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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.09.2022

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6881
OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17 (https://dejure.org/2019,6881)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.03.2019 - 4 U 112/17 (https://dejure.org/2019,6881)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. März 2019 - 4 U 112/17 (https://dejure.org/2019,6881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verkehrsunfall, Geschwindigkeitsüberschreitung, Mithaftung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 3 StVO, § 10 StVO
    Haftung bei Kfz-Unfall: Ursächlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung für eine Kollision mit einem aus einer Grundstückseinfahrt in die Fahrbahn einfahrenden Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Zivilrechtliche Haftung bei zu hoher Fahrgeschwindigkeit

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Mithaftung bei Unfall nur bei Unfallursächlichkeit

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Mithaftung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nur bei Unfallursächlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - (Mit)Haftung nur bei Unfallursächlichkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Kollision zwischen Vorfahrtsberechtigtem und aus Grundstück Ausfahrendem

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind, d. h. sich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH NJW 2012, 1953).

    In erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben, das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH NJW 2012, 1953).

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Rn. 51 bbb) Ausgehend von dem eigenen Vortrag des Klägers, wonach er aus einem Grundstück in die Straße eingefahren sei und es in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Anfahren zu dem Unfall gekommen sei, streitet ein Anscheinsbeweis für eine Verletzung seiner sich aus § 10 StVO ergebenden Verhaltenspflichten, wonach eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss (BGH MDR 2011, 1348).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (Senatsurteile OLGR 2009, 394, 396; NJW-RR 2015, 223; NJW 2018, 315).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Die Verschuldensvermutung ist ferner widerlegt, wenn der Fahrzeugführer nachweist, dass er sich verkehrsrichtig verhalten hat (OLG Hamm NZV 1998, 463).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 27 U 37/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in zweiter Reihe an haltenden oder …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Ein Verstoß gegen § 10 StVO führt grundsätzlich zur Alleinhaftung des Ausfahrenden, sofern nur die einfache Betriebsgefahr des Gegners entgegensteht (BGH NZV 1991, 187; OLG Hamm, NZV 2006, 204).
  • OLG Saarbrücken, 03.08.2017 - 4 U 156/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einer Einfahrt …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (Senatsurteile OLGR 2009, 394, 396; NJW-RR 2015, 223; NJW 2018, 315).
  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 15/90

    Pflichten des Führers eines Radladers beim Einfahren auf eine Straße

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Ein Verstoß gegen § 10 StVO führt grundsätzlich zur Alleinhaftung des Ausfahrenden, sofern nur die einfache Betriebsgefahr des Gegners entgegensteht (BGH NZV 1991, 187; OLG Hamm, NZV 2006, 204).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (Senatsurteile OLGR 2009, 394, 396; NJW-RR 2015, 223; NJW 2018, 315).
  • OLG Celle, 07.09.2011 - 14 U 60/11

    Auslegung des Begriffs der Entscheidung i.S.v. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 4 U 112/17
    Davon kann jedoch noch keine Rede sein, wenn sich der Vorfahrtsberechtigte der Ausfahrt innerorts statt mit zulässigen 50 km/h mit 75 km/h angenähert hat, also bei einer Überschreitung um 50% (OLG Düsseldorf VRR 2011, 425;… Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 10 StVO Rdn. 60).
  • LG Saarbrücken, 05.06.2020 - 13 S 181/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises …

    Gleiches würde gelten, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung solchen Ausmaßes vorläge, dass der Erstbeklagte mit einer Behinderung des erkennbaren Klägers nicht zu rechnen brauchte (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2019 - 4 U 112/17, juris Rn. 51).

    Eine höhere Ausgangsgeschwindigkeit des Klägers kann daher nicht in die Abwägung der beidseitigen Verursachungsbeiträge eingestellt werden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2019 - 4 U 112/17, juris Rn. 44).

  • BGH, 19.05.2026 - VI ZR 255/25

    Verzicht auf Sachverständigengutachten wegen eigener Sachkunde?

