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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,41810
BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24 (https://dejure.org/2024,41810)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2024 - 4 StR 252/24 (https://dejure.org/2024,41810)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2024 - 4 StR 252/24 (https://dejure.org/2024,41810)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 244 StGB; § 250 StGB; § 315b StGB; § 316a StGB
    Besonders schwerer Raub (Finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme: Vorsatzwechsel, Abgrenzung zum Diebstahl, konkludente Drohung); Diebstahl mit Waffen; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23

    Raub (Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme: Raubvorsatz erst nach …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
    Anders als bei dem ebenfalls weggenommenen Geldbeutel fehlt es insoweit an der für den Tatbestand des Raubes erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen der Wegnahme und der Gewaltanwendung sowie deren gleichzeitiger Androhung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23, NStZ 2024, 290 Rn. 6;… Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431 Rn. 4 mwN).

    Angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Flucht des Geschädigten kommt insoweit auch die Annahme einer konkludenten Drohung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23, NStZ 2024, 290 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
    In Bezug auf Letzteres steht es der Annahme eines besonders schweren Raubes nicht entgegen, dass die Drohung zunächst auf eine Herausgabe abzielte (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 3 StR 87/24 Rn. 4) und die Wegnahme erst zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der Geschädigte infolge des Gewalteinsatzes und der weiteren Androhung von Gewalt geflüchtet war, da beide insoweit bei der Wegnahme noch willensbeugend wirkten (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16, BGHSt 61, 197 Rn. 9; Urteil vom 20. Januar 2016 ? 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141 Rn. 24).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16

    Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahme beim Raub (subjektiv-finaler …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
    In Bezug auf Letzteres steht es der Annahme eines besonders schweren Raubes nicht entgegen, dass die Drohung zunächst auf eine Herausgabe abzielte (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 3 StR 87/24 Rn. 4) und die Wegnahme erst zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der Geschädigte infolge des Gewalteinsatzes und der weiteren Androhung von Gewalt geflüchtet war, da beide insoweit bei der Wegnahme noch willensbeugend wirkten (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16, BGHSt 61, 197 Rn. 9;… Urteil vom 20. Januar 2016 ? 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141 Rn. 24).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
    Anders als bei dem ebenfalls weggenommenen Geldbeutel fehlt es insoweit an der für den Tatbestand des Raubes erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen der Wegnahme und der Gewaltanwendung sowie deren gleichzeitiger Androhung (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23, NStZ 2024, 290 Rn. 6; Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 29.05.2024 - 3 StR 87/24

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild); …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
    In Bezug auf Letzteres steht es der Annahme eines besonders schweren Raubes nicht entgegen, dass die Drohung zunächst auf eine Herausgabe abzielte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 3 StR 87/24 Rn. 4) und die Wegnahme erst zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der Geschädigte infolge des Gewalteinsatzes und der weiteren Androhung von Gewalt geflüchtet war, da beide insoweit bei der Wegnahme noch willensbeugend wirkten (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16, BGHSt 61, 197 Rn. 9;… Urteil vom 20. Januar 2016 ? 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141 Rn. 24).
  • BGH, 14.08.2024 - 4 StR 135/24

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (Konkurrenzen: Erwerb); …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
    Eine Verböserung des Schuldspruchs ist gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO auch auf eine alleinige Revision des Angeklagten hin statthaft; denn das Verschlechterungsverbot schützt nur davor, dass das Urteil in Art und Höhe der Strafe zu seinem Nachteil verändert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2024 ? 4 StR 135/24 Rn. 24).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 599/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
    Die Einziehungsentscheidung ist um die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung zu ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19).
  • BGH, 14.12.2021 - 6 StR 496/21

    Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
    Der individuellen Benennung eines Gesamtschuldners bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 ? 6 StR 496/21 Rn. 2).
  • BGH, 05.06.2025 - 4 StR 577/24

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer Verurteilung: …

    Einer individuellen Bezeichnung der Gesamtschuldner im Tenor bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2024 - 4 StR 252/24 Rn. 8).
  • BGH, 23.04.2025 - 4 StR 53/25

    Änderung eines Einziehungsausspruches (gesamtschuldnerische Haftung)

    Der Senat ergänzt demgemäß den Einziehungsausspruch in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO, wobei es der individuellen Benennung der Gesamtschuldner nicht bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2024 - 4 StR 252/24 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.02.2025 - 4 StR 433/24

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verhältnis zur Beihilfe zum …

    § 265 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, weil sich der - teilgeständige - Angeklagte nicht anders als geschehen hätte verteidigen können; auch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert sie nicht (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2025 - 5 StR 338/24 Rn. 22; vom 7. November 2024 - 4 StR 252/24 Rn. 6 mwN).
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