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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5493
BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03 (1) (https://dejure.org/2003,5493)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - 4 StR 398/03 (1) (https://dejure.org/2003,5493)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03 (1) (https://dejure.org/2003,5493)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 69a StGB; § 354a StPO
    Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; entsprechende Anwendung des § 354 StPO

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
    Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung; …

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
    Ist aber eine im früheren Urteil angeordnete Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - erledigt, so fehlt es an der Notwendigkeit, gleichwohl über ihre Aufrechterhaltung zu befinden, wenn dies auch regelmäßig unschädlich sein wird (Senatsurteil BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02

    Strafzumessung; doppelte Berücksichtigung von dem Täter günstigen Tatumständen …

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
    Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02).
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98

    Voraussetzungen für die Rücknahme der Beschränkung eines Rechtsmittels "auf das …

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
    Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07

    Besitz kinderpornografischer Schriften (Urteilsgründe; Feststellungen; Darlegung)

    Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die angeordnete Sperrfrist durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02; Urt. vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03).
  • OLG München, 08.08.2024 - 2 Ws 522/24

    Sofortige Beschwerde, Gesamtfreiheitsstrafe, Neufestsetzung, Nebenentscheidung, …

    Rn. 15 Eine nachträgliche Gesamtstrafenentscheidung gem. § 460 StPO bildet hingegen die alleinige Vollstreckungsgrundlage und muss daher alle fortbestehenden Bestandteile der früheren Entscheidungen im Tenor enthalten; dem trägt § 55 Abs. 2 StGB iVm. § 460 StPO Rechnung (…MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl. 2020, StGB § 55 Rn. 45; BGH Urt. v. 11.12.2003 - 4 StR 398/03, BeckRS 2004, 462, Rn 4;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl. 2023, StPO § 460 Rn. 20).

    Ist eine im früheren Urteil angeordnete Maßnahme - wie vorliegend ggf. die Anordnung nach § 64 StGB - aus welchen Gründen auch immer erledigt, fehlt es zwar an der Notwendigkeit, ihre Aufrechterhaltung anzuordnen; geschieht dies dennoch, ist dies regelmäßig unschädlich (…MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl. 2020, StGB § 55 Rn. 49; BGH Urt. v. 11.12.2003 - 4 StR 398/03, BeckRS 2004, 462, Rn 4).

  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 442/15

    Anordnung der Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aus dem Urteil des Landgerichts Paderborn vom 4. September 2013 bedurfte es aber nicht mehr, weil beide Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Urteils wirksam wurden und damit "erledigt' waren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 458/16

    Notwendigkeit des Ausspruchs der Aufrechterhaltung einer zwischenzeitlich …

    Die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Neumünster vom 13. Januar 2016 neben der einbezogenen Geldstrafe ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit der Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung wirksam geworden, so dass sie insoweit nicht (weiter) vollstreckt werden muss (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536).
  • BGH, 05.10.2022 - 6 StR 310/22

    Aufhebung des Urteils des Landgerichts im Ausspruch über die Aufrechterhaltung …

    Rn. 1 Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bedarf es nicht, weil diese Rechtsfolgen unmittelbar mit dem Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls am 4. Januar 2022 wirksam wurden und sich deshalb erledigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248; Sander, NStZ 2016, 656, 661 mwN).
  • OLG Hamm, 19.11.2024 - 3 Ws 368/24

    Neufestsetzung der Gesamtstrafe im Rahmen der Verurteilung wegen BtM-Delikten und …

    Rn. 17 Die Regelung des § 55 Abs. 2 StGB trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der nachträglichen Gesamtstrafenentscheidung diese die alleinige Vollstreckungsgrundlage bildet (BGH, Urteil v. 11.12.2003 - 4 StR 398/03, BeckRS 2004, 462 Rn. 4).
  • BGH, 09.12.2025 - 3 StR 520/25
    Die im Urteil des Landgerichts Hannover vom 26. September 2023 angeordnete Entziehung der (ausländischen) Fahrerlaubnis gemäß § 69b StGB wurde unmittelbar mit der Rechtskraft jenes Urteils wirksam, insoweit bedurfte es keiner weiteren Vollstreckung mehr (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NVZ 2004, 536).
  • BGH, 12.10.2010 - 3 StR 349/10

