Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - I-4 U 93/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Betriebs-Berater
D&O-Versicherung deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 64
Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung für vom Geschäftsführer entgegen § 64 GmbHG veranlasste Zahlungen der Gesellschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung für vom Geschäftsführer entgegen § 64 GmbHG veranlasste Zahlungen der Gesellschaft
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein D&O-Versicherungsschutz für Ansprüche aus § 64 GmbHG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- nrw.de (Pressemitteilung)
D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen nach Insolvenzreife getätigter rechtswidriger Zahlungen
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Schutz durch D&O - Versicherung verkürzt
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
GmbH: Deckung für Geschäftsführer bei Insolvenzansprüchen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen nach Insolvenzreife ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen insolvenzrechtswidriger Zahlungen nicht durch D&O-Versicherung gedeckt
- versr.de (Kurzinformation)
Kein Versicherungsschutz für Anspruch der Gesellschaft auf Ersatz von Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
D&O Versicherung, GmbHG § 64 Satz 1, Zahlungen nach Insolvenzreife § 64 Satz 1 GmbHG
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
D&O-Versicherung umfasst nicht Zahlungen nach Insolvenzreife
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen nach Insolvenzreife getätigter rechtswidriger Zahlungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei der D&O-Police
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ansprüche aus § 64 GmbHG fallen nicht unter den Schutz der D&O-Versicherung
- anwalt.de (Kurzinformation)
GmbH: D&O-Versicherung muss nicht für Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG eintreten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine D&O-Versicherung bei Zahlung entgegen § 64 GmbH-Gesetz
- anwalt.de (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz oder D&O -Deckung schafft Haftung
- anwalt.de (Kurzinformation)
D&O Versicherung deckt auch Ansprüche wegen Zahlungen nach Insolvenzreife
- anwalt.de (Kurzinformation)
D&O-Versicherung: Deckung in der Insolvenz teilweise verneint
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschäftsführerhaftung trotz D & O Versicherung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
D&O erfasst die GmbH-Geschäftsführerhaftung für rechtswidrige Insolvenz-Zahlungen nicht
Besprechungen u.ä. (3)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
D&O-Versicherungen: Gefährliche Deckungslücke bei verspätetem Insolvenzantrag
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Ggf. keine Deckung von Ansprüchen aus § 64 GmbHG durch D&O-Versicherungen
- haufe.de (Entscheidungsbesprechung)
Deckung von Ansprüchen aus § 64 GmbHG durch D&O-Versicherungen fraglich
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - I-4 U 93/16
- BGH - IV ZR 186/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 1542
- NZI 2018, 758
- VersR 2018, 1314
- BB 2018, 2321
- DB 2018, 1913
- NZG 2018, 1310
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (21)
- LG Mönchengladbach, 18.06.2014 - 6 O 391/13
Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Erstattung nach Insolvenzreife geleisteter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Rn. 20 In einem vor dem Landgericht Mönchengladbach unter dem Az: 6 O 391/13 geführten Rechtsstreit nahm der Insolvenzverwalter der Versicherungsnehmerin, Rechtsanwalt P. H., die hiesige Klägerin gem. § 64 GmbHG auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 221.801,47 EUR in Anspruch wegen der Ausführung von Überweisungen durch die Versicherungsnehmerin in einem Zeitraum vom 2. August bis 8. November 2011; es habe bereits längere Zeit Insolvenzreife des Unternehmens vorgelegen.Rn. 31 3. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, sie von Ansprüchen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt H. freizustellen, soweit diese im Verfahren 6 O 391/13 vor dem Landgericht Mönchengladbach durch Herrn Rechtsanwalt H. geltend gemacht werden.
Zudem habe die Klägerin es in Kenntnis der finanziellen Situation zugelassen, dass ihr Bruder ab August 2011, also zu einem Zeitpunkt, als die Versicherungsnehmerin noch nicht einmal mehr dazu der Lage gewesen sei, Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter zu erbringen, von dem Konto der Versicherungsnehmerin die Zahlungen vorzunehmen, die der Insolvenzverwalter der Versicherungsnehmerin in dem Verfahren 6 O 391/13 - LG Mönchengladbach - nach § 64 S. 1 GmbHG gegen die hiesige Klägerin geltend gemacht habe.
Rn. 50 Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf Freistellung der von dem Insolvenzverwalter der Versicherten eingeklagten Forderung in dem Verfahren 6 0 391/13.
