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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 01.07.2015 | BGH, 19.05.2015

Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22551
BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,22551)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,22551)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,22551)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO
    Unstatthafte Gegenvorstellung

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 315
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12

    Unstatthafte Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14
    Dieser Rechtsbehelf gegen den Beschluss vom 1. Juli 2015 kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Senat seine Entscheidungen in dieser Sache weder aufheben noch abändern könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 StR 377/13); die Gegenvorstellung ist daher unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 09.01.2014 - 5 StR 377/13

    Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14
    Dieser Rechtsbehelf gegen den Beschluss vom 1. Juli 2015 kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Senat seine Entscheidungen in dieser Sache weder aufheben noch abändern könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 StR 377/13); die Gegenvorstellung ist daher unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig

    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 26.11.2020 - 3 StR 158/20

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge in einem Strafverfahren

    Eine Gegenvorstellung wäre aus denselben Gründen ebenfalls unstatthaft (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, juris Rn. 3 mwN, …und vom 4. Dezember 2015 - 2 StR 396/14, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 16.06.2023 - AnwSt (B) 3/21
    Der Beschluss über die Verwerfung der Anhörungsrüge nach § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 356a StPO ist unanfechtbar (§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO) und eine erneute Anhörungsrüge ebenso unstatthaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 StR 396/14, juris Rn. 1) wie eine Gegenvorstellung gegen den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2015 - 4 StR 576/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19909
BGH, 01.07.2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,19909)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,19909)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,19909)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 349 Abs. 2 StPO
    Anspruch auf rechtliches Gehör (kein Begründungszwang bei offensichtlich unbegründeter Revision)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.05.2015 - 4 StR 510/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 01.07.2015 - 4 StR 576/14
    Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2015 - 4 StR 510/14 und vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, NJW 2014, 2808).

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 4 StR 510/14).

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 01.07.2015 - 4 StR 576/14
    Eine weiter gehende Begründungspflicht des Senats für seine letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand hier nicht (vgl. BVerfG NJW 2014, 2563; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …

    Auszug aus BGH, 01.07.2015 - 4 StR 576/14
    Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2015 - 4 StR 510/14 und vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, NJW 2014, 2808).
  • BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15

    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

    Auszug aus BGH, 01.07.2015 - 4 StR 576/14
    Eine weiter gehende Begründungspflicht des Senats für seine letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand hier nicht (vgl. BVerfG NJW 2014, 2563; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 12.02.2026 - 4 StR 480/25
    Rn. 3 Aus dem Umstand, dass der Senat die Verwerfung der Revision nicht ausführlich begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden; § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor.Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 4 StR 576/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, juris Rn. 6 mwN).
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   BGH, 19.05.2015 - 4 StR 576/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13353
BGH, 19.05.2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,13353)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,13353)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,13353)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

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