Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,190
LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst b SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2, § 20 SGB 10, § 86b Abs 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche Gemeinschaft - aktuelle Anhaltspunkte - einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung; Notwendigkeit des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Prüfung der Hilfebedürftigkeit durch zeitnahe Erkenntnisse, Versagung einstweiligen Rechtsschutzes bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (185)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in diesen Fällen bedeutete, da der elementare Lebensbedarf eines Menschen nur aktuell befriedigt werden kann, für den Hilfebedürftigen eine grundsätzlich unzulässige "Vorwegnahme der Hauptsache" (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Dabei sind, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Nur wenn die Antragsgegnerin unter Angabe von Tatsachen konkret vorgetragen hätte, über welches - bisher verschwiegene - Einkommen die Antragsteller aktuell verfügen, so dass diesen auch eine Widerlegung im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten möglich gewesen wäre, könnte von berechtigten Zweifeln an der Hilfsbedürftigkeit ausgegangen werden und diese ein Gewicht erlangen, dass die Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts rechtfertigte (vgl. auch den bereits zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 sowie den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts a.a.O.).

    Wie ausgeführt dienen die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG Beschluss vom 12. Mai 2005 -1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerwGE 82, 60, 80).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2003 - 2 MB 31/03

    Erst sterben, dann klagen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Vorgänge in der Vergangenheit könnten deshalb nur dann die Rechtslage beeinflussen, wenn sie in die Gegenwart weiterhin fortwirkten (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 2003 - 2 MB 31/03 - info also: 2004, 226, 227).

    Ganz abgesehen davon, dass das Sozialamt der Stadt A.Stadt jedenfalls für die Antragsteller zu 2. und 3. die Sozialhilfe ab Oktober 2004 weiter bewilligte und diese Leistung zu Händen der Antragstellerin zu 1. in Höhe von 754, 51 Euro zahlte, so dass durch Einschränkung auf das existentiell zwingend Erforderliche und Inanspruchnahme von Privatdarlehen sowie - von der Antragstellerin zu 1. eingeräumt - Ladendiebstählen eine Überlebensmöglichkeit möglich erscheint, war es schon nach früherem Sozialhilferecht unstatthaft, einem Hilfesuchenden die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt zunächst zu verweigern und ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits das Überleben ohne die verweigerte Hilfe Zweifel an der Hilfebedürftigkeit begründe (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 2003 - 2 MB 31/03 - info also: 2004, 226).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerwG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerwGE 87, 234, 264; Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).

    Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234, 264) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, 195, 198 f.).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerwG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerwGE 87, 234, 264; Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234, 264) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, 195, 198 f.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - L 3 AS 315/14

    Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

    Ist die Klage offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (LSG Nds-Bremen v. 20.10.2003 - L 15 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44; LSG RP v. 12.2.2010 - L 1 SO 84/09 B ER; Thür. LSG aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 123 Rn. 25); auch in diesem Fall kann aber auf einen Anordnungsgrund nicht verzichtet werden (LSG RP v. 11.11.2004 - L 5 ER 75/04 KA, NZS 2005, 671; Hess. LSG v. 29.6.2005, L 7 AS 1/05 ER, Breith. 2006, 56).

    Die einstweilige Anordnung wird erlassen, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (LSG NW, NZS 2002, 498; LSG RP v. 11.11.2004 - L 5 ER 75/04 KA, NZS 2005, 671; Hess. LSG v. 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER, Breith. 2006, 56).

  • LSG Hessen, 06.09.2011 - L 7 AS 334/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - fehlende Erwerbsfähigkeit - ausländischer

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Senat, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005, 169; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rdnr. 27 und 29, 29a m.w.Nw.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.
  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche -

    Der erkennende Senat hat aber in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden dürfen (u. a. Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005 S. 166 ff., Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER).
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Rechtsprechung
   BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,78814
BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R (https://dejure.org/2005,78814)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R (https://dejure.org/2005,78814)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - B 6 KA 3/05 R (https://dejure.org/2005,78814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rüge einer Verletzung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung maßgeblichen Grundsätze - Berechtigung zur selbstständigen Auslegung nicht revisibler Vorschriften durch das Revisionsgericht - Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich - Beurteilung der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Sofern atypische Praxisumstände des zu prüfenden Zahnarztes vorliegen oder geltend gemacht werden, steht den Prüfgremien ein Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Beurteilung zu, ab welchem Ausmaß atypischer Praxisumstände sie eine engere Vergleichsgruppe bilden oder Praxisbesonderheiten annehmen und sachgerecht quantifizieren (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57 S 323; Beschluss vom 11. Dezember 2002 - B 6 KA 21/02 B -, nicht veröffentlicht).