Rn. 57 2.festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, sie von Ansprüchen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt H., freizustellen, soweit diese im Verfahren 6 O 391/13 vor dem Landgericht Mönchengladbach durch Herrn Rechtsanwalt H. geltend gemacht und tituliert worden sind.
Einen entsprechenden Vorsatz im Zeitraum der geleisteten Zahlungen (02.08.2011 bis zum 08.11.2011, vergl. Bl. 7 ff. der Beiakte 6 O 391/13 LG Mönchengladbach) steht - auch unter Berücksichtigung der Anhörung der Klägerin im Senatstermin vom 08.05.2018 - nicht fest.
- BGH, 28.09.2011 - IV ZR 294/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufwendungsersatz für Sicherungs- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Rn. 102 Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen kann (…BGH VersR 2009, 341 Rn. 16 m.w.N.; VersR 2011, 1509, 1510).Denn anders auch als bei einer Inanspruchnahme aus Geschäftsführung ohne Auftrag (vergl. hierzu BGH VersR 2011, 1509, 1510, dort Rz. 16 f.) fehlt es hier an einem schadensersatzähnlichen Charakter der Haftungsnorm, da sie zu einer erheblich weitergehenden Haftung führt.
- BGH, 08.12.2010 - IV ZR 211/07
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Notars: Bindungswirkung des Urteils …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Rn. 78 Die Bindungswirkung des Haftpflichturteils führt dazu, dass lediglich die vom Tatrichter des Haftpflichtprozesses festgestellten und seiner Entscheidung zu Grunde gelegten tatsächlichen Elemente für den Deckungsprozess maßgeblich sind, wobei allerdings die rechtliche Einordnung ohne Belang ist (BGH VersR 2011, 203 = NJW 2011, 610).ULLA anzusehen ist, nicht auf die rechtliche Einordnung an, sondern auf die tatsächlichen Elemente des Haftungstatbestands (vergl. BGH VersR 2011, 203 = NJW 2011, 610).
- BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00
Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Die Bindung an eine im Haftpflichtprozess festgestellte schadenverursachende Pflichtverletzung besteht auch dann, wenn daneben noch andere Pflichtverletzungen vorliegen mögen; dem Haftpflichtversicherer ist es verwehrt, sich zur Begründung eines Ausschlusstatbestands auf eine andere als die im Haftpflichtprozess festgestellte Pflichtverletzung zu berufen (ständige Rechtsprechung des BGH, vergl. NJW-RR 2003, 1572 = VersR 2003, 635; NJW-RR 2002, 1539 = VersR 2002, 1141; NJW-RR 2001, 1311 = VersR 2001, 1103; VersR 2011, 610 = NJW 2011, 610).Der Versicherungsnehmer muss die von ihm verletzte Pflicht positiv gekannt und subjektiv das Bewusstsein gehabt haben, gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrig zu handeln (vergl. auch BGH NJW-RR 2001, 1311).
- BGH, 21.06.1990 - I ZB 6/90
Unterzeichnung der Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Da die Unterschrift lediglich sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig geschrieben ist (BGH NJW-RR 1991, 511; VersR 1983, 555; NJW 1989, 588).Zweifel an der Identität des Unterzeichners sind in keinem dieser Fälle geäußert worden, so dass der Prozessbevollmächtigte darauf vertrauen durfte, seine Unterschrift genüge den Anforderungen an bestimmende Schriftsätze (vergl. auch BVerfG NJW 1988, 2787; BGH NJW-RR 1991, 511).
- BGH, 09.11.1988 - I ZR 149/87
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Da die Unterschrift lediglich sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig geschrieben ist (BGH NJW-RR 1991, 511; VersR 1983, 555; NJW 1989, 588).Das reicht für die Annahme einer ordnungsgemäßen Unterschrift i. S. des § 130 Nr. 6 ZPO aus (vgl. BGH, NJW 1989, 588).
- BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut in Frage gestellt werden können (BGH NJW 2015, 947, 948, dort Rz. 11 m. w. N). - BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Die Vorschrift dient der Erhaltung der verteilungsfähigen Vermögensmasse der insolventen Gesellschaft im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger, um soweit wie möglich deren gleichmäßige und ranggerechte Befriedigung zu ermöglichen (BGH NJW 2000, 668; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 02145). - BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09
Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Deshalb handelt es sich bei § 64 GmbHG nicht um einen Deliktstatbestand, sondern um eine eigenständige Anspruchsgrundlage bzw. einen "Ersatzanspruch eigener Art" (ständige Rechtsprechung des BGH, vergl. BGH NZG 2011, 624, dort Rz. 20 m.w.N.). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16
Zweifel an der Identität des Unterzeichners sind in keinem dieser Fälle geäußert worden, so dass der Prozessbevollmächtigte darauf vertrauen durfte, seine Unterschrift genüge den Anforderungen an bestimmende Schriftsätze (vergl. auch BVerfG NJW 1988, 2787; BGH NJW-RR 1991, 511). - OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14
Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in …
- BGH, 19.11.2008 - IV ZR 277/05
Eintrittspflicht der Architektenhaftpflichtversicherung für die Beseitigung von …
- OLG Düsseldorf, 01.10.2015 - 6 U 169/14
Pflicht des Geschäftsführers zur Erstattung wiederkehrender Zahlungen für …
- BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08
Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in …
- BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02
Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung
- OLG Celle, 01.04.2016 - 8 W 20/16
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch Abschluss eines mit …
- BGH, 28.09.2011 - IV ZR 170/10
Betriebshaftpflichtversicherung: Auslegung der Erfüllungsschadenklausel
- BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01
Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen …
- BGH, 17.07.2002 - IV ZR 268/01
Ausschluß des Versicherungsschutzes wegen wissentlicher Pflichtverletzung des …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 35/13
Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH wegen des Einzugs von …
- LG Regensburg, 28.10.2010 - 3 O 1208/10
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verzicht des Versicherers auf die …
- BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19
D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten
Zur Begründung stützt sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Juli 2018 (4 U 93/16, VersR 2018, 1314), dessen Auffassung es sich anschließt.Rn. 22 Entgegen den Auffassungen des Berufungsgerichts und der Revisionserwiderung kann jedoch selbst von einem geschäftserfahrenen und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertrauten, dennoch nicht juristisch oder versicherungsrechtlich vorgebildeten Versicherungsnehmer/Versicherten einer D&O-Versicherung (…siehe auch Senatsurteil vom 21. April 2010 - IV ZR 308/07, VersR 2010, 809 [juris Rn. 12 f.] zur Betriebsunterbrechungsversicherung) weder diese komplexe rechtsdogmatische Einordnung des Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG noch ein darauf gestütztes Verständnis des in Ziffer 1.1 ULLA formulierten Leistungsversprechens erwartet werden (…zutreffend Brinkmann in Festschrift für Bergmann, 2018 S. 93, 104 f.; Commandeur/Brocker, NZG 2018, 1295, 1297; Czaplinski/Friesen, r+s 2018, 538, 539; Farian, GmbHR 2018, 975; Henne/Dittert, DStR 2019, 227, 229; Markgraf/Henrich, NZG 2018, 1290, 1292 f.; Merk/Köhler, AnwBl BE 2019, 127, 130; Mielke/Urlaub, BB 2018, 2634, 2638; Möhrle, AG 2019, 243, 245; Plaßmann-Robertz, ZWH 2018, 316, 318 f.; Schwencke/Röper, ZInsO 2018, 1937, 1939 f.;… a.A. OLG Düsseldorf VersR 2020, 1307, 1311 f. [juris Rn. 108, 114 f.]; Schneider/Hardung, EWiR 2018, 553, 554).
- OLG Düsseldorf, 26.06.2020 - 4 U 134/18
Eintrittspflicht einer D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die …
Rn. 127 Denn ein etwaiger Zahlungsanspruch aus § 64 S. 1 GmbHG wäre nach dem rechtskräftigen Senatsurteil vom 20. Juli 2018, Az. 4 U 93/16 jedenfalls kein vom Versicherungsvertrag umfasster Schadenersatzanspruch aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Senatsurteil vom 20. Juli 2018, Az. 4 U 93/16, zitiert nach juris, Rdnr. 80 ff.).Rn. 131 Bei dem gesetzlichen Haftpflichtanspruch gemäß § 64 GmbHG handelt es sich nicht um einen solchen, aufgrund dessen die versicherte Person für einen Vermögensschaden haftpflichtig ist, und der deshalb unter einen derartigen D&O-Versicherungsschutz für Schadenersatz fällt (Senatsurteil vom 20. Juli 2018, Az. 4 U 93/16, zitiert nach juris, Rdnr. 83 ff. unter Hinweis auf OLG Celle, Beschuss vom 1. April 2016, Az. 8 W 20/16;… BeckRS 2016, 125428 Rdnr. 38; Cyrus in: NZG 2018, 7, 8 f.).
Eine Auslegung der Versicherungsbedingungen dahingehend, dass der dort genannte Schadenersatzanspruch auch den Ersatzanspruch nach § 64 GmbHG erfasst, kommt nicht in Betracht (Senatsurteil vom 20. Juli 2018, Az. 4 U 93/16, zitiert nach juris, Rdnr. 84 ff.).
