Rechtsprechung
| BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesarbeitsgericht
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- rechtsinformationen.bund.de
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG, § 138 Abs 2 ZPO, § 138 Abs 3 ZPO, § 138 Abs 4 ZPO
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - IWW
§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § ... 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG, § 292 ZPO, § 275 Abs. 1a SGB V, § 286 ZPO, § 5 Abs. 4 Satz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 562 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG, § 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 320 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG
- Betriebs-Berater
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - oder: Krank nach Kündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Bestreiten des Arbeitgebers mit Nichtwissen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 14.12.2022 - 4 Ca 679/22
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
- BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
- BAG - 5 AZN 812/23 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW 2025, 526
- NZA 2025, 100
- NZA-RR 2025, 112
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (13)
- BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert der ärztlichen …
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 11;… 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117).Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen (näher dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 12 mwN;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12, BAGE 175, 358).
Rn. 13 b) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358).
Der Arbeitgeber ist nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - aaO).
Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18 mwN;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 14, aaO).
Für die Frage der Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht entscheidend, ob es sich um eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers (…vgl. dazu BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, aaO) oder um eine Kündigung des Arbeitgebers handelt (vgl. dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - aaO).
Es ist auch nicht entscheidend, ob für die Dauer der Kündigungsfrist eine oder mehrere Bescheinigungen vorgelegt werden (näher dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24 mwN).
Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gründen darin, dass der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig wird und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18).
Der Arbeitnehmer muss also zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 14;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15, BAGE 175, 358).
Revisionsrechtlich ist nur zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 16).
Der Arbeitgeber muss gerade nicht Tatsachen darlegen, die den Beweis des Gegenteils begründen können (…sh. bereits Rn. 13; vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 27).
- BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen (…näher dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 12 mwN; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12, BAGE 175, 358).Rn. 13 b) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (…BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358).
Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (…BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18 mwN; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 14, aaO).
Für die Frage der Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht entscheidend, ob es sich um eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers (vgl. dazu BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, aaO) oder um eine Kündigung des Arbeitgebers handelt (…vgl. dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - aaO).
Der Arbeitnehmer muss also zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (…BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 14; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15, BAGE 175, 358).
- BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (…BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 11; 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117).Zwischen der Übergabe der Kündigung und der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht somit ein enger zeitlicher Zusammenhang (vgl. zur Einheit des Verhinderungsfalls BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 21, BAGE 169, 117).
- BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Eine Unrichtigkeit dieser Feststellungen kann grundsätzlich nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO geltend gemacht und behoben werden (BAG 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 - Rn. 25, BAGE 176, 145;… BGH 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08 - Rn. 12). - BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14
Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen; …
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Widersprechen sich tatbestandliche Feststellungen des Berufungsurteils und in Bezug genommene Schriftsätze, geht der Tatbestand vor (vgl. BGH 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14 - Rn. 48;… 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11;… GMP/Müller-Glöge 10. Aufl. ArbGG § 74 Rn. 105). - BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - …
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Das erstmalige Bestreiten des Klägers in der Revisionsinstanz ist neues tatsächliches Vorbringen, das nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO unbeachtlich ist (vgl. BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - Rn. 27). - BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08
Satan der Rache
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Eine Unrichtigkeit dieser Feststellungen kann grundsätzlich nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO geltend gemacht und behoben werden (…BAG 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 - Rn. 25, BAGE 176, 145; BGH 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08 - Rn. 12). - BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Ein Bestreiten mit Nichtwissen ist nur dann zulässig, wenn die Partei ohne Erfolg Erkundigungen über das Verhalten von Personen angestellt hat, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (…vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 70; 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 30). - BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04
Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Widersprechen sich tatbestandliche Feststellungen des Berufungsurteils und in Bezug genommene Schriftsätze, geht der Tatbestand vor (…vgl. BGH 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14 - Rn. 48; 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11;… GMP/Müller-Glöge 10. Aufl. ArbGG § 74 Rn. 105). - BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10
Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit …
Auszug aus BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Ein Bestreiten mit Nichtwissen ist nur dann zulässig, wenn die Partei ohne Erfolg Erkundigungen über das Verhalten von Personen angestellt hat, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 70;… 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 30). - BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 343/22
Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Arbeitnehmerüberlassung - …
- BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17
Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung des …
- BAG, 15.01.2025 - 5 AZR 284/24
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland …
Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 18. September 2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 11;… 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117).Rn. 15 c) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG 18. September 2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 13;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358).
Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG 18. September 2024 - 5 AZR 29/24 - aaO;… 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18 mwN).
Der Arbeitnehmer muss also zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (BAG 18. September 2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 14;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15, BAGE 175, 358).
Revisionsrechtlich ist nur zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 18. September 2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 16).
- LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2025 - 5 Sa 284a/24
Erkrankung, Entgeltfortzahlung, keine Entgeltfortzahlung, Verschulden, …
Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (BAG 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 12). - ArbG Siegen, 22.01.2026 - 1 Ca 652/25
Entgeltfortzahlung: Krankmeldung am Kündigungstag gilt
Rn. 38 Rn. 39 Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 I 1 EFZG (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.Rn. 41 Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung iSd § 5 I 2 EFZG geführt (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5.
Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023.
Nach § 7 I Nr. 1 EFZG reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung iSd § 5 I 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601).
Rn. 51 Rn. 52 Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490; BAG v. 11.08.1976 - 5.
Dabei ist der Arbeitgeber nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).
Rn. 57 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzutragen (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601;.
Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.
Rn. 61 Rn. 62 Gelingt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, so tritt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast wieder derselbe Zustand ein, wie er vor Vorlage der Bescheinigung bestand (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).
Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, konkrete Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den Schluss auf eine bestehende Erkrankung zulassen (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).
Hierzu ist substantiierter Vortrag zB dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 17.06.2003 - 2.
Der Arbeitnehmer muss also zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023.
Rn. 75 29/24 - NJW 2025, 526).
Rn. 76 Das Zusammentreffen ungewöhnlicher Umstände, die jeweils für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, kann in der Gesamtschau ernsthafte Zweifel am Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen begründen (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.
- LAG Niedersachsen, 11.12.2025 - 5 SLa 465/25
Kein Annahmeverzugslohn bei nicht rechtzeitiger Bewerbung
Als anerkannter Beispielsfall wird in der Rechtsprechung die Konstellation hervorgehoben, dass ein Arbeitnehmer nach einer Arbeitgeberkündigung oder auch nach einer Eigenkündigung passgenau bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegt (BAG - vom 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 12 und 13). - LAG Düsseldorf, 18.11.2025 - 3 SLa 138/25
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Erschütterung des Beweiswerts einer …
Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (…BAG vom 15.01.2025 - 5 AZR 284/24, juris, Rz. 12; BAG vom 18.09.2024 - 5 AZR 29/24, juris, Rz. 11; BAG vom 11.12.2019 - 5 AZR 505/18, juris, Rz. 16).Rn. 46 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (…BAG vom 15.01.2025 - 5 AZR 284/24, juris, Rz. 15; BAG vom 18.09.2024 - 5 AZR 29/24, juris, Rz. 13;… BAG vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21, juris, Rz. 13).
Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (…BAG vom 15.01.2025 - 5 AZR 284/24, juris, Rz. 15; BAG vom 18.09.2024 - 5 AZR 29/24, juris, Rz. 13;… BAG vom 13.12.2023 - 5 AZR 137/23, juris, Rz. 18).
- LAG München, 21.05.2026 - 3 SLa 160/25 Eine zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigungserklärung und Eintritt des Krankheitsfalls (BAG, Urteil vom 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 -) liege nicht vor.
Hierauf deutet insbesondere eine zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigungsfrist und Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit hin (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 13).
Es ist auch nicht entscheidend, ob für die Dauer der Kündigungsfrist eine oder mehrere Bescheinigungen vorgelegt werden (BAG, Urteil vom 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 13 mwN).
