Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ist die Rechtmäßigkeit der Auflagen objektive Bedingung der Strafbarkeit (so auch BVerfG, B. v. 01.12.1992 - 1 BvR 88/91, Rdnr. 43 des Jurisabdrucks;… Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsrecht, 14. Aufl., Rdnr 12 zu § 25;… Depenheuer in Maunz-Dürig-Herzog, GG, Loseblatt, Rdnr. 122 zu Art. 8; ), und ein berechtigtes Feststellungsinteresse kann grundsätzlich auch dann bejaht werden, wenn der Feststellung der Rechtswidrigkeit Bedeutung z. B. für ein Bußgeldverfahren zukommt.Aus den vom Kläger zitierten Literaturmeinungen zur Strafbarkeit im Rahmen des Art. 8 GG ( BVerfG, B. v. 01.12.1992 - a. a. O.;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a. a. O., Rdnr 12 zu § 25;… Depenheuer in Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O.) ergibt sich nicht, dass eine Maßnahme nach § 15 VersG nur auf nachgewiesene Verstöße gegen auf ihre Rechtmäßigkeit geprüfte Auflagen gestützt werden kann, denn es handelt sich hier gerade nicht um eine Strafverfolgung, sondern um eine polizeirechtliche Gefahrenabwehrmaßnahme, die eine Gefahrenprognose erfordert.
Dieser Annahme steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.1992 (a. a. O., Rdnr. 53 f. des Jurisabdrucks) nicht entgegen soweit dort die "verbindliche Klärung der Rechtmäßigkeit" (dort einer Auflösungsverfügung) zwar nicht als Voraussetzung für die Durchsetzung mittels eines Zwangsmittels, wohl aber für eine Ahndung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht angesehen wird.
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 1 S 2901/10
Pflichten des Versammlungsleiters
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Obwohl § 15 VersG generalklauselartig gefasst ist und keine einzelnen Auflagen benennt, können auf diese Vorschrift allgemein Maßnahmen zur Gewährleistung einer möglichst störungsfreien Durchführung der Versammlung gestützt werden, wenn dies aus Gründen einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit notwendig ist (VGH Mannheim, U. v. 30.06.2011 - 1 S 2901/10 - juris;… Ullrich, Niedersächsisches Versammlungsgesetz, 2001, Rdnr. 4 zu § 10 ).Dabei darf die Behörde aus gegebenem Anlass die Zuverlässigkeit eines Versammlungsleiters prüfen (für Ordner: VGH Mannheim, U. v. 30.06.2011, a. a. O.), es besteht aber z. B. keine allgemeine - also nicht anlassbezogene - Verpflichtung des Versammlungsleiters, Maßnahmen zur Sicherung vor Störungen der öffentlichen Sicherheit nachzuweisen (BVerfG, B. v. 01.05.2001 - 1 BvQ 21/10 - juris).
- VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08
Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Die vom Antragsteller angeführten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung über die Fahrbahnbenutzungspflicht für (erwachsene) Radfahrer (§§ 2 Abs. 1, 25 Abs. 1) stehen der Rechtmäßigkeit der Auflage schon deshalb nicht entgegen, weil ein ausschließlich für den Fußgängerverkehr bestimmter Gehweg kaum die o. a. Voraussetzungen erfüllen dürfte, um die "radelnden" Teilnehmer der Versammlung aufzunehmen, und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung für Versammlungen im Übrigen ohnehin nur eingeschränkt gelten (vgl. allgemein Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, § 15, Rn. 186 ff., sowie zu einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn VGH Kassel, Beschl. v. 31.7.2008 - 6 B 1629/08 -, DVBl 2008, 1322); so ist etwa auch das Verbot des § 33 Abs. 1 StVO , Verkehrsteilnehmer durch Lautsprecher oder Propaganda abzulenken, auf Versammlungen nicht anwendbar.".