Rn. 134 Doch für eben diesen Personenkreis - die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin und den Geschäftsführer als versicherte Person - ist bei aufmerksamem und verständigem Studium der Versicherungsbedingungen erkennbar, dass nicht in jedem Fall der Inanspruchnahme Versicherungsschutz besteht und § 64 GmbHG keinen Schadenersatzanspruch bzw. keine Schadenersatzverpflichtung im Sinne von § 3 Nr. 1 AVB-O begründet (Senatsurteil vom 20. Juli 2018, Az. 4 U 93/16, zitiert nach juris, Rdnr. 86 und 89).
Rn. 142 Der Senat nimmt im Übrigen vollumfänglich Bezug auf seine Rechtsausführungen im Urteil vom 20. Juli 2018, Az. 4 U 93/16, an denen er ausdrücklich festhält.
- OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20
Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung …
Dem stehe auch nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.07.2018 (Az.: 4 U 93/16) entgegen.Rn. 21 Die Beklagte hat erstinstanzlich in Anlehnung an das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.07.2018 (Az.: 4 U 93/16) u.a. eingewandt, dass die für den Eintritt des Versicherungsfalles erforderliche Inanspruchnahme des Zeugen D "auf Ersatz eines Vermögensschadens" nicht vorliege.
Auch wenn der Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG a.F. von der Rechtsprechung des BGH nicht als Deliktstatbestand, sondern als eigenständige Anspruchsgrundlage bzw. als "Ersatzanspruch eigener Art" eingeordnet wird, erwartet der durchschnittliche Versicherungsnehmer Versicherungsschutz jedenfalls dann, wenn der gegen den Versicherten erhobene Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens im Wege der Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis gerichtet ist (…BGH r+s 2021, 27 < 28>, Rdnr. 12, 18, 20; a.A. OLG Düsseldorf NZI 2018, 758 < 760> Rdnr. 72 ff.).
Das Landgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.07.2018 (OLG Düsseldorf NZI 2018, 758) einen vom Haftpflicht-Versicherungsschutz erfassten Haftpflichtanspruch verneint.
- LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20 Dem stehe auch nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.07.2018 (Az. 4 U 93/16) entgegen.
Rn. 17 Die Beklagte wendet in Anlehnung an das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.07.2018 (Az. 4 U 93/16) u.a. ein, die für den Eintritt des Versicherungsfalles erforderliche Inanspruchnahme des Zeugen C "auf Ersatz eines Vermögensschadens" würde nicht vorliegen.
Darin besteht der entscheidende Unterschied zu einem deliktischen Schadensersatzanspruch, weil die Haftung nach §§ 177a, 130a Abs. 2 HGB unabhängig davon besteht, ob der Gesellschaft überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - 4 U 93/16 -, juris, Rn. 83).
Für diesen Personenkreis ist ersichtlich, dass auch der Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung nicht gegen jegliche Inanspruchnahme schützt, sondern nur, soweit dies nach dem Versicherungsvertrag und den maßgeblichen Bedingungen der Fall ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - 4 U 93/16 -, juris, Rn. 85;… Urteil vom 26.06.2020 - 4 U 134/18 -, juris, Rn. 107).
Dies wäre ein anderer Schutzzweck als der, der - jedenfalls im kaufmännischen Verkehr - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer und die versicherte Person erkennbar Gegenstand der Versicherung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - 4 U 93/16 -, juris, Rn. 87 ff.).
- LG Köln, 26.03.2020 - 24 O 269/19 Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.07.2018 OLG - I-4 U 93/16 -, juris, sei falsch, weil es lediglich einer Mindermeinung folge, die in der juristischen Literatur weitestgehend abgelehnt werde.
Darin besteht der entscheidende Unterschied zu einem deliktischen Schadensersatzanspruch, weil die Haftung aus § 64 GmbHG unabhängig davon besteht, ob der Gesellschaft überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - I-4 U 93/16 -, juris, Rn. 82-83).
Für diesen Personenkreis ist ersichtlich, dass auch der Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung nicht gegen jegliche Inanspruchnahme schützt, sondern nur, soweit dies nach dem Versicherungsvertrag und den maßgeblichen Bedingungen der Fall ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - I-4 U 93/16 -, juris, Rn. 85).
Dies wäre ein anderer Schutzzweck als der, der - jedenfalls im kaufmännischen Verkehr - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer und die versicherte Person erkennbar Gegenstand der Versicherung ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - I-4 U 93/16 -, juris, Rn. 87-95).