    Weiter heißt es dort nur, davon gehe im Ergebnis auch der Sachverständige in seinem Ergänzungsgutachten aus (siehe weiter dazu Schleswig-Holsteinisches OLG…, Urteil vom 10. August 2021 - 7 U 22/21, juris Rn. 37; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2019 - 4 U 112/17, juris Rn. 57; OLG Hamm…, Urteil vom 16. Januar 2018 - I-9 U 198/16, juris Rn. 32 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 36/23

    Nachweis der Unfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes

    Rn. 28 Allerdings ist allgemein anerkannt, dass ein Geschwindigkeitsverstoß sich auch dann unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn es bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03, Rn. 22 m.w.N.;… Saarl. OLG, Urteile vom 14. August 2014 - 4 U 150/13, Rn. 35, und vom 14. März 2019 - 4 U 112/17, Rn. 45, juris; KG, Teilurteil vom 24. November 2005 - 12 U 188/04, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 10. April 2018 - I-9 U 131/16, Rn. 31, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 6. September 2019 - I-7 U 18/17, Rn. 42, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 15. April 2014 - 16 U 213/13, Rn. 35, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 25. Februar 2020 - 4 U 1914/19, Rn. 13, juris;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 3 StVO Rn. 117;… Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 17 StVG, Rn. 38;… Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Rn. 137; Fölsch, NJW 2015, 641).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.08.2022 - 2 O 5678/21

    Keine Unzumutbarkeit einer schädigerseits benannten freien Werkstatt bei …

    Gleiches gilt bei einer entsprechenden Kollision beim Anfahren vom Fahrbahnrand (BGH 20.9.2011 - VI ZR 282/10; OLG Saarbrücken 14.3.2019 - 4 U 112/17).
  • LG Passau, 26.03.2021 - 3 O 969/19

    Unklare Verkehrslage, Gesamtschuldnerische, Doppelte Rückschaupflicht, …

    Nur vermutete Tatbeiträge oder bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung bleiben außer Betracht (Saarländisches OLG Saarbrücken, Urt. V. 14.03.2019 - 4 U 112/17).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,59768
OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17 (https://dejure.org/2022,59768)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2022 - 4 U 112/17 (https://dejure.org/2022,59768)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2022 - 4 U 112/17 (https://dejure.org/2022,59768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Rn. 129 Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 192 Abs. 2 VVG trägt der Versicherer, hier die Beklagte (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 14. Januar 2020, Az. 9 U 39719, zitiert nach juris, Rdnr. 28; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2003, Az. IV ZR 278/01, zitiert nach juris, Rdnr. 22 zur Darlegungs- und Beweislast bezüglich des auffälligen Missverhältnisses bei § 138 BGB), was die Beklagte auch nicht in Frage stellt.

    Dabei ist das vereinbarte Entgelt dem marktüblichen Preis, den die Mehrzahl der übrigen Anbieter für vergleichbare Leistungen fordert, gegenüberzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003, Az. IV ZR 278/01, zitiert nach juris, Rdnr. 12 f. m. w. Nachw.).

    Der Marktvergleich, der auf das üblicherweise für eine Leistung bezahlte Entgelt abstellt, bietet die Gewähr dafür, dass sich die juristische Äquivalenzkontrolle nicht abkoppelt von der marktwirtschaftlichen Preisbildung (BGH, Urteil vom 12. März 2003, Az. IV ZR 278/01, zitiert nach juris, Rdnr. 20).

    Sie haben wie jeder Unternehmer ein legitimes Interesse an Gewinnerzielung, zumal sie das volle unternehmerische Risiko tragen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003, Az. IV ZR 278/01, zitiert nach juris, Rdnr. 18 zur Sonderstellung nicht an einen Versorgungsvertrag gebundener Krankenhäuser bzw. Belegkliniken).

    Tarif und Tarifbedingungen konkretisieren den mit § 1 Abs. 1 S. 2 lit. a) MB/KK 76 beschriebenen Leistungsrahmen des Versicherers; sie schränken ihn ein (BGH, Urteil vom 12. März 2003, Az. IV ZR 278/01, zitiert nach juris, Rdnr. 25 unter Hinweis auf BGH…, Urteil vom 14. Dezember 1994, Az. IV ZR 3/94, zitiert nach juris, Rdnr. 18 m. w. Nachw.; BGH…, Urteil vom 13. Mai 1992, Az. IV ZR 213/91, zitiert nach juris, Rdnr. 14), begrenzen ihn.

    In seiner Entscheidung vom 12. März 2003, Az. IV ZR 278/01, hatte der IV. Zivilsenat zuvor ausdrücklich hervorgehoben, dass das allgemeine Leistungsversprechen - hier wie dort geregelt in § 1 Abs. 1 S. 2 lit. a) MB/KK 76 - nur dann maßgeblich ist, wenn die Tarifbedingungen keine konkrete Leistungsbestimmung enthalten (BGH, Urteil vom 12. März 2003, Az. IV ZR 278/01, zitiert nach juris, Rdnr. 25).

