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| OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 47 VwGO, § 4 Abs 2 CoronaV4EindV BB, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 28a Abs 1 Nr 11 IfSG, Art 2 Abs 1 GG
Normenkontrolle - Corona-Verordnung - 15-Kilometer-Radius - Landkreisgrenze - Untersagung von Sport und Bewegung im Freien - tagestouristische Ausflüge - Aufenthaltsbeschränkung - Antragsbefugnis bei außer Kraft getretenen Normen - gewichtiger Grundrechtseingriff - kurze ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 VwGO, § 4 Abs 2 4. SARS-CoV-2-EindV, § 28 Abs 1 Satz 1 IfSG, § 28a Abs 1 Nr 11 IfSG, Art 2 Abs 1 GG, Art 11 GG, Art 103 Abs 2 GG
Normenkontrolle, Corona-Verordnung, 15-Kilometer-Radius, Landkreisgrenze, Untersagung von Sport und Bewegung im Freien, tagestouristische Ausflüge, Aufenthaltsbeschränkung, Antragsbefugnis bei außer Kraft getretenen Normen, gewichtiger Grundrechtseingriff, kurze ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrollantrag auf nachträgliche Feststellung der Unwirksamkeit von Regelungen der Vierten Corona-Eindämmungsverordnung; Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie zur Bewegung an der frischen Luft
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (39)
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Dies gilt auch für Ordnungswidrigkeitentatbestände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 154).Der Grad der für eine Norm jeweils erforderlichen Bestimmtheit lässt sich dabei nicht abstrakt festlegen, sondern hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Tatbestands einschließlich der Umstände ab, die zur gesetzlichen Regelung geführt haben, wobei der Gesetzgeber die Strafbarkeitsvoraussetzungen umso genauer festlegen und präziser bestimmen muss, je schwerer die von ihm angedrohte Strafe ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 155).
Deshalb sind zwar die an bußgeldbewehrte Vorschriften zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen gegenüber dem allgemeinen aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gründenden Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. November 2020 - 1 BvR 3214/15 -, juris Rn. 86 ff.) gesteigert, aber nicht in einem Umfang wie im materiellen Strafrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 159).
Die Frage der hinreichenden Normenbestimmtheit ist an den strengen Vorgaben des Art. 103 Abs. 2 GG zu messen, weil ein Verstoß gegen diese Regelung nach § 24 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV i.V.m. § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG bußgeldbewehrt war und § 4 Abs. 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV den als Blankettnorm ausgestalteten Ordnungswidrigkeitentatbestand ausfüllte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 152, 165).
Rn. 71 (b) Die Annahme des Verordnungsgebers, dass diese Ziele ohne das erlassene Ge- bzw. Verbot gefährdet waren und die Gefahr wegen einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems dringlich war, beruhte auf einer tragfähigen tatsächlichen Grundlage (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 177 …und Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, juris Rn. 103; BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 52).
Dem Verordnungsgeber stand bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung wegen der damals in der Fachwissenschaft vorhandenen Ungewissheiten über die Eigenschaften des Virus SARS-CoV-2 ein der verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterliegender Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezog, um die Ziele der Norm zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 185 …und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).
Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme zur Zweckerreichung muss dafür in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 202 f.; BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 15, 18).
Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 hatte der Verordnungsgeber angesichts der fehlenden Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2-Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen - durch die Vorgaben des § 28a Abs. 2 und 3 IfSG begrenzten - tatsächlichen Einschätzungsspielraum, der sich darauf bezog, die Wirkung der von ihm gewählten Maßnahmen im Vergleich zu anderen, weniger belastenden Maßnahmen zu prognostizieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 204 f.; BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 17).
Dient der Eingriff dem Schutz gewichtiger verfassungsrechtlicher Güter und ist es dem Gesetzgeber angesichts der tatsächlichen Unsicherheiten nur begrenzt möglich, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, ist die verfassungsrechtliche Prüfung auf die Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Eignungsprognose beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 204 m.w.N.) Die Einschätzung des Verordnungsgebers muss zudem auf ausreichend tragfähigen Grundlagen beruhen.
Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 216; BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 28).
Bei der Kontrolle prognostischer Entscheidungen setzt dies wiederum voraus, dass die Prognose des Gesetzgebers auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 217).
Rn. 106 Dass das Gewicht eines Grundrechtseingriffs durch zeitlich vorausgehende vergleichbare Maßnahmen mitbestimmt werden kann und die durch die Aufenthaltsbeschränkung hervorgerufene Beeinträchtigung der privaten Lebensgestaltung durch zeitgleich geltende weitere Ge- und Verbote zur Bekämpfung der Pandemie verstärkt worden sein mag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 223 f.), führt zu keiner anderen Bewertung.
Die Rechtsgüter Leben und Gesundheit sind als solche bereits Rechtsgüter von überragender Bedeutung, zu deren Schutz der Verordnungsgeber nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 231 m.w.N.).
- OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Nach seinem Vorbringen hat die Maßnahme erheblich in die Gestaltung seines Alltags- und Privatlebens eingegriffen (vgl. zu Beschränkungen des Aufenthalts im öffentlichen Raum BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 14; OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 36).Sie genügte insbesondere dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. SächsVerfGH…, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 92;… BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - Vf.96-VII-20 -, juris Rn. 17; OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 47 f. m.w.N.; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 -, juris Rn. 19 m.w.N.; VGH München…, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 -, juris Rn. 22 ff.;… ferner zu früheren Fassungen BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2023 - 3 CN 5/22 -, juris Rn. 22 ff. …und vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 34 ff.).
Rn. 50 Nach Auffassung des Senates ist diese Begründung nicht zu beanstanden (vgl. zum Streitstand OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 51 f.; OVG Weimar…, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 3 EN 804/21 -, juris Rn. 36; OVG Münster, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 13 B 1929/21.
Die Regelung war insoweit aus sich selbst heraus verständlich (vgl. zur Gegenansicht VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris Rn. 18; Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [826]; ferner zu einer Beschränkung des Bewegungsradius' "auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes [politische Gemeinde]" VG Wiesbaden…, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 7 L 31/21.WI -, juris Rn. 36 ff.; auch OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 61).
Ob die Grenzen dieses Einschätzungsspielraums überschritten sind, unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 12; OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 73 f.).
Denn eine verringerte Viruslast in der Bevölkerung führte zu weniger Infektionen und damit zu weniger Erkrankungen mit schwerwiegenden Gesundheitsfolgen, was auch zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems beitrug (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 82).
Ferner entsprach es dem damaligen Erkenntnisstand, dass die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber infektiösen Partikeln im Umkreis von ein bis zwei Metern um eine infizierte Person herum erhöht ist (vgl. RKI, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus Krankheit 2019 [COVID-19], Stand: 30. Oktober 2020, aktuell nicht mehr abrufbar, zitiert nach OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 66; siehe aber auch RKI, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus Krankheit 2019 [COVID-19], Stand: 26. November 2021, unter 2. "Übertragungswege", abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html?nn=13490888#doc13776792bodyText2).
Inwieweit sich dies auch auf Übertragungsszenarien in Außenbereichen bezog, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht untersucht, so dass auch aus diesem Grund die Annahme eines Übertragungsrisikos im Freien keinesfalls sachwidrig war (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 85).
Schon allein deswegen bestand hier der der gerichtlichen Kontrolle unterliegende Einschätzungsspielraum des Verordnungsgebers fort (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 87).
Dass der Antragsgegner ausgehend von dieser typischen Lebenssituation, die eine Vielzahl der Normunterworfenen erfasste, eine sachliche Gleichwertigkeit der Abstandsvorgaben gegenüber der durch die Norm bewirkten deutlichen Begrenzung von Personen, die überhaupt aufeinandertreffen konnten, verneint hat, ist nach den dargelegten Grundsätzen hinreichend plausibel (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 104 f.).