    In der Rechtsprechung des Senats ist seit dem Urteil vom 11. Dezember 2002 (SozR 3-2500 § 106 Nr. 57) geklärt, dass die Prüfgremien nicht allein deshalb zur Bildung einer engeren Vergleichsgruppe verpflichtet sind, weil ein Arzt eine Zusatzbezeichnung führt.

    Da der Arzt berufsrechtlich nicht verpflichtet ist, schwerpunktmäßig oder auch nur überhaupt in dem Bereich tätig zu werden, auf den seine Zusatzbezeichnung hinweist, kann die Berechtigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung die Prüfgremien nicht zwingen, den Vergleich der Abrechnungswerte des betroffenen Arztes von vornherein nur auf solche Ärzte zu beziehen, die auch die entsprechende Zusatzbezeichnung führen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57 S 321).

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 39/04 R

    Vertragsarzt - Abrechnung und Erbringung von allgemeinen Beratungsleistungen bei

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode (stRspr, zuletzt BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 5 sowie Urteile vom 27. April 2005 - B 6 KA 39/04 R - und B 6 KA 1/04 R, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und/oder SozR vorgesehen).

    Die Bildung geeigneter Vergleichsgruppen als Grundlage eines Vergleichs nach Durchschnittswerten ist, soweit - wie hier - keine normativen Vorgaben der maßgeblichen Prüfvereinbarung zu beachten sind, Sache der Prüfgremien (zu den Kriterien für die Wahl der Vergleichsgruppe s zuletzt Senatsurteil vom 27. April 2005 - B 6 KA 39/04 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Die Entscheidung der Prüfgremien für die Heranziehung einer bestimmten Vergleichsgruppe ist nur dann rechtswidrig, wenn die maßgebenden Leistungsbedingungen des zu prüfenden (Zahn-)Arztes und der gewählten Gruppe so verschieden sind, dass von vornherein keine verwertbaren Aussagen über die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Leistung oder eines Leistungskomplexes zu erwarten sind (BSG, Urteil vom 27. April 2005 - B 6 KA 39/04 R - sowie SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S 203).

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Lediglich für die sowohl zur vertragszahnärztlichen als auch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG-Chirurgen) ist die Bildung einer verfeinerten Vergleichsgruppe als Grundlage der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der zahnärztlichen Leistungen für zumindest sachgerecht gehalten worden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 54 S 299).

    Im gleichen Sinne hat der Senat für die zahnärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung entschieden, dass die zahnärztlich tätigen MKG-Chirurgen eine hinreichend homogene Vergleichsgruppe bilden und ein Anspruch auf Bildung einer verfeinerten Vergleichsgruppe allein aus MKG-Chirurgen, die die Zusatzbezeichnung "plastische Operationen" führen, nicht besteht (SozR 3-2500 § 106 Nr. 54 S 299 f).

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Die Entscheidung der Prüfgremien für die Heranziehung einer bestimmten Vergleichsgruppe ist nur dann rechtswidrig, wenn die maßgebenden Leistungsbedingungen des zu prüfenden (Zahn-)Arztes und der gewählten Gruppe so verschieden sind, dass von vornherein keine verwertbaren Aussagen über die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Leistung oder eines Leistungskomplexes zu erwarten sind (BSG, Urteil vom 27. April 2005 - B 6 KA 39/04 R - sowie SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S 203).

    Der Senat hat es bisher bei der Gruppe der Zahnärzte wegen ihrer hohen Homogenität und der Herausnahme eines großen Teils der zahnärztlichen Leistungen aus der (nachträglichen) Wirtschaftlichkeitsprüfung im Regelfall nicht als erforderlich angesehen, für die Prüfung nach Durchschnittswerten Untergruppen mit bestimmten Behandlungsschwerpunkten zu bilden (BSGE 62, 24, 28 f = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S 160; SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S 202 f).

