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Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 15.04.2024

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,42065
BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24 (https://dejure.org/2024,42065)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2024 - 5 B 26.24 (https://dejure.org/2024,42065)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2024 - 5 B 26.24 (https://dejure.org/2024,42065)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Dabei hat es sich hinsichtlich der bundesverfassungsrechtlichen Auslegung dieser Gewährleistungen im Wesentlichen auf diejenigen Maßstäbe bezogen, welche das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 29. April 2022 - 1 BvL 2/17 u. a. - (NZM 2022, 604) formuliert hat.

    Es wird insbesondere nicht dargetan, dass die Auslegung des Grundgesetzes einschließlich der bundesverfassungsrechtlichen Grundsätze - gerade auch im Hinblick auf die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in der oben genannten Entscheidung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2022 - 1 BvL 2/17 u. a. - NZM 2022, 604) für die vorliegende Frage vorgegeben und die das Oberverwaltungsgericht übernommen hat - nicht ausreichend sei, um eine zutreffende Umsetzung in dem landesrechtlich geprägten Ausgangsfall zu gewährleisten.

    Unter anderem findet in diesem Zusammenhang auch eine hinreichende Auseinandersetzung mit der vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen und gerade zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2022 - 1 BvL 2/17 u. a. - NZM 2022, 604) nicht statt.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 3).

    Mit der Geltendmachung von Rechtsanwendungsfehlern oder der Kritik an der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung der Vorinstanz, dass diese die Maßstäbe nicht richtig angewandt habe, kann die Grundsatzbedeutung einer Rechtssache jedoch nicht erfolgreich dargetan werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 25. August 2015 - 5 B 58.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Wird eine Verletzung von Bundesverfassungsrecht durch eine Landesrechtsnorm beanstandet, muss die Beschwerdebegründung aufzeigen, dass in einer bestimmten Frage die Auslegung des Grundgesetzes einschließlich der bundesverfassungsrechtlichen Grundsätze insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher nicht ausreichend ist, um eine zutreffende Umsetzung in dem landesrechtlich geprägten Ausgangsfall zu gewährleisten (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1994 - 4 B 266.94 - NVwZ 1995, 601 und vom 1. März 2016 - 5 BN 1.15 - NVwZ 2016, 618 Rn. 6).

    Es ist substantiiert darzutun, dass die Bundes(verfassungs)norm in ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder noch nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um ihre Funktion als Maßstabsnorm für niederrangiges Recht erfüllen zu können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2016 - 5 BN 1.15 - NVwZ 2016, 618 Rn. 6…, vom 22. Oktober 2020 - 5 BN 3.20 - juris Rn. 9…, vom 26. November 2020 - 5 B 20.20 - juris Rn. 6 …und vom 4. Januar 2022 - 5 B 4.21 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 10.07.2024 - 5 B 24.23

    Regelungen des Berliner Zweckentfremdungsrechts als Landesrecht nicht revisibel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Rn. 6 Bei den in Bezug genommenen und als verfassungswidrig angesehenen Vorschriften des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum handelt es sich um Regelungen, die dem (irrevisiblen) Landesrecht angehören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 5 B 24.23 - juris Rn. 7 m. w. N.).

    Mit Blick auf die Bindung des Bundesverwaltungsgerichts an die Auslegung und Anwendung des Landesrechts durch die Vorinstanz (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 560 ZPO) kann - wie bereits oben ausgeführt - allein mit einer Frage zur Auslegung und Anwendung des irrevisiblen Landesrechts die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht erfolgreich begründet werden (vgl. ferner etwa BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 5 B 24.23 - juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BVerwG, 04.01.2022 - 5 B 4.21