  • OLG Düsseldorf, 07.05.1996 - 4 U 43/95

    Tarifliche Leistungsverpflichtung; Höchstsätze; Beschränkung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Für das Versicherungsverhältnis ist von dieser übersichtlichen und inhaltlich leicht zu erfassenden Regelung auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1996, Az. 4 U 43/95, NJW-RR 1997, 1522, 1524, dort unter 3. lit. c); so im Ergebnis auch OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2012, Az. 25 U 1474/11, dort unter 1. (Anl. B10)).

    Denn aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers erschließt sich bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen (vgl. zur Relevanz dieses Maßstabs zuletzt OLG Karlsruhe…, Urteil vom 18. Januar 2019, Az. 12 U 129/18, zitiert nach juris, Rdnr. 52 unter Hinweis auf BGH…, Urteil vom 23. Juni 1993, Az. IV ZR 135/92, zitiert nach juris, Rdnr. 14 m. w. Nachw.; st. Rspr.) ohne Weiteres, dass zu den Zahnersatzleistungen abweichend von der (dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer in der Regel ohnehin nicht im Einzelnen vertrauten) Systematik der GOZ das Einsetzen von Prothesen, Stiftzähnen, Brücken und Kronen und eben auch die funktionelle Gebissanalyse (Gnathologie) gehören (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1996, Az. 4 U 43/95, NJW-RR 1997, 1522, 1524, dort unter 3. lit. c); so im Ergebnis auch OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2012, Az. 25 U 1474/11, dort unter 1. (Anl. B10)).

    Unter Umständen muss dies durch einen medizinischen Sachverständigen geklärt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 1996, Az. 4 U 43/95, NJW-RR 1997, 1522, 1524, dort unter 3. lit. c.)).

  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Rn. 132 Der Vortrag einer Partei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits dann hinreichend konkret, wenn sie Tatsachen anführt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, Az. II ZR 394/13, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

    Der Vortrag reicht demgegenüber dann nicht aus, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2012, Az. II ZR 212/10, zitiert nach juris, Rdnr. 4; Urteil vom 26. Januar 2016, Az. II ZR 394/13, zitiert nach juris, Rdnr. 24;… Beschluss vom 9. Februar 2009, Az. II ZR 77/08, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Rn. 194 Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. Mai 2004, Az. IV ZR 29/03.

    Wohl aber hat der IV. Zivilsenat in dieser Entscheidung hervorgehoben, dass der mit dem Hauptleistungsversprechen - hier in § 1 Abs. 1 S. 2 lit. a) MB/KK 76 - weit gesteckte Leistungsrahmen "näherer Ausgestaltung" bedürfe, worauf der Versicherungsnehmer - hier in § 4 Abs. 1 MB/KK 76 - ausdrücklich hingewiesen werde (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2004, Az. IV ZR 29/03, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Grenzen und Inhaltskontrolle von Honorarvereinbarungen mit einem Zahnarzt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Soweit wegen des besonderen Aufwandes seiner zahnärztlichen Leistungen durch den vorgegebenen Rahmen der GOZ eine angemessene Vergütung nicht mehr gewährleistet ist, bedarf es einer Öffnungsklausel, die im Einzelfall ein Abweichen von der Gebührenordnung erlaubt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Oktober 2004, Az. 1 BvR 1437/02, zitiert nach juris, Rdnr. 34).

    Insbesondere würde es das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Preisbestimmungsrechts faktisch aushöhlen, wenn die Verwendung vorformulierter Schriftsätze, in die einzelne, individuell vereinbarte Leistungspositionen entsprechend der geplanten Behandlung eingetragen werden, nur noch erlaubt wäre, wenn um die jeweils zu veranschlagenden Gebührensätze gefeilscht wird (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Oktober 2004, Az. 1 BvR 1437/02, zitiert nach juris, Rdnr. 35 ff.).

  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Für ein Aushandeln in diesem Sinne ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Zahnarzt den in der Vereinbarung enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt - das Überschreiten des in § 5 GOZ enthaltenen Gebührenrahmens - ernsthaft zur Disposition stellt und dem Patienten eine Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner eigenen Interessen mit der realen Möglichkeit einräumt, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können (OLG Hamm, Urteil vom 6. Februar 2006, Az. 3 U 26/00, zitiert nach juris, Rdnr. 72).