- OLG Köln, 08.09.2025 - 9 U 50/25
Beabsichtigte Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels …
Die Bindungswirkung geht aber nicht weiter, als sie danach geboten ist (…BGH, Urt. v. 18.02.2004 - IV ZR 126/02 -, Rn. 10, juris;… BGH, Urt. v. 12.02.1969 - IV ZR 539/68 - VersR 1969, 413 unter III b, beckonline; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2018 - I-4 U 93/16 -, Rn. 71, juris).Die Begrenzung der Bindungswirkung auf Fälle der Voraussetzungsidentität ist insbesondere deshalb geboten, weil der Versicherungsnehmer und der Versicherer keinen Einfluss darauf haben, dass der Haftpflichtrichter "überschießende", nicht entscheidungserhebliche Feststellungen trifft oder nicht entscheidungserhebliche Rechtsausführungen macht (…vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2004 - IV ZR 126/02 -, Rn. 10, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2018 - I-4 U 93/16 -, Rn. 71, juris).
Rn. 24 Daran, dass im Haftungsprozess in dem Urteil des Landgerichts Kempten ausgeführt wird, dass auch im Jahr 2013 längst bekannt gewesen sei, dass bei Flachdächern keine Holzbauteile als statisch tragende Elemente eingebaut werden sollen und dass seit 2012 in der Literatur auf den Umstand hingewiesen werde, dass die geplante Holzkonstruktionen ohne Hinterlüftung, insbesondere bei der gegebenen begrünten Dachfläche äußerst schadensträchtig sei und nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspreche, hat sich die Kammer daher - ungeachtet der fehlenden Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Kempten - zu Recht nicht gebunden gesehen, weil die vom Landgericht Kempten auf § 280 Abs. 1 BGB gestützte Haftung des Versicherungsnehmers auf Schadenersatz gegenüber dem Bauherrn wegen fehlerhafter Planung lediglich Verschulden voraussetzt, mithin bereits bei fahrlässiger Pflichtverletzung des Architekten gegeben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2018 - I-4 U 93/16 -, Rn. 71, juris).
- OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
Gewährung von Deckungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung Gegenstand …
Auch wenn der Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG a.F. von der Rechtsprechung des BGH nicht als Deliktstatbestand, sondern als eigenständige Anspruchsgrundlage bzw. als "Ersatzanspruch eigener Art" eingeordnet wird, erwartet der durchschnittliche Versicherungsnehmer Versicherungsschutz jedenfalls dann, wenn der gegen den Versicherten erhobene Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens im Wege der Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis gerichtet ist (…BGH r+s 2021, 27 < 28>, Rdnr. 12, 18, 20; a.A. OLG Düsseldorf NZI 2018, 758 < 760> Rdnr. 72 ff.).Das Landgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.07.2018 (OLG Düsseldorf NZI 2018, 758) und die dort abgelehnte Zuordnung eines Zahlungsanspruchs einer insolvent gewordenen Gesellschaft aus § 64 GmbHG a.F. auch vorliegend einen vom Haftpflicht-Versicherungsschutz erfassten Haftpflichtanspruch verneint.
- OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19 Das Landgericht hat zutreffend unter Bezugnahme auf die auch von Senat geteilte Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Urt. v. 20.07.2018, 4 U 93/16 - juris) erkannt, dass der streitgegenständliche Anspruch der Insolvenzschuldnerin gegen deren Geschäftsführer aus § 64 S. 1 GmbHG nicht von der streitgegenständlichen Versicherung umfasst ist.
