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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7286
BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 35 Satz 1, § 39 Abs. 1 Satz 3, § 41 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Satz 2, § 43 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 und 3 Nr. 1, Satz 4
    Anfechtung; Authentizität; Außenverhältnis; Behörde; Beihilfebescheid; Beihilfeleistung; Bekanntgabe; Bestandserwartung; Bestechung; Bestimmung; Beteiligter; Beteiligung; Bevollmächtigter; Bevollmächtigung; Dritter; Drohung; Empfängerhorizont; Entscheidungsfrist; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 2 S 3 Nr 1 VwVfG, § 164 Abs 1 BGB
    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Erwirkung des Verwaltungsakts durch Bestechung oder arglistige Täuschung durch den Vertreter des Begünstigten; Täuschung der Beihilfestelle über die Identität des Antragstellers; ...

  • doev.de PDF

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Erwirkung des Verwaltungsakts durch Bestechung oder arglistige Täuschung durch den Vertreter des Begünstigten; Täuschung der Beihilfestelle über die Identität des Antragstellers; ...

  • datenbank.nwb.de

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Beamtenbeihilfe: 600.000 Euro für Zahnarztrechnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die durch Bestechung und arglistige Täuschung erlangte Beihilfeleistung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beamter kann zu Rückzahlung durch Ehefrau erschlichener Beihilfe verpflichtet sein

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücknahme und Rückforderung von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkter Beihilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 158, 258
  • DÖV 2017, 830
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Mithin ist ohne Bedeutung, ob für die Maßnahme eine gesetzliche Grundlage besteht und sie deren Grenzen wahrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 Rn. 11;… vgl. auch Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 35 Rn. 54).

    Da die Bescheide einer Behörde zuzurechnen sind und auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 35 Satz 1 VwVfG erfüllt sind, stellt sich nicht die Frage, ob es sich bei ihnen um sogenannte Nichtakte (Scheinverwaltungsakte) handelt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 Rn. 9).

  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Ein "Erwirken" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Bestechung beziehungsweise arglistige Täuschung für den Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsaktes zumindest objektiv mitursächlich war (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74.04 - juris Rn. 8; vgl. ferner Urteile vom 20. Oktober 1987 - 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139 …und vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 17 …sowie Beschluss vom 18. August 1993 - 3 B 35.93 - juris Rn. 4).

    Nicht erforderlich ist, dass die sachbearbeitenden Mitarbeiter der Behörde die Rechtswidrigkeit des Bescheids erkannt haben (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74.04 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Rn. 36 Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG ist schließlich nicht bereits dann unanwendbar, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 …und vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 33).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Ob eine Zurechnung ausscheiden muss, wenn der Begünstigte bei der Wahrnehmung seiner Pflichten ein Höchstmaß an Sorgfalt hat walten lassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 33.96 - juris Rn. 29), kann hier dahinstehen, da sich der Kläger ausweislich der bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts für die Wahrnehmung seiner Beihilfeangelegenheiten zu keinem Zeitpunkt auch nur interessiert hat.
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Rn. 36 Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG ist schließlich nicht bereits dann unanwendbar, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 und vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 33).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Rn. 40 Die Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Begründung eines Verwaltungsaktes bestimmen sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1971 - 2 C 17.70 - BVerwGE 38, 191 ).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die unter solchen Voraussetzungen unter dem Namen eines anderen abgegeben worden ist, verpflichtet danach den Namensträger regelmäßig nur dann, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09 - BGHZ 189, 346 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und …

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01

    Kollusives Zusammenwirken verwandter Geschäftsführer zweier Gesellschaften; …

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …

  • BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94

    Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen …

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 10 A 4471/01

    Verfestigung einer Splittersiedlung

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
  • BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes …

  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 30/79
  • BVerwG, 16.10.1986 - 3 B 11.86

    Aufklärungspflicht - Strafurteil - Rücknahme der Bestallung zum Zahnarzt

  • BVerwG, 18.08.1993 - 3 B 35.93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich des Begriffes "Erwirken" …

  • BGH, 17.11.1978 - V ZR 210/74

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (c.i.c.) - Anforderungen und …

  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 5.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung …

    Das hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren BVerwG 5 C 4.16 entschieden.

