Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 277 BGB, § 426 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 S 1 BGB, § 823 Abs 1 S 2 BGB, § 840 Abs 1 BGB
Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind innerhalb der Wohnung
- RA Kotz
Aufsichtspflicht gegenüber Kleinkind in elterlicher Wohnung
- RA Kotz
Elterliche Aufsichtspflicht über Kleinkind innerhalb Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind in der elterlichen Wohnung.
- rechtsportal.de
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Zusammenstoß mit einem Kind auf einem Dreirad Voraussetzungen einer Aufsichtspflichtverletzung Begrenzung der Haftung von Eltern auf eigenübliche Sorgfalt Maß der gebotenen Aufsicht
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind in der elterlichen Wohnung ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.04.2021 - 14 O 13/19
- OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Papierfundstellen
- NZV 2023, 372
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 210/18
Haftung der Eltern bei nicht ausreichender Aufsicht über ihr Kind
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Wenn sich Eltern auf den Maßstab der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten berufen, trifft sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anzuwenden pflegen (BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 14).Die Rechtsprechung gesteht Kindern erst ab einem Alter von vier Jahren einen gewissen Freiraum zu (BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11 m.w.N.;… BeckOGK/Eitzinger, 1.10.2022, BGB § 1664 Rn. 58;… instruktiv Bernau, FamRZ 2020, 301-307, sowie Staudinger/Bernau (2022) BGB § 832 Rn. 77 m.w.N. und 122 ff.).
Der Aufsichtspflichtige muss jedoch sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (BGH Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11; OLG Hamm…, Urteil vom 17.11.1999 - 26 U 13/99 -, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00
Aufsichtspflicht bei dreijährigem Kind; Verhinderung von Brandschäden; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Schon ab einem Alter von etwa 3 Jahren müssen Kinder in einer geschlossenen Wohnung nicht mehr ständig beobachtet werden, sondern es ist ihnen ist mit Blick auf die persönliche Entfaltung und Entwicklung die Gelegenheit zu geben, sich allein zu beschäftigen (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 U 15/18 -, juris Rn. 21;… Staudinger/Bernau (2022) BGB § 832 Rn. 153; siehe auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).Der Aufsichtspflichtige muss jedoch sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (…BGH Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11; OLG Hamm…, Urteil vom 17.11.1999 - 26 U 13/99 -, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).
- OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 1 U 186/11
Elterliche Aufsichtspflichtverletzung: Anwendbarkeit der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Der Kläger hat unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris) eine Haftungsquote der Beklagten von 30 % im Innenverhältnis der Gesamtschuldner für gerechtfertigt erachtet.Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat…, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Dabei kommt es für die Haftung stets darauf an, ob der Aufsichtspflicht nach den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12, juris Rn. 16 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 26.04.2018 - 4 U 15/18
Kleinkind überschwemmt Badezimmer - keine Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Schon ab einem Alter von etwa 3 Jahren müssen Kinder in einer geschlossenen Wohnung nicht mehr ständig beobachtet werden, sondern es ist ihnen ist mit Blick auf die persönliche Entfaltung und Entwicklung die Gelegenheit zu geben, sich allein zu beschäftigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 U 15/18 -, juris Rn. 21;… Staudinger/Bernau (2022) BGB § 832 Rn. 153; siehe auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5). - OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99
Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Der Aufsichtspflichtige muss jedoch sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (…BGH Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.1999 - 26 U 13/99 -, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5). - OLG Bamberg, 14.02.2012 - 5 U 149/11
Haftung der Eltern: Verschuldensmaßstab bei Verletzung eines 6jährigen Kindes …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat…, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7). - BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 111/86
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Das Landgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass § 1664 BGB nicht nur, wie der Wortlaut zunächst nahelegt, einen Haftungsmaßstab für die Ausübung der elterlichen Sorge - Begrenzung auf die eigenübliche Sorgfalt - festlegt, also eine Haftungsreduzierung bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit (§ 277 BGB) begründet, sondern auch Grundlage für einen selbstständigen Schadensersatzanspruch des Kindes gegen seine Eltern sein kann (BGH, Urteil vom 10.02.1988 - IVb ZR 111/86, BeckRS 2014, 22839;… Götz/Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, § 1664 Rn. 1;… MüKoBGB/Huber, 8. Aufl. 2020, BGB § 1664 Rn. 1 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 20.11.2001 - 4 U 31/01
Zur Frage der Minderung der KfZ-Haftpflichtansprüche wegen eines Mitverschuldens …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).
