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   BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00   

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https://dejure.org/2001,1734
BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00 (https://dejure.org/2001,1734)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 5 AZR 32/00 (https://dejure.org/2001,1734)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 (https://dejure.org/2001,1734)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; BGB § 852; ; BGB § 209; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 9; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BeschFG 1985 § 2 Abs. 1; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft; Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen der Herausgabepflicht nach § 852 Abs. 3 BGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 612 Abs. 2, § 823 Abs. 2, § 852, § 209, § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9, § 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 1; BeschFG 1985 § 2 Abs. 1
    Schadensersatz wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft - Verjährung der deliktischen Ansprüche aus § 823 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1066
  • NZA 2002, 209
  • DB 2002, 218
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    Die Frist des § 852 Abs. 1 BGB für die Verjährung von Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 wegen einer Benachteiligung als Teilzeitkraft hat nicht erst mit dem Bekanntwerden der Entscheidung des BAG vom 12. Juni 1996 ( - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168) begonnen.

    Diesen entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12. Juni 1996 (- 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168) in vollem Umfang zugunsten des Klägers.

    Diese Vorschrift ist ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zVv.; BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168).

    Die Beklagte handelte rechtswidrig und schuldhaft (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1996 aaO).

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    Er wird nur in seinem Umfang auf das beschränkt, was der Schädiger durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten erlangt hat (BGHZ 71, 86, 98 ff.; BGHZ 130, 288, 297; Staudinger-Schäfer aaO Rn. 126, 127; Erman-Schiemann aaO Rn. 24; Soergel-Zeuner aaO Rn. 32).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93

    Kurze Verjährungsfrist - Verjährung

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    Er wird nur in seinem Umfang auf das beschränkt, was der Schädiger durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten erlangt hat (BGHZ 71, 86, 98 ff.; BGHZ 130, 288, 297; Staudinger-Schäfer aaO Rn. 126, 127; Erman-Schiemann aaO Rn. 24; Soergel-Zeuner aaO Rn. 32).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    Für die Aufnahme von "Verhandlungen" reichen alle Erklärungen aus, die den Geschädigten zu der Annahme berechtigen, der Verpflichtete werde hinsichtlich einer Befriedigung der Ersatzansprüche Entgegenkommen zeigen (BGH VersR 1969, 857, 859; BGHZ 93, 64, 66; BGH NJW 1997, 3447; MünchKomm-Stein aaO Rn. 68; Soergel-Zeuner Stand Frühjahr 1998 § 852 Rn. 30; Erman-Schiemann 10. Aufl. BGB § 852 Rn. 22).
  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    Für die Aufnahme von "Verhandlungen" reichen alle Erklärungen aus, die den Geschädigten zu der Annahme berechtigen, der Verpflichtete werde hinsichtlich einer Befriedigung der Ersatzansprüche Entgegenkommen zeigen (BGH VersR 1969, 857, 859; BGHZ 93, 64, 66; BGH NJW 1997, 3447; MünchKomm-Stein aaO Rn. 68; Soergel-Zeuner Stand Frühjahr 1998 § 852 Rn. 30; Erman-Schiemann 10. Aufl. BGB § 852 Rn. 22).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 21/68

    Begriff der Verhandlungen

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    Für die Aufnahme von "Verhandlungen" reichen alle Erklärungen aus, die den Geschädigten zu der Annahme berechtigen, der Verpflichtete werde hinsichtlich einer Befriedigung der Ersatzansprüche Entgegenkommen zeigen (BGH VersR 1969, 857, 859; BGHZ 93, 64, 66; BGH NJW 1997, 3447; MünchKomm-Stein aaO Rn. 68; Soergel-Zeuner Stand Frühjahr 1998 § 852 Rn. 30; Erman-Schiemann 10. Aufl. BGB § 852 Rn. 22).
  • BGH, 13.02.1962 - VI ZR 195/61
    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    Kommt es zu Verhandlungen, so wirkt die Verjährungshemmung zurück auf den Zeitpunkt der Erhebung der Ansprüche gegenüber dem Verpflichteten (BGH VersR 1962, 615, 616; Staudinger-Schäfer aaO Rn. 121 c mwN).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Anspruchserhebung als mit Treu und Glauben unvereinbar und die Anspruchserfüllung als unzumutbar anzusehen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zVv., mwN).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    aa) Für den Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB kommt es darauf an, ob der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage - und sei es nur in Form einer Feststellungsklage - erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, daß sie für ihn zumutbar ist (BGHZ 6, 195, 201; BGHZ 97, 97, 111; BGHZ 122, 317, 325; MünchKomm-Stein 3. Aufl. BGB § 852 Rn. 9 mwN; Staudinger-Schäfer 12. Aufl. BGB § 852 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
    aa) Für den Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB kommt es darauf an, ob der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage - und sei es nur in Form einer Feststellungsklage - erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, daß sie für ihn zumutbar ist (BGHZ 6, 195, 201; BGHZ 97, 97, 111; BGHZ 122, 317, 325; MünchKomm-Stein 3. Aufl. BGB § 852 Rn. 9 mwN; Staudinger-Schäfer 12. Aufl. BGB § 852 Rn. 6 mwN).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