    Verwerfung einer Revision bei gleichzeitigem Entfallen der Aufrechterhaltung …

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 30. April 2010 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Stade vom 28. Mai 2009 entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 184/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn die Einziehung war erledigt, da mit Rechtskraft jenes Urteils das Eigentum an den sichergestellten Betäubungsmitteln gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG in Verbindung mit § 74e Abs. 1 StGB aF auf den Staat übergegangen war (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 353/17).
  • OLG Naumburg, 17.03.2026 - 1 Ws 61/26
    Rn. 7 Im Falle einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung, die vorliegend durch das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2022 erfolgt ist, bildet diese die alleinige Vollstreckungsgrundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2023 - 3 StR 68/23 - Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03 - juris).
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   BGH, 25.11.2003 - 4 StR 398/03   

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https://dejure.org/2003,16983
BGH, 25.11.2003 - 4 StR 398/03 (https://dejure.org/2003,16983)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2003 - 4 StR 398/03 (https://dejure.org/2003,16983)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2003 - 4 StR 398/03 (https://dejure.org/2003,16983)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2003 - 4 StR 398/03   

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https://dejure.org/2003,23681
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BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - 4 StR 398/03 (https://dejure.org/2003,23681)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 4 StR 398/03 (https://dejure.org/2003,23681)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 247
  • NZV 2004, 536
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei …

    Denn die Regelung des § 55 Abs. 2 StGB trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der nachträglichen Gesamtstrafenentscheidung diese die alleinige Vollstreckungsgrundlage bildet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 ? 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248).
  • OLG Naumburg, 22.06.2015 - 2 Rv 60/15

    Betäubungsmitteldelikt: Annahme eines minder schweren Falles bei Besitzes einer …

    Rn. 20 Die Sperre für die Fahrerlaubnis ist abgelaufen, die Fahrerlaubnisentziehung und die Einziehung des Führerscheins sind vollstreckt und erledigt und müssen daher nicht aufrecht erhalten werden (BGH NStZ-RR 2004, 247, 248).
  • BGH, 28.10.2009 - 2 StR 351/09

    Fahrerlaubnissperre (Aufrechterhaltung der Sperre; Ende der Sperrfrist; …

    Insoweit bedurfte es deshalb keiner weiteren Vollstreckung mehr; diese Maßnahmen waren "erledigt" (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 247;… Rissing-van Saan in LK StGB 12. Aufl. § 55 Rdn. 60).
  • BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (keine Aufrechterhaltung von in früheren …

    Ist aber eine im früheren Urteil angeordnete Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - erledigt, so fehlt es an der Notwendigkeit, gleichwohl über ihre Aufrechterhaltung zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248; Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 184/17, juris;… vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 296/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung der Entziehung der …

    Rn. 1 Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bedurfte es nicht, weil diese Rechtsfolgen unmittelbar mit der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Duisburg vom 11. Januar 2007 wirksam wurden und sich deshalb erledigt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 247).
  • BGH, 11.10.2005 - 4 StR 362/05

    Folgen einer rechtsfehlerhaften Ersetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch …

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift an den Senat zutreffend ausgeführt hat, ist der Angeklagte dadurch, dass das Landgericht im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung die im Urteil des Landgerichts Trier vom 15. August 2002 verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis in rechtsfehlerhafter Anwendung des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB (vgl. dazu BGH NZV 2004, 536) durch ein "durch Anrechnung abgegoltenes" Fahrverbot ersetzt hat, nicht beschwert.
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 458/16

    Notwendigkeit des Ausspruchs der Aufrechterhaltung einer zwischenzeitlich …

    Die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Neumünster vom 13. Januar 2016 neben der einbezogenen Geldstrafe ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit der Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung wirksam geworden, so dass sie insoweit nicht (weiter) vollstreckt werden muss (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536).
  • BGH, 05.10.2022 - 6 StR 310/22

    Aufhebung des Urteils des Landgerichts im Ausspruch über die Aufrechterhaltung …

    Rn. 1 Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bedarf es nicht, weil diese Rechtsfolgen unmittelbar mit dem Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls am 4. Januar 2022 wirksam wurden und sich deshalb erledigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248; Sander, NStZ 2016, 656, 661 mwN).
  • BGH, 12.10.2010 - 3 StR 349/10

    Verwerfung einer Revision bei gleichzeitigem Entfallen der Aufrechterhaltung …

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 30. April 2010 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Stade vom 28. Mai 2009 entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 184/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn die Einziehung war erledigt, da mit Rechtskraft jenes Urteils das Eigentum an den sichergestellten Betäubungsmitteln gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG in Verbindung mit § 74e Abs. 1 StGB aF auf den Staat übergegangen war (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 353/17).
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