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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 30.01.2019

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7081
OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2022,7081)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.03.2022 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2022,7081)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. März 2022 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2022,7081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 743 ; BGB § 745 ; BGB §§ 741 ff.
    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Anspruch auf Zustimmung zur Beauftragung einer Hausverwaltung; Erfüllung eines Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung; Entschädigung für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung der Verwaltungsvereinbarung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bei Geltendmachung von Miteigentümerrechten an einem Grundstück

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (34)

  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Der Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch ist erfüllt, wenn die Angaben des Schuldners nach seinem erklärten Willen die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, juris; BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 Rn. 17 mwN).

    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (vgl. BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, Rn. 43, juris; BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2014 aaO Rn. 18).

    Der Verdacht, dass die erteilte Auskunft unvollständig oder unrichtig ist, kann einen Anspruch auf Rechnungslegung in weitergehendem Umfang nicht begründen, sondern führt lediglich zu einem Anspruch auf eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit der erteilten Auskunft gemäß § 260 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, juris m.w.N.).

    Dass die Klägerin behauptet, die ihr übermittelten Abrechnungen seien nicht ordnungsgemäß gewesen, ist unerheblich (vgl. BGH, Urt. vom 03.09.2020, III ZR 136/18, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19

    Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Der Bevollmächtigte des Voreigentümers hat am 08.07.2009 in sämtliche vorhandenen Originalmietverträge Einsicht genommen (vgl. Klageschrift Bl. 21 dA), die Klägerin hat Abschriften sämtlicher Mietverträge nebst Übergabeprotokollen (vgl. K20), die Versicherungspolice mit sonstigen Versicherungsunterlagen (vgl. not. Kaufvertrag, S. 22 Ziff. 7.2) sowie Bauunterlagen erhalten (vgl. Email der Klägerin vom 21.03.2010, mit dem Dank für die "überlassenen Bauunterlagen", Anlage K 15), der Vermietungsstand nebst Inventarliste Möbel ergibt sich aus der Anlage zum notariellen Kaufvertrag vom 17.12.2009 und die Klägerin hat nach ihrem eigenen Vorbringen selbst Mietverträge über Wohnungen abgeschlossen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2020, 4 U 1676/19).

    Die Beklagte hat ohnehin der Regelung einer derartigen Nutzungsaufteilung bereits zumindest inzident widersprochen, indem sie in dem Verfahren LG Leipzig 2 O 3444/18 gegenüber der Klägerin einen Anspruch auf Auskehrung der von dieser allein erzielten Nettomieterträge für die im 1. OG rechts belegene Mietwohnung an die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht hat (vgl. Urteil des Senats vom 11.02.2020, 4 U 1676/19).

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch …

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Der Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch ist erfüllt, wenn die Angaben des Schuldners nach seinem erklärten Willen die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 Rn. 17 mwN).

    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (vgl. BGH…, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, Rn. 43, juris; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 aaO Rn. 18).

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 59/72

    Anspruch auf Ersatz entgangener Erträge aus einem gemeinschaftlich verwalteten …

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    cc) Entgegen der Ansicht der Beklagten ist ferner nicht zu beanstanden, dass die Klägerin die Verurteilung zur Zahlung einer bestimmten Nutzungsentschädigung begehrt, da die Klage aus § 745 Abs. 2 BGB nicht auf eine rechtsgestaltende Entscheidung, sondern auf eine Leistung gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72 -, Rn. 20 - 21, juris).

    Als Maßstab eines danach geschuldeten Nutzungsentgelts kann dabei die ortsübliche und angemessene Miete für eine vergleichbare Wohnung herangezogen werden, die im Regelfall durch eine Schätzung gem. § 287 ZPO bestimmt werden kann (BGH…, Urteil vom 15. September 1997 - II ZR 94/96 -, Rn. 11, juris; Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72 -, Rn. 22, juris; zur Anwendbarkeit von § 287: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 11. Juni 2003 - 3 U 22/00 -, Rn. 84, mwN - juris ).