    Die auf das Konto seiner Ehefrau überwiesenen Beihilfeleistungen hat er mit Blick auf die im Zusammenhang mit der Beantragung der Gewährung von Beihilfe jedenfalls von ihren Rechtsgedanken her anwendbaren zivilrechtlichen Grundsätze über das Handeln unter fremdem Namen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 - UA S. 7) gegen sich gelten zu lassen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 L 216/18

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen arglistiger Täuschung über die Höhe …

    Allerdings geht von den strafgerichtlichen Feststellungen regelmäßig eine faktische Bindungswirkung dergestalt aus, dass Verwaltungsgerichte im Regelfall nicht gehalten sind, die strafrechtlich relevanten Tatsachen eigenständig festzustellen und zu würdigen, sofern sich dies ob der Besonderheiten des Einzelfalles nicht aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 -, juris Rn. 26 [m. w. N.];… s. auch Beschluss vom 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, juris Rn. 8), etwa weil gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellung gegeben sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 389/16 -, juris Rn. 19 [m. w. N.]).

    Nicht erforderlich ist, dass die sachbearbeitenden Mitarbeiter der Behörde die Rechtswidrigkeit des Bescheids erkannt haben (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 -, juris Rn. 25 [m. w. N.]).

    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 40 [m. w. N.]).

    Das Erwirken eines Verwaltungsaktes durch arglistige Täuschung ist eine Fallgestaltung, in der der Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach der gesetzgeberischen Konzeption regelmäßig Vorrang vor den Schutzgütern der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einzuräumen ist (BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 41).

    Ein durch arglistige Täuschung des Begünstigten erwirkter Verwaltungsakt ist demnach auch nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG aufhebbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 38).

  • BVerwG, 04.03.2026 - 1 C 4.25

    Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in den …

    Eine solche liegt vor, wenn der Begünstigte weiß und will, dass die Behörde durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Erlass eines Verwaltungsakts veranlasst wird, den sie andernfalls nicht oder nicht mit diesem Inhalt erlassen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 - BVerwGE 158, 258 Rn. 25).
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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31695
OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16 (https://dejure.org/2016,31695)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.10.2016 - 5 C 4/16 (https://dejure.org/2016,31695)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 5 C 4/16 (https://dejure.org/2016,31695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 12 Abs. 1 GG Art. 14 Abs. 1 GG Art. 105 Abs. 2a Satz 1 SächsKAG § 7 Abs. 2
    Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles Vollzugsdefizit

  • rechtsportal.de

    Erheben einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden durch Satzung; Einführung einer touristisch motivierten Aufwandsteuer als Beherbergungssteuer; Erheben einer Kurtaxe; Gebot der Besteuerungsgleichheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheben einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden durch Satzung; Einführung einer touristisch motivierten Aufwandsteuer als Beherbergungssteuer; Erheben einer Kurtaxe; Gebot der Besteuerungsgleichheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beherbergungsteuersatzung der Stadt Dresden in weiten Teilen rechtmäßig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden in weiten Teilen rechtmäßig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 682
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen ist nicht mit der Umsatzsteuer gleichartig i. S. d. Art. 105 Abs. 2a GG, wenn sie sich in erheblichen Steuermerkmalen von der Umsatzsteuer unterscheidet und nach einer wertenden Gesamtbetrachtung ein Eingriff in die Steuerkompetenz des Bundes nicht gegeben ist (BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2012, BVerwGE 143, 301).

    Das Gericht habe dabei auf Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, § 7 Abs. 2 SächsKAG sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2012 (BVerwGE 143, 301, Rn. 13, 15) verwiesen.

    Rn. 54 Der Senat hat in seinem die Kurtaxsatzung der Antragsgegnerin vom 21. November 2013 betreffenden Urteil vom 9. Oktober 2014 (…5 C 1/14 - juris Rn. 38) unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der "Satzung über die Erhebung einer Kultur- und Tourismusabgabe für Übernachtungen in Trier" vom 11. Juli 2012 (BVerwGE 143, 301) ausgeführt, dass die Antragsgegnerin grundsätzlich berechtigt sei, den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen zu besteuern.

    Denn sie wird von der Antragsgegnerin ohne unmittelbare Gegenleistung von allen, auf die der Tatbestand, an den die Satzung die Leistungspflicht knüpft, erhoben und dient der Erzielung von Einkünften zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs (BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2012, BVerwGE 143, 301, Rn. 12, m. w. N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seine Entscheidung vom 11. Juli 2012 (a. a. O., Rn. 13 ff.) zum Charakter einer Steuer als Aufwandsteuer ausgeführt:.

    Zu den Anforderungen des Gleichartigkeitsverbotes des Art. 105 Abs. 2a GG hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Juli 2012 (a. a. O., Rn. 22 ff.) ausgeführt:.