    Bestimmung des Begriffs des Wohnens im Sinne des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG); …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie ihre Entscheidungserheblichkeit in dem anhängigen Verfahren sind nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Begründung der Beschwerde darzulegen (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - NVwZ-RR 2015, 906 Rn. 5…, vom 25. Oktober 2021 - 3 B 13.20 - juris Rn. 7 und vom 4. Januar 2022 - 5 B 4.21 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Es ist substantiiert darzutun, dass die Bundes(verfassungs)norm in ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder noch nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um ihre Funktion als Maßstabsnorm für niederrangiges Recht erfüllen zu können (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2016 - 5 BN 1.15 - NVwZ 2016, 618 Rn. 6…, vom 22. Oktober 2020 - 5 BN 3.20 - juris Rn. 9…, vom 26. November 2020 - 5 B 20.20 - juris Rn. 6 und vom 4. Januar 2022 - 5 B 4.21 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Sie übergeht dabei aber, dass es nach der vom Oberverwaltungsgericht angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung, mit der sie sich demzufolge auch nicht auseinandersetzt, insoweit nicht allein auf das Nutzungskonzept als solches, sondern dessen grundsätzliche Verwirklichung ankommt (Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 12 S. 3).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie ihre Entscheidungserheblichkeit in dem anhängigen Verfahren sind nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Begründung der Beschwerde darzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - NVwZ-RR 2015, 906 Rn. 5…, vom 25. Oktober 2021 - 3 B 13.20 - juris Rn. 7 …und vom 4. Januar 2022 - 5 B 4.21 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21

    Unbilligkeit des Entschädigungsbetrages für immaterielle Nachteile nach § 198 …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 5 B 4.14

    Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Das diesbezügliche Vorbringen der Beschwerde vermag den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache außerdem deshalb nicht zu genügen, weil die Beschwerde nicht hinreichend aufzeigt, im Rahmen der Auslegung welcher Normen des revisiblen Rechts sich eine fallübergreifende Rechtsfrage stellen soll (vgl. zu der Anforderung, dass sich die Frage grundsätzlich auf eine bestimmte Norm des revisiblen Rechts beziehen und deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen betreffen muss: BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2014 - 5 B 4.14 - juris Rn. 4 …und vom 24. Mai 2023 - 5 B 20.22 - juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Naturschutz - Eingriffe - Schutz von Biotopen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 26.24
    Wird eine Verletzung von Bundesverfassungsrecht durch eine Landesrechtsnorm beanstandet, muss die Beschwerdebegründung aufzeigen, dass in einer bestimmten Frage die Auslegung des Grundgesetzes einschließlich der bundesverfassungsrechtlichen Grundsätze insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher nicht ausreichend ist, um eine zutreffende Umsetzung in dem landesrechtlich geprägten Ausgangsfall zu gewährleisten (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1994 - 4 B 266.94 - NVwZ 1995, 601 …und vom 1. März 2016 - 5 BN 1.15 - NVwZ 2016, 618 Rn. 6).
  • BVerwG, 22.10.2020 - 5 BN 3.20

    Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten; erfolglose …

  • BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06

    Aufnahme einer Hunderasse in eine Liste vermutlich gefährlicher Hunde ohne …

  • BVerwG, 08.05.2017 - 5 B 39.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 24.05.2023 - 5 B 20.22

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …

  • BVerwG, 07.04.2011 - 9 B 61.10

    Rechtmäßigkeit einer Hundesteuersatzung; Aufstellung einer Liste höher zu …

  • BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20

    Anerkennung als Tierschutzorganisation

  • BVerwG, 04.01.2017 - 7 B 4.16

    Rechtmäßige Maßnahmen zur Sicherung eines im Jahr 2003 erfolgten Erdrutsches im …

  • BVerwG, 25.08.2015 - 5 B 58.15

    Vergleichbarkeit von Abschlussprüfungen bei Prüfungsabsolventen eines …

  • BVerwG, 11.01.2013 - 5 B 86.12

    Auslegung und Anwendung einer landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung (hier: …

  • BVerwG, 26.11.2020 - 5 B 20.20

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; …

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32058
VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24 (https://dejure.org/2024,32058)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15.04.2024 - 5 B 26/24 (https://dejure.org/2024,32058)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15. April 2024 - 5 B 26/24 (https://dejure.org/2024,32058)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1
    Afghanistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Belgien

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    Folglich gilt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und insbesondere der Dublin-III VO die Vermutung, dass die Behandlung Asylsuchender in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Genfer Flüchtlingskonvention - sowie der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Europäische Menschenrechtskonvention - steht (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 (Jawo) - juris, Rn. 81 f.;… - C 297/17 (Ibrahim) -, juris, Rn. 84 f.).