Unabhängig von der Frage, wie eine solche Sperrung beispielsweise in naturnahen Erholungsgebieten überhaupt praktisch hätte umgesetzt werden können, hätte es bei einer solchen Maßnahme die Gefahr von Ausweichbewegungen gegeben (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 105).
Dies würde einen wesentlich tiefgreifenderen Grundrechtseingriff begründen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 32 f.; OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 1, 120).
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21
Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Die Aufhebung oder das Außerkrafttreten der Norm allein lässt den zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht ohne Weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, mithin der Antragsteller weiterhin geltend machen kann, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt (worden) zu sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 9, 11 …und vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1/03 -, juris Rn. 13).Rn. 37 Erforderlich ist in diesen Fallgestaltungen aber, dass ein berechtigtes individuelles Interesse an der begehrten Feststellung besteht, die bereits außer Kraft getretene Rechtsvorschrift sei unwirksam gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 9, 12 ff. …und Beschlüsse vom 28. Juli 2022 - 3 BN 8/21 -, juris Rn. 6 …sowie vom 2. September 1983 - 4 N 1/83 -, juris Rn. 9 ff.).
Ein berechtigtes individuelles Interesse an der Fortführung des Normenkontrollverfahrens kann sich daraus ergeben, dass ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, juris Rn. 9;… BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2023 - 1 CN 1/22 -, juris Rn. 12…, vom 16. Mai 2023 - 3 CN 6/22 -, juris Rn. 14 und vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 13; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 676/20 -, juris Rn. 30 f.).
Das Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgte stets unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 -, juris Rn. 25 …und vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 14).
Nach seinem Vorbringen hat die Maßnahme erheblich in die Gestaltung seines Alltags- und Privatlebens eingegriffen (vgl. zu Beschränkungen des Aufenthalts im öffentlichen Raum BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 14; OVG Bautzen…, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 36).
Sie genügte insbesondere dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. SächsVerfGH…, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 92;… BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - Vf.96-VII-20 -, juris Rn. 17; OVG Bautzen…, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 47 f. m.w.N.; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 -, juris Rn. 19 m.w.N.; VGH München…, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 -, juris Rn. 22 ff.;… ferner zu früheren Fassungen BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2023 - 3 CN 5/22 -, juris Rn. 22 ff. und vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 34 ff.).
Bei der Bewertung sind die durch das RKI zur Verfügung gestellten Erkenntnisse und Bewertungen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 wie ein Sachverständigengutachten zu berücksichtigen (vgl. § 4 IfSG; BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 55 ff.).
Rn. 71 (b) Die Annahme des Verordnungsgebers, dass diese Ziele ohne das erlassene Ge- bzw. Verbot gefährdet waren und die Gefahr wegen einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems dringlich war, beruhte auf einer tragfähigen tatsächlichen Grundlage (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 177 …und Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, juris Rn. 103; BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 52).
Dabei genügt bereits die Möglichkeit der Zweckerreichung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 59).
Die Grenzen dieses Spielraums sind überschritten, wenn die Eignungsprognose des Verordnungsgebers nicht auf tragfähigen tatsächlichen Annahmen beruht oder wenn das Prognoseergebnis nicht plausibel ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 59).
Nachfolgende Verordnungen müssen bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 79).
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21
Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Sie muss also zur Erreichung des vorgenannten Zwecks geeignet und erforderlich sowie verhältnismäßig im engeren Sinne sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 12).Ob die Grenzen dieses Einschätzungsspielraums überschritten sind, unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 12; OVG Bautzen…, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 73 f.).
Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme zur Zweckerreichung muss dafür in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 202 f.; BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 15, 18).
Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 hatte der Verordnungsgeber angesichts der fehlenden Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2-Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen - durch die Vorgaben des § 28a Abs. 2 und 3 IfSG begrenzten - tatsächlichen Einschätzungsspielraum, der sich darauf bezog, die Wirkung der von ihm gewählten Maßnahmen im Vergleich zu anderen, weniger belastenden Maßnahmen zu prognostizieren (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 204 f.; BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 17).
Das Ergebnis der Prognose muss einleuchtend begründet und damit plausibel sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 17 f.).
Der Verordnungsgeber hatte damit eine Situation zum Ausgangspunkt seiner Prognose erhoben, wonach es der Regelungsgehalt der streitgegenständlichen Regelung verhinderte, dass es zu einem stärkeren Zusammentreffen von Menschen außerhalb ihrer Unterkunft kam als dies wegen der weiteren Gründe, wegen derer die Unterkunft verlassen werden durfte, erfolgt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 22).
Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 216; BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 28).
Dies würde einen wesentlich tiefgreifenderen Grundrechtseingriff begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 32 f.; OVG Bautzen…, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 1, 120).
Der Kontakt zur Natur, der für das Wohlbefinden vieler Menschen von elementarer Bedeutung und insbesondere in einer Zeit, in der der Kontakt zu Menschen pandemiebedingt vermieden werden sollte, umso wichtiger war, konnte innerhalb des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zuzüglich eines Radius' von immerhin 15 Kilometern weiterhin hergestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2/21 -, juris Rn. 31).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2021 - 11 S 3.21
Untersagung des Aufenthalts im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie zur …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Rn. 9 Den zugleich gestellten Antrag des Antragstellers, die Regelung des § 4 Abs. 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV durch Erlass einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, wies der 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 14. Januar 2021 (OVG 11 S 3/21) zurück.Rn. 26 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (OVG 11 S 3/21) umfasst, Bezug genommen.
Nach der Verordnungsbegründung verfolgte dies den Zweck, die freizeitorientierte Mobilität einzuschränken und insbesondere tagestouristische Ausflüge im Land Brandenburg zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie weitgehend zu unterbinden (vgl. Allgemeine Begründung der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 8. Januar 2021, Ziffer III 3., GVBl. II, S. 20 [25]; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2021 - OVG 11 S 3/21 -, juris Rn. 17 f.; ferner zu den hier in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [825]).
Die Einschränkung des Bewegungsradius für die freizeitorientierte Mobilität zielte auf die Durchsetzung einer konsequenten Verringerung zwischenmenschlicher Kontakte, die notwendige Voraussetzung für die Verbreitung des Coronavirus' war (vgl. zur Übertragung von Mensch zu Mensch via Tröpfcheninfektion und über Aerosole Epidemiologisches Bulletin des RKI, Ausgabe 2/2021, Stand: 14. Januar 2021, a.a.O., S. 10; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 -, juris Rn. 44).
Rn. 84 Zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses am 8. Januar 2021 entsprach es dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand, dass die Erkrankung sehr infektiös ist und hauptsächlich durch die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel übertragen wird, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen einer infizierten Person entstehen (vgl. Epidemiologisches Bulletin des RKI, Ausgabe 2/2021, Stand: 14. Januar 2021, a.a.O., S. 9 f., 17).
Rn. 85 Der 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat dazu in seinem Beschluss vom 14. Januar 2021 (OVG 11 S 3/21, juris Rn. 20 ff.) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausgeführt:.
Rn. 108 Das RKI schätzte die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland zum maßgeblichen Zeitpunkt des Verordnungserlasses - wie dargelegt - als sehr hoch ein (…vgl. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 [COVID-19], Stand: 8. Januar 2021, S. 1, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-08-de.pdf?*blob=publicationFile; RKI, Epidemiologisches Bulletin, Ausgabe 2/2021, Stand: 14. Januar 2021, a.a.O., S. 10 ff.).