    Die von der Antragsgegnerin erhobene Beherbergungsteuer zielt als örtliche Aufwandsteuer auf die in der Vermögens- und Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Übernachtungsgastes ab, welche durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in der Form der Durchführung einer Übernachtung vermutet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2012, BVerwGE 143, 301 Rn. 13).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Belastet werden soll lediglich der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, und nur die in diesem Konsum zum Ausdruck kommende besondere Leistungsfähigkeit (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvL 1/82 - BVerfGE 65, 325 ; Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).

    Wird ein Aufwand in diesem Sinne betrieben, kommt es nicht darauf an, von wem und mit welchen Mitteln der Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 346 f.; BVerwG…, Urteil vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 Rn. 15).

    Eine Aufwandsteuer ist deshalb von einer Einkommensentstehungssteuer wie etwa der Einkommensteuer zu unterscheiden (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347, mit Bezug auf Schmölders, Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Band, 2. Aufl. 1956, S. 635 ;… vgl. auch Lang, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl. 2010, § 8 Rn. 29).

    Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 …und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).

    Dabei hat es der Gesetzgeber nicht in der Hand, durch verschiedene Formulierungen der Steuertatbestände oder durch eine Schaffung geringfügiger Unterschiede bei den einzelnen Merkmalen der Steuer, wie insbesondere beim Kreis der Steuerpflichtigen, beim Steuermaßstab und bei der Erhebungstechnik die Gleichartigkeit zu vermeiden (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343 und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG 7 C 97.72 - BVerwGE 45, 264 ).

    Einer solchen Annahme steht schon die Bezugnahme des Bundesverfassungsgerichts auf die die Unterschiede des engeren Gleichartigkeitsbegriffs in Art. 105 Abs. 2a GG und des traditionellen steuerrechtlichen Gleichartigkeitsbegriffs erläuternde Passage in seinem Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - (BVerfGE 65, 325 ) entgegen (…a.A. Schenke, in: Sodan, Grundgesetz, 2. Aufl. 2011, Art. 105 Rn. 19;… Siekmann, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 105 Rn. 44 f.;… Hennecke, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 12. Aufl. 2011, Art. 105 Rn. 36).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, so kann dies die Verfassungswidrigkeit der Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urt. v. 27. Juni 1991, BVerfGE 84, 239 Rn. 104 und v. 9. März 2004, BVerfGE 110, 94 Rn. 63).

    Verfassungsrechtlich verboten ist der Widerspruch zwischen dem normativen Befehl der materiell pflichtbegründenden Steuernorm und der nicht auf Durchsetzung dieses Befehls angelegten Erhebungsregel (vgl. BVerfG, Urt. v. 9. März 2004, a. a. O. Rn. 64).

    Rn. 77 Der Gesetzgeber ist verpflichtet, zur Verfassungsmäßigkeit der materiellen Steuerregelung diese in ein normatives Umfeld einzubetten, das die tatsächliche Lastengleichheit des Steuerpflichtigen gewährleistet (BVerfG, Urt. v. 9. März 2004, a. a. O. Rn. 65).

    Der Gesetzgeber - hier der Satzungsgeber - darf daher im Hinblick auf die Verwirklichung des Steueranspruchs die Grenzen der dem Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel berücksichtigen (BVerfG, Urt. v. 9. März 2004, a. a. O. Rn. 69).

    Unzulängliche Erklärungen der Steuerpflichtigen müssen allerdings mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden sein (BVerfG, Urt. v. 9. März 2004, a. a. O. Rn. 68).

  • OVG Sachsen, 09.10.2014 - 5 C 1/14

    Sonstige Fremdenverkehrsgemeinde, Kurtaxe, Kurtaxsatzung, Landeshauptstadt …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 9. Oktober 2015 (5 C 1/14, Rn. 38) festgestellt, dass die Antragsgegnerin grundsätzlich berechtigt sei, den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen zu besteuern.

    Rn. 54 Der Senat hat in seinem die Kurtaxsatzung der Antragsgegnerin vom 21. November 2013 betreffenden Urteil vom 9. Oktober 2014 (5 C 1/14 - juris Rn. 38) unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der "Satzung über die Erhebung einer Kultur- und Tourismusabgabe für Übernachtungen in Trier" vom 11. Juli 2012 (BVerwGE 143, 301) ausgeführt, dass die Antragsgegnerin grundsätzlich berechtigt sei, den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen zu besteuern.

