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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2025 - 4 StR 402/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9736
BGH, 25.03.2025 - 4 StR 402/24 (https://dejure.org/2025,9736)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2025 - 4 StR 402/24 (https://dejure.org/2025,9736)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2025 - 4 StR 402/24 (https://dejure.org/2025,9736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 46 StGB; § 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
    Besonders schwerer Raub (Vorsatzwechsel: Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme, Fortdauern der Nötigungswirkung, Beweiswürdigung zum Wegnahmevorsatz); Strafzumessung (Tatbegehung während laufender Bewährungszeit: Darstellungsanforderungen)

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 224, 249, 250 StGBv Finale Verknüpfung zwischen Raubmittel und Wegnahme beim Raub

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23

    Raub (finale Verknüpfung zwischen qualifiziertem Nötigungsmittel und Wegnahme; …

    Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 4 StR 402/24
    Erforderlich ist dann vielmehr eine Aktualisierung der Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2024 - 6 StR 572/23 Rn. 5 f. mwN).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20

    Beweiswürdigung und Strafzumessung als Aufgaben des Tatgerichts (eigeschränkte …

    Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 4 StR 402/24
    Angesichts dessen erwiese sich eine allein auf den zeitlichen Verlauf gestützte Schlussfolgerung nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe als revisionsrechtlich zu beanstandende reine Vermutung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20 Rn. 10) und hätte es deshalb einer darüber hinaus beweiswürdigend unterlegten Feststellung bedurft, wonach schon im Zeitpunkt der Gewaltanwendung (auch) eine Wegnahmeabsicht bestand.
  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 403/20

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: unter Bewährung Stehen bei …

    Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 4 StR 402/24
    Sollte der Angeklagte sie begangen haben, als die Bewährungszeit bereits abgelaufen war, erwiese sich die strafschärfende Berücksichtigung als rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2021 - 6 StR 403/20 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 05.06.2025 - 2 ORs 26/25

    Strafzumessung; Tatbegehung während laufender Bewährung

    Wenn die Tat begangen worden ist, als die Bewährungszeit bereits abgelaufen war und lediglich der Beschluss über den Erlass der Strafe bzw. Maßnahmen nach § 56f StGB noch ausstand, erweist sich die strafschärfende Berücksichtigung der vermeintlich laufenden Bewährung ebenfalls als rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.2025 - 4 StR 402/24 - Urteil vom 30.06.2021 - 6 StR 403/20 -, juris).

    Bereits dieser Darstellungsmangel gebietet die Aufhebung der verhängten Einzelstrafen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.03.2025 - 4 StR 402/24 -, Rn. 11;… Urteil vom 30.06.2021 - 6 StR 403/20 -, Rn. 5 m.w.N., jew. zit. n. juris) und zieht auch die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs nach sich.

    Rn. 12 Wenn der Angeklagte die Taten begangen haben sollte, als die Bewährungszeit in dem vorgenannten Verfahren bereits abgelaufen war - wie es im Übrigen den Feststellungen im Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 05.11.2024 entspräche - und lediglich der Beschluss über den Erlass der Strafe bzw. Maßnahmen nach § 56f StGB noch ausstand, erwiese sich die strafschärfende Berücksichtigung der vermeintlich laufenden Bewährung ebenfalls als rechtsfehlerhaft (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.03.2025, a.a.O.;… Urteil vom 30.06.2021, a.a.O.).

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