  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses …

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    cc) Welche Maßnahmen im Einzelfall als solche der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen sind, ist vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden (OLG Hamm, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 10 U 79/10 -, juris m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall ist offensichtlich, dass aufgrund der Auseinandersetzungen der Parteien die Fremdverwaltung als ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme grundsätzlich gefordert werden kann (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 19. Oktober 2010 -10 U 79/10 -, Rn. 103 - 104, juris).

  • OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 3 U 22/00

    Abwicklung der Nutzung eines Gutshofes

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Als Maßstab eines danach geschuldeten Nutzungsentgelts kann dabei die ortsübliche und angemessene Miete für eine vergleichbare Wohnung herangezogen werden, die im Regelfall durch eine Schätzung gem. § 287 ZPO bestimmt werden kann (BGH…, Urteil vom 15. September 1997 - II ZR 94/96 -, Rn. 11, juris;… Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72 -, Rn. 22, juris; zur Anwendbarkeit von § 287: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Juni 2003 - 3 U 22/00 -, Rn. 84, mwN - juris ).

    (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Juni 2003 - 3 U 22/00 -, Rn. 93, juris;… vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2001 - XII ZR 49/99, BGHR BGB § 138 Abs. 1 Gaststätten-Pachtvertrag 3).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2018 - 19 U 83/18

    Erbengemeinschaft: Notwendiger Inhalt eines Neuregelungsverlangens hinsichtlich …

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Soweit es die Beklagte in diesem Zusammenhang als unzumutbar erachtet, ein Nutzungsentgelt zu entrichten, wenn doch die Mieteinnahmen aus der Wohnung im 1. OG und/oder weiterer vermieteter bzw. leerstehender Wohnungen in der streitgegenständlichen Immobilie vollständig der Klägerin zufließen könnten, berücksichtigt sie nicht, dass der Beklagten - mangels entsprechender Vereinbarung mit der Klägerin i.S. von § 745 Abs. 2 BGB - ebenso wenig ein volles Nutzungsrecht an der von ihr genutzten Wohnung im Erdgeschoss zusteht wie der Klägerin ein umfassendes Nutzungsrecht an der Wohnung im 1. OG bzw. an weiteren Wohnungen (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 19 U 83/18 -, Rn. 38 - 39, juris).
  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem …

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters besteht, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren hat, wenn und soweit es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich z.B. aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann (vergleiche BGH, Urteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 289/13 -, Rn. 20, mit weiteren Nachweisen; - juris).
  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass die Klägerin im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht der Klägerin mit Rücksicht auf ihre spezielle Situation zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig war (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 22. Juni 2021 - VI ZR 353/20 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Von einem Teilhaber erzielte Gebrauchsvorteile lösen somit keine Ausgleichspflicht aus, weil es sich um Vorteile befugter Eigennutzung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2005, BGHZ 162, 342).
  • BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Unzulässigkeit der Nutzung

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines …

  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 219/04

    Anpassung des Mietzinses wegen Unterschreitung der Wohnfläche; Berücksichtigung …

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 189/15

    Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für …

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und …

  • BGH, 25.10.2006 - VII ZB 29/06

    Rechtstellung des Gläubigers nach Pfändung eines Nießbrauchs an einem ideellen …

  • BGH, 04.12.2000 - II ZR 230/99

    Anspruch auf Rechnungslegung gegen den Verwalter

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis …

  • BGH, 29.09.2009 - VIII ZR 242/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Minderung des …

  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98

    Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 62/04

    BGB-Gesellschaft: Klage auf Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme in …

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 130/81

    Kündigung der einem Teilhaber übertragenen Verwaltung gemeinschaftlichen …

  • OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99

    Ausschluß aller Miteigentümer eines Hauses von der Eigennutzung

  • OLG Dresden, 05.11.2019 - 4 U 559/17

    Rechtsmissbräuchlicher Streitbeitritt

  • OLG Hamm, 06.11.1991 - 8 U 119/91

    Anspruch auf Unterlassung der Duldung der Prostitution; Rechte eines Mitgliedes …