    Rn. 56 Diese vom Sächsischen Staatsministeriums des Innern geäußerte Auffassung, die es allerdings nach der Entscheidung des Senats vom 9. Oktober 2014 (a. a. O.) aufgegeben hat, kann nur in dem Sinne verstanden werden, dass die Einführung einer Aufwand- oder Verbrauchsteuer dann unzulässig ist, wenn dadurch die Erhebungsmöglichkeit einer anderen Abgabe praktisch leerliefe.

    Rn. 57 Die Frage, ob die Einführung einer Aufwandsteuer nach § 7 Abs. 2 SächsKAG für touristisch motivierte Übernachtungen durch eine Gemeinde ausgeschlossen ist, wenn sie zu dem Kreis der Gemeinden gehört, die eine Kurtaxe erheben dürfen, kann der Senat offen lassen, weil die Antragsgegnerin keine zur Erhebung einer Kurtaxe berechtigte Gemeinde ist, wie der Senat mit Urteil vom 9. Oktober 2014 (a. a. O.) bereits entschieden hat.

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    "Das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2a GG verbietet eine Doppelbelastung derselben Steuerquelle (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ).

    Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ).

    Insbesondere dürfen den Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen (BVerfG, Urteile vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 und vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u. a. - BVerfGE 98, 265 ).

  • BFH, 15.07.2015 - II R 33/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Rn. 9 Angesichts der Ratio des Art. 105 Abs. 2a GG, die doppelte Beanspruchung der gleichen Steuerquelle zu vermeiden, überzeuge auch nicht das Bagatellargument des engen Anwendungsbereiches der Beherbergungssteuer (so aber BFH, Urt. v. 15. Juli 2015 - II R 33/14 - Rn. 30 und Urt. v. 15. Juli 2015 - II R 32/14).

    Bereits derartige Beschränkungen der Beherbergungssteuer schließen die Annahme einer Gleichartigkeit der Steuern aus (BFH, Urt. v. 15. Juli 2015 - II R 32/14 -, juris Rn. 30).

    Für die Beherbergungssteuer der Antragsgegnerin gilt insoweit nichts anderes als für andere Steuern, bei denen vielfach die tatsächliche Durchsetzung des Steueranspruchs ebenfalls von Erklärungen der Steuerpflichtigen abhängt, deren Richtigkeit vielfach nicht im Einzelnen überprüft werden kann oder wegen der großen Anzahl der Steuerfälle nicht überprüft wird, ohne dass dies zur Verfassungswidrigkeit des jeweiligen Steuergesetzes führt (BFH, Urt. v. 15. Juli 2015 - II R 32/14 -, juris Rn. 53).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Soweit in der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer auch die aus Erwerbsgründen angemietete Zweitwohnung der Sphäre des privaten Konsums zugerechnet wird, findet dies seine Rechtfertigung darin, dass der Steuerpflichtige einen Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf dadurch betreibt, dass er, statt eine Hauptwohnung am Ort der Berufstätigkeit zu nehmen, die bisherige Hauptwohnung beibehält und zusätzlich am Arbeitsort eine Zweitwohnung anmietet (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 …und vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1022 Rn. 33).

    Für den Verheirateten stellt die Innehabung einer Zweitwohnung vielmehr einen zwangsläufigen Aufwand für Vereinbarkeit von Ehe und Beruf unter den Bedingungen hoher Mobilität dar (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 a.a.O. S. 336 f.).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Belastet werden soll lediglich der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, und nur die in diesem Konsum zum Ausdruck kommende besondere Leistungsfähigkeit (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvL 1/82 - BVerfGE 65, 325 ; Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).

    Abgesehen davon, dass die bloße objektive Möglichkeit eines privaten Konsums im Zusammenhang mit einem ausschließlich berufsbedingten Aufwand nicht genügt, um die Zuordnung des berufsbedingten Aufwandes zur Einkommenserzielung auszuschließen (vgl. zur Zweitwohnungssteuer Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 166 ), verkennt das Oberverwaltungsgericht den Begriff des aufwandsteuerbaren besonderen Konsums für die persönliche Lebensführung.

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Frage, wie die Gleichartigkeit im Hinblick auf neue Steuern zu definieren ist, bisher offen gelassen (Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 , vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 - BVerfGE 40, 52 …sowie vom 26. Februar 1985 a.a.O.).