- VG Berlin, 15.08.2023 - 14 K 230.21 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind maßgeblich für den Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht insbesondere Alter, Eigenart und Charakter der Aufsichtsbedürftigen, das örtliche Umfeld, das Ausmaß der drohenden Gefahren, die Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie die Zumutbarkeit der Aufsichtsmaßnahme für den Aufsichtspflichtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 226/12 -, juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. Dezember 2022 - 4 U 50/21 -, juris Rn. 41).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anfechtung eines Immobilienkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung; Erfüllung Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Einheiten an Gemeinschafts- und Sondereigentum
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 16.04.2021 - 4 O 60/20
- OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21
- BGH, 15.09.2023 - V ZR 77/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76
§ 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21
Sie müssen darauf gerichtet sein, dem Dritten Besitz an dem Kaufgegenstand zu verschaffen (BGH, Urteil vom 18. November 1977 - V ZR 172/76, NJW 1978, 370 unter III;… MünchKomm-BGB/Westermann, 8. Aufl. § 435 Rn. 4; vgl. ferner BGH…, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 165/17, zitiert nach juris Rn. 4).Die Klägerin ist auch nicht rechtlich in der Verfügung über den Kaufgegenstand beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1977 a.a.O.).
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21
(a) Die Eigentümergemeinschaft als solche war bis zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05, zitiert nach juris) nicht als teilrechtsfähig anerkannt. - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht die Rechtsprechung aber dann, wenn ein Zeuge über innere Vorgänge bei einer anderen Person vernommen werden soll, die der direkten Wahrnehmung durch den Zeugen naturgemäß entzogen sind (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, zitiert nach juris Rn. 44).
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99
Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21
Aufklärungspflichten dürfen nicht zu einer Überwälzung der Vertragsrisiken oder zur Revision einer Vertragsentscheidung führen, wenn sich der Vertrag aufgrund nicht erwarteter (Markt-)Entwicklung als weniger vorteilhaft oder sogar nachteilig erweist (BGH, Urteil vom 6. April 2001 - V ZR 402/99, NJW 2001, 2021 unter II 1 b;… BeckOGK-BGB/Wendtland a.a.O.;… BeckOGK-BGB/Herresthal, Stand: 1.1.2021 § 311 Rn. 389;… MünchKomm-BGB/Emmerich, 8. Aufl. § 311 Rn. 66, 68 f., 79). - BGH, 14.09.2018 - V ZR 165/17
Eigentumswohnungskaufvertrag: Rechtsmangel bei Sozialbindung wegen Förderung mit …
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21
Sie müssen darauf gerichtet sein, dem Dritten Besitz an dem Kaufgegenstand zu verschaffen (BGH, Urteil vom 18. November 1977 - V ZR 172/76, NJW 1978, 370 unter III;… MünchKomm-BGB/Westermann, 8. Aufl. § 435 Rn. 4; vgl. ferner BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 165/17, zitiert nach juris Rn. 4). - BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des …
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21
Eine Sanierungsumlage ist auch schon dann festlegbar, wenn Einzelheiten der Sanierung nicht feststehen, sich aber Anhaltspunkte für die Reparaturbedürftigkeit ergeben (BGH, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, zitiert nach juris Rn. 9 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 15 Wx 43/08, zitiert nach juris Rn. 40;… Bärmann/Becker, WEG 14. Aufl. § 28 Rn. 41;… Bärmann/Pick/Emmerich, WEG 20. Aufl. § 28 Rn. 55, 57, 67;… MünchKomm-WEG/Engelhardt, 8. Aufl. § 28 Rn. 15 f.). - OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden …
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2022 - 4 U 50/21