    Dies wäre mit den Zielen und dem System der Dublin-III VO unvereinbar (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C- 163/17 (Jawo) -, juris, Rn. 84 und 91 f.).

    Art. 4 GRCh steht der Überstellung einer Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in einen anderen Mitgliedstaat entgegen, sofern im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte festzustellen ist, dass sie in diesem Mitgliedstaat einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 (Jawo) -, juris, Rn. 85 und 98).

    Dementsprechend ist es für die Anwendung des Art. 4 GRCh unerheblich, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylver- fahrens oder nach dessen Abschluss zu einer solchen Behandlung kommt und ob systemische oder allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen des Asylsystems in dem anderen Mitgliedstaat vorliegen oder ob es unabhängig vom Vorliegen solcher Schwachstellen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung kommt (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 (Jawo) -, juris, Rn. 87, 88 und 90, und - C-297/17 u. a. (Ibrahim) -, juris, Rn. 87).

    Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 (Jawo) -, juris, Rn. 87 bis 92; Beschluss vom 13. November 2019 - C- 540 und 541/17 (Hamed und Omar) -, juris, Rn. 39; vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 11 A 228/15.A -, juris, Rn. 29 ff., m. w. N., wonach ein Verstoß gegen Art. 4 GRCh oder Art. 3 EMRK vorliegt, wenn die elementarsten Bedürfnisse ("Bett, Brot, Seife") nicht befriedigt werden können, ferner Urteile vom 26. Januar 2021 - 11 A 1564/20.A -, juris, Rn. 30, und - 11 A 2982/20.A -, juris, Rn. 32).

    Zudem stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [E- CLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 90 ff.) - wie bereits dargelegt - darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (BVerwG…, Urteil vom 4.7.2019 - 1 C 45/18 -, juris Rn. 12).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    Dementsprechend ist es für die Anwendung des Art. 4 GRCh unerheblich, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylver- fahrens oder nach dessen Abschluss zu einer solchen Behandlung kommt und ob systemische oder allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen des Asylsystems in dem anderen Mitgliedstaat vorliegen oder ob es unabhängig vom Vorliegen solcher Schwachstellen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung kommt (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 (Jawo) -, juris, Rn. 87, 88 und 90, und - C-297/17 u. a. (Ibrahim) -, juris, Rn. 87).

    Zudem stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [E- CLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 90 ff.) - wie bereits dargelegt - darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (BVerwG…, Urteil vom 4.7.2019 - 1 C 45/18 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann gesichert ist, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5 und vom 17. Mai 2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    Gem. § 11 Abs. 3 AufenthG steht die Bemessung der Frist im Ermessen der Behörde mit der Folge, dass diese Frist nur eingeschränkt zu überprüfen ist (BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 3.16, 1 C 27.16).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    Gem. § 11 Abs. 3 AufenthG steht die Bemessung der Frist im Ermessen der Behörde mit der Folge, dass diese Frist nur eingeschränkt zu überprüfen ist (BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 3.16, 1 C 27.16).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    Dies bietet der Behörde ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19/11 - juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    Die Voraussetzungen eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG in Bezug auf den in der Abschiebungsanordnung bezeichneten Staat Belgien (BVerwG, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 -) liegen ebenfalls nicht vor.
  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann gesichert ist, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5 und vom 17. Mai 2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist, …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann gesichert ist, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5 und vom 17. Mai 2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 1.10.2001 - 1B 185/01 -, juris) geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland in die gerichtliche Prognose, ob bei einer Rückkehr die Gefahr einer Verletzung des durch Art. 3 EMRK geschützten Existenzminimums besteht, mit einzubeziehen ist (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 8.6.2011 - 8 LB 221/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer …

  • BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97

    Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 1564/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 2982/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw. …

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2019 - 11 A 228/15

    Asylanspruch in Deutschland bei bestehender Asylgewährung in Bulgarien; Umdeutung …

  • EGMR, 18.07.2023 - 49255/22

    CAMARA c. BELGIQUE

  • VG Arnsberg, 09.02.2024 - 6 L 1243/23

    Afghanistan: Dublin Belgien: Systemische Mängel; Kein Zugang zu menschenwürdiger …