- OLG Köln, 14.10.2025 - 9 U 50/25
Streit um die Einstandspflicht der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten …
zur Schwere der Pflichtverletzung überschießende Begründungsinhalte dar (…vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2004 - IV ZR 126/02 -, Rn. 10, juris;… BGH, Urt. v. 12.02.1969 - IV ZR 539/68 - VersR 1969, 413 unter III b, beckonline; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2018 - I-4 U 93/16 -, Rn. 71, juris), die im dortigen Verfahren nicht entscheidungserheblich sind, weil § 280 BGB jeden Grad des Verschuldens für eine Haftung ausreichen lässt. - OLG Düsseldorf, 25.09.2020 - 4 U 44/18
Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung für zahnärztliche Behandlung; …
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 6. März 2019, Az. IV ZR 72/18, zitiert nach juris, Rdnr. 15 m. w. Nachw.;… Urteil vom 9. Mai 2018, Az. IV ZR 23/17, zitiert nach juris, Rdnr. 16 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 21. August 2018, Az. 12 U 51/18, zitiert nach jris, Rdnr. 55; Senatsurteil vom 20. Juli 2018, Az. 4 U 93/16, zitiert nach juris, Rdnr. 85). - LG Kleve, 04.10.2018 - 6 O 69/17
- OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 341/20
Ansprüche aus einer D&O-Versicherung; Rückzahlung verauslagter Rechtsanwalts- und …
- LG Köln, 25.06.2020 - 24 O 444/19
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.04.2016 - 8 O 105/15
- OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- OLG Brandenburg, 20.09.2017 - 4 U 114/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Erstattung vorgerichtlicher …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Rn. 21 aa) Aus obigen Gründen ergibt sich bereits, dass die Kläger gegen die Beklagte bereits deshalb kein Interesse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung eines (Annahme-)Verzuges der Beklagten mit der Rückabwicklung des jeweiligen Darlehens haben konnten, weil die Kläger grundsätzlich selbst in der Lage waren, den Schuldsaldo der Darlehen zu berechnen (vgl. Senat, Urteil vom 20.09.2017 - 4 U 114/16, juris Rn. 37 ff.).Die daraus abzuleitende widerlegliche Vermutung (vgl. BGH…, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 573/15, juris Rn. 15) haben die Kläger nicht, die Beklagte jedoch in Bezug auf das KfW-Darlehen mit der Endnummer 375 widerlegt; denn die Beklagte hat durch Vorlage der Unterlagen zum betreffenden Refinanzierungskreditvertrag mit der KfW einschließlich Tilgungsplan (vgl. Anlage BK 4, Bl. 465 f. d.A.) und den aus der Kontenübersicht "für Darlehen … 818" (vgl. Anlage BK5, Bl. 467 ff. d.A.) ersichtlichen Umsätzen ausreichend nachgewiesen, dass sie Nutzungen nur in Höhe der Differenz zwischen den an die KfW gezahlten Refinanzierungszinsen und den von den Darlehensnehmern erhaltenen Zinsleistungen in dem mit ihrer aktualisierten Berechnung (vgl. Anlage BK13, Bl. 504 ff. d.A.) in der letzten Spalte ausgewiesenen Umfang gezogen hat (vgl. Senat, Urteil vom 20.09.2017 - 4 U 114/16, juris Rn. 96 ff.).
Ein wörtliches Angebot war zudem im Streitfall nicht ausnahmsweise deshalb entbehrlich, weil offenkundig gewesen wäre, die Beklagte werde auf ihrer Weigerung beharren (vgl. Senat, Urteil vom 20.09.2017 - 4 U 114/16, juris Rn. 41 f.); um dies anzunehmen, fehlt es am Nachweis der hierfür erforderlichen tatsächlichen Umstände.
Ungeachtet dessen hat allerdings die Beklagte im vorliegenden Fall auch nicht konkret vorgetragen, dass sie die geltend gemachten Beträge für Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge hier bereits vor dem Wirksamwerden ihrer (Hilfs-)Aufrechnungserklärung an das zuständige Finanzamt abgeführt hat (vgl. Senat, Urteile vom 20.09.2017 - 4 U 114/16, juris Rn. 101 ff.).
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Zwar sind nach § 348 Satz 1 BGB die sich aus dem Rückgewährschuldverhältnis ergebenden Verpflichtungen Zug um Zug zu erfüllen und wird mangels automatischer Verrechnung nicht vornherein nur ein Saldo geschuldet, wenn sich auf beiden Seiten währungsidentische Zahlungsverbindlichkeiten gegenüberstehen (…BGH, Urteile vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, juris Rn. 19 f. …und vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris Rn. 13 …sowie Beschlüsse vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, juris Rn. 7 und vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris Rn. 16).Darüber hinaus hat der Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB Wertersatz zu leisten, und zwar in Form einer Verzinsung des ihm jeweils noch überlassenen Darlehenskapitals zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz, es sei denn der Darlehensnehmer weist - anders als die Kläger im Streitfall - einen niedrigeren Marktzins nach, § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris Rn. 18 …und Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, juris Rn. 50 = BGHZ 211, 123 ff.; Grüneberg, WM 2017, 1, 10 f.).
wie dort festgesetzt bis zu 230.000 EUR; §§ 39 Abs. 1, 48 Abs. 1 Satz 1, 45 Abs. 1 Satz 3, 43 Abs. 1 GKG, 3 ff. ZPO (208.509,71 EUR = 140.739,69 EUR + 65.770,02 EUR für die entschiedene streitige Hilfswiderklage der Beklagten als höchstem Wert (die Klageanträge bleiben daneben wegen wirtschaftlicher Teilidentität mit ihrem nur für die Kostenentscheidung relevanten (fiktiv zu addierenden) Wert von insgesamt 86.963,06 EUR für die bis zum Widerruf geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris Rn. 6) außer Betracht; vgl. Senat…, Urteil vom 13.06.2018 - 4 U 15/18, juris Rn. 78) zzgl.
- OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 3 U 145/17
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: missverständliche …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Daraus, dass der seitens der Kläger angenommene Anspruch der Beklagten höher war, folgte somit sinngemäß zugleich, dass den Klägern schon nach ihrem Vorbringen kein Zahlungsanspruch mehr zustehen konnte, da dieser jedenfalls im Sinne von § 389 BGB erloschen sein musste (vgl. BGH…, Urteil vom 01.10.1999 - V ZR 162/98, juris Rn. 11OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.2018 - 3 U 145/17, juris Rn. 32 mwN).Es ist außerdem nicht ersichtlich, in Bezug auf welche konkreten Verpflichtungen der Beklagten aus dem Rückgewährschuldverhältnissen überhaupt die jeweilige Feststellung eines Verzuges von den Klägern beantragt worden ist (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.2018 - 3 U 145/17, juris Rn. 26).
Aufgrund einer fehlenden Anerkennung kann daher aber auch materiell-rechtlich keine Schadensersatzverpflichtung des Kreditinstituts entstehen (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.2018 - 3 U 145/17, juris Rn. 27 und 44).
- OLG Brandenburg, 10.05.2017 - 4 U 70/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf in sogenannten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Rn. 33 (1) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441), welcher der Senat folgt (siehe nur Urteile vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 32 ff. …und vom 31.05.2017 - 4 U 188/15, juris Rn. 83 ff.), lassen sich die Rechtsfolgen nach einem wirksamen Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen wie hier § 357a BGB (n.F.) noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen:.Die weiteren Zahlungen der Kläger nach Widerruf sind sodann gemäß der Rechtsprechung des Senats nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 1, Abs. 3 BGB im Wege der Saldierung zunächst auf diese Zinsen und sodann auf die Hauptforderung zu verrechnen sind, ohne dass es insoweit einer Aufrechnung bedurft hätte (vgl. Senat, Urteile vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 47 …und vom 20.01.2016 - 4 U 79/15, juris Rn. 101).
Bei Immobiliardarlehensverträgen wie den vorliegenden ist in Anlehnung an § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der hier maßgeblichen, zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geltenden Fassung zudem widerleglich zu vermuten, dass die beklagte Bank aus den ihr überlassenen Zins- und Tilgungsraten selbst jährliche Nutzungen (nur) in Höhe von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (…vgl. BGH, Urteile vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, juris Rn. 58 …und vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, juris Rn. 40; ebenso bereits Senat, Urteil vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 41).
- BGH, 25.04.2017 - XI ZR 573/15
Wirksamer Widerruf eines Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Die daraus abzuleitende widerlegliche Vermutung (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 573/15, juris Rn. 15) haben die Kläger nicht, die Beklagte jedoch in Bezug auf das KfW-Darlehen mit der Endnummer 375 widerlegt; denn die Beklagte hat durch Vorlage der Unterlagen zum betreffenden Refinanzierungskreditvertrag mit der KfW einschließlich Tilgungsplan (vgl. Anlage BK 4, Bl. 465 f. d.A.) und den aus der Kontenübersicht "für Darlehen … 818" (vgl. Anlage BK5, Bl. 467 ff. d.A.) ersichtlichen Umsätzen ausreichend nachgewiesen, dass sie Nutzungen nur in Höhe der Differenz zwischen den an die KfW gezahlten Refinanzierungszinsen und den von den Darlehensnehmern erhaltenen Zinsleistungen in dem mit ihrer aktualisierten Berechnung (vgl. Anlage BK13, Bl. 504 ff. d.A.) in der letzten Spalte ausgewiesenen Umfang gezogen hat (vgl. Senat…, Urteil vom 20.09.2017 - 4 U 114/16, juris Rn. 96 ff.).Rn. 40 Der Senat sieht seine Auffassung durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung insoweit im Ergebnis weiterhin bestätigt (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 573/15, juris Rn. 39 ff.).
- BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16
Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Weil die besondere Form des Steuerabzugs an der materiell-rechtlichen Forderungsinhaberschaft nichts ändert, kann aber der Verbraucher seinen Anspruch aus §§ 357 a.F., 346 BGB weiterhin in voller Höhe geltend machen (BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 108/16, juris Rn. 22 ff.).Der Kunde muss aber die Einkünfte jedenfalls im Veranlagungsverfahren angeben (BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 108/16, juris Rn. 28).
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15
Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Darüber hinaus hat der Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB Wertersatz zu leisten, und zwar in Form einer Verzinsung des ihm jeweils noch überlassenen Darlehenskapitals zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz, es sei denn der Darlehensnehmer weist - anders als die Kläger im Streitfall - einen niedrigeren Marktzins nach, § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. BGH…, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris Rn. 18 und Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, juris Rn. 50 = BGHZ 211, 123 ff.; Grüneberg, WM 2017, 1, 10 f.).Bei Immobiliardarlehensverträgen wie den vorliegenden ist in Anlehnung an § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der hier maßgeblichen, zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geltenden Fassung zudem widerleglich zu vermuten, dass die beklagte Bank aus den ihr überlassenen Zins- und Tilgungsraten selbst jährliche Nutzungen (nur) in Höhe von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, juris Rn. 58 …und vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, juris Rn. 40; ebenso bereits Senat…, Urteil vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 41).
- BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Zwar sind nach § 348 Satz 1 BGB die sich aus dem Rückgewährschuldverhältnis ergebenden Verpflichtungen Zug um Zug zu erfüllen und wird mangels automatischer Verrechnung nicht vornherein nur ein Saldo geschuldet, wenn sich auf beiden Seiten währungsidentische Zahlungsverbindlichkeiten gegenüberstehen (…BGH, Urteile vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, juris Rn. 19 f. …und vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris Rn. 13 sowie Beschlüsse vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, juris Rn. 7 …und vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris Rn. 16).Rn. 33 (1) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441), welcher der Senat folgt (…siehe nur Urteile vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 32 ff. …und vom 31.05.2017 - 4 U 188/15, juris Rn. 83 ff.), lassen sich die Rechtsfolgen nach einem wirksamen Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen wie hier § 357a BGB (n.F.) noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen:.
- OLG Brandenburg, 13.06.2018 - 4 U 15/18
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Widerrufsrechtsausübung nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
wie dort festgesetzt bis zu 230.000 EUR; §§ 39 Abs. 1, 48 Abs. 1 Satz 1, 45 Abs. 1 Satz 3, 43 Abs. 1 GKG, 3 ff. ZPO (208.509,71 EUR = 140.739,69 EUR + 65.770,02 EUR für die entschiedene streitige Hilfswiderklage der Beklagten als höchstem Wert (die Klageanträge bleiben daneben wegen wirtschaftlicher Teilidentität mit ihrem nur für die Kostenentscheidung relevanten (fiktiv zu addierenden) Wert von insgesamt 86.963,06 EUR für die bis zum Widerruf geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris Rn. 6) außer Betracht; vgl. Senat, Urteil vom 13.06.2018 - 4 U 15/18, juris Rn. 78) zzgl. - BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16
Bei Immobiliardarlehensverträgen wie den vorliegenden ist in Anlehnung an § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der hier maßgeblichen, zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geltenden Fassung zudem widerleglich zu vermuten, dass die beklagte Bank aus den ihr überlassenen Zins- und Tilgungsraten selbst jährliche Nutzungen (nur) in Höhe von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (…vgl. BGH, Urteile vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, juris Rn. 58 und vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, juris Rn. 40; ebenso bereits Senat…, Urteil vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 41). - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
- BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
- BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12
Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung …
- OLG Brandenburg, 20.01.2016 - 4 U 79/15
Darlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Unwirksamkeit der …
- BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95
Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine …
- BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92
"Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage …
- BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87
Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche …
- BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag
- OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …
- OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 188/15
Widerruf eines Immobiliardarlehens: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
- OLG Brandenburg, 29.12.2016 - 4 U 89/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs; Voraussetzungen der …
- OLG Hamm, 29.10.2019 - 19 U 70/18
Verwirkung des Widerrufsrechts eines Darlehensvertrages
Ein Steuerabzug war daher nicht mehr möglich, da dieser Anteil "miterloschen" ist und gleichsam miterfüllt wurde (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg 4 U 93/16 v. 28.12.2018; BeckRS 2018, 34922 Rn. 32 und Kammergericht (KG) 8 U 57/17 v. 09.05.2019, juris-Rn. 48).
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