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 14. Januar 2021 (OVG 11 S 3/21, juris Rn. 25) darüber hinaus auf die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende starke Belastung des Gesundheitssystems, namentlich der intensivmedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser (vgl. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 [COVID-19], Stand: 12. Januar 2021, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-12-de.pdf?*blob=publicationFile), und die zunehmende Gefahr der Verbreitung von Virusmutationen mit einer nochmals höheren Infektiösität (vgl. FAZ.net, Mutationen auf Vormarsch, Südafrika-Variante des Coronavirus erstmals in Deutschland entdeckt, Stand: 12. Januar 2021, abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/suedafrika-variante-des-coronavirus-erstmals-in-deutschland-entdeckt-17142849.html) hingewiesen.
Rn. 109 Mit Blick auf diese zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses bestehende erhebliche und akute Gefahrenlage durften die mit der Maßnahme verbundenen Einschränkungen auch dann als angemessen erscheinen, wenn sie aus ex-ante Sicht nur in beschränktem Umfang zur Eindämmung des Infektionsgeschehens hätten beitragen können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2021 - OVG 11 S 3/21 -, juris Rn. 25).
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
Kommunale Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius aufgrund hoher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Sie genügte insbesondere dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. SächsVerfGH…, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 92;… BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - Vf.96-VII-20 -, juris Rn. 17; OVG Bautzen…, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 47 f. m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 -, juris Rn. 19 m.w.N.; VGH München…, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 -, juris Rn. 22 ff.;… ferner zu früheren Fassungen BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2023 - 3 CN 5/22 -, juris Rn. 22 ff. …und vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 34 ff.).Die Einschränkung des Bewegungsradius für die freizeitorientierte Mobilität zielte auf die Durchsetzung einer konsequenten Verringerung zwischenmenschlicher Kontakte, die notwendige Voraussetzung für die Verbreitung des Coronavirus' war (…vgl. zur Übertragung von Mensch zu Mensch via Tröpfcheninfektion und über Aerosole Epidemiologisches Bulletin des RKI, Ausgabe 2/2021, Stand: 14. Januar 2021, a.a.O., S. 10; OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 -, juris Rn. 44).
Die Beschränkung des Bewegungsradius' der Einwohnerinnen und Einwohner von Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer mindestens über fünf Tage andauernden - sehr hohen - Inzidenz von über 200 erwies sich nach Auffassung des Senates als nicht von vornherein ungeeignetes Mittel, um das mit der Maßnahme verfolgte legitime Ziel zu erreichen, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems die Entstehung neuer Infektionsketten und damit verbunden die weitere Verbreitung der COVID-19-Krankheit zu verhindern (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 - , juris Rn. 46; zur Gegenansicht VG Wiesbaden…, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 7 L 31/21.WI -, juris Rn. 43 ff.; Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [826]; die Geeignetheit bezweifelnd, aber im Ergebnis offenlassend VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris Rn. 19).
Dem lag die Erwägung des Gesetzgebers zugrunde, dass eine individuelle Kontaktnachverfolgung ab einer Überschreitung dieses Schwellenwertes nicht mehr leistbar war und es deswegen massiver Einschränkungen des öffentlichen Lebens bedurfte, um ein dynamisches Infektionsgeschehen einzudämmen (…vgl. BT-Drs. 19/23944, S. 34; OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 -, juris Rn. 43).
- VG Wiesbaden, 15.01.2021 - 7 L 31/21
Coronavirus: Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg teilweise …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Rn. 17 Auf die mangelnde Geeignetheit der Maßnahme habe auch das VG Wiesbaden in seinem Beschluss vom 15. Januar 2021 (7 L 31/21.WI) unter Berufung auf Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts hingewiesen.Die Regelung war insoweit aus sich selbst heraus verständlich (vgl. zur Gegenansicht VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris Rn. 18; Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [826]; ferner zu einer Beschränkung des Bewegungsradius' "auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes [politische Gemeinde]" VG Wiesbaden, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 7 L 31/21.WI -, juris Rn. 36 ff.; auch OVG Bautzen…, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 61).