Diese Annahme ist rein spekulativ, nicht durch unstreitige oder tatsächlich bewiesene Umstände begründet und setzt eine eigene medizinische Sachkunde des Arbeitsgerichts voraus, die die Kammer nicht begründet (vgl. insoweit BAG, Urteil vom 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 22).
- BAG, 20.02.2025 - 6 AZR 108/24
Kumulative Anwendung von § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L
Über solche Umstände kann sie sich nur dann mit Nichtwissen erklären, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne Erfolg Erkundigungen über das Verhalten von Personen angestellt hat, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BAG 18. September 2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 27). - LAG Baden-Württemberg, 28.11.2025 - 7 Sa 33/25
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztliche …
Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gründen darin, dass der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig wird und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt (BAG, Urt. v. 18.09.2024, 5 AZR 29/24, Rn. 13, AP Nr. 14 zu § 5 EntgeltFG).Ernsthafte Zweifel am Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können auch dann bestehen, wenn bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers die Bescheinigung zeitlich erst nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber vorgelegt wird (BAG, Urt. v. 18.09.2024, 5 AZR 29/24, Rn. 21, a.a.O.).
Das Arbeitsgericht hat jedoch auch zutreffend erkannt, dass es für eine Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund einer zeitlichen Koinzidenz nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 18.09.2024, 5 AZR 29/24 Rn. 21, AP Nr. 14 zu § 5 EntgeltFG) nicht auf eine zeitgleiche Übergabe von Kündigung und Arbeitsunfähigkeit ankommt.
- BAG, 19.03.2026 - 2 AZN 536/25
Absoluter Revisionsgrund - gesetzlicher Richter
Zudem muss er, wenn er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen und ihnen Gelegenheit geben, auf den Hinweis zu reagieren und ihren Tatsachenvortrag zu ergänzen (vgl. BAG 18. September 2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 22;… BGH 26. März 2024 - VIII ZR 89/23 - Rn. 19). - ArbG Koblenz, 26.11.2025 - 7 Ca 3490/24
Entgeltfortzahlungsanspruch nach Brustvergrößerung - Erschütterung des …
Dabei trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG (…BAG 11.12.2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16;… 28.06.2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 11;… 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 11; 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 11;… 15.01.2025 - 5 AZR 284/24 - Rn. 12, Juris).Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber in aller Regel keine Kenntnis von den Krankheitsursachen hat und nur in eingeschränktem Maß in der Lage ist, Indiztatsachen zur Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzutragen (…BAG 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13;… 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13; 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 13;… 15.01.2025 - 5 AZR 284/24 - Rn. 15, Juris).
Der Arbeitnehmer muss zumindest laienhaft bezogen auf den Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (…BAG 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15;… 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 14; 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 14;… 15.01.2025 - 5 AZR 284/24 - Rn. 16, Juris).
Rn. 27 aa) Die Indizwirkung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unter anderem dann erschüttert, wenn sie in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung (…sei es durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer [BAG 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18, Juris]) erfolgt und eine zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigungsfrist und Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit besteht (…BAG 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19 f.;… 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18, 26; 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - Rn. 13, Juris).
- ArbG Siegburg, 31.01.2025 - 1 Ca 1085/24
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Resturlaubsansprüche
- LAG Hamm, 13.02.2025 - 15 SLa 176/24
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2026 - 4 SLa 240/24
Einzelfallentscheidung zur Entgeltfortzahlung und zu Sonderzahlungen
- LAG Düsseldorf, 17.12.2025 - 11 SLa 222/25
- LAG Niedersachsen, 08.04.2026 - 8 SLa 571/25
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert; Erschütterung des Beweiswertes; …
- LAG Hamm, 31.10.2024 - 15 SLa 176/24
Ordentliche Kündigung; Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel; anwendbare …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2025 - 11 SLa 222/25
Entgeltfortzahlung; Beweiswert; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.09.2025 - 12 Sa 1082/24
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist - schriftliche Geltendmachung - Klagefrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2024 - 2 SLa 74/24
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Monokausalität - Fahrerlaubnisverlust - …
- LAG Köln, 04.12.2025 - 8 SLa 610/24
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