  • OLG Brandenburg, 18.07.1995 - 10 UF 104/95

    Wirksamwerden der isolierten Sorgerechtsentscheidung

  • OLG München, 15.09.1998 - 5 U 2052/98
  • OLG Hamm, 12.06.1996 - 33 U 79/94
  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …

  • BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04

    Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
  • OLG Frankfurt, 13.12.2023 - 17 U 122/22

    Anspruch auf Fruchtziehung bei Erbengemeinschaft (hier: Mieteinnahmen)

    Unterbleibt die Eintragung wie vorliegend, so ist die Vereinbarung gegenüber dem Rechtsnachfolger unwirksam (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 1. März 2022 - 4 U 580/12 -, Rn. 85, juris;… Staudinger/von Proff (2021) BGB § 743, Rn. 31).

    Mangels (bindender) Verwaltungsregelung kann der Rechtsnachfolger - hier die Klägerin - Verwaltung und Benutzung nach den gesetzlichen Regeln verlangen und Teilung der Früchte gemäß § 743 Abs. 1 BGB fordern (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 1. März 2022 - 4 U 580/12 -, Rn. 85, juris;… Staudinger/von Proff (2021) BGB § 743, Rn. 31).

    Sie darf nicht zu einer Beeinträchtigung des Nutzungsanteilsrechts des Miteigentümers führen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 1. März 2022 - 4 U 580/12 -, Rn. 86-88, juris; s. auch BGH…, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04 -, BGHZ 164, 181-190, Rn. 27).

    Soweit die Klägerin bei ihrem Entschädigungsverlangen auf die ortsübliche und angemessene Nettomiete für eine vergleichbare Wohnung abstellt, gemindert um einen Pauschalbetrag von 500, 00 EUR für die Gesamtnutzung der Immobilie, widerspricht dies nicht der Billigkeit (s. auch OLG Dresden, Urteil vom 1. März 2022 - 4 U 580/12 -, Rn. 126, juris).

  • OLG Dresden, 16.07.2024 - 4 U 1582/23

    Auseinandersetzungsklage als statthafte Klageart für Auseinandersetzungen einer …

    Rn. 27 a) Die Parteien waren jeweils hälftige Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft hinsichtlich des streitgegenständlichen Anwesens, das sie gemeinschaftlich genutzt haben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27.07.2017 und 13.09.2017, 4 U 553/17; Urteil vom 29.09.2020, 4 U 1355/18; Urteil vom 01.03.2022, 4 U 580/12).
  • OLG Dresden, 15.01.2024 - 4 U 1887/21

    Ausgeschiedener Miteigentümer ist nicht (mehr) prozessführungsbefugt!

    cc) Zwar ist bei Klagen eines Miteigentümers aus § 1011 BGB (wie auch bei Klage eines Miterben gemäß § 2039 BGB oder eines Gläubigers einer unteilbaren Leistung aus § 432 BGB) eine Prozessstandschaft bezüglich des Rechts der Personenmehrheit gegeben, so dass die Klägerin ursprünglich berechtigt war, aus dem mit der Beklagten bestehenden Gemeinschaftsverhältnis folgende Ansprüche mangels Mehrheitsbeschluss jedenfalls im Innenverhältnis ihr gegenüber allein geltend zu machen (BGH…, Urteil vom 03.12.1968 - III ZR 2/68 -, BGHZ 51, 125 -131, Rn. 17; vgl. auch insoweit Urteil des Senats vom 01.03.2022, 4 U 580/12, S.11).

    Nur wenn ein solcher Beschluss nicht vorliegt oder ein solcher wegen einer wesentlichen Änderung der Sachlage keine Bindungswirkung mehr entfaltet, kann eine Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung nach der Regelung in § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10.12.2012, 4 U 580/12).

  • OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1887/21

    Rechtsnachfolge; Prozessstandschaft; Sachbefugnis; Aussetzung; Restitution

    cc) Zwar ist bei Klagen eines Miteigentümers aus § 1011 BGB (wie auch bei Klage eines Miterben gemäß § 2039 BGB oder eines Gläubigers einer unteilbaren Leistung aus § 432 BGB) eine Prozessstandschaft bezüglich des Rechts der Personenmehrheit gegeben, so dass die Klägerin ursprünglich berechtigt war, aus dem mit der Beklagten bestehenden Gemeinschaftsverhältnis folgende Ansprüche mangels Mehrheitsbeschluss jedenfalls im Innenverhältnis ihr gegenüber allein geltend zu machen (BGH…, Urteil vom 03.12.1968 - III ZR 2/68 -, BGHZ 51, 125 -131, Rn. 17; vgl. auch insoweit Urteil des Senats vom 01.03.2022, 4 U 580/12, S.11).

    Nur wenn ein solcher Beschluss nicht vorliegt oder ein solcher wegen einer wesentlichen Änderung der Sachlage keine Bindungswirkung mehr entfaltet, kann eine Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung nach der Regelung in § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10.12.2012, 4 U 580/12).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7747
OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2019,7747)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.01.2019 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2019,7747)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2019,7747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de

    ZPO § 148
    Fortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens wegen unerwartet langer Dauer des Bezugsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren …

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12
    Bei der danach gebotenen Abwägung sind hier aber keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die mit der Aussetzung verbundene Verzögerung des Verfahrens zu einer Gefährdung der Durchsetzbarkeit der streitgegenständlichen Forderungen, soweit diese begründet sein sollten, oder sonstigen unzumutbaren Nachteilen für die Klägerin führen könnten (BGH, Beschluss vom 07. Mai 1992 - V ZR 192/91 -, Rn. 4 - 6, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 23 W 55/12 -, Rn. 15 - 17, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12
    Danach begründet die Bruchteilsgemeinschaft als solche keine allgemeine Pflicht zum Schutz oder Förderung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 21f m.w.N.).
  • KG, 17.12.2012 - 23 W 55/12

    Verfahrensaussetzung bei Mitumfassung der mit einer Leistungsklage geltend …

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12
    Bei der danach gebotenen Abwägung sind hier aber keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die mit der Aussetzung verbundene Verzögerung des Verfahrens zu einer Gefährdung der Durchsetzbarkeit der streitgegenständlichen Forderungen, soweit diese begründet sein sollten, oder sonstigen unzumutbaren Nachteilen für die Klägerin führen könnten (BGH…, Beschluss vom 07. Mai 1992 - V ZR 192/91 -, Rn. 4 - 6, juris; KG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 23 W 55/12 -, Rn. 15 - 17, juris).
  • BGH, 08.10.1957 - I ZR 164/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12
    Hierbei sind auch der voraussichtliche Erfolg des Bezugsverfahrens und die mit einer Aussetzung eintretende Verfahrensverzögerung gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1957, I ZR 164/56, LM § 148 ZPO Nr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 2 W 12/13

    Voraussetzungen der Aufhebung der Aussetzung des Verletzungsverfahrens im …

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12
    Gleichwohl kann auch der Aussetzungsbeschluss gemäß § 150 ZPO nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts vorzeitig aufgehoben werden, insbesondere bei unerwartet langer Dauer des Bezugsverfahren oder bei Vorliegen eines unerwarteten Geschehensablaufes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. April 2013 - 2 W 12/13 -, Rn. 4, juris;… Münchener Kommentar/Wagner, ZPO 4. Aufl.: § 150 Rn 1).
  • VG Magdeburg, 08.06.2023 - 15 A 31/22

    (Keine) disziplinarrechtliche Aberkennung des Ruhegehalt bei Auslandstraftat

    Hierbei sind auch der voraussichtliche Erfolg des Bezugsverfahrens und die mit einer Aussetzung eintretende Verfahrensverzögerung gegeneinander abzuwägen (OLG Dresden, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 4 U 580/12 -, Rn. 3, juris).
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