Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.06.2010

Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05   

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BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05 (https://dejure.org/2006,456)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2006 - 5 StR 453/05 (https://dejure.org/2006,456)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 5 StR 453/05 (https://dejure.org/2006,456)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 108e StGB; § 331 StGB; § 332 StGB; § 333 StGB; § 334 StGB; § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
    Amtsträgerschaft kommunaler Mandatsträger bei Betrauung mit konkreten Verwaltungsaufgaben, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen; Vorrang der Abgeordnetenbestechung gegenüber den Bestechungsdelikten; ...

  • lexetius.com

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2, § 108e, §§ 331 ff.; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den Volksvertretungen der Gemeinden und Gemeindeverbände - Amtsträgereigenschaft kommunaler Mandatsträger - Abschließender Regelungscharakter des § 108e Strafgesetzbuch (StGB) im Verhältnis zu den §§ 331 ff. ...

  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 108e; ; StGB §§ 331 ff.; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • sokolowski.org

    Komunalpolitiker sind grundsätzlich keine Amtsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunale Mandatsträger als Amtsträger; Verhältnis § 108e - §§ 331 ff. StGB; Umsatzsteuerpflicht bei Schmiergeld

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahme von Schmiergeldzahlungen umsatzsteuerpflichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (7)

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Mandatsträger begründen keine Amtsträgerschaft

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerpflicht - Schmiergeldzahlungen an Abgeordnete

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gemeinderäte als Amtsträger? Überlegungen zur strafrechtlichen Einordnung von Gemeinderäten im Rahmen von § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Dr. Ulli Meyer; LKRZ 2015, 137-139)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abgeordnetenbestechung // Kampf gegen Korruption in eigener Sache bleibt aus

  • pruf.de PDF, S. 28 (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Mandatsträger sind Abgeordnete (RA Dr. Thilo Streit; MIP 2007, 28)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schmiergeldzahlung an kommunalen Mandatsträger

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Korruptionsstrafbarkeit kommunaler Mandatsträger (Richter i.H. Dr. Holger Niehaus, Münster; ZIS 2008, 49)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 44
  • NJW 2006, 2050
  • NStZ 2006, 389
  • StV 2006, 465 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.06.1955 - 3 StR 157/55
    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    Im Sinne dieser Unterscheidung hat der Bundesgerichtshof für ein bürgerliches Mitglied eines seinerzeit nach Kontrollratsgesetz Nr. 18 eingerichteten kommunalen Wohnungsausschusses die strafrechtliche Beamteneigenschaft bejaht, obwohl die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses zugleich Stadtverordnete waren (BGHSt 8, 21, 23 f.).

    Zum anderen ist zu untersuchen, ob die Entscheidung inhaltlich eher dem politischen oder dem verwaltenden Bereich zuzuordnen ist; dies bestimmt sich danach, ob die zur Entscheidungsfindung Berufenen ausschließlich den Interessen der Gesamtheit verpflichtet sind oder sich auch von (partei-)politischen Gesichtspunkten leiten lassen dürfen (vgl. BGHSt 8, 21, 23 f.).

  • FG Nürnberg, 23.12.1994 - II 45/93

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 1982 bis 1990;

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    Die durch die regelmäßigen Zahlungen des C veranlassten Aktivitäten stellten sich nicht als der Allgemeinheit verpflichtete Abgeordnetentätigkeit dar, sondern als von eigenem wirtschaftlichen Interesse gelenkte Unternehmertätigkeit, die als solche der Umsatzsteuer unterfällt (vgl. allgemein zu Schmiergeldzahlungen BFH, Beschl. vom 13. Januar 1997 - V B 102/96; FG Nürnberg EFG 1995, 502; FG Niedersachsen EFG 1997, 182; FG Hamburg EFG 1990, 542; FG München EFG 2003, 965).
  • FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01

    Leistender i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1991/1993; Umsatzsteuerschuld nach §