Die Beschränkung des Bewegungsradius' der Einwohnerinnen und Einwohner von Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer mindestens über fünf Tage andauernden - sehr hohen - Inzidenz von über 200 erwies sich nach Auffassung des Senates als nicht von vornherein ungeeignetes Mittel, um das mit der Maßnahme verfolgte legitime Ziel zu erreichen, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems die Entstehung neuer Infektionsketten und damit verbunden die weitere Verbreitung der COVID-19-Krankheit zu verhindern (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 - , juris Rn. 46; zur Gegenansicht VG Wiesbaden, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 7 L 31/21.WI -, juris Rn. 43 ff.; Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [826]; die Geeignetheit bezweifelnd, aber im Ergebnis offenlassend VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris Rn. 19).
Zwar mögen sich solche zielgerichteten Betretungsverbote an anderen Orten als erfolgreich erwiesen haben (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 7 L 31/21.WI -, juris Rn. 47 ff., 50; Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [826]).
- VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162
15-km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Die Regelung war insoweit aus sich selbst heraus verständlich (vgl. zur Gegenansicht VGH München, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris Rn. 18; Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [826]; ferner zu einer Beschränkung des Bewegungsradius' "auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes [politische Gemeinde]" VG Wiesbaden…, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 7 L 31/21.WI -, juris Rn. 36 ff.; auch OVG Bautzen…, Urteil vom 27. April 2023 - 3 C 8/21 -, juris Rn. 61).Dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot in seiner Ausformung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht zu entnehmen, dass dem Normadressaten zwingend "aus eigener Sinneswahrnehmung" und ohne Rückgriff auf "elektronische Tools" klar sein muss, an welchem Gebietspunkt der Bereich des Umkreises beginnt und wo er endet (so aber VGH München, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris Rn. 18; Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [826]).
Die Beschränkung des Bewegungsradius' der Einwohnerinnen und Einwohner von Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer mindestens über fünf Tage andauernden - sehr hohen - Inzidenz von über 200 erwies sich nach Auffassung des Senates als nicht von vornherein ungeeignetes Mittel, um das mit der Maßnahme verfolgte legitime Ziel zu erreichen, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems die Entstehung neuer Infektionsketten und damit verbunden die weitere Verbreitung der COVID-19-Krankheit zu verhindern (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 - , juris Rn. 46; zur Gegenansicht VG Wiesbaden…, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 7 L 31/21.WI -, juris Rn. 43 ff.; Ogorek, Bewegungsbeschränkungen für Bewohner von Corona-Hotspots, NJW 2021, 824 [826]; die Geeignetheit bezweifelnd, aber im Ergebnis offenlassend VGH München, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris Rn. 19).