    Dies schließt aber die Anwendung der §§ 305 ff. BGB aus (OLG Hamm, Urteil vom 6. Februar 2006, Az. 3 U 26/00, zitiert nach juris, Rdnr. 74).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Denn aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers erschließt sich bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen (vgl. zur Relevanz dieses Maßstabs zuletzt OLG Karlsruhe…, Urteil vom 18. Januar 2019, Az. 12 U 129/18, zitiert nach juris, Rdnr. 52 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 23. Juni 1993, Az. IV ZR 135/92, zitiert nach juris, Rdnr. 14 m. w. Nachw.; st. Rspr.) ohne Weiteres, dass zu den Zahnersatzleistungen abweichend von der (dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer in der Regel ohnehin nicht im Einzelnen vertrauten) Systematik der GOZ das Einsetzen von Prothesen, Stiftzähnen, Brücken und Kronen und eben auch die funktionelle Gebissanalyse (Gnathologie) gehören (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1996, Az. 4 U 43/95, NJW-RR 1997, 1522, 1524, dort unter 3. lit. c); so im Ergebnis auch OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2012, Az. 25 U 1474/11, dort unter 1. (Anl. B10)).
  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Der Vortrag reicht demgegenüber dann nicht aus, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012, Az. II ZR 212/10, zitiert nach juris, Rdnr. 4;… Urteil vom 26. Januar 2016, Az. II ZR 394/13, zitiert nach juris, Rdnr. 24;… Beschluss vom 9. Februar 2009, Az. II ZR 77/08, zitiert nach juris, Rdnr. 4).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Rn. 177 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Beklagte hinsichtlich des Vorliegens einer Übermaßbehandlung im Sinne von § 5 Abs. 2 MB/KK 76 darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. April 2004, Az. IV ZR 42/03, zitiert nach juris, Rdnr. 4; so auch schon BGH, Urteil vom 29. Mai 1991, Az. IV ZR 151/90, zitiert nach juris, Leitsatz und Rdnr. 2).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2022 - 4 U 112/17
    Der Vortrag reicht demgegenüber dann nicht aus, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2012, Az. II ZR 212/10, zitiert nach juris, Rdnr. 4;… Urteil vom 26. Januar 2016, Az. II ZR 394/13, zitiert nach juris, Rdnr. 24; Beschluss vom 9. Februar 2009, Az. II ZR 77/08, zitiert nach juris, Rdnr. 4).
  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18

    Neuwertentschädigung in der Sachversicherung: Zulässigkeit einer …

  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 106/97

    Wirksamkeit zahnärztlicher Honorarvereinbarungen

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94

    Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung …

  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 42/03

    Beweislast für medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung in der …

  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 213/91

    Zahnarztgebühr bei Einfügen einer provisorischen Einlagefüllung

  • KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13

    Klausel über Versicherung einer fingierten Schreibtischtätigkeit zu 90 % ist …

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2025 - 13 U 19/24

    Zahlung eines Ausgleichs für die Kosten der zahnärztlichen Behandlung eines …

    Ausgehandelt ist die Vereinbarung aus diesem Grund bereits dann, wenn die Gebührenabrede im Hinblick auf eine konkret vorgesehene Behandlung nach individueller Besprechung der Parteien des Behandlungsvertrages getroffen wurde (…OLG Düsseldorf, Urteile vom 25. Oktober 2019, I-4 U 70/17 - juris, Rn. 82;… vom 25. September 2020, I-4 U 44/18 - juris, Rn. 82, und vom 23. September 2022, I-4 U 112/17 - juris, Rn. 102; ähnlich OLG Hamm…, Urteil vom 6. Februar 2006 - 3 U 26/00 -, juris, Rn. 73).

    Es kommt entscheidend darauf an, dass der Patient weiß, was er bezahlen muss, um abwägen und entscheiden zu können, ob er sich trotz der höheren Kosten von diesem Zahnarzt behandeln lassen möchte oder ob er sich lieber zu einem anderen Zahnarzt begibt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2022, I-4 U 112/17 - juris, Rn. 105).

    Rn. 64 In den Marktvergleich sind sämtliche, aber auch nur die Leistungsanbieter einzubeziehen, die ihre Preise nach annähernd gleichen Rahmenbedingungen gestalten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2022, I-4 U 112/17 - juris, Rn. 116).

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