Eine Sanierungsumlage ist auch schon dann festlegbar, wenn Einzelheiten der Sanierung nicht feststehen, sich aber Anhaltspunkte für die Reparaturbedürftigkeit ergeben (BGH…, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, zitiert nach juris Rn. 9 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 15 Wx 43/08, zitiert nach juris Rn. 40;… Bärmann/Becker, WEG 14. Aufl. § 28 Rn. 41;… Bärmann/Pick/Emmerich, WEG 20. Aufl. § 28 Rn. 55, 57, 67;… MünchKomm-WEG/Engelhardt, 8. Aufl. § 28 Rn. 15 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 43 Abs 1 GKG, § 48 Abs 1 S 1 GKG, § 63 Abs 3 S 1 Nr 3 GKG, § 3 ZPO, § 4 Abs 1 ZPO
Abgrenzung kostenrechtlicher zu prozessrechtlichen Wertvorschriften - IWW
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung Ermittlung und Berechnung von Nutzungen Teilweise Rückerstattung des Versicherers Streitwerterhöhung durch Hilfsaufrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 04.06.2021 - 6a O 49/19
- OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 126
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- OLG Karlsruhe, 24.07.2017 - 12 U 75/17
Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe gezahlter Lebensversicherungsprämien …
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Darauf könnte es aber hinauslaufen, wenn man sich bei der Bestimmung von gerichtlicher Zuständigkeit und Beschwer der einem Ober- oder Höchstgericht regelmäßig obliegenden Klärung einer Rechtsfrage - in dem konkret entschiedenen Fall der Verrechnung eines bereits ausgezahlten Rückkaufswertes einer Lebensversicherung vorrangig auf aus den Prämien gezogene Nutzungen, vorrangig auf die zurückzuerstattenden Beiträge oder jeweils verhältnismäßig (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017, Az.: 12 U 75/17, - zitiert nach juris -, Rn. 4 m. w. N.) - aus (bloßen) Zweckmäßigkeitsgründen entzöge und damit für die Parteien zudem noch höhere Kosten verursachte.Rn. 14 (2) Jedenfalls können Unklarheiten im Hinblick darauf, in welchem Verhältnis von dem klagenden Versicherungsnehmer begehrte Nutzungen zu der gleichzeitigen Rückforderung restlicher Versicherungsbeiträge stehen, allein dann relevant werden, wenn der Kläger aus beiden Posten eine Summe bildet und den nach Abzug erhaltener Teilrückzahlungen verbleibenden Saldo geltend macht (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017, Az.: 12 U 75/17, - zitiert nach juris -, Rn. 2 f.).
- OLG Karlsruhe, 04.02.2019 - 12 W 1/19
Streitwertfestsetzung: Rückforderungsklage nach Widerruf eines …
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Es könne insbesondere nicht darauf ankommen, ob die Ermittlung und Berechnung des im Gesamtbetrag enthaltenen Anteils der Nutzungen schwierig sei, weil bereits ein Rückkaufswert ausgezahlt wurde, oder keine Schwierigkeiten bereite, weil noch keine auf den aus Hauptforderung und Nutzungen bestehenden Gesamtbetrag anzurechnende Zahlung erfolgt sei; denn anderenfalls führe - ersichtlich sinnwidrig - eine auch nur geringe anzurechnende Zahlung des Versicherers zu einer Erhöhung des festzusetzenden Streitwerts (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2019, Az.: 12 W 1/19, - zitiert nach juris -, Rn. 7 ff.).Vielmehr stellt die Herangehensweise, dass unter solchen Umständen eine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenforderungen ebenfalls zu unterbleiben habe, weil ansonsten eine auch nur geringe anzurechnende Zahlung des Versicherers zu einer Erhöhung des festzusetzenden Streitwerts führe (vgl. so aber OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2019, Az.: 12 W 1/19, - zitiert nach juris, Rn. 13), eine Umkehrung des gesetzlichen Regelungsgefüges und eine Streitwertbestimmung eindeutig contra legem dar; denn dieses Argument hebelte die gesetzlich vorgegebene und gerade auch im Rahmen der Überlegungen wie oben unter lit. a) unterstellte prinzipielle Streitwertneutralität von Nutzungen praktisch generell nur deshalb aus, weil es mögliche Fälle einer eventuell schwierigen Einordnung einzelner Forderungsteile geben kann.