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84

    Getränkesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
    Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Frage, wie die Gleichartigkeit im Hinblick auf neue Steuern zu definieren ist, bisher offen gelassen (Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 , vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 - BVerfGE 40, 52 sowie vom 26. Februar 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07

    Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …

  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909

    Keine "Bettensteuer" in der Landeshauptstadt München

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Spielgerätesteuer

  • BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

    Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …

  • BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2015 - 2 S 2555/13

    Zulässigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00

    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …

  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10

    Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer

  • BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06

    Hundesteuerpflicht von Landwirten

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen …

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

  • FG Hamburg, 03.04.2013 - 2 V 26/13

    Kommunale Aufwandsteuern: Hamburgische Kulturtaxe und Tourismustaxe, Antrag auf …

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 97.72

    Zulässigkeit der Getränkesteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren …

    Die Rechtsanwendungsgleichheit ist damit hinreichend gewährleistet; weitergehende Regelungen sind insbesondere im Hinblick auf die geringen Steuerbeträge, die je Übernachtung und Gast anfallen, nicht erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Steueranspruch auf verfassungsrechtlich hinreichende Weise durchgesetzt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.06.2015 - 2 S 2555/13 -, juris; zu vergleichbaren kommunalen Regelungen siehe auch OVG Schleswig-Holst., Urteil vom 04.12.2014 - 4 KN 3/13 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2015 - 5 C 1162/13.N -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 06.10.2016 - 5 C 4/16 -, juris).
  • VG Schwerin, 04.05.2022 - 4 A 3080/15

    Bemessung und Steuerschuldner der Übernachtungssteuer; Satzungsbekanntmachung im …

    Vorsorglich werde zur Frage "Ungleichbehandlung bei Buchungsvorgängen über externe Veranstalter" verwiesen auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2016 - 5 C 4/16 - (juris), das sich zur Frage der abweichenden Berechnungsgrundlagen bei Buchungen über Drittanbieter verhalte (direkt durch den Beherbergungsgast zu entrichtendes Entgelt einerseits und durch den Veranstalter an den Beherbergungsunternehmer zu entrichtendes Entgelt bei Drittbuchungen andererseits).

    Rn. 76 Der Steuerschuldner wird durch die für ihn durch die Satzung verbundenen Belastungen auch nicht in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG verletzt (vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 5 C 4/16 -, juris Rn. 97).

    Da auch in § 4 kein weiterer Akteur einbezogen wird, fehlt es an hinreichenden Anhaltspunkten für die Annahme, Bemessungsgrundlage sei nicht das von dem Gast für die Übernachtung erhobene Entgelt wie es sich aus Sicht des Steuerschuldners darstellt (vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 5 C 4/16 -, juris Rn. 103, wonach es nur auf das Entgelt ankomme, das der Beherbergungsunternehmer entweder vom Beherbergungsgast unmittelbar oder von einem Veranstalter erhalte).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …

    Insoweit geht die ganz herrschende Rechtsprechung davon aus, dass deren Mitwirkungspflichten bei der Erhebung der Übernachtungsteuer die Berufsausübungsfreiheit üblicherweise nicht verletzen (…vgl. Senatsurteile vom 26.1.2015 - 9 KN 59/14 - ZKF 2015, 92 = juris Rn. 79;… vom 1.12.2014 - 9 KN 85/13 - DVBl 2015, 510 = juris Rn. 41; SächsOVG, Urteil vom 6.10.2016 - 5 C 4/16 - KommJur 2017, 348 = juris Rn. 97;… OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 29.9.2015 - OVG 9 A 7.14 - juris Rn. 96; VGH BW…, Urteil vom 11.6.2015 - 2 S 2555/13 - KStZ 2015, 235 = juris Rn. 142 f.; HessVGH…, Beschluss vom 29.1.2015 - 5 C 1162/13.N - KStZ 2015, 115 = juris Rn. 24 f.; OVG NRW…, Urteil vom 23.10.2013 - 14 A 316/13 - ZKF 2014, 18 = juris Rn. 112).
  • OVG Thüringen, 23.05.2017 - 4 N 114/13

    Gültigkeit der Satzung der Stadt Erfurt zur Erhebung einer Kulturförderabgabe …

    Insbesondere aus der Perspektive der steuerpflichtigen Übernachtungsgäste ist es nicht sachlich gerechtfertigt, warum eine Übernachtung in einem kleinen Beherbergungsbetrieb in guter Lage mit hochwertiger Ausstattung und entsprechendem Übernachtungspreis nicht steuerpflichtig sein soll, während der Übernachtungsgast in einer Jugendherberge (vgl. § 2 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 KASErf 2012) zu einer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abschöpfenden Aufwandssteuer herangezogen wird (SächsOVG, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 5 C 4/16 - juris Rn. 111 ff. zur Teilnichtigkeit einer satzungsrechtlichen Regelung der Stadt Dresden, nach der Beherbergungsbetriebe mit bis zu fünf Betten von der Erhebung ausgenommen werden).
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