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   AG München, 26.07.2018 - 433 C 19586/17   

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https://dejure.org/2018,47575
AG München, 26.07.2018 - 433 C 19586/17 (https://dejure.org/2018,47575)
AG München, Entscheidung vom 26.07.2018 - 433 C 19586/17 (https://dejure.org/2018,47575)
AG München, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 433 C 19586/17 (https://dejure.org/2018,47575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GVG § 23 Nr. 2a; BGB § 546 Abs. 1, § 566 Abs. 1, § 568, § 573 Abs. 3 S. 1, § 573c Abs. 1 S. 1, § 1056 Abs. 1
    Eigenbedarfskündigung - Nießbrauch und Widerspruch per Telefax

  • rewis.io

    Eigenbedarfskündigung - Nießbrauch und Widerspruch per Telefax

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung - Widerspruch eines betagten Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung auch gegenüber sozial Benachteiligten zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Wunschpendler

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung auch gegenüber sozial Benachteiligten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarf kann eine Kündigung auch gegenüber sozial schlecht gestellter Mieterin rechtfertigen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Eigenbedarf kann eine Kündigung auch gegenüber sozial schlecht gestellter Mieterin rechtfertigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alte Mieterin muss umziehen - Eigenbedarfskündigung des Vermieters, der als Arzt in München arbeiten möchte, ist wirksam

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eigenbedarf kann eine Kündigung auch gegenüber sozial schlecht gestellter Mieterin rechtfertigen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung kann auch gegenüber sozial schlecht gestellter Mieterin gerechtfertigt sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarf auch gegenüber 80-jähriger Sozialhilfeempfängerin trotz fester Verwurzelung und 30-jährigen Mietverhältnisses durchsetzbar (IMR 2019, 369)

Papierfundstellen

  • ZMR 2019, 351
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus AG München, 26.07.2018 - 433 C 19586/17
    Im übrigen ist die Entscheidung des Klägers über seine weitere Lebensplanung, also z.B. auch die Entscheidung, ob er zukünftig zur Arbeit pendelt oder nicht, im Hinblick auf die grundgesetzliche Gewährleistung des Eigentums gem. Art. 14 GG zu respektieren und nicht durch fremde Vorstellungen zu ersetzen (vgl. BVerfG WuM 1989, 114; WuM 2002, 21, 22).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus AG München, 26.07.2018 - 433 C 19586/17
    Etwas anderes ergibt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht aus der vom Beklagtenvertreter zitierten Rechtsprechung des BGH vom 28.01.1993 (IX ZR 259/91), in der entschieden wurde, dass eine Bürgschaftserklärung durch Telefax nicht der Schriftform des § 766 I BGB genügt.
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz

    Auszug aus AG München, 26.07.2018 - 433 C 19586/17
    Im übrigen ist die Entscheidung des Klägers über seine weitere Lebensplanung, also z.B. auch die Entscheidung, ob er zukünftig zur Arbeit pendelt oder nicht, im Hinblick auf die grundgesetzliche Gewährleistung des Eigentums gem. Art. 14 GG zu respektieren und nicht durch fremde Vorstellungen zu ersetzen (vgl. BVerfG WuM 1989, 114; WuM 2002, 21, 22).
  • BGH, 11.10.2006 - VIII ZR 270/05

    Kontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus AG München, 26.07.2018 - 433 C 19586/17
    Dies entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung des BGH, wonach die formelle Wirksamkeit der Kündigung bejaht wird, wenn das Kündigungsschreiben die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, enthält (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2017 - VIII ZR 270/05).
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