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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.07.2000

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5736
BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00 (1) (https://dejure.org/2001,5736)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - 4 StR 228/00 (1) (https://dejure.org/2001,5736)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - 4 StR 228/00 (1) (https://dejure.org/2001,5736)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 266 StPO; § 374 AO; § 264 StPO; § 203 StPO
    Steuerhehlerei; Anklage; Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinn (Einheitlicher Lebensvorgang nach Angriffsrichtung, kausaler Verknüpfung, Tatbild und Tatgeschehen, betroffenen Rechtsgütern und Beendigung / Tatmehrheit); Eröffnungsbeschluß

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87

    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00
    Den Rahmen der Untersuchung bildet daher zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 10).

    Die Angriffsrichtung des Täterverhaltens ist jeweils eine ganz andere (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 10 sowie hierzu auch Beulke, Der prozessuale Tatbegriff, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft Bd. IV, S. 781, 791 ff.).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00
    Rn. 8 a) Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. nur BGHSt 29, 341, 342; 32, 215, 216).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00
    Rn. 8 a) Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. nur BGHSt 29, 341, 342; 32, 215, 216).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen …

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00
    Das jeweilige tatbestandsmäßige Verhalten der Angeklagten weist zudem auch sachlichrechtlich keine Verknüpfung auf: Die Steuerhehlerei war zu dem Zeitpunkt, als C. mit dem Lieferwagen davonfuhr und damit die volle Verfügungsgewalt über die unversteuerten Zigaretten erlangte, nicht nur rechtlich vollendet, sondern darüber hinaus auch tatsächlich beendet (vgl. BGH NJW 1975, 2109, 2110;… Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Rdnr. 29 zu § 374 AO).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche …

    Dieser verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 341, 342; 34, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 jew. m.w.N.).

    Den Rahmen der Untersuchung bildet daher zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 m.w.N.).

    Zur Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO gehört zwar nicht nur der in der Anklage umschriebene Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (st. Rspr., vgl. BGHSt 32, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 11.06.2025 - 202 ObOWi 366/25

    Erhebliche Abweichung zwischen der im Bußgeldbescheid zu Grunde gelegten und im …

    Rn. 12 3. Mangels Verfahrensgrundlage ist das Urteil des Amtsgerichts vom 22.01.2025 daher aufzuheben und das Verfahren hinsichtlich der der Verurteilung zugrundeliegenden Tat vom 18.07.2020 wegen eines Prozesshindernisses nach § 71 OWiG i. V. m. §§ 206a, 260 Abs. 3 StPO einzustellen (…vgl. BGH, Urt. v. 02.02.1977 - 2 StR 307/76;… Urt. v. 17.08.2000 - 4 StR 245/00; Beschluss vom 08.03.2001 - 4 StR 228/00; Beschluss vom 02.10.2002 - 3 StR 315/02; Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18; BayObLG, Beschluss vom 02.02.1999 - 1 St RR 7/99).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2000 - 4 StR 228/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7611
BGH, 04.07.2000 - 4 StR 228/00 (https://dejure.org/2000,7611)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2000 - 4 StR 228/00 (https://dejure.org/2000,7611)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 4 StR 228/00 (https://dejure.org/2000,7611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen, wenn die Frist möglicherweise nicht versäumt worden ist

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 44, § 45 Abs. 2 S. 3
    Wiedereinsetzung von Amts wegen

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …

    Auszug aus BGH, 04.07.2000 - 4 StR 228/00
    Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision zu laufen, soweit das vorgenannte Urteil bereits zugestellt ist (BGHSt 30, 335).
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