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Die nach dem oben Gesagten zur Überprüfung der Auflagen auf ihre Rechtmäßigkeit verpflichtete Strafjustiz (Art. 103 Abs. 1 GG) hat auch zu überprüfen, ob eine Auflage, an deren Nichtbeachtung eine Strafe geknüpft wird, bestimmt genug ist, um den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG zu genügen (vgl. BVerfG, B. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 - juris). - OVG Brandenburg, 14.11.2003 - 4 B 365/03
Verbot einer angemeldeten Versammlung auf einem …
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Erforderlich ist jeweils eine auf die konkrete Versammlung bezogene Gefahrenprognose, die auf erkennbaren Umständen beruhen muss, also auf Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen Einzelheiten (B. d. erkennenden Kammer v. 06.05.2010 - 5 B 85/10 - ; OVG Brandenburg, B. v. 14.11.2003 - 4 B 365/03 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Einstweilige Anordnung im Rahmen des Eilrechtsschutzes gegen den Sofortvollzug …
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Die insoweit von ihm herangezogene Rechtsprechung (BVerfG, B. v. 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98 - juris), erwähnt den Vorwurf strafbarer Handlungen gegen den Versammlungsleiter lediglich nachrichtlich, macht aber nicht eine rechtskräftige Verurteilung zur Voraussetzung der Maßnahme. - OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 4115/95
Versammlungsrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 19.02.1997 (13 L 4115/95 - www.dbovg.niedersachsen.de) in einer versammlungsrechtlichen Fallkonstellation eine Wiederholungsgefahr mit der Begründung verneint, dass die die Gefahrenlage begründende spezifische Situation, nämlich das Zusammenwirken zweier Kundgebungen am gleichen Ort und zur gleichen Zeit sich nach den Bekundungen der Beklagten nicht wiederholen werde. - OVG Sachsen, 04.04.2002 - 3 BS 105/02
Erteilung von versammlungsrechtlichen Auflagen; Gefährdung der Durchführung eines …
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
Die Entscheidung des OVG Sachsen (B. v. 04.04.2002 - 3 BS 105/02 - juris), die Behörde müsse die Versammlung verbieten, wenn sie den Versammlungsleiter für unzuverlässig hielte, weil von ihm eine unmittelbare Gefährdung ausginge, steht einem Ausschluss auf der Grundlage von § 15 VersG nicht entgegen, denn es handelt sich um eine nicht näher begründete Feststellung in einem Eilbeschluss in einem Fall, in dem letztlich die Gefährdungslage insgesamt verneint wurde und ist deshalb wenig aussagekräftig. - VG Augsburg, 04.04.2007 - Au 4 K 06.1058
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
(VG Augsburg, Urt. v. 04.04.2007, Au 4 K 06.1058;… VG Berlin, Urt. v. 21.12.2005 - 1 A 162.01 - jeweils juris - jeweils mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung). - VG Berlin, 21.12.2005 - 1 A 162.01
Auszug aus VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10
(…VG Augsburg, Urt. v. 04.04.2007, Au 4 K 06.1058; VG Berlin, Urt. v. 21.12.2005 - 1 A 162.01 - jeweils juris - jeweils mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
- VG Oldenburg, 03.06.2021 - 7 B 2216/21
Bundesstraße; Fahrraddemonstration; Kurzfristige Sperrung Bundesstraße; …
Rn. 42 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 7. Mai 2011 (11 ME 153/10) (zitiert nach VG Braunschweig, Urt. v 6. Oktober 2011 - 5 A 82/10 -, juris, Rn. 51) zu einer Fahrraddemonstration ausgeführt:.Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten wegen der Spezialität des Versammlungsrechts für versammlungsspezifische Gefahren nur eingeschränkt, so dass hier § 27 StVO hinter den § 8 Abs. 1 NVersG zurücktreten dürfte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 7. Mai 2011 - 11 ME 153/10 -, zitiert nach VG Braunschweig, Urt. v 6. Oktober 2011 - 5 A 82/10 -, juris, Rn. 51).
- VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426 Ob er daneben auch ein Rehabilitierungsinteresse bzw. einen tief greifenden Grundrechtsverstoß (…vgl. Schmidt, aaO, § 113 Rz 92 f.) geltend machen kann, kann deshalb dahinstehen (bejahend in einem insoweit vergleichbaren Fall VG Braunschweig, U. v. 6. Oktober 2011 - 5 A 82/10 - Rz 29).
Es ist höchstrichterlich und in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bislang nicht geklärt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Versammlungsbehörde den Einsatz technischer Schallverstärker (Megaphone, Lautsprecher, Mikrophone u.ä.) bei Unterschreiten einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl untersagen kann (grundsätzlich zulässig: VG Augsburg, U. v. 4. April 2007 - Au 4 K 06.1058 - Rz 41 ff., VG Berlin, U. v. 21. Dezember 2005 - 1 A 162.01 - Rz 29, ; unzulässig: OVG BE-BB, U. v. 18. November 2008 - 1 B 2.07 - Rz 47; HessVGH, B. v. 31. Mai 2012 - 8 A 514/12 - Rz 19 zu einem Totalverbot bei 20 Teilnehmern unter Zulassung der Revision; offen gelassen VG Braunschweig, U. v. 6. Oktober 2011 - 5 A 82/10 - Rz 35 ff.).
- VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
Abwägung; Aufzug; Beschränkung; Demonstration; …
Neue Gesichtspunkte, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen, sind vom Kläger nicht vorgetragen und nicht sonst ersichtlich, zumal für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit auf die im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung erkennbare Gefahrenlage abzustellen ist (vgl. VG Braunschweig, U. v. 06.10.2011 - 5 A 82/10 -, juris Rn. 44;… Ullrich, a.a.O., § 8 Rn. 23).
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 14.06.2010 - 5 A 82/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 60 Abs 7
Klageabweisung; Posttraumatische Belastungsstörungen im Kosovo behandelbar - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Osnabrück, 14.06.2010 - 5 A 82/10
Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermei - dung einer extremen konkreten Gefahrenlage in d e m Sinne, dass d e m Ausländer sehenden Auges der sichere T o d droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. B Verw G , Urteil vom 24.06.2008 - 10 C 4 3 . 0 7 - , BVerwGE 131, 198 R n . 31 f.).
- VG Oldenburg, 17.11.2010 - 5 A 2129/10
Klageabweisung; unzulässige Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis; psychische …
Die weitere Einschätzung des Bundesamtes in dem angefochtenen Bescheid, sowohl die depressive Verstimmung nebst multiplen körperlichen Beschwerden als auch eine - zu Gunsten der Klägerin unterstellte - PTBS seien im Kosovo hinreichend behandelbar, und die Klägerin könne eine solche Behandlung auch tatsächlich erlangen, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 4. Februar 2010 a. a. O.; VG Oldenburg, Urteile vom 21. Juni 2010-11 A 1105/09 - und 8. November 2010 -11 A 3307/09 - VG Osnabrück, Urteil vom 14. Juni 2010 - 5 A 82/10 -).
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