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Rn. 67 Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG waren im Falle der Feststellung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich war (vgl. zur Handlungspflicht BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8).Dem Verordnungsgeber stand bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung wegen der damals in der Fachwissenschaft vorhandenen Ungewissheiten über die Eigenschaften des Virus SARS-CoV-2 ein der verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterliegender Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezog, um die Ziele der Norm zu erreichen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 185 und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2020 - 11 S 87.20
Corona-Pandemie; Beherbergungsbetrieb in Brandenburg; Verbot der Beherbergung von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Reisen und Ausflüge bergen zumindest abstrakt die Gefahr, eine (noch) asymptomatisch verlaufende Infektion an einen anderen Ort zu tragen und das Virus dort weiter zu verbreiten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - OVG 11 S 87/20 -, juris Rn. 37).Eine Einschränkung der freizeitorientierten Mobilität, die mit der Untersagung oder Beschränkung von Reisen verbunden war, konnte jedenfalls zu einer Reduzierung von Kontakten zwischen Menschen führen und dazu beitragen, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamte und die Infektionsdynamik verzögerte (vgl. zur Rolle der Mobilität bei der Verbreitung ferner auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 16. Oktober 2020 - OVG 11 S 87/20 -, juris Rn. 37 …und vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, juris Rn. 15; OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 -, vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - und vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 -, alle bei juris).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Neunte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungsgemäß, verfassungskonforme …
- BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
- VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461
Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich …
- OVG Sachsen, 07.04.2020 - 3 B 111/20
Coronavirus; Immunität; Umfeld des Wohnbereichs; Verhältnismäßigkeit; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20
Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in …
- VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20
Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen …
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 5.22
Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20
Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des …
- BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1548/02
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21
Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2022 - 13 B 1929/21
Antrag einer Inhaberin von Textileinzelhandelsfilialen auf vorläufige …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 3 R 205/20
Beherbergungsverbot im Land Sachsen-Anhalt voraussichtlich nicht verhältnismäßig
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2020 - 3 R 78/20
Untersagung der touristischen Beherbergung durch die Fünfte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 53/21
Kein Präsenzunterricht für Grundschüler - Corona-Virus
- OVG Thüringen, 24.01.2022 - 3 EN 804/21
Corona-Krise; (4. Welle/5. Welle): Pflicht zur Kontrolle der 2G-Nachweise im …
- BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14
Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …
- BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20
Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote …
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der …
- BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 6.22
Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch …
- BVerwG, 15.06.2023 - 1 CN 1.22
Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften
- BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03
Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des …
- BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …
- BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20
Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf …
- BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00
Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung; …
- BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21
Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2024 - 5 A 35.22
Feststellung der Rechtswidrigkeit des § 1 SARS-CoV-2-QuarV
Sie genügte insbesondere dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. auch Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 47 m. w. N.; OVG Weimar…, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 90).Danach waren Rechtsverordnungen, die - wie hier - nach § 32 i.V.m. § 28 Abs. 1 und § 28a Abs. 1 erlassen wurden, mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen (vgl. zu den Anforderungen Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 49 f. m. w. N.).
Die gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit dadurch verschärft wurden, dass Verstöße gegen die Absonderungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, Abs. 2, Abs. 3 SARS-CoV-2-QuarV bußgeldbewehrt waren (vgl. Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 53 ff.).
Anders als im Fall der Anwendung der infektionsschutzrechtlichen Generalermächtigung zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach § 28 Abs. 1 IfSG ist der Kreis der Adressaten der Absonderungsanordnung begrenzt auf Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider (…vgl. Johann/Gabriel, in: BeckOK, InfSchR, 20. Ed. 8. Juli 2023, IfSG § 30 Rn. 23; ferner auch Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 67).
Die Reisebeschränkungen im Zeitraum der Sommerferien 2020 hatten zudem bereits gezeigt, dass Einschränkungen der grenzüberschreitenden Mobilität geeignet waren, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zu verzögern (vgl. auch Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 89;… vgl. zur Rolle der Mobilität bei der Verbreitung ferner auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, juris Rn. 15, …und vom 16. Oktober 2020 - OVG 11 S 87/20 -, juris Rn. 37; OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 -, vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - und vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 -, alle bei juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2025 - 5 A 39.22
Maskenpflicht und Zutrittsverbot an Brandenburger Grundschulen während …
Sie genügte insbesondere dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 29. Mai 2024 - 13 D 37/21.NE -, juris Rn. 76 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Mai 2021 - OVG 11 S 64/21 -, juris Rn. 31 ff.; ferner auch Urteil des Senates vom 27. Juni 2024 - OVG 5 A 35/22 -, juris Rn. 55 und Senatsbeschluss vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 47).Danach waren Rechtsverordnungen, die - wie hier - nach § 32 i.V.m. § 28 Abs. 1 und § 28a Abs. 1 IfSG erlassen wurden, mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen (vgl. zu den Anforderungen Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 49 f. m.w.N.).