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Da diese Grundsätze auf der Grundlage des § 368n Reichsversicherungsordnung (in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung) und des § 106 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) insbesondere von der Rechtsprechung entwickelt wurden und Bestandteil des Bundesrechts sind (vgl BSGE 77, 53, 60 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 191), genügt die substantiierte Rüge einer Verletzung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung maßgeblichen Grundsätze den Anforderungen an eine Revisionsbegründung.

    Zur selbstständigen Auslegung nicht revisibler Vorschriften ist das Revisionsgericht berechtigt, soweit das Berufungsgericht sie in den Gründen des angefochtenen Urteils unberücksichtigt gelassen hat (BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190; SozR 3-5520 § 31 Nr. 8 S 30).

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 55/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kürzung von Honoraren die Bestandteil des

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode (stRspr, zuletzt BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 5 sowie Urteile vom 27. April 2005 - B 6 KA 39/04 R - und B 6 KA 1/04 R, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und/oder SozR vorgesehen).

    Ergibt die Prüfung, dass der Behandlungsaufwand des Arztes je Fall bei dem Gesamtfallwert, bei Sparten- oder Einzelleistungswerten in offensichtlichem Missverhältnis zu dem durchschnittlichen Aufwand der Vergleichsgruppe steht, ihn nämlich in einem Ausmaß überschreitet, das sich im Regelfall nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur oder in den Behandlungsnotwendigkeiten erklären lässt, hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit (stRspr, zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 5).

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 1/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses - Vorlage

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode (stRspr, zuletzt BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 5 sowie Urteile vom 27. April 2005 - B 6 KA 39/04 R - und B 6 KA 1/04 R, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und/oder SozR vorgesehen).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt der Darlegungen des Revisionsklägers ergibt, dass er sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung rechtlich auseinandergesetzt hat (BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 11/98 R

    Besetzung - Richterbank - Zweifel über Vereinbarkeit von Vorschriften über

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Zur selbstständigen Auslegung nicht revisibler Vorschriften ist das Revisionsgericht berechtigt, soweit das Berufungsgericht sie in den Gründen des angefochtenen Urteils unberücksichtigt gelassen hat (BSGE 77, 53, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190; SozR 3-5520 § 31 Nr. 8 S 30).
  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
    Der Senat hat es bisher bei der Gruppe der Zahnärzte wegen ihrer hohen Homogenität und der Herausnahme eines großen Teils der zahnärztlichen Leistungen aus der (nachträglichen) Wirtschaftlichkeitsprüfung im Regelfall nicht als erforderlich angesehen, für die Prüfung nach Durchschnittswerten Untergruppen mit bestimmten Behandlungsschwerpunkten zu bilden (BSGE 62, 24, 28 f = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S 160; SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S 202 f).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 21/02 B

    Bildung von Vergleichsgruppen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

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Rechtsprechung
   BFH, 03.08.2005 - I S 1, 4/05, I S 1/05, I S 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12782
BFH, 03.08.2005 - I S 1, 4/05, I S 1/05, I S 4/05 (https://dejure.org/2005,12782)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2005 - I S 1, 4/05, I S 1/05, I S 4/05 (https://dejure.org/2005,12782)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2005 - I S 1, 4/05, I S 1/05, I S 4/05 (https://dejure.org/2005,12782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit über die Nichtigkeit erlassener Steuerbescheide; Aussetzung der Vollziehung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes; Umsetzung einer "tatsächlichen Verständigung" ohne Rücksicht auf die bestehenden verfahrensrechtlichen Änderungsmöglichkeiten; Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    AO § 172 § 173; FGO § 69 Abs. 2, 3
    Änderungsbescheid - Zustimmung des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.08.2005 - I B 20/05

    Nichtigkeit eines Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Die deshalb eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag I B 20/05 als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Senat verweist hierzu auf seine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss I B 20/05); die dort (unter II. 2. d) angestellten Erwägungen hält er bei summarischer Betrachtung für nicht ernstlich zweifelhaft.