  • VG Ansbach, 21.11.2024 - AN 14 K 24.50066

    Dublin III-Verfahren, Belgien: Systemische Mängel im belgischen Asylverfahren für …

    Rn. 12 Daraufhin führte das Bundesamt mit Schriftsatz vom 6. Mai 2024 aus, die Aufnahmebedingungen in Belgien wiesen für die Personengruppe der alleinstehenden Männer keine systemischen Schwachstellen auf (mit Bezugnahme auf VG Osnabrück, B.v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 und VG Trier, U.v. 27.2.2024 - 2 L 623/24.TR).

    Rn. 43 c) Die erheblichen, dauerhaften und mindestens auf Gleichgültigkeit beruhenden Versäumnisse des belgischen Staats im Zuge der Aufnahmekrise stellen in Bezug auf die Gruppe der alleinreisenden Männer einen andauernden, systemischen Mangel im Asylsystem Belgiens dar (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A - juris; VG München, B.v. 11.7.2024 - M 10 S 24.50708 - juris;… VG Arnsberg, B.v. 9.2.2024 - 6 L 1243/23.A - juris Rn. 14 ff.; VG Weimar, B.v. 18.4.2024 - 1 E 942/23 We - BeckRS 2024, 27347; a.A. wohl VG Trier, B.v. 27.2.2024 - 2 L 623/24.TR - juris S. 9; VG Osnabrück, B.v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 - juris S. 5; ohne Eingehen auf die Aufnahmekrise VG Würzburg, B.v. 10.6.2024 - W 5 S 24.50182 - juris).

    Rn. 45 Zwar ist die bisherige Rechtsprechung der Kammer (vgl. dazu den Eilbeschluss vom 23.2.2024 - AN 14 S 24.50065 - juris) dahingehend zu präzisieren, dass der festgestellte systemische Mangel hinsichtlich der Aufnahmebedingungen auch bei der Zugehörigkeit eines Asylantragstellers zur betroffenen Personengruppe der alleinreisenden jungen Männer nicht zwangsläufig im konkreten Einzelfall mit einer mit Art. 4 GRCh, Art. 3 EMRK unvereinbaren Situation einhergeht (…vgl. VG München, U.v. 30.7.2024 - M 10 K 24.50707 - juris Rn. 25;… B.v. 11.7.2024 - M 10 S 24.50708 - juris Rn. 21 f. unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 12.9.2018 - 1 B 50.18 - juris Rn. 12; unter Bezugnahme auf individuelle Umstände des jeweiligen Antragstellers die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung verneinend VG Göttingen, B.v. 17.5.2024 - 4 B 133/24 - juris;… VG Düsseldorf, B.v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A - juris Rn. 79 ff.; jedenfalls auch unter Bezugnahme auf einen langen Voraufenthalt des Antragstellers in Belgien systemische Mängel verneinend VG Osnabrück, B.v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 - juris S. 5).

  • VG Ansbach, 14.10.2024 - AN 14 S 24.50692

    Kongo: Dublin Belgien: Keine systemischen Mängel und Obdachlosigkeit für die …

    Die erheblichen, dauerhaften und mindestens auf Gleichgültigkeit beruhenden Versäumnisse des belgischen Staats im Zuge der Aufnahmekrise stellen in Bezug auf die Gruppe der alleinreisenden Männer einen andauernden, systemischen Mangel im Asylsystem Belgiens dar (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A - juris; VG München, B.v. 11.7.2024 - M 10 S 24.50708 - juris;… VG Arnsberg, B.v. 9.2.2024 - 6 L 1243/23.A - juris Rn. 14 ff.; a.A. wohl VG Trier, B.v. 27.2.2024 - 2 L 623/24.TR - juris S. 9; VG Osnabrück, B.v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 - juris S. 5).
  • VG München, 26.09.2024 - M 19 S 24.50796

    Afghanistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Belgien

    Auch wenn in bestimmten Bereichen Schwächen vorhanden sind und die Lebensbedingungen in Belgien für Asylbewerber schwieriger sein mögen als in Deutschland, führen diese Umstände nicht zur Mangelhaftigkeit des Gesamtsystems (…vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2024 - 24 ZB 24.50030 - juris, Rn. 5 ff.;… VG München, U.v. 30.7.2024 - M 10 K 24.50707 - juris, Rn. 23 ff.;… VG München, B.v. 21.5.2024 - M 22 S 24.50543 - n.v. Rn. 25 ff.;… VG Ansbach, B.v. 19.4.2024 - AN 14 S 24.50085 - juris Rn. 30 ff.; VG Osnabrück, B.v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 - juris; VG Trier, B.v. 27.2.2024 - 2 L 623/24.TR - juris; VG Augsburg, B.v. 15.11.2023 - Au 8 S 23.50409 - juris).
  • VG Würzburg, 10.06.2024 - W 5 S 24.50182

    Algerien: Dublin Belgien: Keine systemischen Mängel; Keine drohende unmenschliche …

    Es ist nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen davon auszugehen, dass Belgien über ein im Wesentlichen ordnungsgemäßes, richtlinienkonformes Asyl- und Aufnahmeverfahren verfügt, das prinzipiell funktionsfähig ist sowie sicherstellt, dass rücküberstellte Asylbewerber im Normalfall nicht mit schwerwiegenden Verstößen und Rechtsbeeinträchtigungen rechnen müssen (vgl. dazu etwa zuletzt: VG Düsseldorf, B.v. 28.5.2024 - 29 L 1122/24.A - juris; VG Gießen, B.v. 22.5.2024 - 8 L 1419/24.Gl.A - juris; VG Osnabrück, B.v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A - juris; VG Trier, B.v. 27.2.2024 - 2 L 623/24.TR - juris; VG Augsburg, B.v. 15.11.2023 - Au 8 S 23.50409 - juris; VG München, B.v. 5.9.2022 - M 30 S 22.50330 - juris;… vgl. auch Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Belgien, Gesamtaktualisierung Stand: 26.10.2020, S. 7 ff.; aida, country report: Belgium, 2022 update, S. 17 ff., 96 ff.).
  • VG Köln, 01.08.2024 - 2 L 1414/24

    Afghanistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Belgien

    VG Lüneburg, Beschluss vom 22.07.2024 - 5 B 60/24 - juris; VG Würzburg, Beschluss vom 10.06.2024 - W 5 S 24.50182 - juris; VG München, Beschluss vom 21.05.2024 - M 22 S 24.50543 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 19.4.2024 - AN 14 S 24.50085 - juris Rn. 30 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 15.04.2024 - 5 B 26/24 - juris; VG Trier, Beschluss vom 27.02.2024 - 2 L 623/24.TR - juris; VG Augsburg, Beschluss vom 15.11.2023 - Au 8 S 23.50409 - juris; VG München, Beschluss vom 19.10.2023 - M 10 S 23.51033 - juris Rn. 23; Beschluss vom 05.09.2022 - M 30 S 22.50330 - juris.
  • VG Lüneburg, 22.07.2024 - 5 B 60/24

    Ruanda: Dublin: Keine systemischen Mängel in Belgien

    Diese Bewertung ergibt sich bei Auswertung den neueren Erkenntnismittel und ist zudem auch für den Fall anzunehmen, dass dem Antragsteller in Belgien internationaler Schutz zuerkannt werden sollte (vgl. Asylum Information Database (AIDA), Country Report Belgium, Update 31.12.2023 v. 18.4.2024, im Folgenden: AIDA Country Report Belgium Update 2023; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich (BFA), Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Belgien, Gesamtaktualisierung v. 19.12.2023, im Folgenden: BFA Länderinformationsblatt 2023; sowie die Rechtsprechung: VG Chemnitz, Beschl. v. 24.6.2024 - 4 L 284/24.A -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 -, juris;… VG Ansbach, Beschl. v. 19.4.2024 - AN 14 S 24.50085 -, juris Rn. 36 ff.; ebenfalls für alleinstehende Männer: VG Düsseldorf, Beschl. v. 12.4.2024 - 29 L 776/24.A -, juris; VG Trier, Beschl. v. 27.2.2024 - 2 L 623/24.TR -, juris;… VG Augsburg, Beschl. v. 15.11.2023 - Au 8 S 23.50409 -, juris Rn. 23 f.; Urt. d. Ka. v. 27.2.2023 - 5 575/21 -, n.v.).
  • VG München, 11.11.2024 - M 3 S 24.50923