Rn. 84 Die in § 28a Abs. 1 IfSG typisierten Schutzmaßnahmen konnten - wie hier - unabhängig von einem Krankheits- oder Ansteckungsverdacht an jede Person im Geltungsbereich der Verordnung gerichtet sein, umfassten also auch die generelle Inanspruchnahme Nichtverantwortlicher (vgl. auch Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 67 m.w.N.; ausführlich auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 16. Februar 2023 - 14 KN 41/22 -, juris Rn. 97 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 23. November 2021 - 3 C 44/21 -, juris Rn. 63 ff.).
Grundsätzlich nicht erforderlich ist jedoch, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Norm ohne Hilfe juristischer Fachkunde verstehen können (vgl. auch Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 60; OVG Lüneburg…, Urteil vom 16. Februar 2023 - 14 KN 41/22 -, juris Rn. 69).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2025 - 5 A 49.22
Normenkontrolle - Infektionsschutzrecht - 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung …
Sie genügte insbesondere dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 26. November 2024 - 13 D 5/22.NE -, juris Rn. 99 ff. m.w.N.;… Urteile des Senates vom 22. Januar 2025 - OVG 5 A 39/22 -, juris Rn. 57 f., und vom 27. Juni 2024 - OVG 5 A 35/22 -, juris Rn. 55 sowie Senatsbeschluss vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 47).Danach waren Rechtsverordnungen, die - wie hier - nach § 32 i.V.m. § 28 Abs. 1 und § 28a Abs. 1 IfSG erlassen wurden, mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen (vgl. zu den Anforderungen Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 49 f. m.w.N.).
Rn. 68 Die in § 28a Abs. 1 IfSG typisierten Schutzmaßnahmen konnten - wie hier - unabhängig von einem Krankheits- oder Ansteckungsverdacht an jede Person im Geltungsbereich der Verordnung gerichtet sein, umfassten also auch die generelle Inanspruchnahme Nichtverantwortlicher (vgl. auch Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 67 m.w.N.; ausführlich auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 16. Februar 2023 - 14 KN 41/22 -, juris Rn. 97 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 23. November 2021 - 3 C 44/21 -, juris Rn. 63 ff.).
- VerfG Brandenburg, 19.09.2025 - VfGBbg 87/20 Es ist nicht festzustellen, dass die durch die beanstandeten Maßnahmen bewirkten Beeinträchtigungen in der Abwägung außer Verhältnis zu dem hohen Schutzgut von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen bei einer weiteren Verbreitung des Coronavirus gestanden haben (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2025 - 5 A 39/22 -, Rn. 119, undBeschluss vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, Rn. 107, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2025 - 1 S 3669/21
Corona-Krise; Kontaktbeschränkungen - Ausschluss nicht-immunisierter Studenten …
Damit waren Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt sowie die wesentlichen Entscheidungen getroffen und nicht der Exekutive überlassen (einheitliche Rspr. zu § 28a Abs. 1 IfSG;… vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 3.4.2025 - 20 N 21.778 - juris Rn. 57 ff.; OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 21.03.2024 - OVG 5 A 23/22 - juris Rn. 47;… BremOVG, Urt. v. 19.4.2022 - 1 D 126/21 - juris Rn. 60 ff.;… NdsOVG, Urt. v. 01.06.2023 - 14 KN 37/22 - juris Rn. 41 ff.;… OVG NRW, Urt. v. 19.06.2023 - 13 D 293/20.NE - juris Rn. 54 ff.;… SaarlOVG, Urt. v. 15.09.2022 - 2 C 62.21 - juris Rn. 44;… SächsOVG, Urt. v. 27.04.2023 - 3 C 8/21 - juris Rn. 47 f.;… ThürOVG, Urt. v. 14.12.2022 - 3 N 233/21 - juris Rn. 63 ff.;… s. a. BVerwG, Urt. v. 18.04.2024 - 3 CN 11.22 - juris Rn. 22).
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