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Zu einem Verstoß gegen das Gebot der gesetzmäßigen Besteuerung (§ 85 AO 1977) kann sie nur dann führen, wenn sich aus ihr eine offensichtlich unzutreffende Steuerfestsetzung ergibt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354, 358; Buciek, Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 389, 398, m.w.N.); dafür bieten im Streitfall weder der Vortrag der Antragstellerin noch der sonstige Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte.
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Allerdings schließt ein Antrag auf AdV, sofern er nicht erkennbar auf eine in die Zukunft wirkende Maßnahme beschränkt wird, zugleich das Begehren nach einer in die Vergangenheit wirkenden Aufhebung der Vollziehung ein (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 465, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Denn eine "tatsächliche Verständigung" ist inhaltlich im Grundsatz nicht auf eine "gesetzesabweichende" Besteuerung, sondern im Gegenteil auf die Ermittlung der tatsächlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen und damit auf eine gesetzmäßige Steuerfestsetzung gerichtet (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 39/00

    Rückstellung für Provisionsfortzahlung

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Allerdings schließt ein Antrag auf AdV, sofern er nicht erkennbar auf eine in die Zukunft wirkende Maßnahme beschränkt wird, zugleich das Begehren nach einer in die Vergangenheit wirkenden Aufhebung der Vollziehung ein (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 465, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.1997 - I R 12/97

    Tatsächliche Verständigung über Geschäftsführervergütung

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Dass eine solche Verständigung getroffen worden ist und dass sie sich u.a. auf die Höhe der angemessenen Geschäftsführerbezüge erstrecken konnte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 12/97, BFH/NV 1998, 498), stellt die Antragstellerin nicht in Frage.
  • BFH, 30.07.2003 - I B 38/03

    Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Die AdV eines bestandskräftigen Verwaltungsakts ermöglicht das Gesetz nicht (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2003 I B 38/03, I S 3/03, BFH/NV 2004, 60, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2001 - V S 2/01

    Umsatzsteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Zweifel an der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Eine solche könnte der Antragstellerin für die Zeit bis zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III S 8/97, juris; vom 30. März 2001 V S 2/01, juris; vom 1. Juli 2004 I S 3/04, juris) indessen nur dann gewährt werden, wenn bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden.
  • BFH, 01.07.2004 - I S 3/04

    Keine AdV bei aussichtsloser NZB

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Eine solche könnte der Antragstellerin für die Zeit bis zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III S 8/97, juris; vom 30. März 2001 V S 2/01, juris; vom 1. Juli 2004 I S 3/04, juris) indessen nur dann gewährt werden, wenn bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden.
  • BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Eine solche könnte der Antragstellerin für die Zeit bis zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III S 8/97, juris; vom 30. März 2001 V S 2/01, juris; vom 1. Juli 2004 I S 3/04, juris) indessen nur dann gewährt werden, wenn bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden.
  • BFH, 03.08.2005 - I S 4/05

    Rechtsstreit über die Nichtigkeit erlassener Steuerbescheide; Aussetzung der

    I S 1/05 I S 4/05.

    Dieser Antrag ist Gegenstand des Verfahrens I S 1/05.

    Die Sachen I S 1/05 und I S 4/05 werden gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 121 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 16.05.2005 - O 4/05   

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https://dejure.org/2005,54717
LG Frankfurt/Main, 16.05.2005 - O 4/05 (https://dejure.org/2005,54717)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.05.2005 - O 4/05 (https://dejure.org/2005,54717)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Mai 2005 - O 4/05 (https://dejure.org/2005,54717)
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   LG Mainz, 23.05.2006 - O 4/05   

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https://dejure.org/2006,65020
LG Mainz, 23.05.2006 - O 4/05 (https://dejure.org/2006,65020)
LG Mainz, Entscheidung vom 23.05.2006 - O 4/05 (https://dejure.org/2006,65020)
LG Mainz, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - O 4/05 (https://dejure.org/2006,65020)
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   OLG Köln, 08.03.2005 - Ausl 3/05, Ausl 4/05   

