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   BGH, 28.01.2015 - 5 StR 601/14   

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https://dejure.org/2015,2953
BGH, 28.01.2015 - 5 StR 601/14 (https://dejure.org/2015,2953)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2015 - 5 StR 601/14 (https://dejure.org/2015,2953)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 5 StR 601/14 (https://dejure.org/2015,2953)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO; § 337 StPO; Art. 2 Abs. 1 GG
    Fehlende Mitteilung des Inhalts von außerhalb der Hauptverhandlung geführten Rechtsgesprächen bei nicht verständigungsbasiertem Urteil (Transparenzgebot; Fehlerhaftigkeit des nicht verständigungsbasierten Urteils; Selbstbelastungsfreiheit; Beruhen im Falle des nicht ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 StPO, § 243 Abs 4 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensfehler des Erstgerichts bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Rechtsgespräch

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 212 StPO, § 257c StPO, § 74 StGB, § 73d StGB, §§ 73, 73a StGB

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten von außerhalb der Hauptverhandlung geführten Rechtsgesprächen

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensfehler des Erstgerichts bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Rechtsgespräch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten von außerhalb der Hauptverhandlung geführten Rechtsgesprächen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsgespräch vor der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13

    Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 5 StR 601/14
    Die Konstellation eines in der Hauptverhandlung nicht durchgehend schweigenden sich des Schutzes seiner Selbstbelastungsfreiheit mithin nicht begebenden Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221) liegt hier nicht vor.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 5 StR 601/14
    Nach dem Regelungskonzept des Verständigungsgesetzes wird durch diese Schutzmechanismen das Ziel verfolgt, eine wirksame vollumfängliche revisionsgerichtliche Kontrolle verständigungsbasierter Urteile zu ermöglichen und sogenannte informelle Absprachen zu verhindern (vgl. BVerfGE 133, 168, 221 ff.).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Vielmehr belegt eine Vielzahl von Entscheidungen, mit denen seit dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts landgerichtliche Urteile wegen eines Verstoßes gegen § 243 Abs. 4 StPO aufgehoben worden sind, dessen große Bedeutung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67; vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52; Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217, 218; Beschluss vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417 f.; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315, 316; vom 28. Januar 2015 - 5 StR 601/14, NStZ 2015, 178).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Die Mitteilungspflicht verfolgt zwar zum einen den Zweck, den Angeklagten, der an Verständigungsgesprächen nicht teilgenommen hat, durch eine umfassende Unterrichtung über die wesentlichen Gesprächsinhalte seitens des Gerichts in die Lage zu versetzen, eine sachgerechte autonome Entscheidung über sein Verteidigungsverhalten zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461 Rn. 26; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21, NStZ-RR 2022, 79; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 526/19, NStZ 2021, 506 Rn. 10; Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, NStZ 2015, 537, 538; Beschluss vom 28. Januar 2015 - 5 StR 601/14, NStZ 2015, 178; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 36).
  • BGH, 12.01.2022 - 4 StR 209/21

    Gang der Hauptverhandlung (Erörterung mit dem Ziel einer Verständigung:

    a) Die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verfolgt zum einen den Zweck, den Angeklagten, der an den Verständigungsgesprächen nicht teilgenommen hat, durch eine umfassende Unterrichtung über die wesentlichen Gesprächsinhalte seitens des Gerichts in die Lage zu versetzen, eine sachgerechte autonome Entscheidung über sein Verteidigungsverhalten zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2015 ? 5 StR 20/15, NStZ 2015, 537, 538; Beschluss vom 28. Januar 2015 ? 5 StR 601/14, NStZ 2015, 178).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 526/19

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (Umfang; Zielrichtungen; Unterscheidung

    Sie soll einerseits dem Angeklagten die Möglichkeit eröffnen, autonom aufgrund umfassender Unterrichtung durch das Gericht über die regelmäßig in seiner Abwesenheit durchgeführten Erörterungen darüber zu entscheiden, ob er den Schutz der Selbstbelastungsfreiheit aufgibt und sich mit einer geständigen Einlassung des Schweigerechts begibt (vgl. BVerfGE aaO, S. 231 f.; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 5 StR 601/14, NStZ 2015, 178).
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