,66389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet den Gemeinden als Teil der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft das Recht, in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze für ihr Gemeindegebiet die Bodennutzung festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, BRS 63 Nr. 115; vom 15. Dezember 1989, - 4 C 36.86 - , BVerwGE 84, 209; vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 - , BVerwGE 81, 95).

    Zur Sicherung der planerischen Handlungsfreiheit trifft er in § 36 Abs. 1 BauGB Vorsorge dafür, dass die Gemeinde als sachkundige Behörde in Ortsteilen, in denen sie noch nicht geplant hat, an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzung mitentscheidend beteiligt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - , BRS 63 Nr. 115; vom 7. Februar 1986, - 4 C 43.83 - , BRS 46 Nr. 142; vom 10. August 1988 - 4 C 20.84 -, BRS 48 Nr. 144 und vom 31. Oktober 1990 - 4 C 85.88 -, Buchholz 406.11, § 35 BauGB Nr. 265).

    Auch wenn sich § 36 BauGB darin erschöpft, das behördliche Genehmigungsverfahren näher auszugestalten und nach der Formel des Bundesverwaltungsgerichts nicht erst aus der Planungshoheit abgeleitete materielle Rechte begründet, sondern sie voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, a.a.O.) und auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin das Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 -, BVerwGE 137, 247 und vom 20. Mai 2010 - 4 C 117.09 -, BVerwGE 137, 74 m.w.N.), so sichert doch in den Fällen seiner Anwendbarkeit § 36 BauGB in vollem Umfang die Gewährleistung der gemeindlichen Planungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG.

  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Zur Sicherung der planerischen Handlungsfreiheit trifft er in § 36 Abs. 1 BauGB Vorsorge dafür, dass die Gemeinde als sachkundige Behörde in Ortsteilen, in denen sie noch nicht geplant hat, an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzung mitentscheidend beteiligt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - , BRS 63 Nr. 115; vom 7. Februar 1986, - 4 C 43.83 - , BRS 46 Nr. 142; vom 10. August 1988 - 4 C 20.84 -, BRS 48 Nr. 144 und vom 31. Oktober 1990 - 4 C 85.88 -, Buchholz 406.11, § 35 BauGB Nr. 265).

    1988 - 4 C 20.84 -, BauR 1988, 694; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 2009 - 12 LC 136/07 -, BRS 74 Nr. 179; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: November 2014, § 36 BauGB Rdnr. 43).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Zur Sicherung der planerischen Handlungsfreiheit trifft er in § 36 Abs. 1 BauGB Vorsorge dafür, dass die Gemeinde als sachkundige Behörde in Ortsteilen, in denen sie noch nicht geplant hat, an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzung mitentscheidend beteiligt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - , BRS 63 Nr. 115; vom 7. Februar 1986, - 4 C 43.83 - , BRS 46 Nr. 142; vom 10. August 1988 - 4 C 20.84 -, BRS 48 Nr. 144 und vom 31. Oktober 1990 - 4 C 85.88 -, Buchholz 406.11, § 35 BauGB Nr. 265).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet den Gemeinden als Teil der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft das Recht, in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze für ihr Gemeindegebiet die Bodennutzung festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, BRS 63 Nr. 115; vom 15. Dezember 1989, - 4 C 36.86 - , BVerwGE 84, 209; vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 - , BVerwGE 81, 95).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Auch wenn sich § 36 BauGB darin erschöpft, das behördliche Genehmigungsverfahren näher auszugestalten und nach der Formel des Bundesverwaltungsgerichts nicht erst aus der Planungshoheit abgeleitete materielle Rechte begründet, sondern sie voraussetzt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, a.a.O.) und auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin das Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 -, BVerwGE 137, 247 und vom 20. Mai 2010 - 4 C 117.09 -, BVerwGE 137, 74 m.w.N.), so sichert doch in den Fällen seiner Anwendbarkeit § 36 BauGB in vollem Umfang die Gewährleistung der gemeindlichen Planungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG.
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Dies erscheint folgerichtig, da auch eine ohne wirksames Einvernehmen erteilte Baugenehmigung auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigern durfte und ob ein Anspruch des Bauherrn auf Erteilung der Genehmigung bestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, NVwZ 2008, 1347; Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 62.98 -, BauR 1999, 1281; Urteil vom 10. August.
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel; …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Auch wenn sich § 36 BauGB darin erschöpft, das behördliche Genehmigungsverfahren näher auszugestalten und nach der Formel des Bundesverwaltungsgerichts nicht erst aus der Planungshoheit abgeleitete materielle Rechte begründet, sondern sie voraussetzt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, a.a.O.) und auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin das Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 -, BVerwGE 137, 247 und vom 20. Mai 2010 - 4 C 117.09 -, BVerwGE 137, 74 m.w.N.), so sichert doch in den Fällen seiner Anwendbarkeit § 36 BauGB in vollem Umfang die Gewährleistung der gemeindlichen Planungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet den Gemeinden als Teil der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft das Recht, in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze für ihr Gemeindegebiet die Bodennutzung festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, BRS 63 Nr. 115; vom 15. Dezember 1989, - 4 C 36.86 - , BVerwGE 84, 209; vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 - , BVerwGE 81, 95).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    1988 - 4 C 20.84 -, BauR 1988, 694; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 2009 - 12 LC 136/07 -, BRS 74 Nr. 179; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: November 2014, § 36 BauGB Rdnr. 43).
  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.05.2015 - 4 B 1/15
    Denn die Gemeinde ist nicht aus sich heraus vom Gesetz dazu berufen, die Unversehrtheit des Außenbereichs und Belange des Naturschutzes zu wahren; vielmehr kommt ihr diese Aufgabe, wie gezeigt, nur im Rahmen und zur Sicherung ihrer gemeindlichen Planungshoheit zu (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. September 2004 - 2 TG 1630/04 -, ESVGH 55, 82 = BauR 2005, 436).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 62.98
  • OVG Niedersachsen, 09.03.1999 - 1 M 405/99