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OLG Köln, 08.03.2005 - Ausl 3/05, Ausl 4/05 (https://dejure.org/2005,27161)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2005 - Ausl 3/05, Ausl 4/05 (https://dejure.org/2005,27161)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2005 - Ausl 3/05, Ausl 4/05 (https://dejure.org/2005,27161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 83a, 6 Abs. 2, 8, 3, 81 Nr. 4, 80 Abs. 3 IRG
    Auslieferung eines Türken in die Niederlande zur Strafverfolgung wegen Betrug und Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, Konkretisierung der Tatvorwürfe durch ersuchenden Staat, um Spezialitätsgrundsatz zu gewährleisten; Strafvollstreckungsrücküberstellungsgarantie

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Rechtsprechung
   VGH der UEK, 23.02.2006 - 4/05   

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https://dejure.org/2006,79781
VGH der UEK, 23.02.2006 - 4/05 (https://dejure.org/2006,79781)
VGH der UEK, Entscheidung vom 23.02.2006 - 4/05 (https://dejure.org/2006,79781)
VGH der UEK, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 4/05 (https://dejure.org/2006,79781)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus VGH der UEK, 23.02.2006 - 4/05
    Im Fall einer erfolgreichen Anfechtungsklage ist es der im Vorprozess unterlegenen Behörde zwar untersagt, bei unveränderter Sach- und Rechtslage gegen denselben Betroffenen einen neuen Verwaltungsakt aus den vom Gericht missbilligten Gründen zu erlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 24.09.2003 - VK 10/02
    Auszug aus VGH der UEK, 23.02.2006 - 4/05
    Diesen Beschluss sowie den hierzu ergangenen Bescheid des Landeskirchenamts vom 16. Juli 2002 hob die Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen mit Urteil vom 24. September 2003 (VK 10/02) und der Begründung auf, dass die formellen Voraussetzungen für eine Abberufung nach § 84 Abs. 2 PfDG nicht erfüllt seien.
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2006 - 04/05   

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https://dejure.org/2006,79784
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2006 - 04/05 (https://dejure.org/2006,79784)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2006 - 04/05 (https://dejure.org/2006,79784)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 04/05 (https://dejure.org/2006,79784)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 78 Abs. 1 KVwGG; § 4 Abs. 1 Württ. PfarrerG (PfarrG)
    Beurteilungsermächtigung, Bewerberanspruch, Einstellung, Erledigung von Klageerhebung, Fortsetzungsfeststellungsklage - Zulässigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2006 - 4/05
    Eine solche Kontrolle hält das Gericht zwar grundsätzlich in Anlehnung an die im Bereich des staatlichen Prüfungsrechts entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132 ff.) für notwendig, da nur auf diese Weise eine zumindest teilweise Kompensation der in materieller Hinsicht eingeschränkten Überprüfungskompetenz des Gerichts (s. o.) gewährleistet wird; dies gilt jedenfalls in Fällen, in denen - wie hier - ein förmliches Widerspruchsverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KVwGG).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2006 - 4/05
    Dieser so genannte Bewerberanspruch wurde zwar in der Rechtssprechung zum staatlichen Beamtenrecht entwickelt (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 4 S 905/03 -), nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei aber um einen allgemeinen, auch bei Personalentscheidungen im kirchenrechtlichen Bereich zu beachtenden Rechtsgrundsatz, der im Hinblick auf die Besonderheiten des pfarramtlichen Dienstverhältnisses - jedenfalls bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art - keiner Modifikation bedarf.
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Rechtsprechung
   EGMR, 27.03.2008 - 4/05   

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https://dejure.org/2008,50237
EGMR, 27.03.2008 - 4/05 (https://dejure.org/2008,50237)
EGMR, Entscheidung vom 27.03.2008 - 4/05 (https://dejure.org/2008,50237)
EGMR, Entscheidung vom 27. März 2008 - 4/05 (https://dejure.org/2008,50237)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 29.06.2007 - 15809/02

    Recht auf ein faires Verfahren und Selbstbelastungsfreiheit (Kriterien für eine

    Auszug aus EGMR, 27.03.2008 - 4/05
    15809/02 and 25624/02, ECHR 2007-... before 10 September 2007.
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