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    Die durch die regelmäßigen Zahlungen des C veranlassten Aktivitäten stellten sich nicht als der Allgemeinheit verpflichtete Abgeordnetentätigkeit dar, sondern als von eigenem wirtschaftlichen Interesse gelenkte Unternehmertätigkeit, die als solche der Umsatzsteuer unterfällt (vgl. allgemein zu Schmiergeldzahlungen BFH, Beschl. vom 13. Januar 1997 - V B 102/96; FG Nürnberg EFG 1995, 502; FG Niedersachsen EFG 1997, 182; FG Hamburg EFG 1990, 542; FG München EFG 2003, 965).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    Erforderlich ist lediglich die Feststellung, dass dem Empfänger ein Vorteil zumindest auch um eines bestimmten künftigen Abstimmungsverhaltens willen zugute kommen soll, der Vorteil also nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der beiden Beteiligten seinen Grund gerade in der zukünftigen Wahl oder Abstimmung in der Volksvertretung hat und damit "Äquivalent" oder "Entgelt" für das Abstimmungsverhalten ist (vgl. BGHR StGB § 334 Unrechtsvereinbarung 2).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    b) Eine Strafbarkeit des Angeklagten S nach den §§ 331 ff. StGB im Hinblick auf Vorteilszuwendungen für sein Verhalten im Rat der Stadt Wuppertal und den zugehörigen Ausschüssen sowie für sein Verhalten im Vorfeld solcher Abstimmungen scheidet zudem auch deshalb aus, weil es sich bei § 108e StGB um eine abschließende Sonderregelung für sämtliche Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den Volksvertretungen der Gemeinden und Gemeindeverbände handelt (vgl. Marel StraFo 2003, 259, 260; Dahs/Müssig NStZ 2006, 191, 195 f.; zu dieser Form von "Spezialität" im weiteren Sinne BGHSt 36, 100, 101 (Verhältnis § 370 AO zu § 263 StGB); 32, 165, 176 (Verhältnis § 105 StGB zu § 240 StGB); näher Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 82 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2003 - 2 ARs 392/03

    Ausschließung des Verteidigers; dringender Tatverdacht (Strafvereitelung,

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass im Verhalten des F eine Strafvereitelung in Form der Maßnahmevereitelung nach § 258 Abs. 1 Alt. 2 StGB zu Gunsten des S gesehen werden kann (vgl. zur Maßnahmevereitelung BGH wistra 2004, 186).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    b) Eine Strafbarkeit des Angeklagten S nach den §§ 331 ff. StGB im Hinblick auf Vorteilszuwendungen für sein Verhalten im Rat der Stadt Wuppertal und den zugehörigen Ausschüssen sowie für sein Verhalten im Vorfeld solcher Abstimmungen scheidet zudem auch deshalb aus, weil es sich bei § 108e StGB um eine abschließende Sonderregelung für sämtliche Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den Volksvertretungen der Gemeinden und Gemeindeverbände handelt (vgl. Marel StraFo 2003, 259, 260; Dahs/Müssig NStZ 2006, 191, 195 f.; zu dieser Form von "Spezialität" im weiteren Sinne BGHSt 36, 100, 101 (Verhältnis § 370 AO zu § 263 StGB); 32, 165, 176 (Verhältnis § 105 StGB zu § 240 StGB); näher Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 82 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    Es genügt, wenn das ins Auge gefasste Abstimmungsverhalten nach seinem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4).
  • BFH, 13.01.1997 - V B 102/96

    Umsatzsteuer; volle Umsatzsteuerpflicht der einem Beamten bei der Vergabe

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    Die durch die regelmäßigen Zahlungen des C veranlassten Aktivitäten stellten sich nicht als der Allgemeinheit verpflichtete Abgeordnetentätigkeit dar, sondern als von eigenem wirtschaftlichen Interesse gelenkte Unternehmertätigkeit, die als solche der Umsatzsteuer unterfällt (vgl. allgemein zu Schmiergeldzahlungen BFH, Beschl. vom 13. Januar 1997 - V B 102/96; FG Nürnberg EFG 1995, 502; FG Niedersachsen EFG 1997, 182; FG Hamburg EFG 1990, 542; FG München EFG 2003, 965).
  • FG Niedersachsen, 24.10.1996 - V 570/95