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch einer Gemeinde; Widerspruch gegen eine …

  • VGH Hessen, 05.03.2019 - 3 B 1518/18

    Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "in geringfügigem Ausmaß" im Sinne …

    Nur in letzterem Falle wäre die Antragstellerin primär auf Rechtsschutz gegen den das Einvernehmen ersetzenden Verwaltungsakt zu verweisen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13.05.2015 - 4 B 1/15 -, juris Rdnr. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2022 - 5 MR 11/21

    Eilantrag gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    bb) Nach anderer Auffassung (so VGH Kassel, Beschl. v. 13.05.2015 - 4 B 1/15 -, juris Rn. 10) müsse die betroffene Gemeinde im Falle der Ersetzung ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB primär Rechtsschutz gegen die Ersetzung des Einvernehmens suchen und könne nicht sogleich die Erteilung der Baugenehmigung an einen Dritten anfechten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

    Nach anderer Auffassung müsse die betroffene Gemeinde primär Rechtsschutz gegen die Ersetzung des Einvernehmens suchen und könne nicht sogleich die Erteilung der Genehmigung anfechten (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 4 B 1/15 -, juris Rn. 10; im Ergebnis wohl ebenso: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 -, juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Main, 28.04.2020 - 8 L 891/20

    Ein anerkannter Umweltverband kann auch die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung der …

    Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine betroffene Gemeinde im Falle der Ersetzung ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 BauGB primär Rechtsschutz gegen die Ersetzungsentscheidung suchen muss und nicht zugleich die Erteilung der Baugenehmigung an einen Dritten anfechten kann (Hess. VGH, Beschluss vom 13.05.2015 - 4 B 1/15 -, juris Rn 10).

    (Hess. VGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 4 B 1/15 -, juris Rn 7 - 10).

  • VG Frankfurt/Main, 28.04.2020 - 8 L 3670/19

    1. Soll das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB) in einem …

    Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine betroffene Gemeinde im Falle der Ersetzung ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 BauGB primär Rechtsschutz gegen die Ersetzungsentscheidung suchen muss und nicht zugleich die Erteilung der Baugenehmigung an einen Dritten anfechten kann (Hess. VGH, Beschluss vom 13.05.2015 - 4 B 1/15 -, juris Rn 10).

    (Hess. VGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 4 B 1/15 -, juris Rn 7 - 10).

  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20

    Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden

    Diese Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ist daher im Rahmen der hier vorrangig gebotenen gerichtlichen Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vorliegen, zu berücksichtigen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 4 B 1/15 -, zit. nach juris Rn. 7).".
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2023 - 5 K 267/22

    Immissionschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Ersetzung des …

    Nach anderer Auffassung müsse die betroffene Gemeinde primär Rechtsschutz gegen die Ersetzung des Einvernehmens suchen und könne nicht sogleich die Erteilung der Genehmigung anfechten (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 4 B 1/15 -, juris Rn. 10; im Ergebnis wohl ebenso: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 -, juris Rn. 9; wohl anders nunmehr OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2023 - OVG 3a A 55/23 -, juris Rn. 28).
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