Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 4 U 124/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
HOAI § 15; ; BGB § 151; ; BGB § 278; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 389; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 812; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; HOAI § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zahlung des Architektenhonorars sowie zu Schadensersatzansprüchen bei mangelhafter Architektenleistung insbesondere bei fehlender Einhaltung der DIN-Vorschriften durch den Architekten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Planungsfehler durch Fehlen eindeutiger Angaben zum Gefälle in den Plänen; Schimmelbildung wegen Planungsfehler und Bauüberwachungsfehler; Zahlung von Architektenhonorar bei Baumängeln; Besondere Bedeutung einer fachgerechten Wärmedämmung eines Baukörpers durch den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.07.1999 - 2 O 16/99
- OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 4 U 124/99
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 28.03.2013 - 12 U 96/12
Architektenvertrag: Aufgaben des von einem anderen Architekten mit der …
Der Kläger ist in den Rechtsstreiten 2 O 16/99 vor dem Landgericht Potsdam (Berufungsverfahren: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 4 U 124/99) und 6 O 415/04 vor dem Landgericht Hannover (Berufungsverfahren: Oberlandesgericht Celle, Az. 14 U 82/08) von der Bauherrin und jetzigen Streithelferin des Klägers auf Schadensersatz wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehlern sowie wegen Mietausfällen und weiteren Schadensersatzforderungen infolge der Mängel in Anspruch genommen und verurteilt worden.Rn. 27 Aufgrund der Feststellungen im Verfahren 4 U 124/99 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht steht für den vorliegenden Rechtsstreit bindend fest, dass hinsichtlich der Abdichtung der Tiefgarage sowohl Planungsfehler als auch Bauüberwachungsfehler vorliegen.
- OLG Nürnberg, 20.06.2012 - 6 U 1643/09
Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems muss besonders überwacht werden!
Eine besonders gründliche Überwachung ist dort erforderlich, wo sich eine ordnungsgemäße Ausführung von Bauleistungen nachher wegen Weiterbaues durch Augenschein nicht mehr kontrollieren lässt (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 02.08.2006 - 4 U 124/99, Rn. 191;… OLG Düsseldorf, OLG Report 1994, 130, Rn. 60) oder wo sich Anhaltspunkte für Mängel ergeben (BGH NJW 1994, 1276/1277; 2001, 965/966).Nur dann ließ sich mit einiger Zuverlässigkeit ausschließen, dass - wie es der Zeuge im Nachhinein vermutet - in der kurzen Zeit seiner Anwesenheit sorgfältig gearbeitet wurde und nach seinem Verlassen der Baustelle wieder Schlendrian einzog (…vgl. zur Erforderlichkeit von Stichproben OLG Brandenburg, Urteile v. 14.12.2005 - 4 U 167/99, Rn. 144; v. 02.08.2006 - 4 U 124/99, Rn. 191;… v. 19.08.2009 - 4 U 167/99, Rn. 98, 108; …und vom 01.02.2007 - 12 U 138/06 NZBau 2007, 723, Rn. 3;… OLG Frankfurt, Urt. v. 23.08.2006 - 23 U 138/01, Rn. 21;… OLG München, NJW 2011, 3375, Rn. 75).
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