- OLG Nürnberg, 03.04.2019 - 8 W 868/19
Gebührenwert bei Rückabwicklungsklage aus Lebensversicherung
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Schließlich gelte das für die Bestimmung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit eines Rechtsmittels in den Vordergrund gerückte Parteiinteresse, im Vorhinein eine "praktische, einfache und klare Wertermittlung" vornehmen zu können, für die Frage des Prozesskostenrisikos gleichermaßen; denn eine verständige Partei mache schon die Frage der Einleitung eines gerichtlichen Streitverfahrens (als Kläger) oder die Einlassung auf ein solches (als Beklagter) von einer verlässlichen Bewertung des Kostenrisikos (mit) abhängig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.04.2019, Az.: 8 W 868/19, - zitiert nach juris -, Rn. 84 ff.).
- BGH, 09.06.2015 - IX ZR 257/14
Streitwertbemessung: Gebührenstreitwert einer negativen Feststellungsklage
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Gemäß §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 3 und 9 ZPO ist auf den Betrag derjenigen Ansprüche abzustellen, welchen sich der Kläger bei einem Fortbestand des Vertrages über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren seitens der Beklagten ausgesetzt sähe; bei der negativen (leugnenden) Feststellungsklage ist wegen der vernichtenden Wirkung des obsiegenden Urteils der Streitwert so hoch zu bewerten wie der Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt, also ohne Feststellungsabschlag (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, Az.: IX ZR 257/14, - zitiert nach juris -, Rn. 3 m. w. N.). - BGH, 19.12.2018 - IV ZB 10/18
Streitwertberechnung eines Herausgabeverlangens von Nutzungen bei Rückabwicklung …
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Rn. 4 a. Es wird insofern lediglich im Zusammenhang mit § 4 Abs. 1, 2. Halbsatz ZPO angeführt, weil von der Wertfestsetzung die sachliche Zuständigkeit der Gerichte und die Zulässigkeit von Rechtsmitteln abhänge; der beabsichtigte Zweck einer Vereinfachung der Berechnung werde verfehlt, wenn es in Fällen der vorliegenden Art für die Ermittlung des Zuständigkeitsstreitwertes oder der Beschwer darauf ankomme, ob und in welchem Umfang der eingeklagte Nutzungsherausgabeanspruch nach einer zum Teil schon erfolgten Rückerstattung durch den Versicherer (noch) in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem weiter geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsbeiträge stehe, von diesem also sachlich rechtlich abhänge, oder ansonsten zu einer selbständigen und damit streitwerterhöhenden Forderung geworden sei (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2018, Az.: IV ZB 10/18, - zitiert nach juris -, Rn. 8 ff. m. w. N.). - OLG Nürnberg, 08.12.2010 - 2 W 2145/10
Gebührenstreitwert für eine Auflassungsklage
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Stattdessen darf etwa aufgrund des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Justizgewährungsanspruches auch in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten wirkungsvoller Rechtsschutz im Hinblick auf den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010, Az.: 2 W 2145/10, - zitiert nach juris -, Rn. 14 m. w. N.). - OLG Celle, 04.03.2019 - 8 U 275/18
