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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2011 - 4 StR 206/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11943
BGH, 26.05.2011 - 4 StR 206/11 (https://dejure.org/2011,11943)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - 4 StR 206/11 (https://dejure.org/2011,11943)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 4 StR 206/11 (https://dejure.org/2011,11943)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 241 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB; § 52 StGB; § 54 StGB; § 46 StGB
    Konkurrenzverhältnis zwischen der schweren räuberischen Erpressung und der Bedrohung (Dreiecksverhältnis; Gesetzeseinheit; strafschärfende Verwirklichung mitverwirklichter Tatmerkmale; eigenständiger Unrechtsgehalt)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine selbstständiges Unrecht enthaltende Tat kann trotz ihres Zurücktretens im Wege der Konkurrenz straferschwerend berücksichtigt werden; Straferschwerende Berücksichtigung des Unrechts einer tateinheitlich begangenen, hinter einer anderen zurücktretenden Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straferschwerende Berücksichtigung des Unrechts einer tateinheitlich begangenen, hinter einer anderen zurücktretenden Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.1995 - 2 StR 431/95

    Strafschärfung trotz Gesetzeseinheit aufgrund selbständigen Unrechts der …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 206/11
    Das Landgericht hat übersehen, dass eine Bedrohung gemäß § 241 StGB nach ständiger Rechtsprechung auch hinter einer lediglich versuchten (schweren räuberischen) Erpressung zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 1995 - 2 StR 431/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 3).

    So liegt es hier: Der Unrechtsgehalt einer Bedrohung der Zeugin E. mit dem Tode ihres Sohnes wird von der Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung nicht vollständig erfasst und durfte deshalb vom Landgericht straferschwerend gewertet werden (vgl. auch insoweit BGH, Beschluss vom 3 15. September 1995 - 2 StR 431/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 206/11
    Gesetzeseinheit, die hier den Tatbestand des § 241 StGB hinter dem der §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB zurücktreten lässt, verbietet es dann nicht, die Erfüllung von Merkmalen des verdrängten Gesetzes straferschwerend zu berücksichtigen, wenn diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthalten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189, …und vom 30. Januar 1991 - 2 StR 321/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 7).
  • BGH, 30.01.1991 - 2 StR 321/90

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 206/11
    Gesetzeseinheit, die hier den Tatbestand des § 241 StGB hinter dem der §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB zurücktreten lässt, verbietet es dann nicht, die Erfüllung von Merkmalen des verdrängten Gesetzes straferschwerend zu berücksichtigen, wenn diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthalten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189, und vom 30. Januar 1991 - 2 StR 321/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 7).
  • BGH, 17.09.2026 - 3 StR 183/26
    Sofern man mit der jedenfalls bislang vorherrschenden Ansicht annimmt, dass eine vollendete Bedrohung (mit einer gefährlichen Körperverletzung) hinter eine Strafbarkeit wegen einer (versuchten) räuberischen Erpressung konkurrenzrechtlich zurücktritt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2017 - 1 StR 364/17, juris Rn. 3; vom 26. Mai 2011 - 4 StR 206/11, juris Rn. 2;… TK-StGB/Bosch, 31. Aufl., § 253 Rn. 30a;… Fischer/Fischer, StGB, 73. Aufl., § 253 Rn. 52;… MüKoStGB/Sander, 5. Aufl., § 255 Rn. 12;… MüKoStGB/Sinn, 5. Aufl., § 241 Rn. 23 mwN; s. aber auch BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 StRR 75/02, NJW 2003, 911, 912 sowie zum Verhältnis von Bedrohung zu [versuchter] Nötigung BGH…, Urteil vom 26. März 2026 - 4 StR 620/25, juris Rn. 24; Beschluss vom 16. Dezember 2025 - 3 StR 548/25, NStZ 2026, 303), lebt sie jedenfalls angesichts des vom Landgericht festgestellten Rücktritts vom Erpressungsdelikt wieder auf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2019 - 4 StR 115/19, juris; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209;… BeckOK StGB/Valerius, 70. Ed., § 241 Rn. 14).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11

    Konkurrenzen zwischen Bedrohung und Nötigung (Strafschärfung trotz Verdrängung …

    Die Verwirklichung des zurücktretenden Tatbestandes kann bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 308/11 mwN); dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erfüllung von Merkmalen des verdrängten Gesetzes gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthalten (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 206/11 mwN).
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