    Umsatzsteuerpflichitgkeit von Auftragsvergaben gegen Annahme von

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
    Die durch die regelmäßigen Zahlungen des C veranlassten Aktivitäten stellten sich nicht als der Allgemeinheit verpflichtete Abgeordnetentätigkeit dar, sondern als von eigenem wirtschaftlichen Interesse gelenkte Unternehmertätigkeit, die als solche der Umsatzsteuer unterfällt (vgl. allgemein zu Schmiergeldzahlungen BFH, Beschl. vom 13. Januar 1997 - V B 102/96; FG Nürnberg EFG 1995, 502; FG Niedersachsen EFG 1997, 182; FG Hamburg EFG 1990, 542; FG München EFG 2003, 965).
  • BFH, 31.07.1969 - V 94/65

    Übernahme von Schulden - Pensionsverpflichtungen - Geschäftsveräußerungen im

  • LG Köln, 12.02.2003 - 114 Qs 5/03
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • LG Krefeld, 14.03.1994 - 21 Qs 22/94
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

  • LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03

    Strafe allein hilft nicht gegen Korruption

  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10

    Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale

    Dieses Erkenntnis hat der Senat durch Urteil vom 9. Mai 2006 (BGHSt 51, 44) teilweise aufgehoben.

    Die Verurteilungen entsprechen der Rechtsauffassung des Senats (vgl. BGHSt 51, 44, 59 ff.).

  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

    Ebenso ist es zulässig, dass Mandatsträger legitime Partikularinteressen derjenigen Interessengruppen vertreten, aus denen sich ihre Wählerschicht hauptsächlich zusammensetzt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05, BGHSt 51, 44 Rn. 28).
  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14

    Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen

    Da Handlungen des Angeklagten als mit Verwaltungsfunktionen betrauter ehrenamtlicher Beigeordneter und nicht Tätigkeiten bei Wahrnehmung seines Mandats als Stadtratsmitglied inmitten stehen, richtet sich die Strafbarkeit allein nach § 331 StGB und nicht nach den Vorschriften über die Abgeordnetenbestechung (vgl. BT-Drucks. 18/476 S. 8 zu § 108e Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 StGB n. F., sowie Senat, Urteil vom 12. Juli 2006 - 2 StR 557/05, wistra 2006, 419, 420 und BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05, BGHSt 51, 44, 57 f., jeweils zu § 108e Abs. 1 a. F.).

    aa) Die Feststellungen belegen den Abschluss einer konkreten Unrechtsvereinbarung im Sinne des § 108e StGB a. F. dergestalt, dass das vereinbarte Honorar dem Angeklagten zumindest auch für ein künftiges, bestimmtes Abstimmungsverhalten im Stadtrat zu Gute kommen sollte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05, BGHSt 51, 44, 59 ff.; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 108e Rn. 6 f.).

    Ob sich der Mandatsträger dabei innerlich vorbehält, sein Abstimmungsverhalten nicht durch die Zuwendung beeinflussen zu lassen, ist für die Strafbarkeit ebenso wie bei § 108e StGB a. F. unerheblich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05, BGHSt 51, 44, 59 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - 15 A 2638/17

    Offenbaren als Offenlegung eines im Zeitpunkt der Offenlegung noch bestehenden

    vgl. dazu BGH, Urteile vom 12. Juli 2006 - 2 StR 557/05 -, juris Rn. 9, und vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05 -, juris Rn. 22 ff. (zum insoweit inhaltsgleichen § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB); Tormöhlen, in: Gosch, AO/FGO, 141. Lieferung, Stand: 1. Juni 2018, § 30 AO Rn. 20 und 22; Hummel, in: Gosch, AO/FGO, 141. Lieferung, Stand: 1. November 2015, § 7 AO Rn. 13 und 18; Musil, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 249. Lieferung August 2018, § 7 AO Rn. 20 und 31 f.; Drüen, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 143. Lieferung Januar 2016, § 7 Rn. 10.
  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

    Wer nach außen seine Stimme für eine Wahl oder Abstimmung in einer kommunalen Volksvertretung gegen Vorteilszuwendungen "verkauft", kann sich nicht darauf berufen, er habe sowieso im Sinne des Zuwendenden stimmen oder überhaupt nicht an der Stimmabgabe teilnehmen wollen, sich schließlich der Stimme enthalten oder sogar dagegen gestimmt (BGH, Urteile vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05, BGHSt 51, 44 Rn. 53 f. mwN; vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, BGHR StGB § 108e Weisung 1 Rn. 38; BT-Drucks. 18/476 S. 8).