  • LAG Köln, 05.11.1999 - 11 Sa 718/99

    Tankwart, Werkstudent; Teilzeit; Schutzgesetz; Nutzungen; Verjährung; Kenntnis

  • BGH, 15.01.1962 - III ZR 177/60
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    Deshalb ist die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs nicht erst dann zumutbar, wenn die Sicherheit besteht, im Verfahren zu obsiegen (vgl. BAG NJW 2002, 1066, 1067 f.; MünchKommBGB/Grothe 7. Aufl. § 199 Rn. 28; Erman/Schmidt-Räntsch BGB 14. Aufl. § 199 Rn. 18a).
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    c) Für Schadensersatzansprüche ist anerkannt, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist darauf ankommt, ob der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage - sei es auch nur in der Form einer Feststellungsklage - erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, dass sie für ihn zumutbar ist (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1) .
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    c) Für Schadensersatzansprüche ist anerkannt, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist darauf ankommt, ob der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage - sei es auch nur in der Form einer Feststellungsklage - erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, dass sie für ihn zumutbar ist (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1) .
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Für den Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB aF kommt es darauf an, ob der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, dass sie für ihn zumutbar ist; dabei genügt die Möglichkeit der Feststellungsklage (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1 mwN).
  • OLG Celle, 04.11.2021 - 7 U 4/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat Variant Highline BMT TDI mit

    Er wird nur in seinem Umfang auf das beschränkt, was der Schädiger durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16, BGHZ 221, 342 Rn. 19; BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00, juris Rn. 32; BT-Drucks. 14/6040 S. 270).

    Der Zweck der Vorschrift wird daher auch dann erreicht, wenn dem Geschädigten infolge der unerlaubten Handlung kein wirtschaftlicher, sondern ein normativer Schaden entstanden ist, sofern der Schädiger nur etwas aus seiner Tat aus dem Vermögen des Geschädigten erlangt hat (vgl. mit einem Negativbeispiel, BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00, juris Rn. 32; auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 117/17, juris Rn. 2).

    Der Geschädigte kann seinen Schaden nicht mehr konkret berechnen und der Schädiger hat nur noch herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten erlangt hat; für einen Schaden, dem kein eigener wirtschaftlicher Vorteil entspricht, muss er hingegen nicht mehr einstehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16, BGHZ 221, 342 Rn. 23; BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00, juris Rn. 32).

  • OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 113/15

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag

    Andererseits betont der Bundesgerichtshof immer wieder, dass Kenntnis (erst dann) vorliege, wenn der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine (Feststellungs-)Klage erheben könne, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen so viel Aussicht auf Erfolg biete, dass sie für ihn zumutbar sei (vgl. BAG NJW 2002, 1066ff., zitiert nach JURIS Rdz. 21 m. w. N.; siehe auch Palandt/Ellenberger, BGB , 73. Auflage, § 199 Rdz. 28 m. w. N.).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1, zu B I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - zu B II 3 b bb (2) (b) der Gründe; BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - zu B I 3 a aa der Gründe; ErfK/Preis 13. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 9; MüKoBGB/Grothe 6. Aufl. § 199 BGB Rn. 25 ff. - jeweils mwN) .
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12

    Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis -

    Ebenso kann dahinstehen, ob § 4 Abs. 2 TzBfG ein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB ist (bejahend für § 2 Abs. 1 BeschFG aF: BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - zu B I 1 der Gründe, AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1; MüKoBGB/Müller-Glöge 6. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 48) .
  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 283/02

    Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen nach Aufhebung einer einstweiligen

    Diese Kenntnis hat der Antragsgegner, sobald er aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen den Antragsteller eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (BGHZ 122, 317, 324 f m.w.N.; BGH, Urt. v. 24. Juni 1999 - IX ZR 363/97, NJW 1999, 2734, 2735; BAG NJW 2002, 1066, 1067).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 11 U 187/18

    Rückgewähr von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte; Auf

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen;

  • OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 3 U 269/19

    VW-Dieselskandal: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für deliktische

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 17 U 338/06

    Entscheidung über Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung nach Eintritt

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11

    Verjährungsbeginn mit Kenntnis von Namen und Anschrift der Schuldnerin;

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02

    Entfristungsklage - Auslandsbeschäftigung

  • OLG Hamm, 26.10.2006 - 5 U 179/00

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensverhältnisses Zug um Zug gegen

  • OLG Frankfurt, 18.01.2021 - 3 U 165/20

    VW-Dieselskandal: Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche

  • OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen für Beratungsfehler aus

  • LAG München, 24.04.2002 - 7 Sa 246/01

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen;

  • LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2013 - 6 Sa 1490/12

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess - keine

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 68/21

    "Freiwilliger Mitarbeiter" als Arbeitnehmer; Verjährung des Anspruchs auf

  • LAG Köln, 28.01.2002 - 2 Sa 272/01

    Verwirkung der Möglichkeit der Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

  • LG Stuttgart, 03.08.2011 - 39 O 19/10

    Kürzung der Verjährungsfrist für einen Handelsvertreterausgleich

  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 85/00
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