Berücksichtigung streitwerterhöhender Nebenforderungen bei der Berechnung des …
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Denn wenn bei der Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages die Hauptforderung auch nur in einem ganz geringen Umfang - und sei es bloß im Umfang von 1, 00 EUR - erloschen und dadurch ein ganz geringfügiger Teil der Nutzungen zur Hauptforderung erstarkt wäre, müssten gleichwohl auch alle weitergehenden Nutzungen in voller Höhe bei der Berechnung des Gebührenstreitwerts Berücksichtigung finden; hätte der Versicherer demgegenüber die Forderung auch nicht teilweise befriedigt, fänden die Nutzungen insgesamt keine Berücksichtigung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2019, Az.: 8 U 275/18, - zitiert nach juris -, Rn. 61 ff.). - OLG Nürnberg, 18.07.2018 - 11 W 1094/18
Bergriff der wirtschaftlichen Identität von Forderung und Gegenforderung bei der …
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Daran fehlt es, wenn das Nichtbestehen (oder die Abweisung) der Hauptforderung zur Folge hat, dass die Gegenforderung nicht entstanden wäre; in diesem Falle mangelt es nämlich an einer Werthäufung, die ansonsten eintritt, wenn ein Anspruch hilfsweise zur Aufrechnung gestellt wird, dessen Entstehung mit der Klageforderung nicht im Zusammenhang steht und der zur Abwehr der Klage "geopfert" wird (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2018, Az.: 11 W 1094/18, - zitiert nach juris -, Rn. 8 ff. m. w. N.). - OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 W 25/19
Wertberechnung bei mehreren Streitgegenständen in demselben Verfahren
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Daraus folgt, dass für eine Herabsetzung des Streitwerts nach bestimmten Verfahrensabschnitten kein Raum besteht, nachdem teilweise Klagerücknahmen und Teilerledigungserklärungen nicht zu einer Reduzierung der anfallenden Gerichtsgebühren führen können; kann sich unter solchen Umständen gegebenenfalls die Terminsgebühr des Rechtsanwalts nach einem niedrigeren Wert zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung richten, liegt demgegenüber ein Fall des § 33 Abs. 1, 1. Alt. RVG vor (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08.01.2020, Az.: 4 W 25/19 , - zitiert nach juris -, Rn. 18 ff. m. w. N.). - BGH, 12.04.1995 - XII ZR 104/94
Statthaftigkeit der Revision in Familiensachen; Anforderungen an die Begründung …
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Denn bei den Nutzungen handelt es sich wie bei Nebenforderungen generell um einen eigenen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.1995, Az.: XII ZR 104/94, - zitiert nach juris -, Rn. 10 m. w. N.;… Toussaint-Elzer, Kostenrecht, 51. Aufl., 2021, § 43 GKG Rn. 1;… Dörndorfer/ Wendtland/Gerlach/Diehn-Schindler, BeckOK Kostenrecht, Stand: 01.07.2021, § 43 GKG vor Rn. 1), und den Streitgegenstand bestimmt der Kläger (…vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., 2020, Einleitung Rn. 63 m. w. N.).
- OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21
Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den …
Es entspricht gefestigter oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung, dass eine Streitwerterhöhung durch die Hilfsaufrechnung dann in Betracht kommt, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet wird, eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat, weil es ansonsten an einer Werthäufung fehlt, und über sie entschieden wird (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20, Rn. 8; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 11 W 1094/18, Rn. 7; OLG Rostock, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 4 U 50/21, Rn. 20, OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 09. Dezember 2021 - I-16 W 43/21, Rn. 17, alle zitiert nach juris). - OLG Rostock, 27.09.2022 - 4 U 132/21
Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in privater Krankenversicherung
Ebenso wie vorgerichtliche Rechtanwaltskosten sind Nutzungen, welche ein Versicherungsnehmer mit zu Unrecht gezahlten Versicherungsbeiträgen von dem Versicherer heraus verlangt, jedenfalls im Hinblick auf den Gebührenstreitwert gemäß § 43 Abs. 1 GKG als neutral anzusehen (vgl. hier zuletzt OLG Rostock, Urteil vom 14.10.2021, Az.: 4 U 50/21 , - zitiert nach juris -, Rn. 3 ff.). - OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 16 W 43/21
Hilfsaufrechnung; Hilfswiderklage; Wertaddition; wirtschaftliche Identität; …
Darüber hinaus wird von mehreren Oberlandesgerichten angenommen, dass eine Streitwerterhöhung durch die Hilfsaufrechnung nur dann in Betracht kommt, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet wird, eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat, weil es ansonsten an einer Werthäufung fehlt (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20, juris, Rn. 8; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 11 W 1094/18, juris, Rn. 7; OLG Rostock, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 4 U 50/21, juris, Rn. 20).Anders lässt sich die eine Zusammenrechnung rechtfertigende wirtschaftliche Werthäufung nicht plausibel begründen (ebenso OLG Rostock, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 4 U 50/21, juris, Rn. 20).
- OLG Rostock, 29.08.2023 - 4 U 166/22
Auskunft über und Wirksamkeit von Prämienanpassungen zu einer privaten …
Rn. 175 3. Außer Betracht zu lassen ist demgegenüber der Feststellungsantrag zu 3); denn Nutzungen, welche ein Versicherungsnehmer mit zu Unrecht gezahlten Versicherungsbeiträgen von dem Versicherer heraus verlangt, sind jedenfalls im Hinblick auf den Gebührenstreitwert gemäß § 43 Abs. 1 GKG als neutral anzusehen (vgl. dazu ausführlich OLG Rostock, Urteil vom 14.10.2021, Az.: 4 U 50/21 , - zitiert nach juris -, Rn. 3 ff. m. w. N.). - OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
Zulässigkeit einer Stufenklage bei Rückerstattungsverlangen von Beitragsanteilen …
Enthalten diese im Umkehrschluss aus den Ausführungen des Klägers im Übrigen allerdings auch von dem Versicherer herauszugebende Nutzungen, sind solche jedenfalls im Hinblick auf den Gebührenstreitwert (doch) als bloße Nebenforderungen und damit streitwertneutral anzusehen (vgl. dazu ausführlich OLG Rostock, Urteil vom 14.10.2021, Az.: 4 U 50/21 , - zitiert nach juris -, Rn. 3 ff.). - OLG Rostock, 24.09.2024 - 4 U 1/24
Wirksamkeit von Prämienanpassungen und Bereicherungsansprüche in privater …
Rn. 87 3. Außer Betracht zu lassen ist demgegenüber der Feststellungsantrag zu 3); denn Nutzungen, welche ein Versicherungsnehmer mit zu Unrecht gezahlten Versicherungsbeiträgen von dem Versicherer heraus verlangt, sind jedenfalls im Hinblick auf den Gebührenstreitwert als neutral anzusehen (vgl. dazu ausführlich OLG Rostock, Urteil vom 14.10.2021, Az.: 4 U 50/21 , - zitiert nach juris -, Rn. 3 ff.). - OLG Rostock, 13.06.2023 - 4 W 10/23
Streitwert für eine Stufenklage wegen Rückforderung zuviel gezahlter …
Enthalten diese Durchschnittswerte im Umkehrschluss aus den Ausführungen des Klägers im Übrigen allerdings auch von dem Versicherer herauszugebende Nutzungen, sind solche jedenfalls im Hinblick auf den Gebührenstreitwert als bloße Nebenforderungen und damit streitwertneutral anzusehen (vgl. dazu ausführlich OLG Rostock, Urteil vom 14.10.2021, Az.: 4 U 50/21 , - zitiert nach juris -, Rn. 3 ff.).
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