    Soweit es nicht um ihre Tätigkeiten bei Wahrnehmung ihres Mandates als Gemeindevertreter, sondern ihre Aufgaben als Bürgermeister geht, erbringen sie als Amtsträger Diensthandlungen (vgl. zur Abgrenzung BGH, Urteile vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05, BGHSt 51, 44 Rn. 22 ff., 37 ff.; vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, BGHR StGB § 331 Amtsträger 2 Rn. 22).

  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    In dieser Entscheidung (BGH, Urteil vom 09.05.2006 - 5 StR 453/05, NJW 2006, 2050) hat der Senat für den Gemeindevertreter bzw. Stadtverordneten als kommunalen Mandatsträger darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Vorteilen für die Mandatsausübung, insbesondere die Ausübung von Stimmrechten, bei der auch politische Gesichtspunkte eine Rolle spielen könnten, in § 108e StGB abschließend geregelt sei und daher die §§ 331ff. StGB nicht anwendbar seien.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2013 - 15 B 556/13

    Zugang eines Ratsmitglieds zu Informationen über Zuschnitt und Eingruppierung von

    BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05 -, BGHSt 51, 44 ff.
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

    In gleicher Weise folgt nichts daraus, dass sich Ratsmitglieder in dieser Eigenschaft weder wegen Vorteilsannahme noch wegen Bestechlichkeit (§§ 331 f. StGB) strafbar machen können, weil sie nicht Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind (BGH, Urt. v. 9.5.2006 - 5 StR 453/05 -, BGHSt 51, 44 = NJW 2006, 2050; Urt. v. 12.7.2006 - 2 StR 557/05 -, NStZ 2007, 36).

    Auch der Bundesgerichtshof hat einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf angenommen (Urt. v. 9.5.2006, a.a.O.), was - aus welchen Gründen auch immer - folgenlos geblieben ist.

  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 557/05

    Verurteilung im sog. "Kölner Müllskandal" wegen Bestechlichkeit teilweise

    Der Senat folgt insoweit im Ergebnis der vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05 - vertretenen Rechtsauffassung.
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 76/06

    Bestechung (Amtsträgereigenschaft von kommunalen Abgeordneten); Untreue;

    Insoweit finden auch hier die Grundsätze Anwendung, die der Senat in seinem Urteil vom 9. Mai 2006 (5 StR 453/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) aufgestellt hat: Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen (BGH aaO).

    Das neue Tatgericht wird das Geschehen im Fall W. mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 108e StGB zu prüfen und sich dabei an den Maßstäben des Urteils des Senats vom 9. Mai 2006 (5 StR 453/05) zu orientieren haben.

  • LG Düsseldorf, 19.09.2008 - 10/04

    Vorwurf der Bestechlichkeit an ein ehemaliges Mitglied des Rates der Stadt

  • LG Düsseldorf, 19.09.2008 - I-10/04

    Vorwurf der Bestechlichkeit an ein ehemaliges Mitglied des Rates der Stadt

  • LG Düsseldorf, 30.03.2007 - 10/04

    Strafrechtliche Beurteilung von Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen

  • LG Düsseldorf, 30.07.2007 - 10/04

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit, Bestechung und Beihilfe zur Bestechlichkeit

  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 77/06

    Bestechung (Amtsträgereigenschaft von kommunalen Abgeordneten); Untreue;

  • LG Düsseldorf, 30.07.2007 - I-10/04

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit, Bestechung und Beihilfe zur Bestechlichkeit

  • LG Düsseldorf, 30.03.2007 - I-10/04

    Strafrechtliche Beurteilung von Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen

  • BGH, 26.07.2012 - 1 StR 492/11

    Steuerhinterziehung durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen bei Einkünften

  • LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 23/06

    Bestehen einer konkreten Unrechtsvereinbarung im Sinne des Unternehmens bei

  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 462/07

    Freisprüche vom Vorwurf der Abgeordnetenbestechung im Zusammenhang mit

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21

    Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses;

  • AG Brühl, 01.10.2007 - 51 Cs 708/06

    Verurteilung wegen Vorteilsannahme bei finanzierten Reisen als kommunaler

  • LG Göttingen, 12.07.2007 - 8 KLs 10/06

    Amtsträger; Annahme; Bestechung; Einverständnis; Gefährdungsschaden; Gemeinde;