    Afghanistan: Dublin Belgien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Keine …

    Auch M 3 S 24.50923 wenn in bestimmten Bereichen Schwächen vorhanden sind und die Lebensbedingungen in Belgien für Asylbewerber schwieriger sein mögen als in Deutschland, führen diese Umstände nicht zur Mangelhaftigkeit des Gesamtsystems (…vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2024 - 24 ZB 24.50030 - juris, Rn. 5 ff.;… VG München, U.v. 30.7.2024 - M 10 K 24.50707 - juris, Rn. 23 ff.;… VG München, B.v. 21.5.2024 - M 22 S 24.50543 - n.v. Rn. 25 ff.;… VG Ansbach, B.v. 19.4.2024 - AN 14 S 24.50085 - juris Rn. 30 ff.; VG Osnabrück, B.v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 - juris; VG Trier, B.v. 27.2.2024 - 2 L 623/24.TR - juris; VG Augsburg, B.v. 15.11.2023 - Au 8 S 23.50409 - juris).
  • VG Münster, 11.10.2024 - 8 L 864/24

    Bangladesch: Dublin: Keine systemischen Mängel in Belgien

    VG Köln, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 L 1414/24.A -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 5 B 60/24 - juris; VG Würzburg, Beschluss vom 10. Juni 2024 - W 5 S 24.50182 - juris; VG München, Beschluss vom 21. Mai 2024 - M 22 S 24.50543 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 19. April 2024 - AN 14 S 24.50085 - juris Rn. 30 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 15. April 2024 - 5 B 26/24 - juris.
  • VG Gießen, 22.05.2024 - 8 L 1419/24

    Afghanistan: Dublin Belgien: Überstellung für alleinstehenden Mann nicht …

    Es ist nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen davon auszugehen, dass Belgien über ein im Wesentlichen ordnungsgemäßes, richtlinienkonformes Asyl- und Aufnahmeverfahren verfügt, das prinzipiell funktionsfähig ist sowie sicherstellt, dass rücküberstellte Asylbewerber im Normalfall nicht mit schwerwiegenden Verstößen und Rechtsbeeinträchtigungen rechnen müssen (vgl. dazu etwa zuletzt: VG Osnabrück, Beschluss vom 15. April 2024 - 5 B 26/24 -, juris; ebenfalls für alleinstehende Männer: VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. April 2024 - 29 L 776/24.A -, juris; VG Trier, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 2 L 623/24.TR -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 15. November 2023 - Au 8 S 23.50409 -, juris; VG München, Beschluss vom 5. September 2022 - M 30 S 22.50330 -, juris;… vgl. auch Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Belgien, Gesamtaktualisierung 26. Oktober 2020, S. 7 ff.; aida, country report: Belgium, 2022 update, S. 17 ff., 96 ff.).
  • VG München, 21.05.2024 - M 22 S 24.50543

    Afghanistan: Dublin Belgien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Keine …

    Auch wenn in bestimmten Bereichen Schwächen vorhanden sind und die Lebensbedingungen in Belgien für Asylbewerber schwieriger sein mögen als in Deutschland, führen diese Umstände nicht zur Mangelhaftigkeit des Gesamtsystems (…vgl. VG München, B.v. 26.4.2024 - M 19 S 24.50292 - n.v. Rn. 23 ff.;… VG Ansbach, B.v. 19.4.2024 - AN 14 S 24.50085 - juris Rn. 30 ff.; VG Osnabrück, B.v. 15.4.2024 - 5 B 26/24 - juris; VG Trier, B.v. 27.2.2024 - 2 L 623/24.TR - juris; VG Augsburg, B.v. 15.11.2023 - Au 8 S 23.50409 - juris;… VG München, B.v. 19.10.2023 - M 10 S 23.51033 - juris Rn. 23; B.v. 5.9.2022 - M 30 S 22.50330 - juris).
  • VG Chemnitz, 24.06.2024 - 4 L 284/24

    Kamerun: Dublin: Keine systemischen Mängel in Belgien

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