  • VG Köln, 30.08.2012 - 4 K 4462/11

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ein Mitglied des Rates der Stadt Pulheim

  • VG Minden, 16.04.2015 - 2 K 1051/14

    Ordnungsgeld gegen Ratsmitglied bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.03.2023 - 2 K 2150/21

    Umsatzsteuer: Keine Berücksichtigung der Zahlung einer strafrechtlichen

  • FG München, 02.03.2012 - 8 V 2836/11

    Schätzung im AdV-Verfahren

  • VG Arnsberg, 21.01.2011 - 12 K 1324/10

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen ein Ratsmitglied wegen

  • OLG Braunschweig, 14.01.2008 - Ss 2/08
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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10, (alt: 5 StR 453/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6110
BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10, (alt: 5 StR 453/05) (https://dejure.org/2010,6110)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - 5 StR 114/10, (alt: 5 StR 453/05) (https://dejure.org/2010,6110)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 5 StR 114/10, (alt: 5 StR 453/05) (https://dejure.org/2010,6110)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 258 StGB; § 111d StPO; § 73 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB
    Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale Sicherungsmaßnahme; dinglicher Arrest); Verfall (erlangtes Etwas)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 Nr 8 StGB, § 258 Abs 1 StGB, § 111d StPO
    Strafvereitelung: Vereitelung einer vollstreckungssichernden Maßnahme der Strafprozessordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 Nr 8 StGB, § 258 Abs 1 StGB, § 111d StPO
    Strafvereitelung: Vereitelung einer vollstreckungssichernden Maßnahme der Strafprozessordnung

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmevollstreckungsvereitelung gem. § 258 Abs. 2 Alt. 2 StGB bei Anordnung eines Verfalls gegen den Vortäter hinsichtlich der Nichtdurchsetzbarkeit; Vollstreckungssichernde Maßnahmen der Strafprozessordnung (StPO) als Maßnahmen i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; Unmittelbares ...

  • rewis.io

    Strafvereitelung: Vereitelung einer vollstreckungssichernden Maßnahme der Strafprozessordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafvereitelung: Vereitelung einer vollstreckungssichernden Maßnahme der Strafprozessordnung

  • rechtsportal.de

    Maßnahmevollstreckungsvereitelung gem. § 258 Abs. 2 Alt. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Anordnung eines Verfalls gegen den Vortäter hinsichtlich der Nichtdurchsetzbarkeit; Vollstreckungssichernde Maßnahmen der Strafprozessordnung als Maßnahmen i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Maßnahmevereitelung durch Vereitelung einer strafprozessualen Sicherungsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 42
  • StV 2011, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Dieses Erkenntnis hat der Senat durch Urteil vom 9. Mai 2006 (BGHSt 51, 44) teilweise aufgehoben.

    Die Verurteilungen entsprechen der Rechtsauffassung des Senats (vgl. BGHSt 51, 44, 59 ff.).

  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Für die Strafvereitelung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein unmittelbares Ansetzen mit Beginn der Handlung gegeben ist, die den Vereitelungserfolg unmittelbar bewirken soll (vgl. BGHSt 31, 10, 12; BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 1, 2; vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Damit scheidet auch eine dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt widersprechende doppelte Inanspruchnahme F. s - aus der Verfallsanordnung einerseits und aus dem zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs S. s andererseits - aus (vgl. auch BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Für die Strafvereitelung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein unmittelbares Ansetzen mit Beginn der Handlung gegeben ist, die den Vereitelungserfolg unmittelbar bewirken soll (vgl. BGHSt 31, 10, 12; BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 1, 2; vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Damit scheidet auch eine dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt widersprechende doppelte Inanspruchnahme F. s - aus der Verfallsanordnung einerseits und aus dem zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs S. s andererseits - aus (vgl. auch BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Für die Strafvereitelung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein unmittelbares Ansetzen mit Beginn der Handlung gegeben ist, die den Vereitelungserfolg unmittelbar bewirken soll (vgl. BGHSt 31, 10, 12; BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 1, 2; vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03

    Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
    Kein anderes Ergebnis folgt aus dem vom Landgericht zur Begründung herangezogenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG wistra 2004, 99).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12

    Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besonderes

    Eine doppelte Befriedigung des Verletzten widerspräche dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB, § 111i StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 StR 114/10, NStZ-RR 2011, 42).
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